Rechte zu finden. Einige der Beschwerden wurden auch als nicht zutreffend zurückgewiesen und ferner mitgeteilt, daß von sämtlichen Steuerfasfionen 30°/« angefochten worden seien und davon 85°/, mit Erfolg. Im übrigen käme auf 1000 Steuerzahler nur 3 Beschwerden, was sehr wenig sei im Verhältnis zu anderen Ländern. Der Abg. Gröber (Ztr.) faßte sein Urteil dahin zusammen, daß die finanziellen Ergebnisse der Einkommensteuer zwar befriedigende seien, aber noch lange nicht die Art und Weise der Durchführung des Gesetzes in Bezug auf Verwaltung und Rechtsprechung. Die Steuerzettel sollten einen besseren Einblick gewähren in das Zustandekommen der Berechnung. Mit generellen Fragen dürfe nicht zu weit gegangen werden, erst im Beschwerdeverfahren habe die Steuerbehörde das Recht, die Vorlegung von Geschäftsbüchern zu verlangen. Der Redner unterzogdanndas Verhalten des Prästdentenv.Zellernamentlich auch bezüglich des in Stuttgart ausgegebenen Fragebogens und des gestern erwähnten Verantwortlichkeitsstreits einer scharfen Kritik. Der Präsident sei in der alten Tradition aufgewachsen und könne sich nicht hineinfinden in die modernen Verhältnisse. Sein Standpunkt richte sich in Zweifelsfällen gegen den Steuerzahler zugunsten des Fiskus. Gröber besprach dann in mehr als einstündigen juristischen Ausführungen die Frage der steuerlichen Behandlung von Stiftungen; diese Behandlung bewege sich neuerdings in einer zu fiskalischen Richtung. Eine Jahrtagsstiftung unterliege als ein Akt der Privatwohltätigkeit nicht der Einkommensteuer. Ferner wandte sich Gröber gegen eine neuerliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs und eine Verfügung des Finanzministeriums, wonach nichtrechtsfähige Stiftungen keine Steuerfreiheit genießen sollen. Gröber gelangte auf Grund genauer Darlegung der Bestimmung früherer Gesetze und der Entstehung und Entwicklung des Einkommensteuergesetzes zu dem Schluß, daß auch nichtrechtsfähige Stiftungen diese Steuerfreiheit genießen sollen und bat, zumal da der Verwaltungsgerichtshof in dieser Frageeineschwankende Stellung eingenommen habe bei einem künftigen Falle um nochmalige gerechte Prüfung dieser Gesichtspunkte. Finanzmin. v. Zeh er bedauerte, daß Gröber den Präsidenten Zeller, der ein Mann des Fortschritts und einer der hervorragendsten Beamten des Departements sei, als rückständig bezeichnet habe und sagte im übrigen unter Verzicht auf eine Gegenäußerung dem Abg. Gröber für eine spätere Entscheidung ein Urteil nach Recht und Gerechtigkeit zu. Der Abg. von Gauß (Vp.) besprach nocheinmal den Verantwortlichkeitsstreit und verlangte eine bündige Erklärung seitens der Regierung; entweder müsse die Regierung ohne Vorhehalt die Verantwortung übernehmen, oder aber müßten die Gemeinden in Zukunft selbständig über das, was zu tun sei, verfügen können. Minister v. Zeyer erklärte sich darauf mit den Ausführungen des Herrn v. Gauß grundsätzlich einverstanden, vertrat aber die Ansicht, daß die Weisungen der Steuerverwaltung von der Gemeindesteuerbehörde zu befolgen sind. Gröber betonte sodann in Erwiderung auf einen „persönlichen Angriff", daß er die Gewissenhaftigkeit des Präsidenten v. Zeller in keiner Weise angegriffen, sondern nur zwei genau bezeichnte Fälle kritisiert habe, in denen auch der Minister eine mildere Stellung einnehme als Präsident v. Zeller. Der Abg. Felg er (Vp.) wandte sich gegen einige Klagen über das Einschätzungsverfahren; man dürfe es den Einschätzungsbehörden nicht übel nehmen, wenn sie mit Vorsicht Vorgehen, denn die unrichtigen Angaben erfolgten oft flutartig. Morgen wird die Etats- Leratung fortgesetzt. _
Maschinenfabrikant Metz in Heidelberg, der sich um die Einführung und Einrichtung von Feuerwehren Verdienste erwarb.
Die erste württembergische Feuerwehr war die Reut- linger, die 1846 gegründet wurde, ihr folgte im Jahr 1847 die Tübinger, derm Abordnung wie vor 25 Jahren so auch heute in unsrer Mitte weilt; in den 50ger Jahren folgten dann die Städte Ulm, Heilbronn, Rottenburg, Stuttgart, Horb und am letzten Tag des Jahres 1855 auch Nagold. Veranlaßt wurde die Gründung der hiesigen Feuerwehr durch den großen Brand, der am 22. September desselben Jahres 29 Gebäude einäscherte und 109 Personen obdachlos machte.
96 Männer, von denen 3 noch in unsrer Mitte weilen, vereinigten sich und Unterzeichneten die Gründungsurkunde. Gleich im Jahr 1858 erhielt der junge Verein seine Feuertaufe bei einem Brand in Wildberg.
Reger Verkehr herrschte damals zwischen den benachbarten Feuerwehren, der sich in gegenseitigen Besuchen, gemeinsamen Uebungen und Ausflügen betätigte.
Zu mancherlei Dienst, zum Löschen verheerender Brände, in Sturm- und Wassersnot hat unsre Feuerwehr, die am Pfingstmontag 1881 unter überaus zahlreicher Beteiligung ihr 25jähriges Jubelfest feiern durfte, herangezogen werden können. Mochten auch gelegentlich innere Schwierigkeiten und Mißhelligkeiten entstehen, wie am 6. Mai 1886, wo die ganze Feuerwehr in dem Glauben, ihrem Kommandanten sei die Amtskörperschaft zu nahe getreten, einmütig beschloß, die Feuerwehr aufzulösen und die Ausrüstungsstücke dem Gemeinderat zurückzugeben, immer wieder hat der Gemein- finn und die Nächstenliebe über alle Schwierigkeiten gesiegt, und heute steht, wie wir heute Morgen zu sehen das Vergnügen hatten, die Nagolder Freiwillige Feuerwehr in stattlicher Anzahl festgefügt, wacker geschult, in treuer Kameradschaft verbunden bereit, mit jedem Element den Kampf aufzunehmen. Sie tritt in das zweite Halbjahrhundert ihres Bestehens ein unter ihrer neuen Fahne, die soeben von dumpttr Fessel befreit, auf die Gelegenheit wartet, dem Verein vorangetragen zu werden und ihm voranzuleuchten.
r. Stuttgart, 18. Juli. Die Finanzkommission der II. Kammer beschäftigte sich in der heutigen Morgensitzung mit der Novelle zu den Schulgesetzen von 1836, 1877 und 1899, welche Novelle lediglich eine Anpassung der neuen beamten- und pensionsrechtlichen Bestimmungen der Beamtengesetznovelle an diese Schulgesetze bezweckt. Die Beschlußfassung erfolgte durchweg im Sinne einer solchen Anpassung wobei eine Reihe damit zusammenhängender weiterer Fragen für einen späteren Gesetzgebungsanlaß zurückgestellt werden mußten. Ein dem Artikel 9, Beamtengesetz, entsprechender Antrag Hieb er betr. das Geschenkannahmeverbot wurde mit 6 gegen 5 Stimmen angenommen. Im übrigen wurde die ganze Novelle erledigt.
r. Stuttgart, 18.Juli. Die Finanzkommission der zweiten Kammer bewilligte in der gestrigen Abendsitzung die Exigenz für den Bau eines neuen Amtsgerichtsgebäudes in Waiblingen und ebenso diejenige für den Bau eines neuen Amtsgerichtsgefängnisses in Oberndorf. Die Exigenz für den Neubau eines Landgerichtsgebäudes in Rottweil wurde nach kurzer Beratung für eine spätere Sitzung vorerst zn- rückgestellt.
Gages-Weuigkeiten.
Aus Gtadt md Land.
Nagold, IS. Jnlt
Aufführung des Dramas Kolberg. Am Jakobusfeiertag, 25. Juli, nachmittags 5 Uhr werden Szenen aus dem Schauspiel Kolberg von P. Heyse durch Seminaristen des ältesten Kurses aufgeführt werden, und zwar auf Hohen-Nagold. Dem Stück liegt ein geschichtlicher Vorgang zugrunde, dessen Jahrhundertfeier in den letzten Wochen begangen werden konnte. Nach dem Zusammenbruch Preußens bei Jena gingen fast alle Festungen an den Feind über; dasselbe Schicksal drohte auch der kleinen Feste Kol- bcrg, die von Gneisknau und von den Kolberger Bürgern unter Führung Nettelbecks heldenmütig verteidigt wurde; der Abschluß des Tilsiter Friedens am 7. Juli 1807 brachte aber in letzter Stunde Rettung für die Stadt. — Unter Umständen wird die Aufführung wiederholt werden.
Heu-Ankauf. Das König!. Proviantamt Stuttgart beginnt mit dem Ankauf von neuem Heu. Das Heu muß den Anforderungen ein gutes und gesundes Pferdeheu vollständig entsprechen; es darf nicht durch Regen gelitten haben, d. h. ausgelaugt und gelb sein, sondern muß eine schöne hellgrüne Farbe und guten Geruch haben. Heu, das sich im Schweiß befindet, wird zurückgewiesen, es muß vollständig vergärt sein. Auch wird gut eingebrachtes Kleeheu der verschiedenen Arten angenommen, wenn es nicht durch Regen gelitten und noch Blätter hat. Der Kauf erfolgt auf Besicht, d. h. es wird bei der Anfuhr von einem Oberbeamten des Proviantamts Leim Magazin besichtigt und, wenn es den Bedingungen^-entspricht, abgeuommen. Die Bezahlung erfolgt sofort nach der Üebernahme zu den jeweiligen Tagespreisen für neues Heu. Angebote für Heulieferungen auf einzelne Wagen oder auf Abkommen für Lieferung größerer Mengen frei Magazin werden mündlich oder schriftlich entgegengenommen.
Inhalt des Regierungsblatts Nr. 20 vom 12. Juli.
Königliche Verordnung, betr. die Ermächtigung der Großherzoglich Badischen StaatSeisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Herstellung eines Kreuzungsgleises auf der Station Hein-Heim erforderlichen Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. Vom
2. Juli 1907. — Bekanntmachung der Ministerien deS Inner» und deS Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärzt- licher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche im Staate Santa Katharina (Brasilien) und in Aegypten. Bom 28. Juni 1907. — Bekanntmachung des Ministeriums deS Innern, betr. die technische Ausbildung der NahrungSmittelchemiker. Bom S. Juli 1907. — Bekanntmachung de» Ministeriums des Innern, betr. den Bestand der Eichämter. Bom 9 Juli 1907. Bekanntmachung deS Ministeriums deS Kirchen- und Schulwesens, betr. die Genehmigung der Prof. Dr. Walter Simon'schen Stiftung an der Universität Tübingen. Bom 1. Juli 1907 — Bekanntmachung des Finanzministerium», betr. die Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges. Bom 8. Juli 1907. _
Herrenberg, 17. Juli. Am letzten Viehmarkt tauschte ein Handwerksmeister an einen Handelsmann seine Gaise im Alter von acht Wochen den Zentner zu 100 ^ gegen ein Rind mit 284 Pfd. den Zentner zu 60 ^ ein. Allem Anschein nach hat der Handwerksmann bei diesem Handel schlecht abgeschlossen.
Schernbach OA. Freudenstadt, 17. Juli. Gestern ist das vor 4 Jahren neu erbaute, große Oekonomiegebäude des Sägewerkbesitzer M. Schnierle (Schernbacher Sägmühle niedergebrannt.
r. Calw, 18. Juli. Gestern fand unter Vorsitz von Stadtpfarrer Marguart-Liebenzell die erste Hauptkonferenz der Lehrer des Bezirks im Vereinshaus statt. Auf der Tagesordnung stand eine Aufsatzlehrprobe über „Die Nagold", ein Vortrag über „Schönheiten und Schwierigkeiten der deutschen Sprache" und eine Besprechung des vorjährigen Aufsatzthemata. Das gemeinsame Mittagsmahl fand im badischen Hof statt.
iv Calw, 18. Juli. In Dachtel wird seit 8 Tagen der Molker Schmidt, Vater von 12 Kindern, vermißt.
r. Stuttgart, 17. Juli. Wir machen auf den am Samstag, den 20. Juli von Stuttgart nach Friedrichshafen abgehenden Sonderzug aufmerksam: Hinfahrt: Stuttgart Hauptbahnhof ab 11.oo nachmittags am 20. Juli, Friedrichshafen an 4 .is ftüh am 21. Juli. Rückfahrt: Friedrichshafen ab 10M nachmittags am 21. Juli, Stuttgart Hauptbahnhof an 2.68 früh am 22. Juli. Der Preis für eine Fahrkarte von Stuttgart nach Friedrichshafen und zurück beträgt in 2. Klasse 10 30 ^, in 3. Klasse 7 ^ 20 .
Alles weitere über die Ausführung des Sonderzugs enthalten die auf den Stationen ausgehängten Bekanntmachungen.
Stuttgart, 18. Juli. Der Gemeinderat genehmigte ohne Debatte die Abgabe warmen Frühstücks an ca. 2000 Volksschüler. Die Kosten belaufen sich auf ca. 41000 Die Einrichtung soll am 1. Oktober 1907 in Kraft treten, die Versuche in der Stöckachschule haben sich durchaus bewährt.
r. Stuttgart, 18. Juli. Gerichtsserien. "Trotz der durch die Gerichtsferien eingetretenen Beschränkungen im Geschäftsbetrieb der Gerichte wird mancher Sommerfrischler mit einer gerichtlichen Aufforderung überrascht, an dem' und dem Tag vor Gericht als Zeuge zu erscheinen. Muß er dem Folge leisten? Ja, wenn er nicht Gefahr laufen will, in eine Geldstrafe bis zu 300 ^ genommen zu werden. Es gibt jedoch auch hier einen Ausweg. Erhält mdn eine solche Aufforderung, dann schreibt man an die betreffende Gerichtsabteilung, daß man sich da und dort auf Sommerurlaub befinde und bittet am nächsten Gerichtssitz protokollarisch vernommen zu werden. Dieses Bittgesuch mit einer Rückmarke versehen, findet fast immer Genehmigung. Lautet aber die Antwort ablehnend, weil z. B. auf die
Freilich, es wird die Tätigkeit der Feuerwehr voll und ganz anerkannt; über 20000 hat dre hiesige Gemeinde schon bewilligt zur Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsstücken; auch die Staatsregierung steht in werktätiger und opferwilliger Unterstützung nicht zurück; und daß auch an allerhöchster Stelle den Bestrebungen und Leistungen der Feuerwehren reges Verständnis und lebhafte Teilnahme entgegengebracht werden, das beweist die Stiftung und Verleihung des Ehrenzeichens für 25jährige Tätigkeit in der Feuerwehr, das die Brust so manches Braven in ihrer Mitte schmückt. Meine Herrn, ich komme zum Schluß: ich glaube nachgewiesen zu haben, wenn ein Verein ein Recht hat, ein Fest zu feiern, so ist dies die Feuerwehr, die in unermüdlicher Tätigkeit für das Wohl des Nächsten „Gott zur Ehr', dem nächsten zur Wehr" sich abmüht und abkämpft. Möge es besonders der hiesigen Feuerwehr vergönnt sein, immer bereit und nie gerufen noch weitere 50 Jahre tätig zu sein, möge es hier und überall nie an Männern fehlen, die bereit sind, Zeit und Gesundheit, Gm und Blut einzusetzen für des Nebenmenschen Wohl.
Diesen Wunsch, der wohl auch der von Ihnen allen ist, schließe ich ein in den Ruf, in den einzustimmen ich Sie bitte, „die Nächstenliebe, die Aufopferung und der Gemeinsinn der Feuerwehr, sie leben
hoch, hoch, hoch!"