82 . Jahrgang.

Auflage 2600 .

in Aagokd.

Ihr, im Köhlereisaal

ortrag

>er über:

öeiterbewegrrng". und aktiven Mitglieder, sonstige Freunde herzlich

vor Vorstand.

ung beehren wir uns,

es: 1SV8

sreundlichst einzuladen.

hara Dinger »chter des verst. z Wilhelm Dinger in Esslingen.

gegennehmen zu wollen.

»«»ssssss

»SllllllK

dlikum mache ich die

s

rar d. Zs.

ein, eine geehrte Kund- nung in jeder Hinsicht gtcs Wohlwollen bitte chachtungtzvoll

g Seeger. Z

ADGGOGGGT

e

d Police«.

i

aus Gegenseitigkeit.

Reorganisiert 18SS. Lrbensvrrstcherungen, »1>«I »1e Bestimmungen ullbsrkeik der Poltern.

rühem Dividendeubezng.

nie« für abgekürzte lach 2 Systemen: t niedere Scsawtleistung.

«Ivrl« kk^iiikirtnrito.

sondere Sicherheitsfonds, kostenfrei bei dem Vertreter: Lanfmunn.

Nagold.

chtizer, in jedem Fuhrwerk ier

rdeknecht,

ir 25 Jahren, findet Stel-

«rschrint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier l ^c, mit Träger« lohn 1.80^, im BeitrkS- und 10 Kur-Verkehr 1.2b im übrigen Württemberg 1.8b MonatSabonnemrntS nach Verhältnis.

Dn GrsrllsWn.

Ms- M Mei-t-M ftl i>m Wknmls-SM Wl!>

Kernsprechev Wv. LS.

Isernspvechev Ar. LS.

Nnzeigen-Sebühr f. d. lspalt. Zrilr an» gemöhnl. Schrift oder deren Rau« bei 1«al. Einrückung 10 bei mehrmalige» entsprechend Rabatt.

Mit dem Plaudrrstübchr» und

Echmäb. La»P»i» 1 .

^ 49

«»ttiche».

Bekatttttmachung

betr die Vornahme vo« Schutzimpfungen gegen de« Schweiuerotlauf.

Auch in diesem Jahre finden, wie in den früheren, staatliche Schutzimpfungen gegen den Schweinerotlauf statt.

Die Besitzer von Schweinen werden hierauf hinge­wiesen mit dem Anfügen, daß es in ihrem besten Interesse liegt, von dieser für die Schweinezucht so bedeutungsvollen Maßregel Gebrauch zu machen sowie daß eine möglichst frühzeitige Impfung sich empfiehlt, da die Schutzimpfung von nachteiligen Folgen begleitet sein kann, wenn sie bei zu warmer Witterung vorgcnommen wird.

Ueber die Vornahme der Jmpsung wird noch folgendes bekannt gegeben!

1. Die Impfungen werden in der Regel nur in Ge­meinden vorgenommen, aus welchen mindestens SV Schweine zur Impfung gestellt werden. Doch können sich m hrere Gemeinden vereinigen; es wird dann die Impfung für alle Schweine in einer Gemeinde, i« welche die anderen zu verbringen sind, vorgenommenn.

2 Die Anmeldungen zur Impfung habe« beim Ortsvorsteher «nd zwar spätestens bis 28. März 1S08 z« erfolge«.

3. Das K. Medizinalkollcgium, tierärztliche Abteilung, ist ermächtigt, für Schweine, welche anläßlich einer von ihm genehmigten öffentlichen Schutzimpfung im Gefolge der kombinierten Serum- und Kultureinspritznng oder der 12 bis 1b Tage später zur Ausführung kommenden zweiten Kuliuriujektion wider Erwarten an Jmpfrotlauf eingehen sollten, eine billige Entschädigung, die den Schlachtwert des Tieres nicht übersteigen darf, zu gewähren, ohne daß übrigens dm Tierbesitzera ein Rechtsanspruch hierauf zukommt.

Die Bedingungen dieser Entschädigungen (1. Ziffer 7 Abs. 2 ff. des Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 21. Jan. 1905, Abi. S. 81) können beim Schult­heißenamt erfahren werden.

4. Trotzdem die Jmpfgebühr gegen früher eine höhere nicht ist, wird durch deren Bezahlung nunmehr auch eine Art Be stcherusz gegeu B rlsste durch Schweiserotlauf innerhalb brr ans die Jmpfan-? folgenden b bezw. 12 Monate erzielt.

Denn die vorstehend in Ziff. 3 erwähnte Entschädig­ung wird künftig außer für an Jmpfrotlauf eingcgangeue auch für solche der öffentlichen Schv-impfnug gegen Schweine, rotlanf u terzogenen Schweine grwäh-t, welche nach Ablauf der für das Auftreten des Jmpfrotlaufs in Frage kommen­den Z:it (14 Tage von der letzten Kultureinspritzung an) trotz der Behandlung mit Serum und Kultur innerhalb der Frist nachweislich an reine« Srübchemotlans eingehen, während welcher sie dnrch die Impfung gegen Rollanf ge­schützt sein sollte». Diese Frist erstreckt sich für Tiere, welche nur Serum und Kultur Nr. 1 bei Wiederimpf­ung nur Kaltur Nr. 1 erhalten habe«, auf 5 Monate, und für Tiere, die glich -Kaltur Nr. 2 erhielt:», auf 12 Monate, je vom Tage der letzten Einspritzung von Kultur Nr. 1 an gerechnet.

Die in Betracht kommenden näheren Bestimmungen enthalten tu Ziff. 8 Abs. 2 des oben erwähnten Ministerial­erlasses find beim Schultheißenamt gegebenenfalls in Erfahrung zu bringen.

5. Hervorgrhoben wird ferner, daß die Entschädigung «« für die öff »iliche Jmpfmg vorgesehen ist, Nicht auch für die private und daß bei einer Anzahl vo« 20 Impf­linge« dir öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt, als die private.

Die Herren Ottvorst-Her werden ersucht, für alsbaldige ortsübliche B lanaimachullg sowie Belehrung der Schweine- besttzer Sorge zu tragen, die eingehenden Anmeldungen ent­gegenzunehmen und das Verzeichnis derselben Lach Ablauf des TrkmtsS (28. März 1908) «mgehmd dem Oberamt vorzalegen.

Nagold, den 6. Februar 1908.

K. Oberamt.

Mayer, Reg.-Afs.

Belehrung über den Selbstschutz gegen die

Rotlanfkrankheit der Schweine.

S. Min.-A -Bl. 1897. Seite 99.

Der Rotlauf der Schweine gehört zu den ansteckendeu Krankheiten und wird durch kleinste lebendige Krankheitser­reger (Bazillen) verursacht, die nicht bloß von kranken auf gesunde Tiere übertragen werden, sondern unter geeigneten Verhältnissen auch außerhalb des Tierkörpers leben bezw. sich vermehren und von hier uns bei Gelegenheit auf der

AreiLag denM. Aeöruar

Ansteckung ausgesetzte Schweine krankmacheud einwirken können. Die Ansteckung erfolgt für gewöhnlich nicht durch Vermittlung der Luft; der Ansteckungsstoff wird vielmehr in der Regel an festen und flüssigen Körpern (Futter, Trink­wasser usw.) haftend in den Verdauungskanal ausgenommen. Von Tier auf Tier geschieht die Uebertragung am häufigsten in der Weise, daß der Kot oder sonstige Abgänge kranker Tiere bezw. Abfälle oder Teile von an der Krankheit ge­fallenen oder wegen derselben geschlachteten Tiere von ge­funden Schweinen verzehrt werden. In letzterer Beziehung ist besonders zu erwähnen, daß die Krankheit durch das Fleisch wegen Roilaufs geschlachteter Schweine sehr häufig über ganze Ortschaften, öder wenn solches Fleisch auf dem Wege des Hausierhandels vertrieben wird, gleichzeitig über mehrere Ortschaften verschleppt wird. Durch das übliche Verfüttern des zum Abwaschen derartigen Fleisches benützte« Wassers und selbst durch die Verabreichung der Küchenab­fälle an gesunde Schweine wird in solchen Fällen die Ueber­tragung vermittelt. Ebenso werden gesunde Schweine auch nicht selten dadurch angestcckt, daß die beim Schlachten kranker Tiere verunreinigten Gesäffe ohne weiteres wieder zum Tränken der gesunden Schweine benutzt werden oder daß das Tränkwasser beim Spülen der beim Schlachten verwendeten Geräte verunreinigt wird. Endlich ist noch zu beachten, daß die Ratten und Mäuse für die Krankheit ebenfalls empfänglich find und sich in verseuchten Schweiue- ställen oder durch Anfressen von Rotlaufkadavern rc. sehr leicht anstecken können; nicht selten werden die Kadaver von an Rotlauf verendeten Ratten oder Mäusen von Schweinen aufgefreffen, wodurch die Krankheit dann wieder auf die letzteren übergeht. Außerhalb des Tierkörpers, in der freien Natur hat der Rotlaufbazillus ebenfalls eine weite Ver­breitung gefunden; er kann in gewissen Gegenden, besonders in Tälern mit langsam fließenden Gewässern, sowie auf schwerem feuchten Lehmboden, viel weniger auf Saud- und Granitboden, sich sehr leicht dauernd anfiedeln und so einheimisch werden. Sichende faulige Gewässer und sumpfiger morastiger Boden sind seiner Ankeimung ebenfalls günstig. Große Hitze und Gewitterluft scheint die Ent­wicklung des Ansteckungsstoffes besonders zu fördern, weshalb auch die meisten Erkrankungen in den Sommermonaten Vorkommen, obwohl die Krankheit vereinzelt auch im Winter auftritt. Feuchte, dumpfe, morastige Stallungen, sowie die Verabreichung verdorbenen schlechten Futters scheinen den Ausbruch der Krankheit ebenfalls zu unterstützen. Soviel steht aber fest, daß der Rotlaufbaztllus allein die direkte veranlassende Ursache bildet und daß dieser nirgends von selbst entsteht, sondern daß er, wo er sich findet, dort erst ausgesät worden sein muß.

Aus Vorstehendem ergibt sich für die Verhütung des Schweinerotlaufs zunächst, daß es, wo immer durchführbar, angezeigi ist, neu angckaufte Schweine mindestens 8 Tage lang getrennt zu halten, ehe sie in größere Bestände oder wertvolle Zuchten eingestellt werden. Des Weiteren ist für möglichste Trockenlegung, Reinhaltung und Lüftung der Schweinestallungen zu sorgen und sauf Fernhaltung von Ratten und Mäusen aus den Stallungen tunlichst hinzu­wirk n. Sodann ist den Schweinen namentlich in den Sommermonaten, nur durchaus gesundes Futter zu reichen und besonders streng darauf zu achten, daß weder das Ab­waschwasser des Fleisches rotlaufkranker Tiere, noch die sonstigen von diesem Fleisch herrührendeu Speise- und Küche­abfälle in die Nahrung der Schweine oder an Oertlichkeiten gelangen, wo eine Ansiedelung des Anfteckungsstoffes möglich ist. Alle Abgänge der kranken Tiere (Kot, Streu usw.) und alle Abfälle der geschlachteten Tiere,(Blut, Eingeweide, Wasch- und Spülwasser rc.) muffen sorgfältig gesammelt und wie die ganzen Kadaver der befallenen Tiere in min­destens 1'/, Meter tiefe Gruben gebracht oder ver­scharrt oder in anderer geeigneter Weise unschädlich be­seitigt werden, wie überhaupi.jede Verstreuunz von Trägern deS Ansteckungsstoffs mit peinlichster Sorgfalt zu verhüten ist. Ferner ist es unerläßlich, alle mit kranken, geschlach­teten oder gefallenen Tieren in Berührung gekommenen und von solchen oder ihren Abgängen und Abfällen besu­delten Gegenstände, sowie alle mit Trägern des Ansteckungs­stoffes beschmutzten Oertlichkeiten (Ställe, Dunglegen, Jauche­gruben, Schlachrstätten rc.) zu desinfizieren. Zu diesem Zweck werden alle Gerätschaften zunächst mit heißer Lauge gründlich gereinigt, eiserne Gegenstände sodann ausgeglüht und hölzerne mit dicker Chlorkalkmilch augestrichen. Wan­dungen, Tröge und Fußböden der Ställe müssen zuerst sauber abgekratzt, erdige Fußböden, soweit sie feucht sind, ausgehoben nnd die hierbei erhaltenen Abfälle wie der Dung vergraben werden. Hölzerne Wandungen und die Tröge (hölzerne, steinerne, eiserne) werden alsdann, soweit die Holzteile rissig find, nach vorheriger Glättung, mit heißer

1908

Lauge gründlich abgewaschen; hierauf find dieselben wie auch

massive Wände mit dicker Chlorkalkmilch anzustreichen. Morsche und zerfrefiene Holzteile find ganz zu entfernen und durch neue zu ersetzen. Hölzerne Fußböden find in der Regel zu entfernen; wenn sie noch neu und nicht stark durchfeuchtet find, können sie wie hölzerne Wände behandelt werden; steinerne und ähnliche Böden find nach dem Abkratzen mit heißer Lauge zu waschen und dann mit dicker Chlorkalkmilch reichlich abzuschlemmen, erdige Fußböden find nach der Entfernung der durchfeuchteten Schicht mit Chlorkalkmilch reichlich zu begießm und dann mit einer neuen Erdschicht zu bedecken. Der Inhalt der Duuglegen und Jauchegruben ist abzuführen undunschädlich zu beseitigen bezw. an Orten unterzupflügen, wo weder Schweine htngelangen noch Schweine- sutter gewonnen wird; die leeren Dunglegen und Janche- gruben find sodann reichlich mit Chlorkalkmilch zu behandeln.

Endlich ist noch besonders zu empfehlen, tm Falle des Ausbruchs der Seuche in einem Bestände sofort alle noch gesunden (und nicht etwa die bereits erkrankten) Tiere aus dem verseuchten Stalle herauSzuuehmeu und dieselben, wenn irgend möglich in anderen Räumlichkeiten unterzubriugeu. Zu bemerken ist hierbei, daß die Saugferkel erfahrungsge­mäß durch die Milch der kranken Mutter nicht augesteckt werden und daß überhaupt junge, noch nicht drei Monate alte Tiere viel widerstandsfähiger gegen das Rotlaufgift find, als die htefür empfänglichsten 312 Monate alten Schweine.

Da, wo die Krankheit einheimisch ist, oder durch öfteres Auftreten dies zu werden droht, empfiehlt sich die Schutz­impfung. _

AoMfche Meberficht.

Kaiserznsa«»enkaoft ans Korfn. Italienische Blätter bringen die Meldung, daß Kaiser Franz Joseph mit Kaiser Wilhelm auf dessen Bitten eine Zusammenkunft auf Korfu habe.

Französische Gondergesandtfchast in Berlin.

Die Sondergesandtschaft des Präsidenten Fälliges au den deutschen Kaiser ist heute unter der Führung des Major- Moll und des Unterstaatssekretärs im Kolonialmintsterium Duchöne hier eiugetroffen und hat im Hotel Kaiserhof Wohnung genommen. Die Sondergesandtschaft, die noch die Herren Bruffand und Michel vom Kolonialministerium und Hauptmann Cottes augehören, hat die Aufgabe, die endgültige Ratifikation der Grenzregulierungsveiträge be­züglich der Kongo- und Kameruugreuze herbeizuführen, da die Verhandlungen zwischen den von der deutschen und französischen Regierung eingesetzten Kommissionen eine voll­ständige Ucbereinstimmung ergeben haben. Vor seiner Ab­reise von Paris wurde Major Moll zum Präsidenten der Republik beschicken. In Berlin finden die Sitzungen im Kriegsministerium statt. Am Schluß der Beratungen wird die Gesandtschaft vom Kaiser in feierlicher Audteaz im Schlöffe empfangen werden. Der Aufenthlat der französische« Mission in der deutschen Reichshauptstadt wird sich aus mehrere Woche« erstrecken.

Da- prentzische Herrenhaus hat nachgrgebeu und die Polenvorlage ist damit unter Dach. Wie erinnerlich, hatte die Herrenhauskommisfiou den Kompromißeutwurf der Regierung und des Abgeordnetenhauses abgelehnt und da­für einen Abänderuugsparagraphen eingeschaltet, über dm das Plenum nunmehr in zweiter Lesung zu entscheiden hatte. Die Regierung hatte dagegen in letzter Stunde eine Gegen­schrift veröffentlicht, in der die geschmälerte Vollmacht der neuen Vorlage als ungenügend in der schärfsten Form zu- rückgeviesm wurde. Nach zweitägiger Verhandlung, in der auch Fürst Bülow das Wort ergriff, hat nun gestern das Herrenhaus den Antrag Adickrs aus Wiederherstellung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses mit 143 gegen 111 St. nnd dann die ganze Vorlage angenommen.

Portugal «ach de« König-neord. Offiziell ver­lautet, daß die alten Kammern nicht zur Eidesleistung des Königs einberufm werden, sondern daß diese erst nach dm Neuwahlen erfolgen werde. Entgegen anders lautenden Gerüchten meldet das Journal do Commerzio, daß die neuen Kammern keine konstituierende Gewalt haben werden. Die offizielle Publikation eines diese Angelegenheit regelnden Dekrets wird für heute oder morgen erwartet. (Mpst.)

Rach de» neueste« Berichte« ans Perfieu hat ein Teil der türkischen Truppen mit Artillerie Santschbulak bis jetzt noch nicht verlassen. Mehrere kurdische Führer, die auf dem Wege zum Prinzen Ferman waren, mußtm deshalb unterwegs wieder umkehreu. Auch der Gouverneur von Santschbulak hat seine Reise dorthin unterbrochen.

Der portngiefifche Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Verordnungen Francos, durch

irüniuger, Kalkwerk.