«4. Jahrgang.

Aro. 37.

Amts- unä InteüigenMatt für äen Pezirü.

Erscheint Sieustag, S»«»er»t«g L Samstag.

Die Sinrückungsgebühr beträgt 9 ^ p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.

Dienstag, äen 26. März 1889.

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die Post bezogen im Bezirk 2 ^ 30 sonst in ganz Württemberg 2 70 H.

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__Red, ä- Erped. des Calwer Wochenblattes.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die Ortsvorsteher rm- Ortssterterbearnten

werden angewiesen, die nachstehende Aufforderung an die Hundebesitzec un­gesäumt auf ortsübliche Weise bekannt zu machen, und dem Inhalt derselben gemäß die Aufnahme der Hunde zu besorgen.

Calw, den 24. März 1889. K. Oberamt.

Supper.

Aufforderung an die Kundeöesther

zur Versteuerung istrer Kunäe auf das Etatsjahr 1. April 1889 bis 31. Mär; 1890.

In Gemäßheit der Gesetze vo.ik 8. September 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg »Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1889 bis 31. März 1890 aufgefordert indem zugleich folgendes bemerkt wird:

1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche einschließlich des Steuer­zuschlags 8 für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung des­selben beträgt.

2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etats­jahr 1. April 1888 bis 31. März 1889 einen Hund versteuert hat und denselben in der Zeit vom 1. bis 15. April 1889 nicht ab­meldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1889 bis 31. März 1890 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1889 keinen Hund mehr besitzt.

3) Auf den 1. Avril 1889 haben daher nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflich­tigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuer­pflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahr angezeigt und ver­steuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen.

Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen anderen Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung).

4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Octssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesitzer (Inhaber) am 1. April wohnt.

Dabei werden die Hundebesitzec darauf aufmerksam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.

5) Wer nach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember 1889 in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern von demselben Besitzer bisher ver­steuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etats­jahres zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.

6) Sobald ein Hund, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, well der­selbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise inner­halb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten.

7) Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziff. 3 Abs. 1, Ziff. 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der An­zeigefrist (Ziff. 3 Abs. 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.

8) Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht recht­zeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht bis zum 15. April die Abmeldung zurücknimmt, hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.

K. Hveramt ßakw. K. Kameralämter

Atterrsteig, Kirsa«, WetttHi«.

Feuilleton. Nachdruck

Werschkimgene Iiäden.

Roman aus dem Englischen von Hermine Franken st ein.

(Fortsetzung.)

Aber wie kann ich das Gift genommen, wer kann es mir gegeben haben?" fragte der Baronet ganz bestürzt.

Es ist durchaus keine notwendige Folge, daß Ihnen Jemand das Gift ge­geben hat. Bleivergiftungen können durch die verschiedensten Ursachen herbeigeführt werden und jede kann zu dem Resultat führen, das ich bei Ihnen beobachte. Sie können im Trinkwasser, in den Speisen oder in Flüssigkeiten, ohne daß Sie Etwas davon wissen, Bleilösungen in sich aufnehmen, die nach einiger Zeit in dieser Weise ihre Wirkung äußern. Haben Sie nicht bemerkt, daß in Ihrem Hause noch Jemand von einem ähnlichen Unwohlsein, wie das Ihre, befallen ist?

Nein. Lady Lynwood fühlt sich nicht ganz wohl, aber ihr Unwohlsein ist ganz verschieden von dem meinen, und mein Neffe und die Dienstleute erfreuen sich alle einer vortrefflichen Gesundheit. Und so viel ich weiß, enthält auch unser Trink- waM keinerlei schädliche Bestandteile, denn wäre dies der Fall, so hätte ich es langst entdecken müssen."

sich nicht mit solcher Bestimmtheit behaupten. Wenn Sie befolgen wollen, so erwähnen Sie gegen Niemanden etwas von Dem, was rch Ihnen gesagt habe, sondern gebrauchen Sie nur die größte Vorsicht in Allem, was Sie essen und trinken; überdies will ich Ihnen Etwas verschreiben."

»Zch habe thatsächlich bis vor Kurzem, als dieser heftige Durst mich zu quälen anftng, nnmer sehr wenig getrunken," versetzte der Baronet gedankenvoll.

Womit Wen Sie denn Ihren Duch?"

. Kaffee am Morgen und Abend und zu Hause bereiteter Limonade während

desTageä." °

So müssen Sie mir etwa Kaffee und Limonade geben und ich will beide Getränke untersuchen; wenn ich etwas Schädliches darin finde, werde ich Sie davon verständigen."

Herr Doktor," sagte Sir Ralph, aufstehend und in seltsamem, wie traum­haftem Tone sprechend,ich möchte Sie bitten, mit mir nach Hause zu fahre»; ich will Ihren Rat befolgen und Das, was Sie mir gesagt haben, geheim halten. Wenn Sie wollen, können Sie sogleich etwas von meiner Limonade mitnehmen."

Ich bin gern bereit dazu, unverweilt meine Untersuchung anzustellen!"

30. Kapitel.

Sir Ralph hielt sein dem Doktor gegebenes Wort und erwähnte Nichts von dem schrecklichen Argwohn, den derselbe gegen ihn geäußert hatte.

Ich sah Dich mit Doktor Seaport aus dem Dorfe zurückkehren," sagte Adrienne beim Gabelfrühstück.Hast Du ihn wegen Deiner Gesundheit zu Rate gezogen?"

Ich ging nicht zu diesem Zwecke zu ihm," erwiederte der Baronet gleichmütig, sondern weil ich m'ch in der Nähe seines Hauses ermüdet fühlte und ausruhcn wollte. Da ich aber einmal bei ihm war, benützte ich die Gelegenheit und stellte zugleich einige Fragen wegen meiner Gesundheit an ihn."

Otto und Adrienne neigten sich hastig vorwärts.

Nun, und was hat er über Deinen Zustand gesagt?" fragte die junge Frau ängstlich.

Er hat sich nicht bestimmt ausgesprochen, Du weißt, daß die Aerzte das selten gleich nach der ersten Untersuchung thun. Vielleicht wird er sich genauer er­klären, nachdem er mich einige Male gesehen hat."

So beabsichtigst Du also, Dich unter seine Behandlung zu stellen?"

Ja, wenigstens für eine Weile."

Ich bin sehr froh. Das zu hören," sagte Otto in schmerzlichem Tone,und ich glaube, daß Du sehr gut daran thust! Selbst ein leichtes Unwohlsein sollte man nicht vernachlässigen."