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Köngen, im Juni. Münzenfund. Auf dem Burgfeld in Köngen wurde in den letzten Tagen eine römische Goldmünze im Gewicht von 6 Gramm mit sehr gut erhaltener Prägung gefunden. Die Vorderseite zeigt die lorbeerbekränzte Büste des Kaisers Trajan (98—117 n. Chr.) mit deutlich lesbarer Umschrift: .7L1?. A.VE.
6WK. 1)4.0. ?. U. llr ?. Auf der Rückseite steht, nach links blickend, die verschleierte Göttin Ceres, in der Linken das Szepter und in der Rechten Aehren haltend. Hier lautet die Inschrift 008. V. ?. L. 8. ?. tzk. Optiwo. Lrino. Es handelt sich um eine Münze, die Volk und Senat dem Kaiser weihten. Bei den Ausgrabungen unter Herzog Karl im Jahr 1783 wurde hier eine Goldmünze gefunden, seither überhaupt keine mehr.
r. Göppingen, 2. Juli. Im nahen Uhingen brach gestern vormittag 10 Uhr im Hause des Kaufmanns Kömpf Feuer aus, das den Dachstock zerstörte. Durch rasches Eingreifen der Feuerwehr gelang es, das Feuer auf seinen Herd zu beschränken. Der Schaden ist durch Versicherung gedeckt. Man vermutet Brandstiftung.
r. Jebenhausen, OA. Göppingen, 2. Juli. Hier wurde gestern ein Student, Sohn eines hiesigen Bäckermeisters zu Grabe getragen. Der jugendliche Student hatte zuletzt in Genf studiert und sich dort aus unbekannten Gründen erschossen. Korpsbrüder gaben ihm zahlreich das letzte Geleite.
r. Aalen, 2. Juli. Der Metzger und Wirt Jakob Beißwenger von hier ist gestern an Blutvergiftung gestorben. Derselbe hatte sich vor einigen Tagen durch eine leichte Rißwunde an der rechten Hand verletzt, worauf alsbald Blutvergiftung eingetreten war.
Drei württ. Lehrervereine, der Württ. Volksschullehrerverein, der Kathol. Volksschullehrerverein und der Verein Evang. Lehrer haben an die Stände eine gemeinsame Eingabe zu dem Gesetzentwurf über die Abänderung einiger Schulgesetze und zu der Beamtenaufbesserungsvorlage gerichtet. In der Petition wird darum nachgesucht, daß bei der bevorstehenden Revision des Beamtengesetzes die Volksschullehrer der Wohltaten des revidierten Beamtengesetzes ebenso teilhaftig werden, wie die Lehrer an den übrigen Lehranstalten, ferner daß die ökonomische Lage der Volksschullehrer. der Pensionäre und der Lehrerwitwen über die von der Regierung eingebrachte Vorlage hinaus eine Verbesserung erfahren. Die im neuen Hauptfinanzetat vorgesehene nichtpensionsberechtigte Ausbesserungszulage von 50 Mark für die ständigen Lehrer wird in der Eingabe als durchaus unzulänglich bezeichnet und gewünscht, eine Zulage von 200 für Lehrer mit 12—1800 Einkommen, eine Zulage von 150 für Lehrer mit 18—2400 ^ Einkommen und eine Zulage von 100 für Lehrer mit einem pensionsberechtigten Einkommen von über 2400 Des
weiteren wird in der Eingabe eine Erhöhung des Einkommens der unständigen Lehrer, die in der neuen Aufbesser- nngsvorlage nicht berücksichtigt werden, um 100 ^ als eine soziale Notwendigkeit bezeichnet (jetzt beziehen die unständigen Lehrer 900 bez. 1000 ^). Für die Gehaltszulagen der ständigen Lehrer wird Pensionsberechtigung gewünscht. Weitere Wünsche beziehen sich aus die Erhöhung der Bezüge der Pensionäre und die Pensionen der Lehrerwitwen; die Witwenpensionen betragen z. Zt. 225 bez. 300 nach der neuen Vorlage mindestens 350 In der Eingabe wird sodann noch gesagt, daß es die Lehrer dankbar begrüßen würden, wenn die Pension für eine Vollwaise auf die Hälfte des Betrages der Witwenpensionen erhöht, im Erkrankuugsfall ein Gehaltsabzug nicht stattfinden und die Bildung von Lehrer- und Beamtenausschüssen ermöglicht würde.
Aenderung der Ortsschulaufsicht ? Die kommende Schulnovelle wird natürlich wieder als einen der wichtigsten Punkte die Einführung der Bezirksschulaufsicht im Hauptamte enthalten; daneben dürfte sie aber im Gegensatz zu der gescheiterten Weizsäcker'schen Novelle, die es hierin beim alten lassen wollte, auch eine Aenderung der Ortsschulaufsicht bringen, und zwar scheint an größeren Orten die Einführung des preußischen Rektorcnsystems geplant zu sein. Wie das N. T. von unterrichteter Seite erfährt, soll an einem Lehrerseminar — wahrscheinlich in Nagold — demnächst ein Vorbereitungskurs füiz zukünftigst Rektoren abgehalten werden, zu dem eine Anzahl Oberlehrer ml Volks- und Mittelschulen einberusen werden.
Gerichtssaal.
Tübingen, 2 Juli. Schwurgericht. Vorsitzender Landgerichtsdirektor Dr. Kapfs. Dem verheirateten 36jähr. Schreiner Karl Jäck von OLerniebelsbach war zur Last gelegt am Sonntagabend, den 28. April vor seiner Haustüre dem auf ihn zugegangenen 25jähr. ledigen Steinhauer Ernst Becht von Oberniebelsbach durch einen Messerstich tödlich verletzt zu haben. Das Messer oder ein ähnliches Werkzeug drang dem Becht in die linke Halsseite, öffnete die Hauptschlagader und führte noch am gleichen Abend infolge einer Verblutung dessen Tod herbei. An den Händeln war auch der Bruder des Getöteten, Friedrich Becht, beteiligt. Dieser hantierte mit seinem Messer und schnitt sich aus Ungeschicklichkeit den kleinen Finger ab. Dadurch und durch seine eigenartige Verteidigung lenkte Friedrich Becht den Verdacht, seinen Bruder erstochen zu haben auf sich. Die Untersuchung ergab aber die völlige Unschuld des Friedrich Becht. Dieser war anfänglich der Meinung, Jäck habe ihm den Finger abgeschnitten. Deshalb gab es zwischen ihm, und seinem Bruder, sowie Jäck eine Auseinandersetzung und hiebei soll der Angeklagte Jäck den verhängnisvollen Stich ge
führt haben. Der Angeklagte behauptete, er sei mit dem Getöteten gar nicht in Berührung gekommen. Ueber den eigentlichen Vorgang gibt der einzige Augenzeuge Fr. Becbt an: Nach jenen Auseiueinandersetzungen sei Jäck auf der Trittplatte vor seiner Haustüre gestanden, habe seine Hand erhoben und von oben herab gegen die Halsseite des Getöteten geschlagen. Ernst Becht habe gleich darauf gerufen: „Wart du Schuft, du hast mich gestochen!" Während Jäck eiligst in sein Haus zurück sei und die Türe geschlossen habe, sei sein Bruder Ernst zu Boden gefallen und habe-gesagt, er müsse sterben, plötzlich habe er sich nochmals erhoben, sei einige Schritte gegangen und daun wieder gestürzt. Mit Rücksicht auf die Feindschaft zwischen dem Becht und dem Angeklagten war dieses Zeugnis mit Vorsicht aufzunehmen. Nachdem die Geschworenen die Schuldsrage verneint hatten, wurde Angeklagter nachts 11 Uhr srcigesprochen. Die Anklage war durch Oberstaatsanwalt Dr. Clcß vertreten; Verteidiger war Rechtsanwalt Dr. Hayum und Obmann der Geschworenen Mechaniker Schweizer von Liebeuzell.
München, 2. Juli. Redakteur Gr über von der sozialdemokratischen „Münchner Post" wurde wegen fortgesetzter Beleidigung zu 500 ^ Geldstrafe eventl. 50 Tagen Gefängnis und zur Tragung aller Kosten verurteilt. Gleichzeitig wurde Dr. Peters die Publikationsbefugnis zugesprochen. Dr. Peters wurde von der Widerklage freigesprochen.
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Aus der Urteilsbegründung ist folgendes hervor- zubeben: Als straserschwerend kam in Betracht die fortgesetzte Beleidigung sowie die Häufigkeit und Schwere derselben. Das'Gericht nahm an, daß die Hinrichtungen nicht aus geschlechtlichen Motiven erfolgt sind. Als strafmildernd wurde angesehen, daß die tarsächlichen Vorkommnisse schon Jahrzehntelang zurücklie en und die Aeußerungen in der Hitze des Wahlkampfes gefallen sind. Von der Widerklage wurde Peters hauptsächlich ocshalb sreigesprocheu, weil die Aktivlegitimation der „Münchner Post" in diesem Falle nicht gegeben war. Die „Münchner Post" ist zwar ein sozialdemokratisches Parteiorgan, allein bei einer Beleidigung der gesamten sozialdemokratischen Partei war nur Bebe! berechtigt gewesen, Kritik zu üben.
München, l. Juli. Als Dr. Peters sich heute morgen zum Gerichtsgebäude begab, wurde er von der versammelten Menge mit Rufen: „Pfui Peters, Frauenpeitscher, Abzüg Peters!" empfangen. Die auf Wunsch des Prozeßvorsitzenden verstärkten Polizeimannschaiten mußten ein- schreiten, um Peters vor weiteren Insulten zu schützen.
Genf, 1. Juli. Das Gericht erster Instanz sprach heute in dem Ehescheidungsprozeß Leopold Wölflings das Urteil, daß die Ehe zu trennen sei in Anbetracht, daß durch
Darlehenskassen-Vereme des Kyirks Nagold.
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