81. Jahrgang.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier 1 «6, mit Träger- lvhn 1.20 tm Bezirts- «nd 10 Lw-Berkehr 1.25 im übrigen Württemberg 1LS Monatsabonnements nach Verhältnis.

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Auflage 2600.

Anzeigen-Gebühr f. d. Ispalt. Zeile a«S gewöhnl. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Mit dem Plauderstübcheu und

Gchwäb. Landwirt.

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Amtliches.

Bekanntmachung.

Die Maul- und Klauenseuche bete.

Wegen der zunehmenden Verbreitung der Maul- und Klauenseuche werden auf Anordnung Gr. Ministeriums des Innern in Anwendung des § 33 der Verordnung Gr. Ministeriums des Innern vom 19. Dezember 1895 die von den Händlern zum Zwecke des Verlaufs aufgestellten Rind­viehstücke und Schweine einer verschärften veterinärpolizeilichen Aufsicht unterstellt, indem die Händler und in ihrer Ver­tretung die Besitzer von Gast- und Privatstallungen ver­pflichtet werden, von der Einstellung von Tieren der bezeich­nten Art spätestens im Verlaufe von 12 Stunden vor der Einstellung an Anzeige zu erstatten.

Die Ortspolizeibehörde hat hierüber eine Bescheinigung auszustellen und dem Bezirlstierarzt an dem Tag der Ein­stellung der Tiere unter Angabe der Zahl, des Alters, der Farbe und des Geschlechts schriftlich Mitteilung zu machen.

Am 5. Tage nach erfolgter Einstellung nimmt der Bezirlstierarzt die Untersuchung der Tiere vor. Ehe diese stattgefunden hat, und die Tiere für seuchenfrei erklärt worden find, dürfen dieselben nur zum Zwecke sofortiger am Auf­stellungsorte zu bewirkender Schlachtung aus dem Stall entfernt werden.

Sind während der Dauer der Beobachtung weitere dieser unterliegende Tiere in den Stall eingestellt worden, so dürfen auch die früher eingestellten, abgesehen von dem Falle des vorhergehenden Absatzes, aus dem Stalle nicht entfernt werden, bevor nicht die Beobachtungsfrist der später eingestellten Tiere umlaufen ist.

Nach Ablauf der fünftägigen Frist ist eine gründliche Reinigung der von den zusammengebrachten Tieren jeweils benützten Stallungen, Buchten usw. anzuordnen.

Die Reinigung ist nach Angabe des Gr. Bezirkstierarztes und unter polizeilicher Ueberwachung zu bewirken.

Die Bürgermeisterämter haben diese Verfügung alsbald ortsüblich bekannt zu geben und werden angewiesen, streng auf ihren Vollzug zu achten. Innerhalb einer Woche ist Nachweis über die Bekanntgabe vorzulegen.

Pforzheim, den 13. August 1907.

Grosrh. Bezirksamt.

Roth.

Vorstehendes wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Nagold, 16. Aug. 1907.

K. Oberamt.

Mayer, Reg.-Ass.

Seine Majestät der König haben am 16. August d. IS. aller­gnädigst geruht, den Obrrbahnasfistenten Spinner in Nagold zum Eisenbahnfekretär in Göppingen zu befördern.

Seine Königliche Majestät haben am 16. Aug d. I. dem Zu­stellungsbeamten Hemmin g er bei dem Amtsgericht Nagold anläß- läßlich seiner Dienstenthebung die Verdienstmedaille des Kronorden» allergnSdtgst zu verleihen geruht.

Besuch der Schlachtfelder von Gravelotte und Mars-la-Tour durch drei Nagolder gute Patrioten!

Nachdem wir die Schlachtfelder von Weißenburg und Wörth mit dem Veranen- und Militärverein besucht hatten, fuhren wir Montag, 5. August, nach Straßburg und mit Schnellzug ab Straßburg mittags 12.19 nach Metz, wo wir um 2.55 eintrafen; nach einer Erfrischung ging es mit Zug 4.24 nach der nächsten Station bei Gravelotte (Chatelle) von wo wir nach 1 Stunde die Ferme (Pachthos) Skt. Humbert verbunden mit Wirtschaft und das eigentliche Zentrum des Schlachtfeldes von Gravelotte erreichten. Um diesen Hof wurde in der Schlacht furchtbar gerungen, wo­von die vielen Gräber und Denkmäler bei und in nnmittel- barer Nähe desselben Zeugnis ablegen. Von da gingen wir angesichts der vielen Gräber mit stiller Wehmut und in Dankbarkeit für die gefallenen Helden nach Gravelotte und passierten auf diesem Wege die mit so vielem Blute getränkte Gravelotter Schlucht. Wir übernachteten im Hotel Drian m Gravelotte, wo wir sehr freundliche Auf­nahme und gute Bewirtung bei mäßigen Preisen fanden. Am Morgen des 6. August brachen wir um 7 Uhr auf und gingen zunächst auf der schnurgeraden und breiten Land- straße nach Rezonville, besuchten die Stelle, wo der Todes­ritt der Brigade Bredov, 7. Kürassier- und 16. Ulanenregi­ment, stattgefunden hat; hier find drei schöne Denkmäler für diese braven todesmutigen Kämpfer errichtet, welche in einigen Massengräbern bestattet find. Bekanntlich haben diese mit so furchtbaren Opfern ausgeführten Reiter-Attacken

Hlagold, Montag dm is. August

AoMifche Hleöerficht.

Im Reichsamt des Inner» hat am Mittwoch eine Konferenz aller beteiligten Refforts des Reichs und Preußens stattgefnnden, um die Gefahr der Einschleppung der Cholera aus Rußland und die Maßregeln zu ihrer Abwehr zu erörtern. Es wurde allseitig anerkannt, daß kein Grund zur Beunruhigung vorliege. Um jedoch für alle Fälle gerüstet zu sein, wird schon jetzt Vorsorge getroffen werden, daß die bei dem Einbruch der Cholera im Herbst 1905 bewährten Abwehrmaßregeln, insbesondere die Ueber­wachung der Flußläufe in den Grenzbezirken, in jedem Augenblick in Wirksamkeit treten können.

Ueber das Verhalten der Militärbehörde« znr Presse treffen die soeben erschienenen neuen Dienst­vorschriften für die sächsische Armee recht moderne Bestim­mungen. Bei besonderen Anlässen, Unglücksfällen, Selbst­morden, Soldatrnmißhandlungen und dergleichen mehr wird den Truppenbehörden besondere Beobachtung der Tagespresse zur Pflicht gemacht. Zwar wird angeordnet, daß Zeitungs­artikel, in denen das Heer, seine Einrichtung und militärischen Maßnahmen in aufsehenerregender oder ungewöhnlich ge­hässiger Weise verunglimpft oder durch Behauptung unwahrer Tatsachen verdächtigt worden sind, oder in denen zum Un­gehorsam gegen Vorgesetzte und Verordnungen angeregt worden ist, umgehend dem Kriegsministerium einzusenden sind; aber andererseits wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig erscheine, bei besonderen allgemein interes­sierenden Vorfällen sofort von seiten der Truppenbehörden der örtlichen Tagespresse richtige Mitteilungen zukommen zu lassen. Es wäre zu wünschen, daß ähnliche Vorschriften in der ganzen deutschen Armee zur Einführung gelangten; vielleicht würden dann auch gewisse Ztvilbehörden von der Praxis der Militärbehörden provitieren.

Ans Deutsch-Südwestafrika wird gemeldet In diesen Tagen ist die etwa 30 Kilometer lange Teilstrecke SchakalskuppeKuibis fürMMärtransportc eröffnet worden. Das ist eine wichtige Etappe des Bahnbaues. Kuibis ist die erste wirklich reiche Wafferstation der Linie; sie wird imstand sein, gleichzeitig die Bahnstrecke ihres Bereichs und die Zugtierherden der militärischen Fuhrparkkolonnen, die nunmehr bis auf weiteres in Kuibis ihr Hauptviehdepot einrichten werden, mit Wasser zu versorgen. Insgesamt find von der Lüderitzbucht aus jetzt rund 205 Kilometer im Betrieb, also bis Keetmanshoop noch etwa 160 Kilometer zu bauen.

Die russisch-japanische Konvention, die am 30.

Juli d. I. in Petersburg unttrzeichnct worden ist, hat folgenden Wortlaut: Die Regierung Sr. Majestät des Herrschers aller Reußen sowie die Regierung Sr. Majestät des Kaisers von Japan haben, beseelt von dem Wunsch, die friedlichen und freundnachbarlichen Beziehungen, die zwischen Rußland und Japan glücklicherweise wieder Her­

den Erfolg gehabt, daß der zur Offensive übergehende rechte Flügel der französischen Armee den etwas schwachen linken Flügel der deutschen nicht erdrücken konnte, sondern in seinem Vorrücken für diesen Tag aufgehalten wurde; wären diese Kavallerie-Attacken deutscherseits nicht gelungen, so hätte möglicherweise eine Niederlage die Folge sein können. Mit dankbaren Gefühlen für die Gefallenen verließen wir diesen denkwürdigen Platz und gingen direkt nach Mars-la- Tour. Zwischen Vtonville und Mars-la-Tour überschritten wir die französische Grenze; wir erkundigten, uns, ob wir ohne Paß die Grenze überschreiten dürfen und ob unser deutsches Geld in Frankreich als Zahlungsmittel angenom­men werde; beides wurde bejaht und so überschritten wir '/» Stunde vor Mars-la-Tour die deutsch-französische Grenze mit gemischten Gefühlen, wie wir wohl in Mars-la-Tour ausgenommen werden würden; doch zu unserer Beruhigung wurden wir von keiner Grenzwache noch sonst belästigt und zogen frohen Mutes und großem Durste im Hotel Lorraine ein, wo wir nach verschiedenen Andeutungen uns so weit verständlich machen konnten, daß wir etwas zu Trinken und ein vorzügliches Mittagessen bekamen; es war auch gar nicht zu teuer; beim Abschiede reichte uns der Hotelier freundlich die Hand, überhaupt waren die Leute durchaus anständig und freundlich.

In Mars-la-Tour besuchten wir die Kirche, in welcher sämtliche hier gefallenen französischen Krieger mit Namen an den weißen Wänden angeschrieben sind; wohl einige tausende; von der Arche gingen wir zum Gottesacker, wo verschiedene Denkmäler gefallener deutscher Offiziere sich be­finden, von da zum französischen Nationaldenkmal, welches mit kostbaren Kränzen fast ganz bedeckt war. Nun gingen

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gestellt worden find, zu befestigen und für die'Zukunft jede

Veranlassung zu Mißverständnissen in den Beziehungen der beiden Kaiserreiche zu entfernen, die folgenden Vereinbarungen getroffen: Artikel 1: Jeder der beiden hohen Vertragschließen­den verpflichtet sich, dte gegenwärtige territoriale Integrität des andern zu achten, ebenso wie auch alle Rechte, welche für den einen oder andern Kontrahenten aus den Verträgen, Uebereinkommen und Abkommen entspringen, die zwischen den Vertragschließenden und China in Kraft stehen, und von denen Abschriften zwischen den Vertragsmächten aus­getauscht sind, soweit diese Rechte nicht mit dem Prinzip der Gleichberechtigung unvereinbar sind, welches in dem in Portsmouth am 5. Sept. 1905 Unterzeichneten Vertrag so­wie in der besonderen zwischen Japan und Rußland ge­schlossenen Konvention aufgestellt ist. Artikel 2. Diebeiden hohen Vertragschließenden erkennen die Unabhängigkeit und territoriale Integrität des Kaiserreichs China sowie das Prinzip der Gleichberechtigung hinsichtlich des Handels und der Industrie aller Nationen in dem genannten Kaiserreich an und verpflichten sich, für die Aufrechtrrhaltung und Ver­teidigung des stntus guo und die Achtung dieses Prinzips mit allen friedlichen Mitteln, die ihnen zu Gebot stehen, einzutreten. Gezeichnet: Jswolski. Motono.

Die türkische Regierung hat in letzter Zeit die Befestigungen des Bosporus durch Neubauten und andere Verteidigungsmittel systematisch verstärkt. Zur Beilegung des türkisch-persischen Grenzzwischenfalls will die Pforte be­sondere Kommissare nach Urmia senden und die persische Regierung zu einem entsprechenden Schritt veranlassen. Türkische Blätter melden: Am 11. August tötete der Sekretär des griechischen Metropoliten in Florina den bulgarischen Priester Jlia auf offener Straße. Als er dann in der Nacht floh, wurde er selbst von der Polizei getötet. Der Köln. Ztg." wird aus Saloniki vom 13. d. M. telegraphiert: Auf dem Weg nach Serres wurden ein griechischer Pfarrer und zwei Bauern von Bulgaren getötet.

Die Lage in Casablanca hat sich nach einer Meldung des Admirals Philibert nicht verändert. Dagegen ist in Mazagan eine Besserung eingetreten. Nach brieflichen Nach­richten aus Casablanca vom 12. d. Mts., die in Tanger eingetroffen sind, ist nach dem 10. kein weiterer allgemeiner Angriff erfolgt. Es kämen immer noch zahlreiche Juden aus dem Innern dort an, die von geplanten Unternehm­ungen der Stämme gegen die Stadt berichteten. General Drude habe die Notabeln der Stadt zu sich kommen lassen und ihnen erklärt, daß die Sicherheit der Stadt gewähr­leistet sei. In Rabat herrscht Ruhe. In Fez haben Beratungen der ausländischen Konsuln beim Minister des Auswärtigen über Maßnahmen zur Begegnung der schwierigen Lage stattgefunden. Nach einer weiteren Meldung des Admirals Philibert erscheint die Ruhe in Safst gesichert. Die Anwesenheit der KreuzerAmiral Aube" undConds" vor Mazagan habe die Ruhe wieder hergestellt, und die Europäer öffneten ihre Läden wieder. Die Lage in Rabat sei sehr befriedigend. Die KreuzerForbin",Galilsi"

wir erst auf das wirkliche Schlachtfeld vom 16. August bei

Mars-la-Tour und kamen zuerst auf unserer Wanderung nach dem kleinen Orte Flavigny, welcher Flecken in einer weiten Mulde liegt; hier war das furchtbar blutige Ringen zwischen Deutschen und Franzosen, denn die Franzosen stan­den auf der Höhe Mars-la-Tour-Vionville, die Deutschen auf der Höhe von Gorze und in der Mulde von Flavigny. Um letzteres soweit das Auge reicht nur Gräber und immer wieder Gräber. Dazwischen drinn wieder ein Denkmal verschiedener Regimenter; hier muß der Kamps ein furchtbar harter und langer gewesen sein, denn eS mögen auf diesem Platze immerhin nach Schätzung der Gräber 10000 Mann beerdigt sein.

Als wir abends 8 Uhr auf der Höhe von Gorze stan­den, warfen wir noch einmal einen langen wehmütigen tränen­feuchten Blick über dieses Totenfeld und nahmen stillen Abschied von den hier ruhenden tapferm Helden und gingen Gorze zu, wo wir um 9 Uhr eintrafen und gutes Quartier fanden; am andern Tage (Mittwoch) dampften wir wieder der Heimat zu. Unvergeßlich werden uns die Eindrücke vom Besuche dieser Schlachtfelder bleiben.

Wir gedachten des schönen Gedichtes von Wolf:

Und Haufen Erschlagener decken das Feld,

O Deutschland, wie viel deiner Söhne

Hat heute des Kriegsgottes Sense gefällt,

Daß Sieg deine Stirne nmkröne;

Es mahnet vor Gott dich ihr blasses Gesicht,

O Deutschland vergiß deiner Toten nicht!

Fr. Rentschler.