82 . Jahrgang.
Auflage 2600 .
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Tochter des cdrich Oesterle, Färber n Psalzgraftnweil r.
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iertroffen; sie sind in Z«hu- ätig und werden unter jeder m
ikle.
Nottesdienfte in Nagold: nntag, 15. März. V»10 Uhr ;t. '/'2 Uhr Christenlehre
! jung. Abt. '/»8 Uhr Er» gsstunde im Vereinshaus, nnerstag, 19. März. 8 Uhr , tunde im Vereinshaus. _
. Gottesdienst in Nagold: nutag, 15. März. 10 Uhr stund Amt. 2 Uhr Andacht. . llhr Roh.dorf.) nnerstag 10. März. Josephs- Uhr Hochamt. (Ewige Aull)_
esdienste der Methodisten-
gemeinde in Nagold: nntag, 15. März. V»10 Uhr sdienst.. Mittags 2 Uhr Mis- !st. Redner: Herr Missionar -ich. Thema: Land, Leute u. ! ninDeutsch Togo, West-Afrika. ! ! interessant. Abends '/»8 Uhr ^dienst.
ooch abend 8 Uhr Gebetstunde, nanu ist freuudlichst eingeladev.
«rfchrint täglich mit Ausnahme der Sons- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1 mit Trägerloh» 1.S0 im Bezirks- und 10 Kw-Berkehr I.Lö im übrigen Württemberg I.Sv WouatSabonnementS nach Verhältnis.
§
Aevnspvecher Wv. LS.
MevrrspveHer Nr. LS.
Anzeigen-Gebühr s. d. Ispalt. Zelle an» gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 g» bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Mit dem Plaudrrstüdchsu und
Schwäb. Landwirt.
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Wonlag dm 16. März
1908
Amtliche«
Bekasutmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, ketr. dir Abhaltung vou UatrrrichtSkarses i« Hufbeschlag.
Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Hufbeschlag- gewerbe, vorgeschrtebenen P.iifung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in ») Hall, d) Heilbron«, e) Ravensburg, ä) Reutlingen, und s) Ulm dreimonatliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag statt, welche am Montag, den 4. Mai 1908 ihren Anfang nehmen
Die Anmeldungen zur Ausnahme in einen dieser Kurse find bis 1. April ds. I«. bei dem Oberami, i« dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befiudet, vorschriftsmäßig einz'.rreich-n.
Dem Zulafsnngsgesuch find in Form urkundlicher Belege anzuschließen:
1. ein Gedurtszeugnts;
2. der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmtedhandwerk und einer zweijährigen Tätigkeit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß; die Zeugnisse hierüber müssen vou den betreffenden Meistern selbst ausgestellt und vou der Ortsbrhörde beglaubigt sein;
3. wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilltg- UNgserklärung des Vaters oder Vormunds;
4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnls, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;
5. eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Virbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskaffe erwachsenen Kosten zu ersitzen, wenn von dem Schüler der Uüter- rtchtskars vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung a«8 demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (Z 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Junern vom 11. Juni 1885).
Stuttgart, den 2. März 1908.
v. Ow.
Die Ortsschulbehörden
werden veranlaßt, soweit die Dienstzeit der Schulfonds- rechuer auf 1. April d. I?. abläuft, die Neuwahl derselben rechtzeitig vorzunehmeu und mittelst Protokollauszugs ohne Verzug dem Oberamt anzuzcigen.
Gleichzeitig ist bezüglich der Sicherheitsleistung Be
schluß zu fassen und hiezu die event. erforderliche Genehmigung des Bezirksrats eiuzuholen.
Die neu aufgestellten Rechner wollen mit den Bestimmungen über die Kaffen- und Rechnungsführung — Z 180 ff. d. Vollz. Vers. z. Gde.-Ordg. — vertraut gemacht werden.
Bezüglich der Anstellung und Sicherheitsleistung der Schulfondsrechner finden Art. 103,104 und 108 d. GO., sowie §8 95 ff. d. Bollz. Vers, hiezu entsprechende Anwendung. Hinsichtlich der Belohnungsverhältnifse find noch die bisherigen Bestimmungen — Kons.-Erl. v. 25. April 1873 (Amtsbl. S. 2170 u. Frisch-Schulsorid D. 69) in Geltung.
Auch wird anläßlich des Wechsels der Rechnungs- Periode an Aufstellung des Voranschlag- für die «eue Nechuuugsperiode erinnert.
den 14. März 1908.
Altensteig-Dorf, '
K. gem. Oberamt in Schulsachen.
Ritter. Schott.
Au die Gemeindebehörden und Berwaltungsaktuare.
Den HH. Verwaltungsaktuaren gehen heute die Katasternachweisungen für die landwirtschaftliche Berufsgenoffenschast pro 1907 nebst Anlagen mit dem Auftrag zu, für die Umlage der Beiträge und Ablieferung, der auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Beitragsschuldigkeiten an das Kaffen- amt der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Schwarzwaldkreis in Reutlingen späteste»- bis LS. Mai d. IS. Sorge zu tragen. Hilfstafeln zur Unterausteilang der Beiträge, sowie Formulare zu Lteserungsberichten find für jede Gemeinde angeschlossen.
Nagold, den 14. März 1908.
K. Oberamt Ritter.
Die Geweiudepflege«
werden veranlaßt, die im Steuerjahr 1. April 1907/1908 erhobenen amtskörperschastlichen Waodergewrrbe-Ansdeh- »nngSabgabe« — nach Abzug der dem Rechner zuksmmenden Einzugsgebühr von 5 --Z pro Mark — unter Anschluß eines beurkundeten Verzeichnisses spätesten- bis 10. AM d. I. au die OberamLspflege abzuliefern; ev. ist Fehlanzeige zu erstatten.
Nagold, den 12. März 1908.
__K . Oberam t. Ritter.
Bekanntmachung.
Am Moutag de« SS. d. Mts. findet eine arrtzer- ordeutliche Titzuug des Bezirksrats und wohl Ende d. Mts. Amtsversawmlung statt. Anträge zur Beratung find in aller Bälde dahier einzureichen.
Nagold, den 14. März 1908.
K. Oberamt. Ritter.
Für die ordentlichen Sitzungen der Schwurgerichte deS II. Vierteljahrs 1908 bei dem Schwurgericht in Tübingen wurde der LandgerichtSdirektor Dr Kopfs zum Vorsitzenden ernannt. — Die ordentlichen SchwurgerichlSfitzungen daselbst werden am Montag den 27. April 1908, vormittags 9 Uhr, eröffnet.
Dir Bewerber um folgende Tchukstelle haben sich beim Evangelischen Konsistorium ,u melden: eine neurrrichtete VolkSfchulstelle zu Nagold mit den Normalgehalt, 800 Ortszulage und 300 MietzinSentschädigung; Befähigung zur Erteilung von Zrichenunter- richt ist erforderlich Termin 14 Tage.
Zum Vorsitzenden der Prüfungskommissionen für Fleischbe- schauer in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen, Gmünd, Ulm und Ravensburg ist für daS Prüfung,jahr 1. April 1908/09 Obrrregie- rungSrat Beißwänger bei d<m «. Medtzinalkollegium. und zu dessen Stellvertreter Proseffor Dr Urbel, an der K. Tierärztlichen Hochschule, außerordentliche, Mitglied de- K Medizinalkollegmm», bestellt worden.
UokMfche Hleberficht.
Die Kaiserreif-. Die Meldung, der Reichskanzler werde sich tm April nach Wien begeben, um dort bet dem Besuche anwesend zu sein, den Kaiser Wilhelm dem Kaiser Franz Joseph abzustatten gedenkt, ist nach der Tägl. Rundschau vorläufig sür durchaus unzutreffend zu erklären. Der Kanzler hat irgend welche Reisedisposttioven für den angegebenen Zeitpunkt überhaupt noch nicht getroffen, da die Möglichkeit seiner Abwesenheit von Berlin sich ganz nach dem Gange der parlamentarischen Arbeiten richten wird. Aus demselben Grunde entbehrt auch die Meldung, Fürst Bülow und der Staatssekretär v. Schön würden den Kaiser nach Venedig begleiten, jeder Grundlage. (Mpst.)
Die ungarische Sozialdemokraten veranstalteten am Freitag abend in Budapest große Kundgebungen für das allgemeine Wahlrecht. Als die Polizei ihnen den Weg versperrte, gaben die Demonstranten Revolverschüfse auf die Polizeibeamten ab und warfen mit Steinen gegen sie. Drei Polizeibeamte wurden durch Kugeln, mehrere andere durch Steinwürfe verletzt; auch mehrere Demonstranten wurden verletzt. Uigefähr 100 Fensterscheiben und Schaufenster wurdm zertrümmert. Ueber 50 Verhaftungen wurden vorgenommen. Der.Chef der Polizei hat daraufhin die Bevölkerung durch Maueranschläge aufgesordert, sich den sozialdemokratischen Kundgebungen fernzuhalten, da gegen diese mit größter Energie eingeschritten werde. Von den verhafteten Demonstranten sind 8, die beschuldigt werden, Gewaltakte gegen Amtspersonen verübt zu haben, der Staatsanwaltschaft übergeben worden; die übrigen werden polizeilich bestraft.
Die Tatsu-Maru-Augelegeuheit ist immer noch nicht beigelegt. China hat sich noch nicht entschuldigt. Es zieht gegenwärtig die japanischen Bedingungen in Erwägung, die im Hinblick auf den schwierigen Fall geändert worden find.
Der Rücktritt d»s „rvrgischeu Ministerin«».
Christiauia, 14. März. In dem heute nachmittag im Schlosse abgehaltenen Staatsrat reichte daS Ministerium seine Demission ein, welche der König aunahm. Der König ersuchte jedoch die Regierung vorläufig im Amte zu bleiben.
Türkische Rüstungen?
Petersburg, 14. März. Das Oktobristenblatt MoS" kwae meldet aus Transkaukasten aufs neue Gerüchte über
Der Oberamtsbezirk Nagold im Lichte der endgültigen Ergebnisse der letzten Volkszählung.
Fortsetzung. Nachdruck verd.
In der Ueberficht über die Gemeinden Württembergs, welche seit 1880 bezw. schon früher fast ununterbrochen abgenommrn haben ist der Oberamtsbezirk Nagold mit seinen 38 Gemeinden, erfreulicherweise nur mit den beiden Gemeinden Mindersbach und Oberschwandorf vertreten. Innerhalb der letzten BolkZzählungsperiode (1900/1905) haben zwar beide Gemeinden um 1 bezw. 3 Köpfe zuge- usmmen und ist die Einwohnerzahl von Mudersbach von 294 auf 295 und diejenige von Oberschwandorf von 480 auf 483 angewachsen. Diese minimale Zunahme kommt aber einem Stillstände gleich. In der Einwohnerzahl gleich geblieben ist nur 1 Gemeinde (Emmingen 595).
Was den „Wanderungsverlust" im allgemeinen betrisst, so ist derselbe im Schwarzwaldkreis ausfallend stark Von den 17 Oberämtern des Kreises weisen nur 4 einen Wanderungsgewtnn auf. Der zahlenmäßige Wanderungs- Verlust bewegt sich zwischen 330 und 1199. Elfterer im Oberamt Neuenbürg 0,22°/» und letzterer im Oberamt Freudenstadt 0,70°/«.
Ueber die tieferen Gründe dieser nicht unbedeutenden und sozialpolitisch wichtigen Erscheinung, ihre wirtschaftlichen wie sittlichen Folgen gibt es keinerlei befriedigende
Ueberstchten. Ist es wohl die „Landflucht", die „Anziehungskraft" der größeren Städte, welche hier in die Erscheinung tritt, oder ist eS die Lust loszukommen von der heimatlichen Scholle, in dem Wahne sich überall zu ver» bessern, nur nicht da, wo sie sind? Dies zu ergründen ist nicht so leicht, und beansprucht aber die größte Aufmerksamkeit. Wir behalten uns vor auf diesen Gegenstand später in einer besonderen Abhandlung zurückzukommen und gehen nun zur Besprechung der „Art des Zusammenlebens" der Bevölkerung über.
Schon die große Verschiedenheit in der Zahl der besonderen „Wohnplätze" (d. h. Anfiedelungen mit besonderem Namen innerhalb des politischen Gemeindeverbands) deutet an, daß das Zusammenleben der Bevölkerung auch auf dem verhältnismäßig kleinen Gebiete Württembergs sehr verschieden ist.
Bezirke wie Besigheim und Herrenberg haben nur 30 bezw. 39 Wohnplätze nnd unser Oberamtsbezirk Nagold umfaßt 74 Wohnplätze. Dem gegenüber weisen die stark parzellierten Oberamtsbezirke Wangm und RavcnSbmg 765 bezw 741 Wohnplätze auf. Wir sehen hür drn deutlichen Gegensatz zwischen Dorf- und Höfefiedelung vor uns.
Im Oberamtsbezirk Nagold wurden am 1. Dezember 1905 gezählt:
19 Gemeinden unter 500 Einwohnern mit 31 Wohnplätze« 14 „ von 500—1000 „ „ 32 .
3 „ „ 1000-2000 „ „ 6 „
Wir können nun zur Beschreibung des Zusammenlebens
der Bevölkerung des Oberamtsbezirks in „Wohnhäusern" übergehen.
Im Oberamtsbezirk bestanden am 1. Dezember 1905 4179 bewohnte und 56 unbewohnte (größtenteils im Bau begriffene), sowie 17 andere bewohnte (feststehende oder bewegliche) Baulichkeiten.
In diesen 4179 Wohnhäusern lebten 5749 „Haushaltungen". Hierunter sind 631 einzeln lebende Personen, 5070 gewöhnliche Haushaltungen (von 2 und mehr Personen). Die 35 Gafthöfe des Oberamtsbezirks beherbergten in der Nacht vom 30. November auf 1. Dezember 1905 92 Personen und die 13 Anstalten des Bezirks zählten zu dieser Zeit 368 Insassen.
WaS die „Rechte an die Wohnung" betrifft, so hält die Wohnungsstaltstik an folgender Gliedemng fest:
ES werden in den Haushaltungslisten ermittelt die „Eigentumswohnungen" und zwar in Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Hausanteile. Ferner wird erhoben die Zahl der „Dienstwohnungen", der „Mietwohnungen" und der sonstigen Formen des Wohnungsrechts (z. B. AuS- dingwohnuugen.)
In Württemberg — aber ohne die Großstadt Stuttgart — wohnten beispielsweise 70,7°/° aller gewöhnlichen Haushalte in dem „Eigentume" des Haushaltungsvorstands, und zwar meist (46,3°/») in bäuerlichen oder sonstigen Einfamilienhaus; seltener mit noch einem oder mehreren Mietern zusummen (13,5°/°), oder in Hausanteilen (10,9°/°), und nur stark V« der Haushalte hatte eine Mietwohnung iune.
Scharf ausgeprägt tritt aber gerade die entgegen-