8,. Jahrgang
Erscheint täglich mit Ausnahme der Eonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1 mit Trägerin hn 1.2V im BezirkS- und 1V Kw-Berlehr 1.26 im übrige» Württemberg 1LS Monatsabonnements nach Verhältnis.
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Aerrrfpvechen Mv. LV.
Magold, Ireitag dm 2. August
Arrrrfprechev Mr. LV.
Auflage 2V-X!.
Nnzeigen-Gebühr f. d. Ispalt. Zeile auS gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Mit dem Plauderstübche» und
Schwäb. Landwirt.
1907
Aeberftcht über die ßrgeöniffe der Jarrenschau im Ztqir» Kagold im Jahr 1997.
Zahl der Kühe
Zahl der Farren des
Rot-
Von den
Farren, stehen im Eigentum
Bezeichnung
der
u. sprungfähigen Kalbinnen des
und Fleckviehs, der QualitätS- «afs»
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1. der Gemeinde und in Verpflegung
2. von Privat- Farren-
3. von
Gemeinde,
I
II
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Haltern
Gemeinde-
Teilgemeinde,
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a) der Gemeinde
b) von Farren-
mit
Gemeinde-
Farren-
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Parzelle.
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(Ges.Art.2 Ziff. 1)
pflegern (Art. 2
Ziff- 2)
beitrag (Art. 2 Ziff- 3)
Art. 2 a)
Nagold
273
32
3
1
!
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4
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Altensteig-Siadt
234
15
1
2
3
!
Altensteig-Dorf
109
2
1
1
!
2
Beihingen
150
2
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2
Berneck
125
4
1
1
2
Beuren
76
1
!
1
Bösingen
217
1
2
-
3
Ebershardi
179
1
1
2
i
Ebhausen
401
14
3
2
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i 5
Effringen
348
3
1
i
4
Egenhausen
430
4
2
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5
Emmingen
238
2
1
3
Enztal i
Gompelscheuer j
126
4
0
1
1
i.
1
Ettmannsweiler
110
1
i
2
Fünfbronn
149
1
1
2
2
Garrwciler
98
1
2
Gaugenwald
85
1
1
Gültlingen
420
2
2
4
Haiterbach
537
9
4
1
5
Alt-Nuisra
43
1
1
Jselshausen
152
1
1
o
Mindersbach
122
7
1
2
L
y
Oberschwandorf
191
2
i)
Obertalheim
201
1
2
8
Pfrondorf
129
2
2
Rohrdorf
145
6
1
1
Rotselden
271
o
2
1
.
Z
Schillingen
112
9
2
2
Schönbronn
218
1
3
3
Simmersfeld
214
2
o
1
Spielberg
282
1
i !
Z
Sulz
500
1
5
i
6
Ucberberg
248
1
1
i
8
Unterschwandorf
41
0
1
I
Untertalheim
284
1
2
3
Walddorf I
330
0
4
4
Mohn Hardt j
1
1
Wart
188
1
1
2
Wenden
113
0
1
1
2
Wildberg
222
16
1
2
3
8256
108
16
36 I
67 I
3
2
22
29
1 I
56
Bemerkungen.
1 Fan»» sehlt vorübergehend.
1 Farren fehlt vorübergehend.
Nagold, 31. Juli 1907.
Zur Beurkundung:
K. Oberamt. Ritter.
Die Ortstehörderr
werden unter Bezugnahme auf den Erlaß des K. Verwaltungsrats der Gebäudebrandverficherungsanstalt vom 5. Juli d. Js. (Mrn.-Amtsbl. S. 2S0) betr. die Einleitung der Jahresschätznug der Gebäude, beauftragt, mit den Einleitungen zu der Jahresschätzung der Gebäude und ihrer Zubehörden und der hienach auf den 1. Januar 1908 zu vollziehenden jährlichen Aenderung der Feuerverstcherungs- bücher alsbald zu beginnen.
I. Zunächst ist die Schätzung derjenigen Aenderungen einzuleiten, welche sich an Fabriken oder sonstige» größere« gewerbliche» Anlagen, nebst ihren Zu behörde» (namentlich Maschine») durch Neubauten oder sonstige Bauausführungen bezw. durch Abgang, Zuwachs oder Wertveränderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben. Zu diesem Zweck erhalten die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziff. 9 Abs. 1 bis 5 des Normal-Erlasses vom 16. März gleichen Jahres (Klumpps neueste Handausgabe Seite 18 lit. a) den Auftrag, die Besitzer derjenigen Fabriken oder gewerblichen Anlagen, bei welchen die bezeichnten Voraussetzungen zutreffen, zu «n- verweilter, unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen (Ziff. 1 und 2) zu bewerkstelligender Anmeldung der eingetretenen Aenderungen bei der Ortsbehörde aufzufordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerversicherungsbuchs vorzunehmen und von den hienach sich ergebenden Aenderungs- anträgen dem K. Oberamt Anzeige zu machen.
Im einzelnen find hiebei die folgenden Vorschriften zu beachten:
1) die der Schätzung zu unterwerfenden Znbehörden (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestellc, Transmissionen, Rohrleitungen und dergl.) sind abgesondert vor. den Gebäuden möglichst detailliert (unter Angabe der Gebäude, Stockwerke und Lokale in welchen sie sich befinden, der Stückzahl des Materials, Maßes, bezw. Gewichts und des mutmaßlichen Werts derselben) zu bezeichnen, damit daraus entnommen werden kann, ob zu ihrer Einschätzung die Absendung ocs Bauinspektors erforderlich ist. Dabei wird noch besonders daraus aufmerksam gemacht, daß auch die elektrischen Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen, soweit dieselben als Gebäudezubehörden erscheinen, in das Anmeldeverzeichnis auszunehmen sind. Soweit solche Zubehörden als unverbreunbar von der Versicherung ausgenommen werden wollen, ist dies speziell anzugeben.
Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und nur das Anmeldegeschäft möglichst zu vereinfachen, empfiehlt sich bei der Anmeldung der Zubehördcn
die Benützung tabellarisch angelegter Anmeld- ungsformularien, welche seitens der Anmeldepflichtigen vom Oberarm unentgeltlich bezogen werden können.
2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken und ähnliche» gewerbl. Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln.
Vas Testament de» Bankiers.
Kriminalroman von A. M. Barbonr.
«»torist«»t. - Nachdruck verboten.
(Forrfetz«»,.)
„Ja, Herr Merrick," sagte der Anwalt, „Sie sagt! einmal, daß andere Erbberechtigte vielleicht nicht allzuser wären. „Aber Mann," — der Anwalt blieb plötzlich steh« und sah seinem Begleiter scharf ins Gesicht — „Sie wollt doch Nicht behaupten, daß Ihnen das atte, eben erst zu Vorschein gekommene Testament auch schon bekannt g wesen ist?"
Der Detektiv benützte den Aufenthalt, sich eine Zigar anzuzünden, und antwortete: „Wenigstens wußte ich vr seiner Existenz und war nach Hugh Mainwarings Tod übe zeugt, daß es in den Händen seines ehemaligen Sekretäi Harry Skott ober jetzt vielmehr Harold Mainwaring sei.
„Weiß der liebe Gott, was Sie alles entdeckt habe wovon man auch nicht das leiseste ahnte."
„O ja; ich habe manches entdeckt und erfahren, dem noch der junge Mann auf der Campania nach England fuhr.
„Auf der Campania? Machen Sie doch keine Witzl Er ist auf demselben Schiff mit Fräulein — mit de Damen auS Schöneiche gefahren?"
„Na, er tat es aber doch; ich glaube auch nicht," fügi der Schelm verschmitzt aufblickend hinzu, „daß Fräulein -
— oder vielmehr die Damen Ms Schöneiche — gegen ihn als Mitreisenden etwas einzuwenden gehabt haben werden."
„Sagen Sie," sprang Whitney plötzlich ab, „so wissen Sie also, daß das Testament echt ist?"
„Hm! Bin ich auf der Zeugenbank?"
„Nein! Aber unter uns gesagt, denn ich darf es natürlich nicht laut werden lassen: ich glaube, daß das Testament echt ist, und vermute auch, daß Ralph Mainwaring dies glaubt."
„Und trotzdem will er es angreifen?"
„Ja, aber auf einer anderen Grundlage als bisher." Herr Whitney erzählte nun von der Absicht Ralphs und dem Zerwürfnis mit seinem Sohne, und fuhr dann fort: „Nach meiner Privatmeinung ist der Mann ein Narr, den« er rennt mit dem Kopf gegen eine Mauer. Gegen so hervorragende Leuchten des Advokatcnstandes, wie Sutherland und Barton, ist immer schwer zu kämpfen, hier aber doppelt schwer, weil sie sich offenbar an der Hand sehr starken Beweismaterials völlig sicher fühlen."
„Ja." stimmte Merrick bei, „Ihre juristischen Gegner in dem Prozeß sind zweifellos bedeutende Leute in ihrem Fache, aber der Pfiffigste von de: ganzen Gesellschaft ist doch der von England mit herübergekommene .Schreiber'." Auf das letzte Worte legte er einen besonderen Ton.
„Der Schreiber? Wieso? Was wissen Sie denn von dem? Sie sprechen immer in Rätseln! Wenn Sie sich nicht deutlicher aussprechen wollen, sagen Sie lieber gar nichts. Sie scheinen mir heute verdammt schlechter Laune."
„Kann Wohlsein," erwiderte Merrick wie in Gedanken, denn seine Aufmerksamkeit wurde in diesem Augenblicke von einer Anzahl Menschen gefesselt, die an einer Straßenecke zusammenströmte: „Sehen Sie mal! Was mag nur dort los sein?"
Sie schritten zusammen zum Hotel Wellington. Als sie sich diesem näherten, sahen sie einen jungen Mann heraustreten, der sich eilig durch die Menschenmenge drängte und auf sie zukam. Merrick rief ihn an: „He, was gibt's denn hier?"
„Habe keine Zeit. Muß in die Redaktion. Neuestes zum Mainwarmg-Prozeß. Frau La Grange hat einen Selbstmord verübt. Gift!"
Anwalt und Detektiv wechselten einen stummen, verständnisvollen Blick, wandten sich durch den Haufen der Neugierigen und verschwandten im Hotel.
Der Schreiber.
Während dieser Zeit saßen in ihrer Wohnung im Waldorf-Hotel der alte Skott, Herr Barton und Harold im eifrigen Gespräch. Letzterer Halle den beiden soeben ausführlich über seine Zusammenkunft mit Frau La Grange berichtet, und der alte Herr sagte:
„Du hast dich sehr richtig benommen, mein Junge! Ich kann dich nur loben. Dein Anerbieten ehrt dich, es war aber ganz gut, daß sie es ausschlug, denn nun bist du in keiner Weise durch Verpflichtungen gebunden, und das ist