82. Jahrgangs

255

800 301 110 118 , , 256 13 , 305 147 167 3 , 58 . 260 1

1 , 84

227

51

Erscheint tLglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Prei? vierteljährlich hier 1 mit Träger­lohn 1 SO ^k, im Bezirks- und 10 Lw-Berkehr 1.2b >4, im übrigen Württemberg 1.35 MonatSabonnementst nach Verhältnis

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1908

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A«Uiches.

Nagold

Erlaß a« die Ortsvorsteher, betr. die Anlegung «nd Führung der Rekrutierungs-Stammrollen.

Unter Hinweisung auf §§ 4446 der Wehrordunng in der neuen Fassung vom 22. Juli 1901 (Reg.-Bl. Nr. 23 pro 1901) sowie auf die auf dem Titelblatt der Rekrutier- ungsftammroUeu abgedruckten Vorschriften wird zur ge­naueste» Beachtung bezgl. der Anlegung der Stamm­rollen im Einzelnen noch folgendes bemerkt:

I. In die Stammrolle für 1908 müssen ausgenommen werden:

a) alle innerhalb des Gemeiudebezirks im Jahre 1888 geborenen männlichen Personen, sofern sie nicht erweislich gestorben sind,

d) die in der Zeit vom 15. Ja«, bis 1. Kebr. b. I». sich anmeldendcn Militärpflichtigen,

e) die sich nachträglich anmeldendcn Pflichtigen,

ä) die etwa i« Auslände gcboresev u«b dort sich ,«f.

huUruvr«, or, F,«rrirN'k-Mer» »«bDöchrrNstra r»i-

«om«eve» Pfltchtttze», welche die Württ. Staatsan­gehörigkeit noch besitzen.

v) die durch amUrchr Nschs, <cha«gr« der Ortsbchörden etwa sonst noch ermittelten zur Anmeldung Verpflich­teten.

Wehrpflichtige der Altersklasse 1888, welche vor dem Eintritt in das militärpflichtige Alter freiwillig in das aktive Heer eingetreten sind, weiden der Kontolle wegen auch eingetragen.

Bet Auügewttderte« ist das Datum der Entlafsungs- urkunde und weiterhin anzugeben, ob und wann die Aus­wanderung zum Vollzug gekommen ist.

Im übrigen find die Prrse», welche die deutsche Reichs- u«d rrgaisovgehörl-lcit «icht besitze«, von der Auf­nahme in die Stammrolle »Sgeschlofse«, (vgl. jedoch 8 21 Ziff. 2 der Wehrordnung). Zweifelhafte Fälle sind bet dem yberamt zur Sprache zu bringen.

II. Der Eintrag der Militärpflichtigen in die Stamm­rolle pro 1908 hat in aiptz,Wischer Reihenfolge des Ge- schlechtsnamens der Militärpflichtigen zu geschehen und es ist hinter dem letzten Namen jedes Buchstabms des Alpha­bets genügender Raum zu Nachträgen freizulafsen. Da, wo bei einem oder mehreren Buchstaben keine Namen bor-

entsprechend größerer Raum freizulafsen. daß die Familiennamen in der ^ eingetragen werden und sind daher die Mtliiarpflichtigen in dieser Richtung zu befragen.

Nr ? I» veai°7»e»ier,», Z bki jedem Buchstaben mit » k 1 ^ e Militärpflichtigen mit sleichru

Anfangsbuchstaben werden unter sich in Spalte 2 numme­riert und zwar unmittelbar hintereinander ohne Hwiscken- ranm zu Nachträgen im Falle d-rNn^

Geburtsli-i-n ist die N-nmer daselbst

Uaehklichc geborene Söhne find unter demjenigen Ge-

17 ^^ R Führung ihnen nach §

1706 de? B. G.B. bezw. § 14 und 15 der BundesratS- Bekanntwachung vom 14. März 1899 (R.Ges.Bl S 228 8 25/26 des Rges. vom 6. Febr. 1875 (Rges Bl. S 28 Md 8 33/34 der Min.Verf. vom 30. Okt. 1899 (Rea.Bl S. 875) zukommt:UmcrBemerkungen" ist event. bei- znfügeo:Vater hat Namensführung gestattet", bzw.durch uachgefolgte Ehe legitimiert."

Bet Militärpflichtigen mit mehreren Vornamen ist der Nnfname z« unterstreiche».

^ Rubriken 1-10 der Stammrolle find «rna» und tzollstasdig auszufüllen, sofern dies mit unzweifelhafter Sicher­heit geschehen kann. Insbesondere istStand oder Ge- Arde" ge, «zigrde«, <z. B. Flößer, Pferde- oder Uchsenbauer, Hnf- oder Wagenschmied rc., bei Fabrikar-

beitem die Art der Beschäftigung) wobei wiederholt a»s bie Mt,..»erf. vom 8. N,v. 1901 (Mtn.-Amtsbl. Nr. 21 S. 306) htugeviese» wird, und bei OrtSibwessubeii ist der AifentbaUSort zu ermitteln. Bei Ausfüllung der Spalte 5v (Gewerbe oder Stand des Vaters) ist der hauptsächliche oder alleinige Beruf der Vaters soweit angängig genau zu bezeichnen (z. B. landw. Taglöhner, Bäckergeselle, Zigarren» arbeiter, Handlungsreisender usw.)

Insbesondere ist bei Arbeitem und Taglöhnern der­jenige Arbeits- oder Geschäftszweig anzugeben, in welchem sie ständig oder meistens arbeiten (ob in Landwirtschaft, bet Forst-, Garten-, Bau-, Eisenbahn-, Chaussee-, Hafen-, Kanal­arbeiten usw.)

III. Militärpflichtige früherer Jahrgänge, welche in einem Semeindebezirk Heuer erstmals zur Abmeldung kommen, find in die Stammrollen ihrer Altersklasse je hinter dem letzten Namen mit gleichen Anfangsbuchstaben etrizutragen.

Auch sin diesen Stammrollen ist über sämtliche An­meldungen Vermerk zu mache«.

Die Streichung eines ManneS in der Rckrutiernngs- stammrolle darf nur mit Genehmigung des Ztvilvorfitzeudeu der Ersatzkommisflon stattfinden. (W.-O. § 46 Z. 14.)

IV. In der RubrikBemerkungen" stud sämtliche Verbreche« und Vergehen u. die in 8 SSI Z 18 des ReichSstrafs-Ges.-B. vorgesehenen Uebertretnngeu einzutragen und sind solche in den Stammrollen von 1886/ 1906 und 1887/1907 nachzuholen. Die Strafregister find daher von den Ortsvorstehern genau durchznsehe«.

Bezüglich der außerhalb der Gemeinde aber inner­halb Württembergs geborenen Militär pflichtigen ist das betr. Schultheißenamt des Geburtsort? auf dem Form. 6 (Reg.-Bl. von 1896 S. 223) um einen Auszug aus dem Strafregister zu ersuchen und find diese Auszüge der Stammrolle als Beleg auznschlietze«.

Liegen keine derartige Bestrafungen vor, so ist in der Stammrolle einzutrageu:Registerstrastn und sonstige

Außerdem ist jeder Militärpflichtige über seine Borbr- strafungen zu befragen.

In dieser Beziehung wird ausdrücklich auf die Min.- Vers. vom 1. Okt. 1903, Min.-AmtLLl. S. 505, aufmerksam gemacht.

Von jedem Nachtrag von Strafe« ist künftig so­fort dem Oberamt Anzeige zu machen.

Ort-k«»dige Kehler Militärpflichtiger (Blindheit, Taub­heit, geistige Beschränktheit, Epilepsie rc.) sind gleichfalls einzutragen und ev. mit Zeugnissen zu belegen.

V. Bei der Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle haben die OrtSvorsteher sich g-sau z» über­zeugen, daß die Angemeldeten auch tatsächlich in der Ge­meinde sich aufhalten, bezw. nicht anderwärts melde- und gestellungspflichtig find. Schriftliche Anmeldungen von Militärpflichtigen, welche an einem andern Ort innerhalb des Deutschen Reiches sich aufhalten, find als unzulässig zurückzuweisen. Im Falle des Verdachts einer Schein- meldnng haben die Ortsvorsteher dem Unterzeichneten unverzüglich Anzeige zu machen.

VI. Der Abschluß bezw. die Beurkundung der Stamm­rollen für das Jahr 1908 hat nach Maßgabe des Vor­drucks auf der letzten Seite der Stammrollen durch den OrtSvorsteher

ans L Februar ds. Js.

zu erfolgen und es find hierauf die Stammrolle» der Jahr­gänge 19««1908 (tnkl.) nebst Beilage» ungesäumt au daS Oberamt einzusenden.

Die Beurkundung der OrtSvorsteher hat auch in den Stammrollen pro 199« und 1907 zu geschehen.

Au- und Abmeldungen Militärpflichtiger im fer­neren Verlaufe des Jahres stad stets »«ter A«schlus des LosmrgSschetoS ohne Verzug de« Oberamt anzuzeigen, bei der Abmeldung bedarf es der Vorlage de? LosungS- scheine? nicht.

Bei Bolksschnttehrer» und Schulamtskandidaten ist da? Prüfungszeugnis im Original oder in Abschrift betzulegen, sofern dasselbe nicht schon in der Stammrolle bemerkt ist.

Auf den Kaiserliche» Werften wird stets eine größere Zahl von Lehrlingen in verschiedenen Handwerken auSge- btldet, welche in erster Linie für die Marine ausgehoben werden sollen.

Die Ortsbehörden werden daher beauftragt, bei Au

militärpflichtigen Handwerker fest- znstelleu, ob sie nicht etwa auf einer kaiserliche« Werst gelernt haben und dies in die Stammrolle unter Bemerkungen einzntrage».

Die ««gefähre Zahl der voraussichtlich an der

Musterung teilnehmenden Militärpflichtigen ist unfehlbar bis SS. Ja«. 1S«8 hteher anzuzeigeu.

Nagold, den 2. Jan. 1908.

- Obera mt. Ritter.

Die OrtSbehörde»

werden auf den Erlaß des K. Oberrekrutierungsrats vom 31. Okt. 1904 Mtn.-A«tsblatt Nr. 23, S. 525, hmge- wiesen mit de« Auftrag, bei jeder Abmeldung eines Mili­tärpflichtigen aus de« LofnngSfchei« hievon Vermerk» «ng zu machen unter Angabe des Orteswohin" und von der Abmeldung sofort dem Oberamt Anzeige zu er­statten.

Nagold, den 30. Dez. 1907. _K. Oberamt. Ritter.

Nagold.

Die K. Standesämter

werden veranlaßt, Auszüge aus den Sterberegistern dcS Jahres 1907, enthaltend die Eintragung von Todesfällen männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht im Gemeindebeztrk geboren sind, unter Benützung der ihnen seiner Zeit zugegangenen For­mulare alsMilitaria"

spätestens bis 1. Februar ds. Js. hierher einzuseuden.

(Zu vergl. Miu.-Berfgg. v. 27. Mai 1859 Minist.» Amtsbl. S. 217/223). Sollten die Standesämter nicht mehr tm Besitz solcher Formulare sein, so können sie solche vom K. Oberamt beziehen.

Nagold, den 2. Jan. 1908.

_K. Oberamt. Ritter.

Die OrtSbehörde»

werden beauftragt, bis längstens 10. Januar 1908 als portopflichtige Dienstsache vorzulegen,

u) die Verzeichnisse der Fabriken» welche über 1« Jahre alte Arbeiterinnen beschäftige» (§ 47 »

Bollz.-Berj. zur Gew.-Ord. vom 26. März 1892 abge- ändert durch Mtn.-Verf. vom 22. Januar 1907 Reg-Bl. S. 13 und 25.)

d) Das Verzeichnis der ans Grnnd des A LOS « Abs. 4 -er Gew.-Ordnuug gestattete« A«S» «ahmen (Anl. 2 zn dem Erlaß des K. Ministeriums v. 7. März 1895, Min.-A.-Bl. Seite 79).

Eventuell ist Fehlanzeige zu erstatten.

Nagold, den 30. Dez. 1907.

____K. Oberamt. Ritter.

Vek«unt«schrmG.

Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die von der K. KreiTregierung für die Oberamtsfparkafse Nagold in widerruflicher Weise genehmigte Zulassung einer Etvlage öffentliche' Körperschaft« «»v retchs- «»» lande»» gesetzncher Sra«kr»kasse> in «ubegrenzter Höhe durch Entschließung des K. Ministerium des Innern vom 20. d. Ms. wieder znrückgenommen und der Einlagehöchstbe­trag auch für diese Verwaltungen auf S««« ^ beschränkt worden ist, da gemäß Art 15 Abs. 2 Ziff. 3 der Bez.-O. für alle Einleger ein Höchstbetrag festzusetzen ist.

Nagold, den 30. Dezember 1907. __ K. Oberamt. Ritter.

Die Ortspolizeibehördeu

wollen die Fleischbeschau« auf die Pflicht der Vorlage ihrer Tagebücher au die K. Oberamtstterarztstelle bis IS. Januar Hinweisen.

Die Vorlage hat als partopslichtige Dienstsache zu er- folgen.

Nagold, den 2. Jan. 1908.

K. Oberamt. Mayer, Reg.-Aff.

An die K. OrtSschnliuspektorate.

Zugleich mit der Fortbildungsschulstatistik ist ein Ver­zeichnis sämtlicher am 1. Jan. 1908 augestellten Arbcits» lehrerinnen, sowohl der im Hauptamt nach Art. 28 des Gesetzes vom 31. Juli 1899 als der in vertragsmäßigem Dienstverhältnis angestrllten, unter Beifügung des von den einzelnen bezogenen Gehalts bi? 10 Jan. 1908 vorzulegen.

Dabet wird bemerkt, daß die Nanecn der Lehrerinnen anzugeben find und daß als Belohnung der Jahresgehalt einzusetzen ist. Bei den im Hauptamt augestellten Lehrer­innen ist der von der Gemeinde gewährte Gehalt ohne die staatliche DtenstalterSzulage anzugcbcu.

Die Schulorte, in denen kein ArbcttSunterricht gegeben wird, find unter kurzer Beifügung des Grundes aufzu­führen.

Altensteig-Dorf, 31. Dez. 1907.

K. Bezirksschulinspektorat. Schott.