64. Jahrgang.
Mo. 33.
Amts- uml Jatelligenzbkatt für äea Mezir^.
Erscheint Menst«-, Konnerstag L Samstag.
Dir AnrückungSaebühr beträgt 9 ^ p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.
Aamstag, äen 16. März 1889.
Abonnementspreis halbjährlich 1 «4L 80 H, durch dir Post bezogen im Bezirk 2 -4L 30 H, sonst in ganz Württemberg 2 ^L 70 H.
ArnMche ZSekarrrrtmachurrgen.
Calw.
Bekanntmachung
betreffend das Musterungsgeschäst im Jahr 1889.
1) Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirk Calw wird in nachstehender Weise vorgenommen werden:
Montag, den 25. März, Musterung in Liebmzell.
Hiezu haben zu erscheinen Morgens 8'/? Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, E nstmühl, Hirsau, Liebenzell. Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Möttlingen, Monakam. Nsuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Otten- bronn; Morgens 10 Uhr: die Pflichtigen von Simmozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach.
Dienstag, den 26.. März, Musterung in Reuweiler.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Agen- bach', Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Hornberg. Morgens 10 Uhr: die von Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr: die von Röthenbach, Schmieh, Würzbach, Zwerenberg.
Mittwoch, den 27. März, Musterung in Gechiugeu.
Hiezu haben zu erscheinen Morgens 9'/g Uhr: die Pflichtigen von Alt- hengstett, Dachtel, Deckenpfronn, Gechingen; Morgens IOV 2 Uhr: die von Holzbronrr, Ostelsheim, Stammheim.
Donnerstag, den 28. März, Musterung iu Calw.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw. Morgens 9 Uhr.: die Pflichtigen von Sommenhardt, Speßhardt, Teinach, Zavelstein.
Dis Loosung
findet für sämmtliche Militärpflichtige des Bezirks am
Freitag, den 29. März, Morgens 8 Ubr iu Calw statt.
Bei der Musterung haben nicht nur die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1869, sondern auch alle diejenigen der früheren Jahrgänge zu erscheinen, über deren Militärpflicht noch nicht endgiltig entschieden worden ist, oder welche von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind. Die Angehörigen früherer Jahrgänge haben ihre Loosungs- scheine mitzubringen.
Sämmtliche zur Gestellung pflichtige Leute werden hiemit aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Rechtsnachtheile rechtzeitig an den genannten Tagen und Orten sich einzufinden.
Das Erscheinen bei der Loosung ist den Pflich Ligen des laufenden Jahrgangs freigestellt. Der Aufruf der Pflichtigen zur Loosung erfolgt in der Ordnung der Gemeinden, in welchen dieselben sich aufhalten und zur Stammrolle angemeldet haben, und wird für die Nichterschienenen das Loos durch ein Mitglied der Ersatzkommission gezogen.
2) Die Ortsvorsteher haben auf Grund der Stammrollen die Heuer gestellungspflichtigen Leute, welche in den Listen noch nicht gestrichen sind, protokollarisch zur Musterung vorzuladen. Die Ecöff- nungsurkunden sind längstens bis 15. d. M. hieher einzusenden.
Von der Gestellung können Gemeindebehörden nicht entbinden. Wer an solcher durch Krankheit verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzu- reichen, das, falls der Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Gemeindebehörde zu beglaubigen ist.
Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel können auf Grund eines solchen Zeugnisses überhaupt von der Gestellung befreit werden.
3) Die Militärpflichtigen, sowie deren Angehörige sind berechtigt, spätestens am Musterungstermin Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Anträge können durch Urkunden, Zeugen und Sachverständige unterstützt werden. Derartige Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein.
Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.
Werden Reklamationen mit der Erwerbsunfähig, keit der Eltern, Geschwistern u. s. w. begründet, so haben die betreffenden Verwandten sich zur ärztlichen Untersuchung bei der Musterung der Ersatzkommission vorzustellen.
Schulamtskandidaten haben ihre Prüfungszeugniffe rechtzeitig, spätestens im Musterungstermin vorzulegen.
4) An- und Abmeldungen von Pflichtigen sind alsbald dem Unterzeichneten anzuzeigen, zutreffendenfals unter Anschluß der Loosungsscheine.
4) Bei der Musterung haben je die Ortsvorsteher der zu musternden Pflichtigen zu erscheinen, dagegen bei der Loosung nicht. Die Stammrollen sind mitzubringen und bei der Musterung nach Ergebnis der letzteren genau zn ergänzen. Der Eintrag der Loosnummer erfolgt auf Grund der den Ortsvorstehern nach der Loosung zugehenden Loosungsscheine vor deren Ausfolge an die Pflichtigen.
Die Ortsvorsteher sind dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeitig in den Musterungslokalen sich einfinden und dort in Ordnung versammelt bleiben. Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit reingewaschenem Körper und Leibweißzeug zu erscheinen haben und daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlung strenge bestraft werden wird.
6) lieber die Classifikation der Mannschaften der Reserven u. s. w. ^Wochenblatt Nr. 27) findet die Verhandlung je am Ende der Musterung bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche am betreffenden Tag die Militärpflichtigen gestellt haben.
Calw, den 6. März 1889.
Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission:
Supper,
Oberamtmann.
Bekanntmachung,
betreffend den Eintritt junger Leute in die Unteroffiziersschulen.
Junge Leute, im Alter von 15—16 Jahren, welche in eine Unteroffiziersvorschule und solche, im Alter von 17—20 Jahren, welche in eine Unterosfiziersschule einzutreten wünschen, haben sich alsbald beim Bezirksfeldwebel zu stellen, wo ihnen weitere sachdienliche Auskunft ertheilt werden wird. Calw, 13. März 1889. K. Oberamt.
Supper.
Deutsches Reich.
Berlin, 13. März. Der Reichstag nahm heute seine Sitzungen mit der Beratung des Rechenschaftsberichts über die Handhabung des Sozia- listengesetzes wieder auf. Sab 0 r wünscht Auskunft darüber, welche Bestimmung die Regierungen an die Stelle des jetzigen Sozialistengesetzes zu setzen gedächten und kritisiert einzelne Behauptungen des Rechenschaftsberichts. Während der Rede Sabor's tritt der Reichskanzler in den Saal, verließ denselben jedoch wieder, nachdem er längere Zeit mit dem Abgeordneten v. Helld 0 rf gesprochen. Es sprachen noch Abg. Fr 0 hme und Liebknecht. Letzterer nannte die Verlängerung des Sozialistengesetzes eine „politische Brunnenvergiftung".
Berlin, 13. März. Vor der Abdankung Milan's soll Kaiser Wilhelm an denselben einen Brief geschickt haben mit der Mahnung, auf dem Posten auszuharren, wohin das Schicksal ihn gestellt habe. Milan versuchte dann nochmals, ein Kabinet zu bilden. Als aber alle Versuche scheiterten, entschloß er sich endgiltig zur Abdankung. Nach Wiener Blättern sollen ihn vorher auch Selbstmordgedanken beschäftigt haben.
Berlin, 12. März. Hauptmann Wißmann dürfte sein Hauptquartier in Dar-es Salaam nehmen und von dort aus die nordwärts gelegenen Plätze Panganie, Saadani und Bagamoyo und später vielleicht die südlichen Plätze Kilwa und Lindi besetzen. An Offizieren für die Kolonialtruppen und an sonstigen Verwaltungsbeamten für die Expedition sind im ganzen 21 Personen angenommen worden. — Englische Blätter wissen wieder einmal von Feindseligkeiten afrikanischer Eingeborener gegen Deutsche zu erzählen, deren Ausbruch nur durch Engländer verhindert worden. Diesmal ist das Damaraland der Schauplatz dieser Thätigkeit. Hier soll es nur dem Einflüsse des bekannten Herrn Lewis gelungen sein, daß die Damaras nicht zum Aeußersten gegen die Deutschen schritten. Kamaherero soll alle deutschen Kaufleute und Spekulanten aus dem Lande gewiesen haben und nach ihrer Abreise sollen ihre Häuser auf den Befehl der Häuptlinge niedergebrannt werden. Man wird gut thun, Berichte von deutscher Seite zu erwarten, die sich hoffentlich auch auf die inneren Ursachen dieser Feindseligkeiten gegen die Deutschen erstrecken werden.
Ausland.
Belgrad, 11. März. Es kann als sicher bezeichnet werden, daß die Rückkehr der Königin-Mutter Natalie nur eine Frage von Wochen ist. Der Zustand des jungen Königs hat einen solchen Charakter