81. Jahrgang.
Auflage 2660.
Erscheint täglich mit Ausnahme der 8onn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1 mit Träger« lohn 1.2« ^.tm Bezirks« und 10 Km-K«kehr 1.23 ««Sk, im übrigere Württemberg 1LS ^ MouatSabsnnrmentS »ach Verhältnis.
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Mit dem Plauderstübch» und
«chwäb. Landwirt
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«»Äches.
Bekanntmachung
betr. Feldbereinigung auf Markung Uchöubronn.
Am Mittwoch de» 2. Oktober d. Js. findet von vormittags 8Uhr an auf dem Rathaus in Schöu- brou» sie
Besitzstands- «ud Eiuschätzuugstagfahrt
für die in Ausführung begriffene Feldbereinigung der Gewände Obere Dorfwtesen, Grund, obere und untere Steinäcker, MaiScker, ob dem hohen Rain und Ziegelwiesen aus Markung Schönbrorm statt.
Hiezu werden alle beteiligten Güterbesitzer mit dem Bemerken eingeladen, daß etwaige Einwendungen gegen die Befitzstandsanfuahme und gegen die vorgenommene Schätzung bei Ausschlußvermeidung bis zur Tagfahrt bei der Vollzugskommission oder in letzterer selbst vorzubringen find und daß gegen die Versäumung rechtzeitigen Vorbringens solcher Einwendungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt findet.
Die betreffenden Akten, der Situationsplan mit den eingezeichnetm Eigentums- und Bonitierungsgrenzen, die Bonilierungsprvtokolle, das Bonitierungs-Verzeichnis, das Besitzstandsregister und das Verzeichnis über die ermittelten WertserhöHungen und Verminderungen sind zur allgemeinen Einsichtnahme auf dem Rathanse in Schönbronn bis zum 2. Oktober l. Js. aufgelegt.
Die Mitglieder der Vollzugskommission sind auf Verlangen bereit auf dieser Tagsahrt das von ihr eingehaltene Verfahren mündlich des Näheren zu erläutern.
Nagold, den 27. August 1907.
K. Oberamt. Ritter.
Die Ortsbehörden für die Arbeiterverficheruug wollen die Regiebauuachweisuugen über Hoch- und Tiefbau-Arbeiten oder Fehlurkuude« fpätefteus bis V. k. Mts. als portopflichtige Dienstsache vorlegen. Nagold, den 26. Sepl. 1907.
K. Oberamt.
_Re g.-Aff. Mayer.
Die Herren Ortsvorsteher wollen die Sportelvcrzeichniffe bezw. Fehlurkunde«
bis spätekuis 7. k. Mts. als portopflichtige Dienstsache Vorlegern
Nagold, 26. September 1907.
K. Oberamt. Mayer, Reg.-Aff.
UoLitisHe Weberficht.
Die Vorlage über die Abänderung des amtsgerichtliche» Verfahrens wird, wie die „Köln. Ztg." aus sicherer Berliner Quelle erfährt, voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Oktobers veröffentlicht und gleichzeitig an den Bundesrat gelangen. Von der Reform der Straf-
Uagold, Ireilag den 27. Septemöer
Prozeßordnung wird angenommen, daß sie im Februar 1908 dem BundeSrat vorgelegt und gleichzeitig durch Veröffentlichung zur allgemeinen Diskussion gestellt werden wird. Wenn nicht besondere Hindernisse eintrcten, wird die Vorlage über das amtsgerichtliche Verfahren dem Reichstag im Januar 1908 zugehen können, während bei der Reform der Strafprozeßordnung noch mit längeren:: vorbereitenden Verhandlungen zu rechnen ist, die einer Vorlage noch in dieser Reichstagssesfion hindernd im Weg stehen werden.
Die belgische Regierung ließ an di e Abgeordneten Aenderungsvorschläge zum Entwurf des Kolonialgesetzes, die von allen Ministern gegengezeichnet sind, verteilen. In den Vorschlägen wird vor allem die Eigenschaft des Kongostaats als einer vom belgischen Staat getrennten juristischen Person betont. Das Budget der Kolonien soll in zwei Teile geteilt werden. Der eine, der der Aufsicht der Kammern unterliegt, betrifft die Zentralverwaltung, der andere, der vom König festgesetzt wird, die eigentliche Verwaltung. Die Zusammensetzung des Kolomalrats ist von der Regierung so beibehalten worden, wie sie von der parlamentarischen Kommission vorgenommen wurde.
I» Rußland begannen vor einiger Zeit in einzelnen Gouvernements die Vertranensmännerwahlcn zu den Duma- wahlen. Soweit bis jetzt Ergebnisse vorliegen, sind die Wahlen nicht zu besonderen Gunsten der Regierung ausgefallen. Die Wahrscheinlichkeit, daß die Mehrheit auch der dritten Duma oppositionell sein wird, nimmt immer mehr zu. Und das trotz der erheblichen Wahlrechtsbeschränkungen! — Ein besonderer Ministerrat beschäftigte sich kürzlich mit der Rekonstruktion der Flotte; er beschloß den Bau von vier neuen Panzerschiffen und bewilligte dafür 125 Millionen Rubel. Die Baukosten sollen ans 4 Jahre verteilt werden. — Ein besonderes „Regiment des Zaren", eine Art Janitscharenregiment, ist in der Bildung begriffen. In dieses werden nur solche Mannschaften ausgenommen, die von ihren Vorgesetzten persönlich empfohlen sind, wobei der empfehlende Chef für die Führung eines jeden Mannes haftbar ist. Die Chefs und die Mannschaft, die eventuell zu ihren Regimentern, aus denen sie zum kombinierten Regiment herangezogen worden find, zurückkehren können, genießen ganz besondere Vorrechte. Neben dem „Zarcnregi- ment" bleibt der weniger zahlreiche kaiserliche Konvoi bestehen.
Die drei marokkanischen Stämme, die sich, wie kurz telegraphisch gemeldet, dem Gmeral Drude unlerworfen haben, sind die Uladsejan, Senata und Syaida. Die Hauptbediugungen für di» Unterwerfung sind folgende: Die Feindseligkeiten hören auf; General Drude soll im Gebiet der Stämme, die sich unterworfen haben, militärische Rekognoszierungen vornehmen können, um sich von der vollständigen Herstellung der Ruhe zu überzeugen; die Stämme verpflichten sich, alle Ansammlungen von Bewaffneten, die sich in ihren Gebieten bilden sollten, zu zerstreuen und zu strafen; Eingeborene, die bewaffnet in einem Umkreis von 15 Kilometern bei Casablanca angetrofftn werden, sollen verhaftet und mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 Duros bestraft werden. Die Abgesandten der drei Stämme ver-
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pflichten sich, die Urheber der am 30. Juli gegen Europäer
begangenen Angriffe auszuliefern. Ihre Güter sollen verkauft werden. Die Schaujas sollen eine Entschädigungssumme von zwei Millionen und außerdem einen Tribut fm die Arbeiten im Hafen von Casablanca bezahlen. Schließlich sollen zwei der angesehensten Männer von den Stämmen als Geiseln gestellt werden. Der Markt von Casablanca soll am 25. d. M. wieder eröffnet werden. — Wie weiter gemeldet wird, haben sich die Stämme mit ihrer Entwaffnung erst einverstanden erklärt, nachdem ihnen der Schutz Frankreichs gegen die Angriffe der aufrührerischen Stämme versprochen worden war. Gegen die noch unbotmäßigen Stämme wird General Drude den Angriffskrieg tatkräftig fortsetzen; er ist wegen der weiten Entfernung des Wohnsitzes dieser Stämme ermächtigt worden, Expeditionen auch über die Dauer eines Tages hinaus zu unternehmen. Die Unterwerfung der obigen drei Stämme macht nicht nur den linken Flügel der Truppen Drudes frei, sondern wird diesem auch die Möglichkeit geben, sich der unterworfenen Stämme zu bedienen, um auf diejenigen, welche sich noch nicht unterworfen haben, einen Druck auszuüben. — Nach einer Meldung aus Marrakesch brach am Donnerstag Muley Hafiü mit 6000 fanatischen Anhängern und mit Geschützen nach dem Schaujadistrikt auf, der im Hinterland von Casablanca gelegen ist. Dies war dir Antwort auf die Entsendung einer Deputation des Schaujastammes, der Mulch Hafid um Beistand gegen die Franzosen angegangen ist. Es ist zweifelhaft, ob dieses Vorgehen sich gegen die Franzosen oder gegen den Sultan Abdul Asis richtet, aber die Schaujas erklären, wenn Muley Hafid auf ihre Hilfe rechne, so müsse er gegen General Drude Vorgehen. — Nach Meldungen ans Tanger kehren die Eingeborenen immer zahlreicher dorthin zurück, nachdem die Ruhe wieder hergestellt ist. Die Lage in den verschiedenen Häfen ist befriedigend. — Wie der Pariser „Eclair" versichert, bestehen zwischen Frankreich und Spanien sehr erhebliche Differenzen wegen der Besetzung Tangers, da Spanien unbedingt seine führende Stellung erhalten und behaupten wolle. Infolge dieser Meinungsverschiedenheit habe sich auch die Entsendung der Polizei nach Tanger und den anderen marokkanischen Häfen verzögert. — Die LandeSausschüfle der geeinigten Sozialisten Spaniens Md Frankreichs erlaffen einen Aufruf, der gegen die Marokkopolitik ihrer Regierungen heftig Einspruch erhebt.
Das Jtosche Reformprogramm für Korea,
das, wie Fürst Jlo selbst erklärt, die Billigung der Regierung gesunden hat, steht eine Ausgabe von 20 Millionen Ken in fünf Jahren vor zwecks Einführung von Reformen, einschließlich der Einführung besserer Landgesetze und der Abschaffung der Korruption. Es würde sich, nach Jtoschen ' Mitteilungen, dabei nicht um eine der koreanischen Bevölkerung aufzuerlegende Steuer, sondern um eine Kapitalsanlage seitens Japans handeln. Obgleich eine Besitzergreifung Koreas nicht beabfichtigt werde, sofern sie vermieden werden könnte, so müßten die Koreaner doch einsehen, daß die politische Vorherrschaft Japans in Korea fest begründet bleiben werde. Wenn die Koreaner der Ausführung des japanischen
Die Eatstehimg des Hereroaufstaudes.
Entsetzung.:
Das Schriftstück ist merkwürdig durch das was darin steht und was nicht darin steht. Kein Wort über den Punkt, der die Kapitäne und Großleute außer Samuel in der letzten Zeit vor dem Kriege tatsächlich auf das stärkste beunruhigt und erregt hat: die Reservatsfragt. Das ist sehr begreiflich, oenn Samuel hatte selbst ein Interesse daran, daß die Reservatsabgrmznng zustande kam, und zwar so, daß die Grenzen des unveräußerdaren Hererolandcs möglichst weit gezogen wurden. Dieser sein Standpunkt trat in den Verhandlungen in Windhuk über das Reservat, vor dem Ausbruch der Unruhen im Süden, deutlich hervor. Er wollte viel verkambares Stammesland frei behalten, um seiner verschwenderischen Gewohnheiten und um seiner massenhaften Schulden bei Kaufleuten und Händlern willen. Darum steht in dem Briefe nichts über d:e Verminderung des Hererolandes durch den Uebergang in weiße Hände, d- den Punkt, der die anderen Kapitäne, Uanja, Affa, Rmrna, Kajata, Katjihenge vor allen, mit so großem Mißmut und Mißtrauen erfüllte und ihre Überzeugung, daß dem Bestände des HererovolkeS Gefahr drohe, stets von neuem schärfte.
Samuel beginnt mit der Behauptung, der Ursprung des Krtt^s liege weit zurück und die Weißen, namentlich die Händler, hätten ihn begonnen, indem sie Hereros töteten, mit Gewehren und in Gefängnissen. Um diese Ausdrucksweise zu verstehen, muß man wissen, daß die meisten Weißen,
, welche die HrreroS außer Missionaren, Regierungsbeamten i und Militärs zu sehen bekamen, in der Tat Händler waren.
Mit dem älter eingesessenen, berufsmäßigen Farmerstand > bet Windhuk und weiter nach Süden, vollends mit der mehr städtischen Bevölkerung, traten sie kaum in Berührung; die Farmer aber, die unter ihnen und aus dem von ihnen unmittelbar gekauften oder sonst erworbenen Lande saßen, waren daneben teils immer noch Händler, teils waren sie es bis vor kurzem gewesm — bis fie eben Farm und Vieh erhandelt hatten.
Nun waren in den letzten beiden Jahren vor den: Aufstande eine Reihe Fälle von Tötung Eingeborener (Hereros, darunter auch eine Frau) durch Weiße, d. h. nach Herero- auffaffung durch Händler, vorgekommen — Fälle die teils zur gerichtlichen Verurteilung der Betreffenden zu Gefängnisstrafen geführt hatten, teils noch schwebten oder kürzlich erst zur Anzeige gebracht worden waren. Wenn nun der Eingeborene zum „Trunk" (Gefängnis) verurteilt wird, so bedeutet das in der Regel auch seine Verwendung als Strafgefangener zur Arbeit im Regiernngsdienst; man sieht die Gefangenen täglich unter Bewachung, bei schweren Fällen auch gefesselt, zur Arbeit gehen. De: verurteilte Weiße aber verschwindet hinter der Mauer des Gefängnisses, und j wenn seine Strafe eine gewisse Zeitdauer überschreitet, so wird er zur Verbüßung nach Deutschland geschickt. Darum sagte der alte Kambasembi in Waterberg einmal in solch einem Falle: „Ich soll wohl glauben, daß er Strafe bekommt, aber ich weiß, ihr habt ihn doch nur nach Deutschland pr seiner Mutter geschickt!" In zwei Fällen war nun
den Verurteilten außer der Gefängnisstrafe noch eine Entschädigung in Kleinvieh an die Hinterbliebenen der Getöteten auferlegt worden, und diese vermeintliche Buße bildete in den Augen der Hereros, die dem Gefängnis der Schuldigen mißtrauten, die einzige reale Sühne. Daher Samuels Wort von den 50 und 15 Stück Kleinvieh.
Das Weitere in diesem Abschnitt des Briefes bezieht sich dann auf die öfters erörterte Praxis einzelner Händler im Distritt Okahandja. Wer die Hereros kennt, sagt aber trotzdem, daß Fälle wie jene elfteren, die Tötungen nämlich, viel schlimmer gewirkt haben, als zehnmal soviel Belaubungen, denn fie flogen durchs ganze Volk und wurden mit Zorn und Haß in jeden: Pontok von Omarnrn bis Goba- bis erzählt, während die Viehschulden nur di: Wohlhabenden trafen. Beides indes kam bei dm Hereros aufs selbe Konto: „Das tun uns die Händler!"
Sehr wichtig ist der zweite Teil des Briefes in dem ausgeführt wird, daß Samuel und die Hereros geglaubt hätten, der Gouverneur sei tot, im Namalande gefallen. Daß dieser Glaube wirklich bestand, dafür bürgte die ganz bestimmte Aussage eines Missionars, den die Hereros vom Ausbruch des Aufstandes im Osten an biL Anfang März bei sich gehalten und kreuz und quer durchs Land mitgenommen hatten: er habe von Anfang an die Leute untereinander reden hören, Majora sei tot (nach einer anderen Version von Hendrik Witbooi gefangen), und er sei Zeuge der ungeheuren Aufregung Md Bestürzung gewesen, als ungefähr am 1. März die Nachricht ins Lager Samuels bei Otjisoujatti kam: „der Gouverneur ist in Okahandja!"