8?. Jahrgang.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier 1 *«, mit Träger­lohn 1.20^, im Bezirks­und lO Lw-Berlehr 1.28 im übrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Verhältnis.

Ms- M AnM-M flr den Odemts-Seftk Wld.

Aevnspvechev Ar. LS.

Aernfprecher Ar. LS.

Auflage 2600 .

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Mit dem Plauderstübchen und

Schrväb. Landwirt.

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Magotb, Ireitag den 12. Zttti

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Amtliches.

Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Eintalerftucke deutsche» Gepräges.

Vom 27. Juni 1907.

Auf Grund der Artikel 8, 15 Abs. 1 Ziffer 1 de» Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrat die nachfolgenden Bestimmungen getroffen:

8 1.

Die Eintalerstücke deutschen Gepräges gelten vom 1. Oktober 1907 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der Ein­lösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

8 2 .

Die Taler der im § 1 dieser Bekanntmachung bezeich- neten Gattung werden vis zum 30. September 1908 bei den Reichs- und Landeskaffen zu dem Wertverhältnisse von drei Mark gleich einem Taler sowohl in Zahlung als auch zur Umwechslung angenommen.

8 3-

Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche G 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin, dm 27. Juni 1907.

Der Reichskanzler.

I. V.: Freiherr von Stengel.

Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.

Nachdem das Großh. Badische Ministerium des Innern und das Kaiserliche Ministerium für Elsaß-Lothringen das Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz aufgehoben haben, für Württem­berg aber mit Rücksicht auf die fortdauernde Verseuchung mehrerer Kantone der Schweiz, insbesondere der Kantone St. Gallen, Appenzell A.-Rh. und Glarus, die Gefahr der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus der Schweiz noch nicht als beseitigt erachtet werden kann, wird, um zu verhüten, daß die Seuche durch Schweizer-Vieh über Baden und Elsaß-Lothringen nach Württemberg eingeschleppt wird, unter Aufrechterhaltung des württembergischen Ein­fuhrverbots gegen die Schweiz vom 10. Februar ds. Js. bis auf weiteres Nachstehendes angeordnet:

Viehhändler und Landwirte, welche Rindvieh aus Baden oder Elsatz-Lothringen nach Württemberg einführen, müssen im Besitz eines Zeugnisses der Ortsbehörde des Herkunftsortes sein, daß die Tiere seit mindestens vierzehn Tagen an dem betreffenden Orte gestanden haben nnd daß

in dem Herkunftsort und in dessen Nachbargemeinden inner­halb der letzten dreißig Tage die Maul- und Klauenseuche nicht geherrscht hat. In dem Zeugnis muß der Name des Eigentümers, die Zahl der einzuführenden Tiere und für jedes einzelne Stuck Rasse, Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen angegeben sein. Weiter mutz das Zeugnis die Bescheinigung eines approbierten Tierarztes enthalten, daß die Tiere unmittelbar vor ihrem Abgang am Herkunftsort oder vor ihrer Verladung auf der Eisenbahn von ihm untersucht und gesund befunden worden sind. Diese Be­scheinigung hat, den Tag der Ausstellung eingerechnet, eine Gültigkeitsdauer von fünf Tagen. Wenn der Eigentümer den Transport der Tiere nicht selbst begleitet, hat der Transportsührer das Zeugnis mit sich zu führen.

Zur Sicherung der Einhaltung dieser Vorschriften wird weiter angeordnet, daß das bezeichnte Zeugnis bei Trans­porten auf dem Landweg der Ortspolizeibehörde der ersten württembergischen Grenzgemeinde und bei Transporten mit der Eisenbahn der Ortspolizeibehörde des Entladeortes vor­zuweisen ist, und daß der Weitertransport bezw. die Ab­treibung von der Entladestelle erst erfolgen darf, wenn das Zeugnis denGesehen"-Vermerk der Ortspolizeibehörde er­halten hat.

Die in der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 26. Juni 1907, betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche, Staatsanzeiger Nr. 118, an­geordneten Maßregeln bleiben aufrecht erhalten.

Die Polizeibehörden werden angewiesen, die Einhaltung vorstehender Vorschriften zu überwachen.

Für die Einfuhr von Simmentaler Zuchtvieh aus der Schweiz durch Züchtervereinigungen oder landwirtschaftliche Vereine werden mit Rücksicht auf die obwaltenden Umstände in geeigneten Fällen je auf besonderes Ansuchen Ausnahmen von dem Einfuhrverbot nach Württemberg durch das Mini­sterium des Innern zugelassen werden.

Die Vorschriften treten am 12. Juli ds. Js. in Kraft.

Stuttgart, den 6. Juli 1907.

Pischek.

Die Ortspolizeibehörden

wollen von Vorstehendem Kenntnis nehmen und die Anord­nungen des K. Mnisteriums des Innern genau beachten. Die Bekanntmachung ist in ortsüblicher Weise den Ge­meinden zur Kenntnis zu bringen, den ortsansässigen Vieh­händlern ist besondere Eröffnung zu machen, auch sind die Polizeidiener mit entsprechenden Weisungen zu versehen.

Darüber, daß alles geschehen, ist im Schultheißenamts­protokoll Eintrag zu machen.

Nagold, den 11. Juli 1907.

K. Oberamt. Mayer, Reg.-Ass.

Aotitische Aeberficht.

Der Kolouialdirektor, Staatssekretär Deru- burg, hat zum Zweck des Studiums des Eingeborenen- rechts in den deutschen Kolonien und auf Grund der Er­fahrungen, welche bei anderen kolonisierenden Nationen mit der Kodifikation eines solchen Eingeborenenrechts gemacht worden sind, eine Kommission zusammenberufen. Diese ist am Dienstag im Reichskolonialamt zur ersten Sitzung zu­sammengetreten und hat den Geheimen Justizrat Professor Dr. Köhler zum ersten und das Mitglied des Reichstags, Geheimen Regierungsrat a. D. Freiherrn von Richthofen, zum zweiten Vorsitzenden gewählt. Durch diese Kommission soll gleichzeitig dem Wunsch des Reichstags Rechnung ge­tragen werden, welcher in der Resolution Ablaß beantragt hatte, das über das Eingeborenenrecht in den deutschen Kolonien vorhandene Material zu sammeln und zu sichten und eine authentische Sammlung der Rechtsgebräuche der Eingeborenen Herstellen zu lassen.

Der österreichische Ministerpräsident, von Beck, hat in einer Konferenz des deutschen Neunerausschus­ses über die parlamentarische Sprachenfrage erklärt, daß als Grundprinzip die allgemeine Verständlichkeit und das Grundrecht der Abgeordneten, Anfragen und Anträge zu stellen, gelte. Den Abgeordneten müsse die Möglichkeit ge­geben werden, Interpellationen und Initiativanträge in ihrer Muttersprache einzubringen. Diese würden authentisch übersetzt und dem Protokoll beigefügt werden. Anträge während der Debatte müssen aus dem Grund der Verständ­lichkeit in deutscher Sprache erfolgen. Auch nichtdeutsche Reden sollen übersetzt und in deutscher Sprache dem Proto­koll beigefügt werden. Die deutschen Abgeordneten erklärten, nach derFrkf. Ztg.", die Vorschläge für unannehmbar, die Tschechensührer erklärten, die Vorschläge hätten weder praktische, noch politische Raison. Das österreichische Ab­geordnetenhaus hat die Dringlichkeit des sozialdemokratischen Antrags betreffend Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts für die Landtage abgelehnt. Der Abgeordnete Markow wollte dann den ruthenischen Dringlichkeitsantrag betr. die Ernteurlaube begründen. Der Antragsteller begann seine Rede in großrussischer Sprache. Der Vizepräsident Zacek machte den Redner aber darauf aufmerksam, er möchte sich der landesüblichen Sprache bedienen. Da Markow fort­fuhr, russisch zu sprechen, entzog ihm der Vizepräsident das Wort.

Auf der Haager Friedenskonferenz ist von

Amerika ein Vorschlag über Einsetzung eines permanenten Schiedsgerichtshofes eingebracht worden. Dieser Schieds­gerichtshof soll alljährlich zu einem bestimmten Datum im Haag eine Sitzung abhalten, und solange tagen, als es nötig sein wird. Der Gerichtshof soll kompetent sein, in allen Fällen zu erkennen und zu entscheiden, in denen eZ sich um Zwistigkeiten internationalen Charakters zwische

Zum 50jährigen Jubiläum

der Freiwilligen Feuerwehr Nagold,

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L.?. Eine neue Ära beginnt für die Feuerwehr mit der Wahl des Werkmeisters Ehr. Schuster zum Kommandanten in der Sitzung des Gemeinderats am 4. Febr. 1867. Zum Stellvertreter wurde Hafner Fr. Weber gewählt. Nach neuer Einteilung und Musterung des Korps wurden 6 Heb­ungen, 1 Generalprobe, 2 unvermutete Alarmierungen und 6 Versammlungen abgehalten. Bei der Generalprobe lobt der Chronist die Leistungen der eingekleideten Mannschaften, tadelt aber denalten Schlendrian" der Nichtuniformierten. Infolge vorausgegangener Beratungen wurde imGesell­schafter" Anfang Dezember die Gründung einerUnter- stutzungskasse für im Dienst verunglückte Feuer- ^ehrmänner" bekannt gemacht. Diese Gründung wurde vaupffachlrch dadurch möglich, daß die Gebäude- und Mo­biliar-Versicherungsgesellschaften jährlich V»°/° ihrer Ein­nahmen zu diesem Zwecke spendeten. Die Hinterbliebenen "ms Leben gekommenen Feuerwehrmannes erhielten 3000 fl. Ein im Dienst verunglückter Mann er­hielt bei dauernder Arbeitsunfähigkeit eine lebenslängliche jährliche Rente von 100 fl. und in minder schwerem Falle 50 fl. Anfang 1868 wurde in einer Versammlung das Verhalten der Mannschaften anerkannt und durch den Kom­mandanten bekannt gegeben, daß der Gemeinderat inlobens­werter Liberalität" neben anderen Gerätschaften auch die Anschaffung einer Schlauch- und Kastenspritze beschlossen habe. Die neue Spritze von H. Kurtz in Stuttgart wurde am 1. Mai 1868 eingeprobt. Am 5. Okt. 1868 brannte !

es morgens ?5 Uhr in Wildberg imLamm"; es wurden im ganzen 6 Häuser zerstört. Die Nagolder Feuerwehr war rasch herbeigeeilt und wurde von Oberamtmann Bölz belobt. Bei der Heimkehr von diesem Brand verlor ein Mann der Emminger Feuerwehr durch Herabfallen von der Spritze das Leben. Am 10. Okt. 1868 war Generalprobe, bei welcher auch Frauen und Mädchen mit Waffertragen sich beteiligten. Am 10. Novbr. 1868 beschloß der Ge­meinderat den Neubau eines Back- und Waschhauses, mit einem Steigerturm. Dessen Einweihung erfolgte am 6. Juni 1870 mit Hauptprobe, geselliger Unterhaltung im Saale des Gasthofs z. Hirsch, verschönt durch Vorträge des Liederkranzes". Am 6. März 1871 beteiligte sich das Korps am Friedensfeste mit Kirchgang, Festzug und Bankett; am 7. April 1871 mittags bildete das Korps beim Empfang der heimkehrenden Truppen Spalier. Am 16. März 1872 nachmittags brannte das massive Gebäude der Klenganstalt von Ehr. Geigle vollständig aus; am gleichen Tage nachts 12 Uhr wurde das Korps zur Hilfeleistung nach Pfalzgrafenweiler gerufen; es brannten dort 4 Häuser ab. Eine große Freude wurde der Stadt Nagold durch den Besuch des Königs Karl am 20. Juli 1872 zur Er­öffnung der Eisenbahnlinie StuttgartCalwNagold und gleichzeitig zur Besichtigung der im Bau befindlichen Stadt­kirche zu teil. Der König belobte den Kommandanten zur Haltung des beim Empfang spalierbildenden Korps.

Am 14. Juli d. Js. fand die Wahl eines neuen Kommandanten in der Person des Vizekommandanten Weber statt. Ende des Jahres wird von Vizekomman­dant Bohnenberger der Antrag auf Anschaffung einer neuen Spritze gestellt. Am 14. Aug. 1873 wird diese neue Saug- und Kastenspritze durch Landesfeuerlöschinspektor Großmann

geprüft. Die Kosten bettagen 1400 fl. Am 23. Aug. 1874 nachm. 3 Uhr war Hauptprobe, welche unterbrochen wurde durch Feuerlärm. In Wildberg brannten 8 Wohnhäuser und 6 ang.füllte Scheunen ab. Der Chronist verzeichnet, daß hiebei ein Nagolder (oder Wildberger?) Bürger durch Absturz das Leben verlor. Auch in diesem Falle wurde die Feuerwehr Nagold vom K. Ministerium öffentlich belobt. Am 5., 6. und 8. Januar 1875 brannte es nacheinander in Nagold. Die beiden letztenmale infolge Brandstiftung durch einen Mietsbewohner im Hause des Seifensieder Harr sen. Der Täter erhielt 8> Jahre Zuchthaus. Bei dem letzten Brand wird wieder den Frauen und Mädchen fürs Wasser­träger: gedankt. Zur Hilfeleistung waren die Feuerwehren Wildberg, Emmingen, Jselshausen, Oberjettingen, Rohrdorf und Mindersbach herbeigeeilt. Infolge dieser häufigen Brände wird durch ein Eingesendet imGesellschafter" ein­gehend und dringlich auf die Einrichtung einer Wasser­leitung hingewiesen. Einsender hält den Zweck seiner einleuchtenden Ausführungen für erreicht, wennvon kompe­tenter Seite der Vorschlag wenigstens einer ernstlichen Prüfung unterzogen wird". Im Jahre 1878 wird die Ein­führung eines Rapportbuchs und gleicher Signale für alle Gemeinden des Bezirks beschlossen. Am 15. Dez. d. Js. abends ^-7 Uhr entstand ein Brand im Stalle von Bäcker Rauser beim Rathaus, wobei 6 Häuser und 6 Scheunen in Flammen aufgingen. Hiezu war auch die Calwer Feuerwehr herbeigeeilt. Nachts 12 Uhr wurde das Feuer bewältigt. Am 9. Nov. 1879 war Generalschluß­probe mit 475 Mann; hier wird erstmals auch das Feuer­piket erwähnt.

(Fortsetzung folgt.)