8L. Jahrgang.

Auflage 2600.

Erscheint täglich «it ««Snahme d« Uonn. und Aesttage-

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Mit de« Plaudechübch« uud

«chwäb. »a»»»irt.

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Nagold.

Die Ortsarmenbehörde hat beschlossen, auch Heuer wieder die

Weujahrswunsch-

Kntheöungskarten

einzuführen.

Wer eine Karte im Preis von mindestens 1 ^ bei der Armenpflege, Stadtpfleger Lenz, entnimmt, von dem wird angenommen, daß er auf diese Weise seine Gratulation darbringt und ebenso seinerseits auf Besuche und Kartenzusendungen verzichtet.

Wir laden zu zahlreicher Beteiligung mit dem Anfügen ein, daß die Liste der Teilnehmer noch zeit­lich vor dem Jahresschluß im Gesellschafter bekannt gegeben und daß der Ertrag der Karten unter die verschämten Hausarmen verteilt wird.

Den 14. Dezember 1907.

Die Vorstände der Ortsarmenbehörde:

gez. Dekan Römer. Stadtsch. Brodbeck.

Gekauirtinschuirg

betr. de» einjährig-freiwillige» Militärdienst.

Diejenigen im Jahre L888 geborenen jungen Leute, welche zurzeit ihren d -runnden Aufenthalt im Königreich Württemberg haben, im Besitze gültiger (Schul-)Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei­willigen Dienst sich befinden und die Berechtigung zum eiu- tährig-freiwilliaen Militärdienst erwerben wollen, werden darauf aufmerksam gewacht, daß die Gesuche*) um Erteil­ung des Berechtig«»gsschei»es zum einjährig-freiwilligen Dienst alsbald m:d spätesten- di- znm 1. Februar 1908 unter Beifügung der in § 89 Ziff. 4, 11t ue bezw. Ziff. 5 11t a der deutschen Wehrordnung (s. Regierungsbl. für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901 S. 275 u, ff.) vorgefchriebenm Papiere, nämlich

a) eines standesamtlichen Grbnrt-zkugnissr-,

d) der nach Muster 17a zu § 89 der deutschen Wehr­ordnung erteilten Eiswillignng-erk.ärnng*) des gesetz­lichen Vertreters,

e) eines Unbescholtenheit-zeugnisses *) (d. h. Leumunds­zeugnisses vom Geburts- und Aufenthaltsort),

ck) des (Schul-) Zeugnisse- über die wisseuschastliche Be» fähiguvg für deu einjährig-freiwillige» Di ust, bei der K. Wiittt. PeüfnuzSkommisfis» für Einjährig-Frei­willige tu Ludwigsburg schriftlich einzureichen sind.

Hiebet wird bemerkt, daß es zulässig ist, schon vom vollendeten IV. Lebensjahre an um Erteilung des Berech­tigungsschein- zum einj.-freiw. Dienst nachzusuchen und es

*) Formulare hirzu können von der G. W. Zaise.'schen Buchhandlg. bezogen werden.

Msgold, Samstag den 14. Dezernöer

sich für die Nachsuchendeu empfiehlt, mit der Einreichung

des Gesuchs nicht bis zum Eintritt in das militärpflichtige Alter zuzuwarteu.

Im übrigen wird auf die Bekanntmachung der Kgl. Württ. Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige vom 15. Juni 1907 (Ttaat-anzei-er Nr. 151, Beilage) hiuge- wiesen, worin das Nähere über die gedachte Berechtigung, ihre Nachsuchung uud den dabei zu führenden Nachweis enthalten ist.

Nagold, den 13. Dez. 1907. K. Ober amt. Ritter.

Bekanntmachung.

Das württ. Detachement des Telegraphenbataillons Nr. 1 in Berlin stellt zum Herbst nächsten Jahres Zwei­jährig-Freiwillige ein, welche Interesse für den technischen Dienst haben.

Berufstelegraphisteu, Mechaniker, Baugewerkschüler, Tischler mit geläufiger Handschrift werden bevorzugt.

Baldige Mitteilung unter Einsendung eines Melde­scheins, einer amtlichen Bescheinigung der Größe und eines selbstgeschriebenen Lebenslaufs an das Telegraphen-Bataillon Nr. 1 Berlin 80. 33, ist erwünscht.

Bezirkskommando Calw.

Seine Majestät der König haben vermöge Allerhöchster Ent­schließung vom 7. d Mts. den Uebergang des Lehens des für da? Herzogtum Württemberg errichteten ErbkämmereramtS auf den Ritt­meister und «SkadronSchrf im Dragoner-Regiment Königin Olga (1. Württ ) Nr. 2V Freiherrn Wilhelm von Vültlingen in Gnaden zu genehmigen geruht.

Vokitische HleSerficht.

Das Militär-Wochenblatt meldet die Geuehini g«»g des Abschiedsgesuches des GmerMmtuants Flügge, des Inspekteurs der 2. Fußartillerie-Jnspektion. Flügge wurde zur Disposition gestellt. Unter Beförderung zum Generalleutnant wurde Generalmajor Lauter zum Inspekteur der 2. Fußartillerie-Jnspektion ernannt.

I« der Zweite« sächsische« Kammer konnte man sich gestern über die Zusammensetzung der Kommission zur Vorberatung der Wahlrechtsreform nicht einigen. Die Kommisstonswahl mutzte infolgedessen auf Freitag vertagt werden, damit die Fraktionen Zeit zu einer Verständigung gewännen. Es folgte die Beratung der Vorlage über die Besoldung der Richter, die schließlich an eine Deputation verwiesen wurde.

I« der russische« D«ma gab am Dienstag der Finanzminister Erläuterungen znm Budget, in denen er selbst die Mängel des gegenwärtigen Budgetwesens aner­kannte. Man müsse aber so lange mit diesen Unvollkommen­heiten rechnen, bis die notwendigen Reformen auf gesetz­geberischem Gebiet durchgeführt seien. Sei dies geschehen, dann werde auch eine radikale Steuerreform in Angriff ge­nommen werden, durch die man die Mißstände in der Auf­rechterhaltung des Budgets beseitigen werde. Die gegen­wärtigen außerordentlichen Ausgaben, die rund 204 Milli­onen betagen, seien fast ausschließlich bedingt durch die

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ungenügenden Mittel, welche die Staatssteuern liefern, und

durch die Notwendigkeit, andere Einnahmequellen zu suchen. Unter den außerordentlichen Ausgaben befänden sich 66 Millionen für Ausgaben infolge des russisch-japanische« Kriegs, 59,4 Millionen für den Bau neuer Staatsbahnen, 14,3 Millionen für die von MißwachS heimgesuchten Gegen­den usw. Der Minister kündigte ein Erbschaftssteuergesetz an und wies in bezug auf die Klagen über das Fehlen einer Einkommensteuer darauf hin, daß eine entsprechende Vorlage bereits in der zweiten Duma eiugebracht worden sei. Ferner wies er darauf hin, daß zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben rund 195 Millionen fehlen. Nach Ansicht der Regierung könne diese Summe nur durch Kreditoperationen oder Anleihen beschafft werden. Der Minister mußte hierbei HUgeben, daß der russische Kredit allerdings infolge des Kriegs und der Ereignisse der letzten 3 Jahre empfindliche Einbuße erlitten habe. Er forderte aber von der Duma, dem russischen Kredit wieder zu An­sehen zu verhelfen, indem sie das Budget so schnell und glatt wie möglich annehme. Die Duma ging nach kurzer Debatte über die Regierungserklärungen zur Tagesordnung über.

Parlamentarische Nachrichten.

De«tscher Reichstag.

Berlin, 12. Dez

Erteilung von Genehmigung zur Zeugen-Vernehumng der Abg. Gerstenberger und Pichler in einer Privat­klagesache, zugleich zur Strafverfolgung gegen die Abg. Pfeiffer, Schwabach und Oeser. Die erbetene Ge­nehmigung wird auf Wunsch der betreffenden Abgeordneten selbst erteilt nur hinsichtlich der Abgeordneten Pfeiffer uud Oeser, wohingegen die Genehmigung hinsichtlich der Abg. Schwabach, Gerstenberger und Pichler verweigert wird.

Aenderung des Börsengesetzes vom Jahre 1896.

Preußischer Handelsminister Delbrück weist darauf hin, daß das Börsengesetz von 1896 die Erwartungen, die man daran geknüpft habe, nicht erfüllt hätten und daß es andererseits Folgen gezeitigt hat, die niemand erwartet und niemand gewollt habe. Der Minister legt die Einzelheiten des neuen Entwurfes näher dar und schließt, die Vorlage sei keine politische. Alle Parteien könnten auf den Boden derselben treten und er hoffe deshalb, daß mau jetzt zu einer glücklichen Lösung dieser Angelegenheit kommen werde.

Semler (natl.) legt dar, wie unter der Wirkung des Gesetzes von 1896 das Effektiv-Lieferungsgeschäft in Ge­treide gelitten habe. Redner erkennt sodann alle Vorzüge des Entwurfes an: Beseitigung des Verbots für Termin­geschäfte und Beseitigmig des Registers. Ob wirklich durch den Entwurf das Effektiv-Lieferüngsgeschäft in Getreide sicher gestellt werde, das muffe noch sorgfältig in der Kom­mission geprüft werden. In keinem Falle dürfe diese ganze Frage nur vom Standpunkte der Landwirte aus beant­wortet werden, sondern vielmehr nur vom Standpunkte des allgemeinen Interesses. Weiter übt Redner noch Kritik

Die Mortage für

das LuftschiffunLernetjmen Zeppelins.

Von Hauptmann a. D. Hildebrandt.

(Nachdr. verb.)

Wie schon berichtet worden ist, hat das Reichsamt di Innern für Ankauf des vorhandenen und des im Bau b griffenen zweiten Luftschiffes des Grafen Zeppelin 1650000. und als Entschädigung für die etwa 15jährige ausschließli der Erreichung seines Zieles gewidmete Arbeit des Erfind« 500000 ^ gefordert. In einer kurzen, dem Reichstag zi gegangenen Denkschrift ist die Begründung dieser Fordern: m einer präzisen und meiner Ansicht nach sehr zutreffend! Form niedergeleat. Es heißt dort zunächst, daß dieses g Luftschiffhei Pen Versuchsfahrten am 24., 25 26-, 28 30. September und 8. Oktober 1907 einwmfsfr die großen Eigenschaften die dem starren System innewo! NA ^wiesen hat«. Diese Eigenschaften bestehen - k hätte das vielleicht gleich am Anfang der Begründung nc besonders hervorgehoben werden sollen - in seiner groß! Geschwindigkeit und langen Fahrsähigkcit. Es kann niä mehr bestritten werden, daß der Lenkballon des Graf! Zeppelin alle anderen Luftschiffe, auch die französisci Pmrie", an -Schnelligkeit übertroffen hat. Das war sche in früheren Jahren erwiesen, als Professor Hergesell a den verschiedenen Ufern des Bodenfees Trigonometer statt, niert hatte, die bei den Versuchsfahrten andauernd den j

welligen Standort des Fahrzeuges festlegten. Entgegen diesen einwandfreien Messungen wurde das von Hergesell errechnete Resultat einfach bestritten, weil es Zeppelin seiner­zeit nicht gelungen war, an seinen Auffahrtsort zurückzu­kehren.

Es heißt in jüngster Zeit häufig, die Eigengeschwindig­keit der Luftschiffe spielt innerhalb gewisser Grenzen keine so große Rolle, wenn nur die Sicherheit vorhanden ist. Das ist für den Kriegsfall sicher nicht ganz richtig. Von der Schnelligkeit der Luftfahrzeuge hängt die Häufigkeit seiner Verwendungsfähigkeit ab. Wenn die Eigen­geschwindigkeit 12 m beträgt, so bedeutet das, daß der Ballon nur an den Tagen gegen den Wind cmfahren kann, an denen dieser in geringerer Stärke als 12 m in der Sekunde weht. Ein Luftschiff mit 14 w Eigenbewegung kann demnach noch gegen die Luftströmung aufahren, wenn das System mit geringerer Geschwindigkeit längst versagt. Es muß wohl zugegeben werden, daß also eine Kriegsmacht, die über das schnellste Fahrzeug verfügt, an manchen Tagen im Vorteil über den Gegner sein muß. Von welcher Be­deutung das unter Umständen sein wird, kann sich jeder selbst ausmalen.

Der zweite Vorteil eines großen, ganz starren Ballons ist die Möglichkeit einer langen Fahrtdauer. Hierdurch wird der Aktionsradius, das heißt der Kreis, innerhalb welchem sich das Luftschiff bewegen kann, erheblich ver­größert. Daß kein jetzt existierender Luftballon so lange in der Lust zu bleiben vermag, wie der Zeppelinsche, ist durch die Fahrt vom 30. September 1907 erwiesen worden.

Damals dauerte die Fahrt rund acht Stunden und wurde wegen hereisbrechender Dunkelheit abgebrochen.Ballast und Benzinmenge hätten völlig genügt, um eine Fahrt von gleicher oder größerer Dauer daran anzuschließen," so sagt die Denkschrift auf Grund der Bekundungen der bei der Fahrt anwesenden Reichskormuissare. Gerade in den letzten Tagen wird in der Presse erwähnt, diePatrie" sei länger in der Luft gewesen als das Luftschiff des Grafen Zeppelin. Verschwiegen wird hierbei, daß der französische Ballon gar nicht so lange fahren kann wie der starre Ballon, weil er nicht so viel Benzin, und Ballast mitzunehmen vermag. In bezug auf die Fahrtdauer kann kein vorhandenes Motor­lustschiff auch nur annähernd mit Zeppelins Ballon konkur­rieren. Für den Kriegsfall dürfte dies wohl von außer­ordentlicher Bedeutung sein.

Von der Seitensteuerung heißt es, daß siebei böigem Winde und ungleichmäßigen Windstrombahnen" sich als etwas schwierig" erwiesen habe; dies könne aber durch eine leicht auszuführende Verbesserung bald geändert wer­den. Bei den ersten Versuchsfahrten hatte der große Ballon kleinere und größere «Ahlangcnlinien beschrieben. Während Graf Zeppelin dies mit seiner mangelnden Uebung im Steuern von Luftschiffen begründete, konstruierten einige seiner Gegner sofort einen Kardinalfehler der langen, flairen Ballonkörper heraus. Dabei weiß jeder, der auch nur zu- geseheu hat, wie Schiffe gesteuert werden, daß znm Steuern große Uebung gehört Md daß der Steuermann sein Rad andauernd hin- und herbewegen muß.

Die Bewegung in vertikaler Hinsicht, die früher nicht