81. Jahrgang.

Auflage 2600.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tonn- «ud Festtage.

Preis vierteljährlich hie« 1 ^*, mit Träger« roh» 1.2V ^r,im Bezirks« «nd 10 Km-Berlehr 1.LV ^*, im übrige« »ürttemberg 1LK ^*. SionatSabonnementS «ach «erhMntS.

er Gksriislhastkl.

Ws- Mil LiM-SIxIt fll dm MMs-SeD.

Al entspreche* Fl*. LS.

Al entspreche M*. SV.

Anzeigen-Gebüh« f. d. Ispalt. Zeile an» gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei Imal, Einrückung 10 g, dei mehrmalig«* entsprechend Rabatt.

Mit de« Planderstübch«» und

«chwäb. «and»«.

?81

Magotd, Irellag den 29. November

1907

Neue Bestellungen

auf denGesellschafter" (Auflage 2600) für den Monat

Dezember --------

werden hier in der Expedition und von den Aus­trägerinnen, auswärts von den Postämtern, Post- agentnren und Postboten angenommen.

Preis hier in der Stadt 33 auswärts per Post: im Nachbarortsverkehr 45 im sonstigen Württemberg 50 im übrigen Deutschland 55

Am 1 Dezember bringt derGesellschafter" im Feuilleton einen hübschen Beitrag der beliebten Schwarzwalderzählerin A. Supper:Vater «nd Sohn" oders' Frieders Michel und s' Frieders Michels Bue".

Alle Abonnenten desGesellschafter"

erhalten im Laufe des 4. Quartals einen in zwei Farben gedruckten

Wandkalender für 1908

mit Postporto- und Telephon-Tarif und Marktver­zeichnis ««entgeltlich.

Bekanirturachnrifl.

Am Donnerstag, den S. Dezember 1907, uach- mitttags 1'/» Uhr findet in Horb im Gasthof zum Bären eine ordentliche Bezirksversammlnug der Norddeut­sche« Hagelverficherungsgesellschaft a. G. statt. Tagesordnung:

1. Mitteilung und Besprechung des vorläufigen Geschäfts­berichts der Direktion mit besonderer Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:

n. Grundsätze für Bemessung der Vorprämien und Mitteilung über deren jetzigen Höhestand;! b. Verwaltungskosten;

e, Einfluß der süddeutschen Vertragsstaaten Würt­temberg, Baden und Elsaß-Lothruigen auf das Gesamtgeschäft;

2. Berichterstattung über die Beschlüsse der Generalver­sammlung vom 12. Februar 1907.

3. Begutachtung der Rabattbestimmungen in § 32 der Vers.-Bed. (für Schadenfreiheit) und 8 33 (für mehr­jährige Versicherung) behufs Gewinnung von Material für den Verwaltungsrat und die Redaktionskommission;

4. Wahl von Schätzern;

5. Wahl eines Delegierten und zweier Stellvertreter;

6. Sonstige Besprechungen.

Die Herren Bezirksvcrtreter und Landwirte werden zu zahlreichem Besuch der Versammlung aufgefordert. Nagold, 27. Nov. 1907. jK. Oberamt. Ritter.

A» die Gemeindekollegieu.

In 8 91 der Vollz.-Verf. zur Gdeordng. v. 6. Oktbr. d. Js. Reg.-Bl. S. 433 ff., wird der Gehaltsrahmen für die Ortsvorsteher in Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern gegenüber den seitherigen Bestimmungen wesentlich anders bemessen.

Die Gemeindekollegie« werden hiemit beauftragt, über die Neuregelung der Gehaltsbezüge der Orts­vorsteher auf der Grundlage der neuen Bestimmungen mit Wirkung vom 1 . Dezbr. d. Js. an Beschluß z« fasse«.

Bemerkt wird, daß für die Feststellung des Gehalts das Ergebnis der letzten allgemeinen Volkszählung maß- sebend ist und daß bei der Gehaltsregelung Vorrückung nach Dlenstaltersstllfen vorgesehen werden kann, sowie daß tu den Beschluffen genau anzugeben «ist, welche Gebühren dem Ortsvorsteher verbleiben sollen und ob in dem Gehalt die Belohnungen des Ortsvorstehers in seiner Eigenschaft als Standesbeamter, als Beamter der Ortsbehörde für die Arbeiterverstcherung und als Beamter der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer iu den einheitlichen Gehalt eiube- zogen sein sollen.

Zu beachten ist. daß eine Entschädigung für Schreib­materialien künftig nicht mehr in Frage kommt, daß viel­

mehr die Kosten für Kanzleiaufwand von der Gemeindekaffe zu tragen find.

Einer Vollzugsauzeige mittelst Vorlage eines Pro­tokollauszugs wird bis 31. Dezember d. Js. entgegengeseheu. Nagold, den 28. Nov. 1907.

K. Oberamt. Ritter.

De« Tchultheisteuämtern

gehen mit nächster Post auf Ansuchen des Württ. Landes- feuerwehrausschuffes Fragebogen über de» Staub des Feuerlöschwesens i« den Gemeinde« mit dem Auf­trag zu, diese Fragebogen möglichst gründlich auszufüllen und in möglichster Bälde anher wieder vorzulegen.

Diejenigen Feuerwehren, welche noch nicht dem Württ. Landesverbände angehören, werden zum Beitritt zu diesem Verband veranlaßt. Die Mitgliedschaft ist für jede Feuer­wehr von großem Nutzen, weil diese dadurch die Berechtig­ung erhält, die Landesversammlungen und Delegiertentage zu besuchen, an den Beratungen teilzunehmen und sich jeder­zeit bet dem Landesausschuß über alle das Feuerlöschwesen berührenden Fragen Aufklärung und Belehrunggeben zu lasse».

Der jährliche Beitrag zur Verbandskasse beträgt für Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern 1 -6, von 3000 bis 10000 Einwohnern 2

Das große, prachtvolle Ehrendiplom des Landesfeuer- wehrausschuffes wird nur an Mitglieder der Verbandwehren verliehen.

Nagold, den 28. Nov. 1907.

K. Oberamt. Ritter.

Die Gemeindebehörde« und Obstbanmbefitzer

werdm aufgefordert, die junge« Obstbänme, insbesondere auf deu Allmanden und an den Straßen, zum Schutz gegen Wildfraß unverwetlt so einbiude« zu lassen, daß sie vom Wilde nicht benagt werden können, auch soweit eS noch nicht geschehen ist, die Obstbäume mit einem lehmhaltigen Kalk­anstrich zu versehen und an zweckdienliche Baumstützen gut auzubiudeu, sowie gehörig zu düngen.

Die Schultheißenämter wollen vorstehendes in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt mache».

Nagold, den 28. Nov. 1907.

__ K. Oberamt. Ritt er.

Bekanntmachung,

betr. de» einjährig-freiwilligen Militärdienst.

Diejenigen im Jahre 1888 geborenen jungen Leute, welche im Besitze gültiger (Schul-)Zeugniffe über die wissen­schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst sich befinden und die Berechtigung zum einjährig-freiwillige« Militärdienst erwerben wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Erteilung des Berechtigungs­scheines zu« einjährig-freiwillige« Dteast alsbald ««d späte« trsteuS bis zu« 1. Februar 1908 unter Beifügung der in 8 89 Ziff. 4, 11t. s,6 bezw. Ziff. 5 11t 8 der deutschen Wehrordnung (s. Regierungsblatt für das Königreich Würt­temberg vom Jahr 1901 Seite 275 und ff.) vorgeschriebenen Papiere, nämlich

u) eines staudesamtliche« GeburtSzeuguiffrS, b) der nach Muster 178 zu 8 89 der deutschen Wehr­ordnung erteilten Ewwilligungskrklärlirg des gesetz­lichen Vertreters,

e) eines UubescholteuheitSzeuguisseS (d. h. Leumundszeug­nisses vom Gebmts- und Aufenthaltsort), ä) deS (Schul) Zeugnisse» über die wissenschaftliche Be­fähigung für dm eiujiihrig-fceiwilligm Dieust, bei der Kg!. Württ. Prüfungskommission für Eiujährig- Freiwillige tn LsdwigSdurg (Adresse: Kanzlei der K. Kreis­regierung) schriftlich einzureichen sind.

Im übrigen wird auf die Bekanntmachung der K. Württ. Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige vom 15. Nov. 1907 (StaatSauzeiger Nr. 278, Beilage) hingewiesen, worin das Nähere über die gedachte Berechtigung, ihre Nachsuch- ung und den dabei zu führenden Nachweis enthalten isi.

Nagold, den 28. Nov. 1907.

K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentliche« Kenntnis gebracht, daß von der gestern stattgehabten Amtsversammlung nach der neuen Bezirksordnung zum Bezirksrat gewählt worden find:

I. aus den Mitgliedern der Amtsversammlung:

1. Stadtschultheiß Brodbeck in Nagold

2. Welker Altensteig

3. Krauß Haiterbach

und als Stellvertreter:

1. Schultheiß Schumacher in Oberschwandorf

2. Kern Gültlingen

II. aus den sonstigen Bezirksangehörigen:

1. Stadtpfleger Iraner in Wildberg

2. Elektrtzitätswerkbefitzer Wohlbold iu Nagold

3. Hirschwirt und Oekouom Kleiner iu Ebhauseu und als Stellvertreter:

1. Fabrikant Schickhardt in Ebhauseu

2. Mühlebesitzer Faißt tu Altensieig-St.

Als Schriftführer für de« Bezirksrat uud die Amtsversammlung wurde Oberamtssekretär Vollmer uud als dessen Stellvertreter Oberamtssparkasfier Gaffer iu Nagold gewählt.

Nagold, dm 28. No». 1907.

K. Oberamt. Ritter.

Die Mereinsgesetzvorlage.

DerEntwurf eines Vereiusgesetzes", der am Eröff­nungstage dem Reichstage zugegangen war, ist am Montag im Reichstage zur Verteilung gelaugt. Vom ihm gilt bis zu einem gewissen Grade, was die Kommentatoren von deu jeweiligen Thronreden zu behaupten pflegen: er bringt nach allem, was schon inzwischen bekannt geworden, kaum noch Ueberraschungeu. Wir haben von den Parla­mentariern, mit denen der Kanzler oder sein Stellvertreter über das Reichsvereinsgesetz gesprochen hatte, bereits mehr­fach gehört: Der Entwurf sei so gehalten, daß der Libe­ralismus bei ihm bestehen könne. Das Urteil wird man im allgemeinen auch angesichts des non vorliegenden Wort­lauts nicht zu ändern brauchen. Die einengenden Ausnah­men, die dem heutigen Stand der Erwerbstätigkeit wider­sprechen, werde» aufgehoben: alle Reichsangehörigeu, auch Jugendliche uud Frauen, haben künftighin das Recht, Ver­eine zu bilden uud sich zu versammeln. Die Verpflichtung zur Einreichung der Mitgliederverzeichniffe wird aufge­hoben; bei Versammlungen, die in geschloffenen Räumen stattfinden, braucht die Genehmigung nicht mehr eiugeholt zu werden und selbst auf die Anzeigepflicht soll unter Um­ständen verzichtet werden können. Das und noch manches andere find gegenüber den bisherigen Zuständen nament­lich soweit Preußen in Betracht kommt unzweifelhaft erhebliche Verbesserungen. Ueber alle diese Dinge wird man sich denn wohl auch ohne besondere Weiterungen einigen. Die Schwierigkeiten werden, worauf wir schon mehrfach hingewiesen, sich wohl erst bei der Sprachenfrage erheben. ES wird verordnet, daß die Verhandlungen in öffeuütchen Versammlungen iu deutscher Sprache zu führen feien; es wird ferner bestimmt, daß vom Versammlungsleiter unter Umständen die Auflösung einer Versammlung verlangt werden könne, falls ein Redner in ihr verbotswidrig sich einer ntchtdeutschen Sprache bediene; aber es wird gleich­zeitig sttpuliert:Ausnahmen find mit Genehmigung der Landeszentralbehörde zulässig."

Dieser Satz wird unseres Erachtens so auszubaueu und mit solchen Garantien zu umgeben sein, daß die Mög­lichkeit von Härten, von Hebelgriffen des nicht zu Unrecht wenig beliebten,diskretionären Ermessens" ausgeschlossen werden. Die Begründung gibt sich sicherlich Mühe, der­gleichen Besorgnisse von vornherein auszuräumen. Da heißt es unter anderem:

Um den Schwierigkeiten zu begegnen, die sich aus dem Verbot des Gebrauchs einer fremden Sprache in öffentlichen Versammlungen im einzelnen ergeben können, ist den Landes­zentralbehörden die Befugnis Vorbehalten, Ausnahmen zu gestatten. Sie werden hierbei auch durch Erlaß allgemeiner Bestimmungen Vorsorge zu treffen haben, daß die Fälle, iu denen das Verbot über das Bedürfnis hinausgehen würde, nach Tunlichkeit von vornherein ausgeschieden werden. Des­gleichen wird darauf Bedacht zu nehmen sein, daß sich die Teilnehmer au internationalen Kongressen, insonderheit zu wissenschaftlichen künstlerischen und dergleichen Zwecken, aber auch darüber hinaus, an dem Gebrauch fremder Sprache« in keiner Weise gehindert sehen."

Uns möchte scheinen, daß auf solcher Basis sich wohl eine Formulierung finden lassen dürste, die die Rechte des Deutschtums im allgemeinen und die des preußischen Staates im besondern wahrt und dabei doch auch die Ansprüche unserer polnischen Mitbürger nicht unberücksichtigt läßt.

Notitifche HleSerficht.

Die Lage in Portugal wird allgemein als ernst bezeichnet, obwohl die Regierung durch amtliche Erklärungen alle beunruhigenden Meldungen als nicht den Tatsachen ent­sprechend bezeichnet. Mit diesen Dementis ist allerdings auch nicht ein königliches Dekret in Einklang zu bringen, das anordnet, daß alle politischen Vergehen nach dem sum­marischen Verfahren beurteilt werdm sollen, das für anarch«