81. Jahrgang.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1 mit Lräger- lohn 1.20 ^t,im Bezirksund 10 Km-Berkehr 1.28 »6, im übrigen Württemberg 1.36 Monatsabonnements nach Verhältnis.
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Auslage 26 00.
Anzeigen-Gebühr f. d. Ispalt. Zeile auS gewöhnl. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Mit dem Plauderitübchen und
Schwäb. Landwirt.
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Magokd, Menstag dm 9. Juli
1807
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von Unter- richtsknrse« im Hnfbefchlag.
Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Hufbeschlaggewerbe, vorgeschriebenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in a)Hall, b) Heilbronn, o) Reutlingen, ä) Ravensburg und o) Ulm dreimonatliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag statt, welche am Montag, de» S. September 1907 ihren Anfang nehmen.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse find bis 1«. August ds. Js. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschriftsmäßig einzureichen.
Dem Zulassungsgesuch sind in Form urkundlicher Belege anzuschließen:
1. ein Geburtszeugnis;
2. der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmiedhandwerk und einer zweijährigen Tätigkeit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß; die Zeugnisse hierüber müssen von den betreffenden Meistern selbst ausgestellt und von der Ortsbehörde beglaubigt sein;
3. wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormunds;
4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebote stehen werden;
5. eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (Z 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).
Stuttgart, den 1. Juli 1907. v. O w.
Bezirksschul Versammlung.
Mittwoch 17 Jnli, 1« Uhr vorm, in Altensteig
(Saal d. grünen Baumes).
Altensteig, 9. Juli 1907.
Bezirksfchnliuspektorat.
Infolge der kürzlich vorgenommen,n zweite» höheren Finanz.
dienstprüfung ist u. a. Kandidaten zum Finanzafseffor bestellt worden: Theodor End « rle von Unterjesingen.
politische Hlebersicht.
Ei» Gesetzentwurf über die Erleichterung des Wechselprotestes ist jetzt in Sicht. Von „besonderer" Seite wird der „Information" mitgeteilt, daß dem Reichstag sofort nach seinem Zufammentreten der im Bundesrat fertiggestellte Entwurf eines Gesetzes über die Erleichterung des Wechselprotestes vorgelegt werden wird. Man hofft in Regierungskreisen, daß das Gesetz noch vor Weihnachten verabschiedet werden wird.
Zu der Veröffentlichung der „Köln. Ztg."
über die Strafprozeßreform schreibt die offiziöse „Nordd. Allg. Ztg.": Die „Kölnische Zeitung" veröffentlicht über den Stand der Strafprozeßresorm nähere Mitteilungen, welche ersichtlich amtlichen Materialen entnommen sind. Da es sich bei den letzten Konferenzen über die Grundzüge der Reform nur um vorläufige, die einzelnen Bundesregierungen nicht bindende Ergebnisse handelte, so war man in den beteiligten Ressorts über eine vertrauliche Behandlung der Beratungen übereingekommen. Die Mitteilungen über ihren Inhalt müssen deshalb auf pflichtwidrige Indiskretionen zurückgeführt werden, die um so mehr zu bedauern sind, als die große und schwierige Reformarbeit dadurch nur geschädigt werden kann. (Im Publikum wird man das Bedauern, daß nähere Mitteilungen über die Reform in die Oeffentlichkeit gedrungen sind, schwerlich teilen.)
Das sächsische Landtagswahlgesetz soll nun wirklich reformiert werden. Auf dem Gemeindetag in Bautzen hat Minister Graf Hohenthal Andeutungen darüber gemacht. Das Landtagswahlrecht soll danach künftig allgemein, geheim und direkt sein. Jeder Wähler, der über 1600 Mk. Einkommen versteuert, in den Landeskulturrat wählt oder das Einjährigenexamen gemacht hat, erhält eine Zusatzstimme; mehr als eine Zusatzstimme erhält niemand. Die Verhältniswahl wird eingeführt. Durch die allgemeine Wahl werden nur 42 Abgeordnete gewählt, die anderen 40 durch die Städte und die Bezirksverbände.
Auf der Haager Friedenskonferenz haben die vier Präsidenten der Kommissionen sich dahin geeinigt, daß um die Arbeiten zu beschleunigen, nach letztem Sonnabend neue Vorschläge nicht mehr eingebracht werden dürfen. Die zweite Kommission beschäftigte sich am Freitag mit der Frage, ob dem Beginn der Feindseligkeiten eine Kriegserklärung voranzugehen habe. Hierzu führte der französische Delegierte, General Amourel, aus: Ein Angriff im vollkommenen Frieden vertrage sich nicht mit den Gefühlen der hier vertretenen kultivierten Welt. Die Kriegserklärung müsse überdies motiviert sein. Es fei zudem wünschenswert, daß die Motive des Krieges auch den Staaten mitgeteilt werden, die nicht bei dem Konflikt beteiligt sind, aber doch darunter zu leiden haben. Diese Staaten werden dann desto eher in der Lage sein, ihre guten Dienste zur Lösung des Konflikts anzubieten. Der deutsche Delegierte, Freiherr von Marschall, erklärte dazu, daß sich Deutschland diesen Vorschlägen, die einen modernen Fortschritt auf dem Gebiet des Kriegswesens bedeuteten, ohne Vorbehalt anschließe.
I« Petersburg und Helfiugfors spricht ma«
davon, daß der beurlaubte finnische Generalgouverneur Gerard nicht mehr nach Finnland zurückkehren soll, um der neuen gegen die Finnen gerichteten Politik Platz zu machen. — Der in Petersburg domizilierende Verband der Besitzer von Fabriken und Werken hat beschlossen, im Fall eines gewalttätigen Vorgehens der Arbeiter gegen die Fabrikverwaltung, die Fabrik sofort zu schließen und mit den Arbeitern abzurechnen, ihnen aber nur für die Zeit den Lohn zu zahlen, während deren sie gearbeitet haben. Bis zm Feststellung der Schuldigen werden die entlassenen Arbeiter von anderen Fabriken und Werken nicht angestellt werden. — Nach der Ruß sind weitere vier Mitglieder des ehemaligen Arbeiterdeputiertenrates aus Obdorsk (Sibirien), wohin sie zur Ansiedlung verbannt waren, entflohen. — Die Polizei in Petersburg und Moskau hat erfahren, daß ein Raub von 250000 Rubel in Tiflis gemacht worden sei, um in Petersburg große terroristische Aktionen vorzunehmen.
Der bisherige Korpskommandant in Agram, Feldzeugmeister Chavanne, ist angeblich aus Gesundheitsrücksichten seines Postens enthoben und durch den Kommandanten des ungarischen 7. Landwehrdistritts, Feldmarschallleutnant Gerba ersetzt worden. Gerba, ein geborener Ungar, scheint der ungarischen Regierung Gewähr für ein einträchtiges Zusammenwirken mit dem neuen Banus zu bieten.
Parlamentarische Nachrichten. WSrttembergischer Landtag.
r. Stuttgart, 6. Juli. Die Zweite Kammer hat
iu ihrer heutigen Sitzung die Beratung über den Etat der Eisenbahnen fortgesetzt und zunächst gemäß einem Antrag des Berichterstatters Dr. v. Kiene die Einnahmen aus dem Personen- und Gepäckverkehr um 700 000 bezw. 750 000 Mark, aus dem Güterverkehr um 1370000 ^ bezw. 1310000 ^ erhöht. Ein Antrag der Kommission, die Benützung von Landeskarten in derselben Zeitdauer zuzulassen, in der in Baden die Benützung der Kilometerhefte noch zugelassen ist, wurde angenommen, desgleichen ein Antrag des Zentrums, den zur Ernte beurlaubten Soldaten, soweit dies nicht von Reichswegen geschieht, für die Fahrt von der Garnison und umgekehrt auf den württ. Staatsbahnen freie Eisenbahnfahrt zu gewähren. Etwa 80 Petitionen um Erhaltung der Landeskarte wurden für erledigt erklärt. Im Laufe der Debatte wurden der Landeskarte noch einige freundliche Abschiedsworte gewidmet. Ministerpräsident von Weizsäcker konnte aber darauf Hinweisen, daß seit Einführung der 4. Wagenklasse der Verkauf von Landeskarten in außerordentlichem Maße zurückgegangen ist. Gegenüber der sozialdemokratischen Kritik betonte der Minister auch, daß nach seiner objektiven Erwägung der verschiedenen Verhältnisse Preußen bei der Personentarifreform auf mehr verzichtet habe als Württemberg. Eine längere Debatte knüpfte sich an einen Antrag des Zentrums betr. Frachtermäßigungen für Kunstdünger und Kraftfuttermehl. Das Ergebnis war die Annahme mit einer Einschaltung, wonach die Frachtermäßigung auch für die zur Bekämpfung
Das Testament des Bankiers.
Kriminalroman von A. M. Barbonr.
Uritvnfi-'.i, — N.ich?rnck verboten (Fortsetzung)
Ein unvermuteter Gegner.
Fast sechs Wochen waren seit dem Tode Hugh Main- warings vergangen, und noch immer war kein Licht auf das geheimnisvolle Ereignis gefallen, doch hatte sich das Interesse des Publikums daran keineswegs vermindert. Im Gegenteil, die Neugier war durch die bei der Voruntersuchung gemachten Entdeckungen so erregt worden, daß man begierig jeden Schritt im gerichtlichen Fortgang der Sache verfolgte.
Gleichzeitig mit der Abschrift des Testaments hatte Ralph Mainwaring dem Gerichte das Gesuch überreicht, gemäß den Bestimmungen des Testators dem Testamentsvollstrecker, William Whitney, die Vollmacht zur Verwaltung der Hinterlassenschaft zu übertragen.
Einige Tage später ging von Eleanor Houghton Mainwaring das Ansuchen ein, Richard Hobson mit der Vollmacht zu betrauen.
Die Entscheidung über diese beiden Anträge zog sich mehrere Tage hin und endete mit der Uebertragung der Verwaltung der Erbschaftsmasse an Herrn Whitney.
Gegen diesen Rechtsspruch legte Eleanor Houghton Mainwaring durch ihren Anwalt, Hobson, Verwahrung ein, und somit begann der Streit der Parteien.
Zu größerer Bequemlichkeit hatte Ralph Mainwaring
für die Zeit des gerichtlichen Verfahrens das Haus in
Schöneiche verschlossen, die überflüssigen Diener, mit Ausnahme des neuen Kutschers, entlassen und Hugh Mainwa- rings städtische Wohnung bezogen. Gleichzeitig war auch Frau La Grange, die gezwungenerweise ihre bisherige Stellung ausgegeben hatte, in einer der besseren Gasthöfe der Stadt gezogen, um dort die Beendigung ihres Prozesses abzuwarten.
Der Nachmittag des zweiten Verhandlungstages ging zu Ende, als ein Ereignis eintrat, das das ganze bisherige gerichtlich« Verfahren über den Haufen warf und der Presse ganz ungewöhnlich sentsationelle Enthüllungen versprach.
Es wurde dem Gerichte ein altes Dokument, ein Testament des Vaters des ermordeten Hugh Mainwaring, überreicht, nach dessen Bestimmungen sein gesamter Landbesitz, sowie die Hauptmaste seines übrigen Vermögens dem vorher enterbten älteren Sohn, Harold Skott Mainwaring, vermacht und dieser in seine vollen Rechte als ältester Sohn wieder eingesetzt wurde. Gleichzeitig mit Vorlage dieses vom Alter vergilbten Schriftstückes meldete ein gewisser Harold Skott Mainwaring — seine Ansprüche auf das ihm rechtmäßig zugehörige Erbe seines Vaters an und bat, die Verwaltung der Erbschaftsmasse seinem Anwälte George Sutherland zu übertragen.
Dieser Zwischenfall, der die bisherigen Verhandlungen gänzlich veränderte, veranlaßte, daß die Verhandlung vertagt wurde. Noch an demselben Abend schrien die Zeitungsausträger auf allen Straßen und Plätzen:
„Mainwaring-Prozeß! — Neueste Nachrichten! - Ent
deckung eines über 25 Jahre verheimlichten Testaments! — Der rechtmäßige Erbe!"
Sonderbarerweise waren die beiden, die bei dieser unerwarteten Wendung der Dinge am stärksten interessiert waren, die letzten, die die überraschende Neuigkeit erfuhren.
Ralph Mainwaring und sein Sohn, die erst zum nächsten Tage eine Vorladung hatten, befanden sich zu Hause. Der letztere saß in der Bibliothek, als plötzlich Herr Whitney blaß und verstört eintrat und hastig fragte:
„Herr Mainwaring, ist Ihr Vater da?"
„Jawohl," sagte der junge Mann freundlich. „Sie werden ihn in seinen Zimmern finden. Aber sagen Sie, was haben Sie denn? Sie sehen ja so verstört aus. Wo brennt's denn? Ist irgendwas geschehen?"
„Genug, um sich die Haare auszureißen," antwortete Whitney ziemlich barsch; „Sie täten gut, mit hinauf zu kommen!"
„Na, das muß ja etwas ganz Absonderliches sein. Gehen Sie, bitte, voraus, ich komme auf der Stelle nach."
Als er fast unmittelbar darauf das Zimmer seines Vaters betrat, hörte er gerade, wie der Anwalt in größter Erregung rief:
„Es ist, wie ich Ihnen sage, Herr Mainwaring, die Bombe ist geplatzt!"
Ralph, der behaglich ranchend in einem Lehnstuhl saß, schnellte empor, als wenn auf ihn geschossen worden wäre.
„Zum Teufel, Herr!" Was meinen Sie damit?"
„Ich meine damit, daß das, was ich schon lange erwartet und gefürchtet habe, endlich eingetreten ist."