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Illinois getragen. Die Stadt Mattoon meldete gestern 8 Uhr abends noch 6, die Stadt Springfield 9 Uhr abends 3 Ballons.
Erdbeben in Calnbrie».
Rom, 24. Okt. Schon wieder hat eine Erdbeben- Katastrophe die Provinz Calabrien in Schrecken versetzt. Das wellige Erdbeben gestern abend war glücklicherweise nicht überall von großer Heftigkeit. Es durchzog jedoch mit großer Gewalt Cosenza, Reggia und Catazaro und verbreitete überall Schrecken. In Catazaro, Calabriens Hauptstadt, stürzte die Bevölkerung, vielfach notdürftig bekleidet, heulend ins Freie. Die Insassen des Stadtgefängnisses brüllten förmlich und wollten die Türen aufbrechen. Nur mit Mühe gelang es den Wärtern und dem Direktor, sie zu beruhigen.
Rom, 24. Okt. Das Erdbebenonglück i« Fer«z- zarro ist grausiger, als zuerst angenommen wurde. Es ist zwar vielen gelungen, ins Freie zu entkommen, indes ist die Zahl der Opfer noch unübersehbar. Die Geretteten sind wie betäubt vor Schreck und verweigern sogar die Hilfe bei den Bergungsarbeiten. Die Rettung ist sehr erschwert, weil die Häuser einzustürzen drohen. 2«« Leiche« wurde« a«s de« Trümmer« hervorgeholt. Die Verstümmelung der Leichen erschwert ungemein die Identifizierung derselben. Ma« spricht vo« 3«v Opfer«. Es ist eine Verstärkung der Truppen angekommen im Aufträge des Divisionskommandanten. Aerzte und Instrumente sind dringend erforderlich. Die Regierung hat beretts 1100 000 Lire für die nötigsten Bedürfnisse gesandt. Der Finanzminister hat sich mit dem General Alibrini mit einem Sonderzuge nach der Unglücksstätte begeben. Der König ist tief erschüttert. Er ist sehr informiert durch Gioliiti, der auch die Depeschen überbrachre. Der König wünscht aufs genaueste von den Vorfällen der Unglücksprovinz unterrichtet zu werden. Ebenso ließ der Papst durch eine Depesche an den Bischof von Catazaro der Bevölkerung seine tiefgefühlte Teilnahme und väterliche Liebe übermitteln, zugleich Hilfe verheißend. Es ist bei den vielfachen Widersprüchen unmöglich sich ein klares Bild zu machen. Es herrscht schreckliches Wetter aus der Unglücksstätte und regnet ununterbrochen. Auch Sardinien hat orkanartige Regengüsse und Eisenbahnstörungen. (Mpst.)
Rom, 24. Okt. Ein Abgesandter der Tribuns meldet: Die Katastrophe in Ferruzzano übertrifft alles, was in den letzten Jahren dis dortigen Kreise durch Erdbeben gelitten haben. Die Zerstörung ist vollkommen. Der ganze Ort ist ei« einziger Trümmerhaufe«. Keine Spur von Straße ist mehr vorhanden. Die erste Hilfe brachten Freiwillige gegen 3 Uhr morgens. Ein Amtsrichter, ein Wachtmeister und rin Zollwächter retteten neun Personen, darunter Säuglinge von der Brust der toten Mutter. Die Schuttmassen erschweren die Rettuugsarbeitcn. Eine ganze Familie konnte lebensgefährlich aus den Trümmern gerettet werden. (Mpst.)
Vermischtes.
Der „Fall Toselli" ««d die Oeffeutlichkeit.
Unter dieser Ueberschrift schreibt die „Nat.-lib. Korr.": „Tag für Tag berichten so und so viele Blätter von der ehemaligen sächsischen Kronprinzessin Frau Toselli und ihrem neuen Ehegesponsen Londoner Stempels. Manche Blätter überkommt wohl eine leise Scham, und dann beeilen sie sich, die Unanständigkeit solchen Gebarens wortreich zu verurteilen. Aber dennoch buchen sie getreulich, was von den unterschiedlichen Spezialkorrespondenten in Florenz und London, in Paris und Rom zusammengetragen und — zusammengelogen wird. Was für einen Hut Signora Toselli trägt, wenn sie von den Höhen von Fiesole an grauschimmernden Oliven vorüber zum Arnotal herabsteigt; wie der geschmackvolle Maestro Toselli sich gebärdet, der in braunen Schuhen und Reisemütze zum Standesamt zog, und wie rosig sich die beiden unglückseligen Menschenkinder die Zukuuft malen, die — kein reifer Mann, der das Leben kennt, wirds bezweifeln — voraussichtlich in einem schauerlichen Trauerspiel auslaufen wird. Das ist in manchen Fällen gewiß Skandalsucht, in den meisten ists vielleicht nur die Furcht vor der Konkurrenz: Wenn das Konkurrenzblatt nun doch bringt, was man selbst schamhaft verschweigt: nicht auszudenken! Deshalb verdient unseres Erachtens der Vorschlag des „Zeitungsverlags" (Organ der Zeitungsverleger) alle Beachtung, der dafür eintrilt, die Blätter sollten Übereinkommen, Nachrichten, die den Ehestand der Toselli betreffend, grundsätzlich und ein- für allemal vor dem Druck zu bewahren. Nicht aus irgend welchen politischen Gründen. Wir sind moderne Menschen und allen Mystizismus in den Beziehungen zwischen Fürsten mid Volk lehnen wir ab. Darum danken wir unserem Kaiser ganz besonders für das schöne Wort von Münster (wir zitieren aus dem Gedächtnis): „Ich habe mir in solchen Stunden immer gedacht: er ist ein Mensch wie du." Was Sachsens König und seinem Hause widerfuhr, ist ein allgemein menschliches Leid, das jedem von uns genau so begegnen kann. Deshalb sollten wir Menschlichkeit üben und nicht Tag für Tag durch die Blätter zerren, was einen Mann und, soweit sie heranwuchsen, seine Km' ^ ein Peitschenhieb treffen muß. Man nimmt dom soa.r Rücksicht auf die Privaten und Familienverhältnisse des Bürgers. Sollten denn Fürsten schließlich vogelfrei sein?"
sDas was oben ausgeführt ist, ist uns aus der Seele geschrieben.^ Schon früher haben wir uns in ähnlichem Sinne bezüglich der Montignoso-Affäre in unseren Spalten geäußert. Aber man ist weiß Gott gezwungen mitzutun, solange andere uns zwar maßgebende Blätter, nicht tief
genug blicken lassen können mit ihren intimen Geschichten. Die gleiche Misere werden wir jetzt wieder mit dem Moltke- Harden-Prozeß bekommen. Solche Skandalgeschichten ziehen eben leider bei einem größeren Teil des Publikums und nicht bei dem niedersten. Also Hand aufs Herz — uns ist die leidige Montignoso-Toselli-Affäre längst überdrüssig, ja eckltg. D. R.j
Abfütterung vo« Pressele«te«. Der „Ilse-Zeitung" (Nr. 246) wird aus Hornburg geschrieben: In unsrer Stadt scheinen noch Zeichen und Wunder möglich zu sein, denn ein Ereignis ist geschehen, das nächster Tage in allen Zeitungsredaktionen großes Aufsehen erregen und auf das eifrigste besprochen werden wird. Denn was sich hier ereignet hat, ist kaum jemals dagewesen. Die „Hornb, Ztg." schreibt mit Enthusiasmus: „Das Unzulängliche, hier wird's Ereignis; das Unbeschreibliche, hier ist es getan! Diesen Satz von Goethe kann unsre Redaktion heute freudig aus- rufen, denn während sonst die ersten Schmetterlinge, Maikäfer, lange Halme, späte Apfelblüten usw. in die Redaktion gebracht werden, um pflichtschuldigst unter „Lokales" veröffentlicht zu werden, wurde uns gestern von Jagdfreunden ein leibhaftiger Hase gespendet! Wir haben diese edle Jägergabe mit Dank angenommen und wünschen den Jägern während der jetzigen Jagdsaison „Hals- und Beinbruch"! Im übrigen ist uns eine derartige Mitarbeit herzlich willkommen." — Die Hornburger Jäger haben mit dieser einsichtsvollen Sendung einen Rekord aufgestellt, und die Nachricht hiervon wird verdientermaßen durch die ganze deutsche Presse gehen. _
Einiges über Gebäudebrandversicheruug.
Es wird uns geschrieben:
L. Anmeldung der Gebäude.
In Nr. 179 des „Gesellschafters" werde« die Ortsbehörden beauftragt, die Jahresschätzung der Gebäude und Zubehörden einzuleiten. Zu diesem Zwecke haben dieselben die Gebäudebefitzer aufzufordern, die an ihren Gebäuden im Laufe des Jahres vorgenommenen Aenderungen anzu- melden. Dies geschieht in den meisten Gemeinden durch Ausschellen und man sollte meinen, daß dadurch und durch die betr. Bekanntmachung im Amtsblatt dafür gesorgt sei, daß jede Gebäudevergrößerung oder -Verbesserung auch immer zur Jahresschätzung angcmeldet werde. Diese Annahme ist jedoch durchaus unrichtig. Einerseits beginnen viele Leute beim Lesen der Zeitung hinten bei den Annoncen und wenn sie dann endlich auf Seite langelangt sind, interessiert sie der amtliche Teil nicht mehr und die Bekanntmachung betr. Gebäudebrandvsrstcherung bleibt ungelesen. Andererseits bleibt ein großer Teil der Ortseinwohner vom Ausschelleu ganz unberührt, sobald zu merken ist, daß etwas „Amtliches" von einiger Länge zur Verlesung kommt. Daß mancher Amtsdiener beim Ausschellen nur sehr schwer verstanden wird, sei nebenbei bemerkt, doch in diesem Fall kann man ja alles abends noch beim Schoppen erfahren. Die meisten Unterlassungssünden lassen sich die Gebäudebesitzer jedoch aus Sorglosigkeit und Vertrauensseligkeit zu Schulden kommen, denn: wir haben ja einen Ortsvorsteher und Gemeinderat, der weiß doch, daß ich gebaut habe und der Oberamts- baumeister, der die Gebäude einschätzt, hat ja meinen Plan gesehen und weiß deshalb auch wie und was, mein Haus wird also schon höher „hineinkommen< Alljährlich bekommt die Schätzungskommisston solche oder ähnliche Meinungen zu hören. Der Oberamtsbaumeister hat für rechtzeitige Anmeldung von Neu- oder Umbauten überhaupt nicht zu sorgen, er schätzt nur, wenn er auf eine Gemeinde hinauskommt, die augemeldeten Gebäude mit den übrigen Kommisstonsmitgliedern ein. Der Gemeinderat dagegen hat die Pflicht, das Feuerversicherungsbuch durchzugehen und alle Aenderungen von amtswegenzur veränderten Schätzung vorzumerken.
Dem gleichgültigen Gebäudebesitzer wäre also geholfen, wenn dieses Vormerken nicht 2 Haken hätte:
1. Bei dem Durchgang des Feuerversicherungsbuchs seitens des Gemeinderats kann eine Bauveränderuna leicht übersehen werden, wodurch dem Eigentümer ein Anspruch auf Schadloshaltung nicht erwachsen würde.
2. Wird für einen abgebrannten Neu- oder Anbau, der nicht vom Gebäudebesitzer selbst, sondern von amts- wegen zur Jahresschätzung angemeldet wird, falls er vor erfolgter Schätzung abbrennt, von der Gebäudebrandversicherungsanstalt keine Entschädigung bezahlt.
Die Gebäudebesitzer sollten deshalb seitens ihrer Ortsbehörde oder des Technikers, der ihren Plan fertigte, stets rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie ihr Gebäude zur Jahresschätzung anmelden. Sobald ein Gebäude von seinem Besitzer angemeldet 'st, gilt es als versichert, und wenn es.abbrennt, erhält derselbe eine dem Wert des Gebäudes entsprechende Entschädigung, auch wenn die ordentliche JahrcLschätzung noch nicht vorgenommen ist.
2. Schätzung der Gebäude.
Die Gebäude werden von einer Kommission geschätzt, die aus zwei vereidigten Technikern und einem Gemeinderat besteht. Die Techniker nehmen dasZganze Gebäude nach seinerMröße und Bauart auf und überzeugen sich insbesondere vom baulichen Zustand derselben.
Die Berechnung des Versicherungsbeirags geschieht mch bestimmten Sätzen, die sich nach den jeweiligen Baupre s. n in den einzelnen Ortschaften richten. Es leuchtet ohne weiteres ein, daß infolge der stetig steigenden Baupreise auch diese Sätze höhere werden, bezw. daß ein Gebäude, das vor 10 Jahren z. B. zu 10000 ^ etngeschätzt wurde, jetzt, vorausgesetzt, daß es immer in gutem baulichen Zustand erhalten wird, etwa 11000—12000 ^ wert ist.
Es ist nun einer großen Anzahl Gebäudebefitzer nicht bekannt, daß sie das Recht haben, ihr Gebäude, auch ohne daß etwas daran vergrößert oder verbessert wird, zu höherer Einschätzung anzumelden, wenn es schon länger nicht mehr eingeschätzt wurde, bezw. wenn seit der letzten Einschätzung die Baupreise fühlbar gestiegen find. Im Gegensatz hiezu steht die Altersentwertung. Ein Gebäude das z.B. 80 Jahre alt ist, hat durch Witterungseinflüfse und Benützung re. gelitten, das Holz ist morsch, Verputz, Vertäferung, Fenster, Dachdeckung ec. sind schadhaft. Bei der Einschätzung wird nun das Gebäude zunächst so berechnet, wie wenn es ganz neu wäre, und dann wird im Verhältnis zu seinem Alter und baulichen Zustand ein gewisser Betrag abgezogen. Dies geschieht auch, wenn ein Gebäude von teilweise altem Holz neu erstellt wird, nur wird in diesem Fall der Abzug viel geringer sein.
Einen schweren Stand hat die Schätzungskommisflou einem Gebäudebesitzer gegenüber, der genötigt war, sein Gebäude gründlich zu reparieren, wobei er für Herausreißen und für neues Holz rc. viel zu bezahlen hatte. In diesem Fall ist stets zu beachten, daß das Herausreißen nicht mit- versichert werden kann und der neue Anschlag gegenüber dem alten nicht um den ganzen Wert des verwendeten neuen Baumaterials höher werden kann, sondern nur um den Betrag, den z. B. die neue Wand mehr wert ist, als die alte. Man kann es den Gebäudebesttzeru nicht übel nehmen, wenn sie in solchem Fall mit dem Schätzungsergebnis nicht immer einverstanden sind, sie mögen dabet aber stets bedenken, daß die Kommission ohne alle Voreingenommenheit nach ganz bestimmten Sätzen schätzt und daß dabei Ungleichheiten nur in ganz geringem Maße Vorkommen können.
r. Klasseneinteilung.
Es ist nicht möglich, hier zu zeigen, wie die einzelnen Gebäude in die verschiedenen Klaffen eingeteilt! werden, eS soll nur auf die hauptsächlich vorkommende Bauweise, die Klasse IV, in unseren ländlichen Verhältnissen bedingt, hin- gewtesen werden.
Als normal ist ein Gebäude zu betrachten, wenn es in Klaffe III ausgenommen werden kann. Wenn z. B. ein gewöhnliches Bauernhaus außen vollständig ausgeriegelt und mit Ziegeln gedeckt ist (wobei es dann auch verschindelt und vertäfelt sein kann) und innen nur die gewöhnliche Feuerung hat, so kommt es in Klasse HI. Jetzt muß aber der Besitzer einen Platz für Streu, Reisig oder seinen Wagen haben. Da hängt er eben einen Schopf auf Freipfosten von Brettern an, das ist am einfachsten, denn es lostet bloß 150 das Holz hat er ja eigen. Der Schopf wird zur Einschätzung angcmeldet, und dabei kommt nicht nur der letztere, sondern das ganze Gebäude, das vielleicht 12 000 ^ wert ist, in Klasse iV, d. h. der Besitzer muß, statt wie bisher aus 12 000 nun aus 15000 oder ^ des Anschlags den Beitrag bezahlen, bekommt aber bloß 12 000 Mark, wenn das Gebäude abbrennt. Ebenso verhält es sich mit den Brettervertäferungen an den Gebäuden selbst. Das ganze Gebäude ist z. B. ausgeriegelt, nur im Kehlgebälk nicht, weil mans da hinter dem Täfer nicht für nötig hält und wegen dieses kleinen Dreiecks, das vielleicht in einem halben Tag ausgeriegelt wäre, kommt das ganze Gebäude in Klasse IV.
Jeder Baulustige sollte sich deshalb beim Techniker erkundigen, wie er bauen soll, damit das jGebäude nachher bei der Einschätzung in eine möglichst niedere Klaffe kommt.
Hauptsächlich aber sollten die Gebäudebefitzer für die Einschätzung selbst mehr Interesse zeigen, denn die Kommission könnte oft einen guten Rat geben, wenn der Besitzer nicht wegbletben würde, weil er in seiner Gleichgültigkeit sagt: die Herren werden's schon recht machen.
Zum Schluß sei noch eine Mahnung an die Gebäude- befitzrr gestattet: Meldet eure Gebäude immer auf dem Rathaus oder, wenn dies nicht möglich ist, schriftlich an, und nie auf der Straße oder im Wirtshaus, wenn ihr den Ortsvorsteher zufällig treffet, und meldet den Neubau oder Anbau rc. immer an, sobald er fertig ist, nehmet euch extra Zeit dazu und tuts nicht gelegentlich, dann werdet ihr vor unangenehmen Ueberraschungen sicher sein! _
Landwirtschaft, Handel und Verkehr.
r. Stand der Herbstsaaten. Die Mitteilungen des statistischen Landes«.>.-tS bezeichnen den Stand der Herbstsaaten (Winterweizen, Winterdinkel, Winterroggen) in Württemberg um die Mitte des Monats Oktober zwischen Mittel und Gut und zwar mit kleine« Varianten, aber mehr dem Prädikat „Gut" zuneigend.
Cannstatt, 22. Okt. Weinverkauf lebhaft zu 195—220 ^ pro 3 Hl.
Heilbroun a. N., 22. Okt. Sckafmarkt. Zufuhr 4584 St-, davon verkauft 1419 Et mit einem Gesamtwert von 42 320 unverkanft blieben 3165 Et Bezahlt wurde für 1 Paar LÜmmer 36, 38 unb 45 l/E, Hammel 49, 53 und 60—70 Göltschaie 52 bis 55 Brackschafe 32 nnd 40 ^ Muttterschafe 4b und 48 ^
Tettnang, 23. Okt. Der Obftmarkt hatte reichliche Zufuhr. Tafelobst kostete 12-15 Mostobst 7-7.30 ^ pr. Ztr.
Stuttgarter Kurse vom 2». Oktober 1SV7.
4 W. Staatsoblig. 1915 102.80 , 3'/, W. Hypoth.-Bank 1912 92.20
3'/, „ . 1900 93.60
3 „ „ 8450
4 W. Ereditvsrein 1913 100.-
1912 92.20 / „ . ganzj.Zin» 96.20
> W. Hypoth.-Bank 1900 99.40 ! 4 ,. 1908 99.40
, 4 ., 1917 100 -
SV, « ver'oSbare 92 20
»V, . 1915 94 80
3'/, Rentenanstalt 1914 94.75 4 W. BereinSbank 1905 9 — 4 „ 1907 —
4 . 1912 :-.k>
3 V, » Ik>1 945
4 Stadt Stuttgart IS
«V, . » 1 9150
Hiezu das Plauderstübchen Nr. 43, sowie der
Schwäbische l,:r.dwirt Nr. 20.
WitreruugSvoyersage. Samstag den 26. Oktbr. Meist trüb, etwas- regnerisch, mäßig kühl.
Druck und «erlag der ». «. Zatfrischen «uchdruckerei («i»U
Zaiskr) Nagold. — Für dir Redoktirn verantwortlich: Zk. Pa» r.