Auflage 2600.

81. Jahrgang.

Erscheint täglich »tt Ausnahme der Von»- und Festtage.

Preis vierteljährlich hie, l mit »räger.

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Anzeigm-Gebähr f. d. Ifpalt. Zette a»S gewöhn!. Schrift oder der« Raum bei 1«al. Einrückung 10 ^ bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

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Asitlichk«.

Vekanntmachung.

Am Mittwoch de« SV. d. Mts.» vorm. 9 Uhr findet auf dem Rathause in Nagold eine außerordentliche

AmtsversammluLg

uach dem alten Gesetz vom 21. Mai 1891, betreffend die Verwaltung der Gemeinden und Amtskörperschaften rc. statt, bei welcher folgende Gegenstände zur Beratung kommen:

1. Statuten-Aenderung der Oberamtssparkaffe.

2. Beitragsleistung dcr Amtskörperschast zu den Bau­kosten eines auf dem Haltepunkt Nagold-Stadt zu errichtenden heizbaren Warteraums der Eisenbahn­verwaltung.

3. Wahl eines Mitglieds der Landarmenbehörde.

4. Wahl der Verwaltungs-Aktuare gemäß Art. 142 und 248 der Gemeindeordg. und Festsetzung der Gehalte derselben.

5. Einige minderwichtige Gegenstände.

6. Publikation der Amtspflege Rechnung pro 1906/7, sowie der Abhör-Ergebniffe zu den Rechnungen der Oberamtssparkaffe pro 1905 und 1906.

7. Aufstellung der Distriktsärzte als Schulärzte.

Für dir Beschickung dieser Amtsversammlnng ist der bisherige T«r»»s XXI». maßgebend.

Hienach sind stimmberechtigt:

Die im Dezember 1906 (bezw. in Ergänzungswahlen) gewählten Deputierten von ven Gemeinden Nagold (6), Altensteig-Stadt, Haiterbach und Wildberg (je 2), Böstngen, Ebhausen, Effringen, Emmingen, Enztal, Fünfbronn, Gült- lingen, Mindersbach, Oberschwandorf, Pfrondorf, Rohrdorf, Rotfelden, Schönbronn, Spielberg, Sulz, Walddorf, Wart und Wenden (je 1). _

Im Anschluß an diese Amisversamwlung alter Ord­nung findet ebenfalls am

Mittwoch de« SV. d. Mts.» vorm. 11 Uhr eine Amtsversammlung nach der neuen BezirkS- orduung vom 28. Juli 1906 (Reg.»Bl. S. 442) statt, behufs Vornahme der Wahl:

1. von 6 Mitgliedern des Bezirkstats und 4 Stellver­tretern (Art. 37 der Bezuksordg.);

2. des Schriftführers und eines Stellvertreters für die Amtsversammlung und den Bezirksrat (Art. 34 und 49 der Bezirksordg.) und Festsetzung der Belohnung derselben.

Für die Beschickung dieser Amtsversammlung ist die den Ortsbehörden am 11. Oktober d. Js. zugestellte Reihenfolge für das Jahr 1S«V maßgebend, und find hiezu die von den Gemeindekollegien auf Grund deS ober- amtl. Erlasses vom 9. v. Mts. gewählten Abgeordneten

(in Verhinderungsfällen deren Stellvertreter) stimmberech­

tigt, und zwar:

von Nagold (6), Altensteig-Stadt (3), Berneck, Böstngen, Ebhausen, Effringen, Egenhausen, Emmingen, Enztal, Fünfbronn, Gültlingen, Haiterbach, Obertalheim, Rohrdorf, Rotfelden, Schönbronn, Simmersfeld, SpielSerg, Sulz, Uutertalheim, Walddorf, Wart und Wildberg (je 1).

Bei beiden Amtsversammlungen dürfen die Vertreter der nicht stimmberechtigten Gemeinden an den Verhand­lungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Die stimmberechtigten Vertreter wollen pünktlich er­scheinen.

Die Verhandlungen der Amtsversammlungen find öffentlich.

Nagold, den 11. Nov. 1907.

K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachungen der K. Zentralstelle.

Kurs für Zimmerleute.

Wir beabsichtigen, in diesem Winter iu der Zeit vom 2.-14. Dezember in Stuttgart einen Kurs für Zimmerleute zu veranstalten. Unterrichtsgegenstände sind: das Anlegen eines Merksatzes, das Schiften und Austragen von Treppen auf dem Reißboden und Preisberechnung. Die Oberleitung ist der Beratungsstelle für das Baugewerbe übertragen.

Zn dem Kurs werden im Lande ansässige selbständige Handwerker und ältere Gesellen, in erster Linie solche, die sich selbständig zu machen im Begriff sind, zugelaffen. Ein Unterrichtsgeld wird nicht erhoben.

Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kurs find durch Vermittlung der Gemeindebehörde des Wohnorts oder des Vorstandes einer örtlichen gewerblichen Vereinigung bis svätestens 27. November an die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel einzureichcn. Aus den Anmeldungen sollen ersichtlich sein: Namen, Beruf, Bernfsstellung (ob sel- ständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Angemeldeten.

Die Gemeindebehörden und die Vorstände der gewerb­lichen Vereinigungen werden ersucht, bei der Vorlage der An­meldungen sich darüber zu äußern, ob die Angemeldeten nach ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten voraussichtlich in der Lage find, mit Erfolg an dem Kurs sich zu beteiligen und ob ihre Zulassung befürwortet werden kann.

Stuttgart, den 13. November 1907. Mosthaf.

Me neue Iloltenvorlage.

Die Vorlage über die Aenderung, die das bestehende Flottengesetz erfahren soll, ist am 14. d. M. vom Bundes­rate angenommen worden und wird nunmehr veröffentlicht. Sie besteht nur aus einem einzigen Paragraphen. Es handelt sich wie wir vor längerer Zeit Mitteilen konnten, um die Herabsetzung der Lebensdauer der Linienschiffe, die

bisher mit 25 Jahren bemessen war, auf 20 Jahre (wie schon jetzt bet den Kreuzern) und um die entsprechenden Aenderungen in dem Plan für die Ersatzbanten. Demge­mäß soll der § 2 des Flottengesetzes künftig wie folgt lauten:

Ausgenommen bei Schiffsverlusten sollen Linien­schiffe und Kreuzer nach zwanzig Jahren ersetzt wer­den. Die Fristen laufen vom Jahre der Bewilligung der ersten Rate des zu ersetzenden Schiffes bis zur Bewilligung der ersten Rate des Ersatzschtffes. Für den Zeiirmim von 1908 bis 1917 werden die Ersatzbauten nach der Anlage S

geregelt.

Diese Anlage L, welche die Verteilung der in Jahren 1908 bis 1917 einschließlich vorzunehmendeu

den

Er-

Gestalt annehmen:

Ersatzjahr Linienschiff» Große »reu,er

1908 .3

1909 , . 3

1910 .3

1911 . . 2 -

1912 .1 1

1913 . . 1 1

1914 . . 1 1

1915 . . 1 1

1916 . . 1 1

1917 . . 1 1

Summe . 17 6

Kleine Kreuzer

2

2

2

2

2

2

2

2

2

1

19

Aus der Begründung des Gesetzentwurfs entnehmen wir folgendes:

Schon bet den Verhandlungen über das erste Flotten­gesetz im Jahre 1898 !ist von dem Vertreter der Verbün­deten Regierungen darauf hingewiesen worden, daß die Lebensdauer der Linienschiffe mit 25 Jahren möglicherweise zu hoch bemessen sei. Die 25jährige Ersatzfrist rechnet im Sinne des Gesetzes von der Bewilligung der ersten Rate des zu ersetzenden Schiffes bis zur Bewilligung der ersten Rate des Ersatzschiffes. Für die Lebensdauer der Schiffe im militärischen und technischen Sinne kommt aber ein er­heblich größerer Zeitraum in Betracht. Der militär-tech­nische Geburtstag eines Schiffes ist nicht der Tag der Be­willigung der ersten Rate, sondern der Zeitpunkt der end­gültigen Festsetzung der der Konstruktion zugrunde zu legen­den militärischen und technischen Anforderungen. Ferner erfolgt die Ausraugierung eines Schiffes nicht dann, wenn die erste Rate des Ersatzschiffes bewilligt wird, sondern erst dann, wenn das Ersatzschiff fertiggestellt ist und in den Frontdienst eintritt. Infolgedessen find die Linienschiffe bei ihrer Ausrangierung nicht 25, sondern in Wirklichkeit etwa 30 Jahre alt. Sie find dann, wie die Erfahrung in allen Marinen gelehrt hat, völlig überaltert und zur Verwendung in der Schlacht in den letzten Jahren nicht mehr brauchbar gewesen.

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Geschichte von Marokko.

(Fortsetzung.)

Ja den Jahren 18901892 wurden mit Deutschland und Frankreich neue Handelsverträge abgeschloffen und 1893 brach ein neuer Konflikt mit Spanien aus, zu dessen Bei­legung Marokko wieder tüchtig zahlen mußte, und bei wel­cher Gelegenheit eine neutrale Gebietszoue, um die schon seit Jahrhunderten im Besitz Spaniens befindliche Stadt Meltlla, festgesetzt wurde.

Es muß übrigens hervorgehoben werden, daß die Er­bitterung der Marokkaner gegen die Europäer auch vielfach mit in der Art und Weise begründet ist, mit der die Ver­treter der einzelnen Mächte wirkliche oder angebliche Be­leidigungen und Schädigungen ihrer Schutzbefohlenen zu sühnen gewohnt sind. Meist handelt es sich dabei um un­verhältnismäßig große Geldentschädigurgen, die der ver­armten Bevölkerung derjenigen Landschaft, in welchem ein Unrecht geschehen ist, durch die marokkanischen Behörden herausgrpreßl werden. Die dort wohnenden und reisenden Europäer habe» nicht immer die nötige Rückficht und Vor­sicht gebraucht, um Konflikte zu vermeiden.

Mnlei Hassan starb am 6. Juni 1894 plötzlich und zu seinem Nachfolger hatte er, beeinflußt durch irgend welche Hof- und Haremsintrigen, nicht emen seiner älteren Söhne bestimmt, sondern den erst 16jährigcn jüngsten Sohn Abdul Asts IV, der von einer kaukasischen Frau stammte. Wie schon bei Lebzeiten Mulei Hassans konnte nun der überaus schlaue Großwesir Ahmed ben Musa (wenn man diesen türkischen Titel überhaupt auf marokkanische Verhältnisse auwenden darf) seinen Einfluß immer mehr vergrößern, denn er war der tatsächliche Herrscher in Marokko bis »u seinem 1900 erfolgten Lode.

Bald traten auch wieder auswärtige Verwicklungen ein. Deutschland schickte 1895 eine Flotte an die atlantische Küste, um die Entschädigungen für einige ermordete deutsche Un­tertanen zu erzwinge«, und Frankreich begann seine Ex- pansionsbestrebungen im Süden von Algerien und suchte sich vor allem einiger wichtiger Sahara-Oasen zu bemäch­tigen, die nominell zu Marokko gehören und von wo öfter Einfälle in algerianischrS Gebiet stattfanden.

Es ist das vor allem die Oasengrnppe, welche unter dem Namen Tuat drei Bezirke umfaßt: Guara im Norden, Tuat im engeren Sinne südlich davon, und im Südosten Tidikelt. Im Dezember 1899 wurde der Mittelpunkt Tidt- kelts, die Oase Atn Sala (Jnsalah) besetzt, später Figig und Jglt, und dann der Mittelpunkt Guraras, Timmimun. Später rückten die Franzosen auch in die eigentlichen Tua- toasen ein, ohne daß seitens der marokkanischen Regierung ernstlicher Widerstand erfolgt wäre. Im Juni 1901 kam es dann zwischen dieser und dem französischen Minister Del- eaffe zu einem Vertrag, nach welchem der französische Ein­fluß in diesen Oasengruppen, die wirtschaftlich wertvoll find und von wo häufig die Franzosen in Algier belästigt wur­den, dort durchaus maßgebend blieb, wenn auch der Sultan noch als nomineller Herrscher figuriert.

Im Jahr 1895 wurde Marokko gezwungen, ein ihm eigentlich gehöriges Stück Land am Cap Djubi au der at­lantischen Küste zurückzuküuscn, wo 1879 eine englische Nord­westafrikanische Handelsgesellschaft sich etabliert hatte, die sich aber nicht halten konnte; und ein anderer merk­würdiger Vertrag vom Juni 1900 zwischen Frankreich und Spanien sicherte elfterem daS Vorkaufsrecht der gleichfalls an der atlantischen Küste gelegenen spanischen Besitzung Mo d'Oro, für dm Fall, daß einmal Spanien diesen wert­losen Küstenstrich verkaufen sollte.

Der junge, unerfahrene und verschweudungssüchttge

Abdul Asts erwies sich als ein reform-und europäerfrennd- ltcher Herrscher, und eS sammelte sich an seinem Hofe ein Heer von Engländern und Engländerinnen, sowie auch von Franzosen an, und unter diesem europäischen Hofstaat dürfte so manche zweifelhafte und abenteuerliche Existenz gewesen sein. Diese Leute bestrebten sich, den jungen Sultan auf alle Weise zu amüsieren; moderner europäischer, natürlich sehr kostspieliger Sport wurde am Hofe eingeführt zu« großen Entsetzen der alten konservativen hohen Beamten und der Geistlichkeit. Das Land kam finanziell immer mehr herab; während sich die Taschen der fremden Abenteurer füllten; die Unzufriedenheit mit diesen Verhältnissen nahm immer mehr zu, besonders als das Hoflager von Marrakesch uach der eigentlichen Hauptstadt FeS verlegt wurde. Auch die 1902 eingeführten Zoll- und Steuerreformen waren zu radikal und kamen zu unvermittelt, wenn dieselben auch die Interessen deszVolkes günstig beeinflußten, und die Geistlich­keit erklärte dieselben als dem Geiste des Koran zuwider­laufend. So war es kein Wunder, daß bald an verschie­denen Orten Unruhen ausbrachen, daß Kronprätendenten austraten und Heilige, welche gegen die Stttenlofigkeit des Hofes predigten und vor allem den Europäern die Schuld beilegten an dem Medergange der alten moslemitischen Sitten und Gebräuche; das ausgesaugte Volk aber folgte willig solchen Ausrührern.

_ (Schluß folgt.)

A«O d« Meggeudorsor-Vlättrrn. Profan» Wider­legung. Genie:Hie wissen doch, lieber Hausherr, ich bin meiner Zeit in allem voran *In allem nicht mit dkm ZinS find Sie immer im Rückstand." Ans dem Lande. Bauer:Herr Dotta, möchten S' mein' Nettesten net a Woch'n behandeln?" Doktor: WaS fehlt ihm denn?" Bauer:«iltärfrei möcht' er wer'n" vergleich. Gast (im Wirtshaus» »ur Küchentür« htneinschauend): Herrgott, so »ine groß, Küche und so klein» Portionen!