sondern um eine finanzielle Frage handle. Den Ausgleichs« beitrag würde Württemberg an das Reich doch zu zahlen haben, auch wenn es die Erhöhung der Portosätze nicht vornähme; für den Mehrbetrag müßten dann die württ. Steuerzahler aufkommen. Die Portoverteuerung sei leicht zu tragen. Das Reich werde seine Taxen nicht rückwärts revidieren. Die realen Interessen des Landes müßten ge­währt werden. Der Antrag Lindemann wurde mit allen Stimmen gegen die der Sozialdemokratie abgelehnt und hierauf der obenerwähnte Antrag angenommen.

r. Stuttgart, 20. Juli. Die Finanzkommisfion der II. Kammer hat in der heutigen Morgensitzung die Kap. 3 bis einschließlich 8 des Etats beraten und mit einer Ausnahme (Zins aus Schatzanweisungen) den vorgeschlagenen Etats­sätzen zugestimmt. Bei Kap. 5 wurde über den Stand der Frage des Hoftheaterbaues Auskunft erbeten Md erteilt.

Tages-Hleuigkeiten.

Aus riadt uud Laub.

Kaaold, L3. J«lt.

Moudfinfteruis. Am Morgen des 25. Juli wird eine teilweise Mondfinsternis eintreten, deren Anfang bei uns wahrgenommen werden kann.

Gestern nachmittag um 1 Uhr ist im Sägmühlegebäude des Schultheißen und Sägewerksbesitzer Friedrich Erhard in Euztal ein Brand ausgebrochen, dem das ganze zwei­stöckige Gebäude samt Maschinenhaus, sowie ein Trocken­schuppen zum Opfer fielen. Der Schaden an Gebäuden und Maschinen beläuft sich auf ca 36 000 ^ und auch der Mobiliarschaden ist beträchtlich. Der Abgebrannte, welcher sich während des Brandes Geschäftshalber in Baden befand, ist versichert. Das Feuer soll durch Warmlaufen der Schwartenmaschine entstanden sein.

Eine Neuerung am Telephon. Im Fernsprecher­verkehr kommt es mitunter vor, daß der angerufene Teil­nehmer nicht an den Apparat kommt, weil er das Glocken­zeichen nicht hört, obwohl er sich in der Wohnung befindet. Zufällig ist er nicht in dem Zimmer, wo der Wecker an­schlägt, oder er überhört das Signal infolge von anderen Geräuschen usw. Aus diesem Grunde kommen manchmal Gespräche nicht zustande, obwohl vom Amt aus zwei- bis dreimal angerufen wird. Diesem Uebelstande abzuhelfen, ist eine Verbesserung bestimmt, die gegenwärtig erprobt wird. Es werden nämlich Versuche damit gemacht, die verlangten Teilnehmer vom Amte aus solange anrufen zu lasten, bis sie sich melden. Dieser Daueranruf erfolgt natürlich auto­matisch, nachdem er einmal vom Amte eingeleitet ist. Der Wecker schlägt jedoch bei den Sprechstellen nicht etwa dau­ernd an, jeder Anruf dauert vielmehr nur eine Sekunde und wiederholt sich alle zehn Sekunden. Die Schaltung beim Amt ist so eingerichtet, daß das Ueberwachungslämp- chen während der Rufstromsendung erlischt, sonst aber leuch­tet, bis der angerufene Teilnehmer sich meldet. Man darf gespannt sein, ob diese Versuche sich bewähren werden, ins­besondere, wie sich das Publikum zu der Neuerung stellen wird. Für jemanden, der sich absichtlich am Apparat nicht melden will, sei es aus Bequemlichkeit, sei es aus andern Gründen, dürste das fortwährende Klingeln gerade kein Vergnügen sein.

r. Herreuberg, 22. Juli. Der Praktikant eines Zahnarztes, welcher seinem Chef Instrumente und Vorräte stahl, daß er selbst ein Atelier hätte einrichten könnm, wurde verhaftet.

r. Boudorf i. Gäu, 22. Juli. Der dem Trünke ergebene und verschuldete Bauer K. machte seinem Leben dadurch ein Ende, daß er sich aus der Bühne erhängte.

Bom Oberamt Herrenberg. (Korr.) Da sich nun warme Tage eingestellt haben, ist die Gefahr des Schwarzwerdens unserer Hopfenanlagen vorerst beseitigt und dürfen wir noch voraussichtlich einem befriedigenden Ertrag entgegensehen. Mit der Getreideernte wird man kaum vor August beginnen können.

Bad Teinach, 22. Juli. Wie alljährlich wird näch­stens Donnerstag den 25. d. hier das Jakobifest (Hahnen- tanz) abgehalten werden. In dem richtigen Gefühle, daß solche altehrwürdige Volksbräuche zu erhalten seien, haben sich die Gemeinde Teinach, der dortige Schwarzwaldbezirks­verein Md der Verschönerungsverein, sowie der Verein zur Erhaltung der Volkstrachten in Schwaben mit Badbefitzer Boßhardt zusammen getan, um wie im vorigen Jahre das Fest in würdiger Weise feiern zu können. Der Festzug wird sich 3 Uhr Nachmittags vom Rathaus durch die Stra­ßen des Orts bewegen und dann zum Hahnentanz aufstellen, dem noch andere Belustigungen folgen werden. Paare in Volkstrachten, die an dem Festzuge teilnehmen wollen, sind herzlich willkommen. Jedermann ist freundlichst eingeladen. Also in Hellen Haufen am 25. Juli nach Teinach.

_ (Siehe Anzeige.)

Stuttgart, 20. Juli. Gestern abend ist hier im Alter von 71 Jahren Generalmajor z. D. Theodor von Sprösser nach kurzer Krankheit gestorben.

r. Tluttgart, 22. Juli. Von dem schönen Werke über Herzog Karl Eugm, welches der Württ. Geschichts- und Altertumsverein herausgibt, ist jetzt Heft 9 erschienen, in welchem von Oberstudienrat Hauber die hohe Karlsschule als Beitrag zur Geschichte des Schulwesens zu des Herzogs Zeiten geschildert wird.

r. Eyach, 22. Juli. Das hiesige Bahnhofgebäude wird baulichen Veränderungen und Erweiterungen unter­zogen, welche 1213 000 Aufwand bedingen werden.

r. Waldhause» OA. Geislingen, 20. Juli. Letzten Freitag wurde die erste von den 3 in Schalkstetten aus­gebrochenen Kühen angeschossen; fie verschwand spurlos in den angrenzenden Wäldern und ist wahrscheinlich im Dickicht verendet. Die zweite wurde oberhalb der Zügelhütte an der Steige am Montag von einem Forstwart zur Strecke gebracht. Die dritte Kuh wurde am gleichen Tage abends auf hiesiger Markung von Flaschnermetster Lohrmann hier entdeckt und von demselben mit Hilfe von 2 wetteren Per­sonen mit List in Banteons Viehgarten befördert.

r. Ulm, 22. Juli. Die im Hohenstaufen-Städte-Gau vereinigten Turnvereine, die etwa 3000 Mitglieder und einige 100 Zöglinge umschließen, hielten gestern ihr 16. Gauturn­fest ab. Etwa zwei Dutzend Vereine hatten sich hierzu in der reich beflaggten Stadt eingefunden. Den Vormittag füllte das Wetturnen, den Nachmittag der Festzug und das Schauturen aus. Letzteres wurde mit einer Ansprache des Vorstandes vom Ulmer Turnerbund, Oberamtssekretär Ziegler, eingeleitet, worauf Gemeinderat Hornung die Gäste namens der Stadt begrüßte. Abends fand die Verteilung der Eichenlaubkränze und Diplome an die Sieger statt.

Deutsches Reich.

Berlin, 20. Juli. Die Vorlage über die Verein­fachung des amtsgerichtlichen Verfahrens ist jetzt den Einzel- regierungen zu Begutachtung zugegangen.

Berlin, 19. Juli. Die Polizei glaubt dem Raub­mörder der Aufwartefrau Platt auf der Spur zu sein. Mehrere Zeugen wollen in dem jungen Manne, der die Frau Platt in die Wohnung begleitete, den früheren Haus­diener eines Varietes erkannt haben, dessen Aufenthalt aber noch nicht ermittelt worden sei.

Tigmariugeu, 20. Juli. In dem Walzwerk des fürstlich hohenzollernschen Hüttenwerkes Lauchertal wurde der Vorarbeiter Rothenbühler, ein Familienvater von 6 Kindern, während des Walzens von glühenden Eisenmassen so verbrannt, daß er nach kurzer Zeit starb.

Karlsruhe, 21. Juli. Sicherem Vernehmen nach ist der im Prozeß Hau viel genannte Diener Wieland er­mittelt.

München, 20. Juli. Den Morgenblättern zufolge füllte die 7jährige Tochter einer Hausbesitzerin eine Rad­fahrlaterne mit Petroleum und zündete fie an. Infolge der Explosion gerieten die Kleider des Mädchens in Brand und nach kurzer Zeit war es völlig verbrannt.

GerichtSfaal.

Mordprozeß Ha«.

Karlsruhe, 20. Juli. Aus der gestrigen Abend­sitzung find die Gutachten vo« Dr. Kreiser-Karlsruhe und Dr. Battlehner zu erwähnen, die beide übereinstimmend bekundeten, daß sie keine Wahrnehmung gemacht haben, die bei dem Angeklagten während seines Aufenthaltes in Baden freie Willensstimmung ausgeschlossen hatte.

Vormittagssitzung. Aus der heutigen Vor­mittagsverhandlung ist von wirklich aktuellem Interesse nur die Vernehmung des Zeugen Lenk, Referendar a. D. und zur Zeit Kunstschüler in Karlsruhe. Der Zeuge war mit dem Angeklagten längere Zeit in Untersuchungshaft zu­sammengebracht und hatte, wie er heute aussagte, das Ge­fühl, als solle er den Han aushorchen. Lenk erklärt nun, daß sich dieser Verdacht ncch verdichtete, als ihm ein Kriminalschutzmann ein Schreiben des Staaatsanwalts übergab, das die Weisung enthielt, ihn (Lenk) darüber zu vernehmen, was er über Hau Mitteilen könne und ob er Hau mehrmals gezeichnet habe. Lenk gibt an:Ich weigere mich, Angaben zu machen, und war entschlossen, von dem, was Hau mir erzählte, nrchts auszusagen. Auch hier in diesem Saal werde ich nichts Mitteilen." Lenk teilte dem Gericht noch mit, daß er gestern nacht Frl. Olga Molitor brieflich um eine Zusammenkunft gebeten habe, um ihr für sie und den Angeklagten wichtige Dinge mit- zuteilen. Frl. Olga Molitor habe dieses Anfinnen jedoch abgelehnt und ihm durch ihren Bruder, Oberleutnant Molitor, eine verneinende Antwort zukommen lassen. Lenk hat nun dem Herrn Oberleutnant zu verstehen gegeben, daß es sich um die Interessen seiner Schwester und des HM handle. Oberleutnant Molitor erklärte darauf, er kenne keine Interessen des Hau.Wenn ich", so fuhr der Zeuge Lenk in seiner heutigen Aussage fort,die Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten hätte, stünde ich nicht hier. Im übrigen verweigere ich jede Auskunft, auch dann, wenn Zeugniszwangshaft gegen mich verhängt wird." Auf dieser Weigerung verharrte Lenk und betonte nochmals, daß sein Brief an Frl. Molitor durchaus ehrlichen und anständigen Motiven entsprungen sei. Verteidiger Dr. Dietz stellte darauf den Antrag, den Zeugen Lenk zur Aussage zu zwingen, worauf der Vorsitzende den Einwand erhob, daß es doch sonst nicht Wunsch der Verteidigung sei, das Zeugniszwangs­verfahren anzuwenden. Auf weiteres Drängen beschränkt sich der Zeuge Lenk darauf, zu erklären, daß ihm Hau über die Tat selbst Mitteilungen nicht gemacht habe.

Karlsruhe, 20. Juli. Je näher die Entscheidung über das Schicksal des Angeklagten rückt, umso leidenschaft­licher wird die Erregung der Karlsruher Bevölkeruug. Frl. Olga Molitor muß zu ihrem Hotel einen geschlossenen Wagen benützen und von Kriminalbeamten begleitet werden, da sie von der Menge belästigt wird.

Nachmitlagssitzung. Nach der Aufnahme der Verhandlung wird nachmittags nochmals der Zeuge Len! vorgerufen. Der Zeuge und der Angeklagte haben damals in der Untersuchungshaft die Tat vom rein juristischen Standpunkt aus betrachtet. In seiner damaligen Not habe der Angeklagte sich förmlich an ihn angeklammert. Er

lehne unter allen Umständen ab, von seiner Schweigepflicht vom Angeklagten entbunden zu werden. Ebenso lehnt es der Angeklagte ab. Der Zeuge tut es deshalb, weil er sich dem Angeklagten gegenüber verpflichtet fühlt, zu schweigen und well er auf Grund seiner Mitteilungen durch Verbin­dung mit den Aussagen der übrigen Zeugen in der Ver­handlung der Ueberzeugung ist, daß der Angeklagte nicht der Täter sei.

Staatsanwalt Dr. Bleicher gibt nun anheim, gegen den Zeugen im Sinne des § 69 der Strafprozeßordnung vorzugehen und zunächst nach dem Absatz 11 gegen ihn eine Geldstrafe festzusetzen, dann aber auch den Absatz 2, die Zeugniszwangshast, in Anwendung zu bringen. Der Zeuge hat sich selbst wichtig gemacht, hat sich selbst dem Gericht gestellt und muß nun die Konsequenzen tragen. Dr. Dietz: Der Zeuge Lenk habe über seine Zeugenpflicht vor einiger Zeit den Rechtsanwalt Vögele konsultiert und dieser hat sich mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für verpsiichtet gehalten, ihm darüber Mitteilung zu machen. Er habe dann selbstverständlich sofort, diesen Zeugen laden lasten. Im übrigen beantragt er, da das Leben seines Klienten davon abhängt, sofort Absatz 1 und 2 des 8 69 der Straf­prozeßordnung gegen den Zeugen mit aller Schärfe zur Anwendung zu bringen. Der Angeklagte bemerkt, daß er zu dieser Angelegenheit nichts zu bemerken habe. Bevor das Gericht über die gestellten Anträge beschließt, wird zunächst Kriminalschutzmann Lochkämper vernommen. Er sagte, er habe dem Zeugen Lenk gesagt, daß er in Zeugnis­zwangshaft genommen werden könne. Er erwiderte aber, daß er keine Mitteilungen machen würde. Der Zeuge Lenk hat über alles Wichtige, was er wußte, auszusagen sich geweigert. Er hatte den Eindruck, daß Lenk vollständig normal sei, daß er tatsächlich etwas wußte und dies zurück­hält. Die Beschlußfassung über die Anträge des Staats­anwaltes und des Verteidigers auf Einleitung eines Zeugnis­zwangsverfahrens gegen den Zeugen Lenk wird einstweilen ausgesetzt. Der als Sachverständige geladene Telegraphen­meister des Baden-Badener Postamts erklärt auf die Frage des Verteidigers, ob es möglich sei, wenn jemand zum erstenmal die Stimme eines Bekannten durch das Telephon hört, wie das Dienstmädchen in der Villa Molitor die Stimme des Herrn Hau erkannt haben will, dann man diese Stimme sofort erkenne:das sei kaum möglich". Hierauf zog sich der Gerichtshof zur Beratung über den Antrag zurück, den Zeugen Lenk wegen Zeugnisverweigerung in Strafe zu nehmen.

Nach halbstündiger Beratung kehrt der Vorsitzende in den Saal zurück und erklärt:Der Gerichtshof hat be­schlossen, gegen den Zeugen Max Lenk, Kunstschüler in Karlsruhe, weil er auf die an ihn gestellte Frage, welche Mitteilungen ihm der Angeklagte über seine Rückkehr nach dem Kontingent gemacht habe, ohne gesetzlichen Grund die Antwort verweigert habe, auf Grund des 8 69 Absatz 1 des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe von 30 ^ und für den Fall der Nichtbeitreibung drei Tage Haft zu verhängen, außerdem die Kosten zu übertragen, die durch seine Ver­weigerung veranlaßt werden. Der Zeuge Lenk weigert sich hierauf, etwas auszusagen. Der Vorsitzende erklärt, er habe bereits mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Zeugen von schärferen Mitteln Abstand genommen. Zeuge Lenk erklärt: Er würde auch dann, wenn er ver­haftet werden sollte, nichts aussagen.

Unter großer Spannung des überfüllten Saales erhebt sich nunmehr der Angeklagte Hau nnd sagt mit fester Stimme, die Arme übereinander geschlagen: Ich bin bereit, diese Erklärung abzugeben. (Große anhaltende Bewegung.) Ich will erklären, weshalb ich damals nach dem Kontinent zurückgekehrt bin, weshalb ich nach Baden-Baden gefahren bin, was ich dort getan habe. Ich bin nach dem Kontinent zurückgekehrt, um vor der Abreise nach Amerika noch einmal meine Schwägerin Olga zu sehen. Er hatte seiner Frau nichts davon gesagt, weil er von damals in Paris gemerkt hatte, daß seine Frau eifersüchtig sei. Er fühlte sich schul­dig, während seine Schwägerin Olga nichts davon wußte. Er ließ sich deshalb in London Perrücke und Bart machen, um nicht erkannt zu werden. Er könne nur wiederholen, daß er nicht wünschte, gesehen zu werden. Er wollte seine Schwägerin nur sehen und sprechen. Als er bemerkte, daß fie mit ihrer Mutter die Kaiser Wilhelmstraße hinunter zur Post ging, sagte er sich, daß, wenn sie dort hinkamen, sie erfahren würden, daß der telephonische Anruf falsch war. Er nahm an, daß sofort Nachforschungen nach dem Tele­phonierenden gemacht würden. Aus diesem Grunde eilte er so schnell als möglich den Berg hinunter, um mit der Bahn fortzufahren. Unten auf der Lichtentaler Allee fand er die Droschke des Kutschers, der als Zeuge geladen war, ihn aber nicht erkannt hatte. Er fuhr mit dieser zur Bahn. Vorsitzender: Wer war es, der den Schuß abgab? An­geklagter: Das weiß ich nicht. Vorsitzender: Haben Sie den Schuß nicht gehört? Angeklagter: Ich habe nichts gehört. Auf weiteres Befragen erklärt Hau, er habe ge­wußt, daß seine Verkleidung zu auffällig war, er habe da­mals in seiner Aufregung keine ruhige Erwägung gehabt und die Leute, die sich nach ihm umsahen, machten ihn noch viel erregter. Als es ihm nicht geglückt war, seine Schwä­gerin Olga am Abend zu sprechen und er wieder zum Bahn­hof zurückkehrte, hatte er sich im Zug. gesagt: es ist wahr­scheinlich nicht das Schlimmste, daß ich mein Vorhaben nicht ausführen konnte. Ueber den Mord kann er (Hau) unmöglich eine Aufklärung geben, er kann nichts darüber sagen, auf wen sich sein Verdacht lenkt. Er gab zu, daß ihn alles schwer belaste. Er habe nunmehr dem Gericht klaren Wein eingeschenkt und gesagt, was er zu sagen hatte.

Hierauf gibt der Verteidiger Dr. Dretz eine Erklärung