I« der Siebenlehuer Brandstifter-Sache ist
man dem Leser eine Aufklärung schuldig, wie solch unbegreifliche Vorkommnisse möglich, bezw. aus welchen Motiven sie herzuleiten sind: Das „Leipziger Tageblatt" macht darüber Mittellungen, dem wir folgendes entnehmen: Das Städtchen Siebenlehn hatte viele alte Häuser. Dies sollte anders werden. Das Städtchen mußte die Perle der Gegend werden. Es wurde ein Bauplan entworfen, der mit dem alten Gerümpel aufräumt. Das Geld fehlt zwar aber zu was sind denn die Br and lassen da, die haben es im Ueberfluß. Und so brannte es, wie schon mitgeteilt, innerhalb 10 Jahren 43mal, wobei 65 Grundstücke zum Opfer fielen. So war alles fein organisiert, um Siebenlehn zu neuem Leben zu verhelfen, es zu einer ganz modernen Stadt umzugestalten.
Dem Kulturhistoriker aber, so schreibt das „Leipz. Tagebl." weiter, bleibt die Aufgabe, darüber nachzusinnen, wie solche psychologische Jrrgänge zu erklären sind, in die sich eine ganze Reihe bisher scheinbar durchaus achtbarer Männer verstricken und durch sie zu Verbrechern werden ließen. Zwei Momente dürsten dabei vor allem in Betracht kommen. Das eine ist die schon so oft auch in anderen Fällen bekundete Anschauung, daß man öffentlichen Kassen gegenüber ein recht weites Gewissen haben darf, ohne sich darüber Vorwürfe machen zu müssen. Bei allen Steuer- und Zolldefraudationen spielt dieses Moment eine ausschlaggebende Rolle. Männer, die ihr Leben lang als untadelige Ehrenmänner galten, erscheinen bei Prüfung ihrer Hinterlassenschaft schuldig schwerer Steuerdefraudation. Den Staat zu betrügen war ihnen kein Vorwurf. In gesteigertem Maße teilten die Siebenlehner diese Anschauung, indem sie leichten Herzens sich weit höher versicherten, als sie durften, und die Gemeindebehörde half ihnen dabei durch bereitwillige Bescheinigungen. So wurde der Mangel an einer Moral der staatsbürgerlichen Pflichten zum Ausgang des Verbrechens. Und dazu das andere Moment: die erschrek- kende Ansteckungskraft von verbrecherischen Handlungen, die im Stillen bekannt sind, aber in der Oeffentlichkeit nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dieser Bazillus einer moral insLLitx ist es, der dem Psychologen zu denken gibt. Er hat hier in einem bis dahin ehrbaren Landstädtchen wie eine Epidemie gewüstet und hat Erscheinungen einer Unmoral zutage gefördert, die für einen Kulturstaat beschämend sind. Das muß offen herausgesagt werden.
Zum Schluß wirft der Artikel mit Recht die Frage auf, wie es möglich war, daß solche Zustände, wie sie in Siebenlehn herrschten, nicht früher aufgedeckt worden sind. Die Häufigkeit der Unfälle mußte doch Verdacht erregen. Es wäre wünschenswert, wenn über diesen Punkt bald Aufschluß gegeben würde. „Denn es liegt," so erklärt das „Leipz. Tageblatt", „im Interesse des sächsischen Staates, daß hier nicht eine schwächliche Gemütlichkeit vermutet wird, -die uns nicht gerade zur Ehre gereichen würde."
Ausland.
Wie«, 21. Juni. Dem Neuen Wiener Tagblatt wird uns Bukarest gemeldet, in rumänischen Hofkreisen gelte als bestimmt, daß Fürst Ferdinand von Bulgarien, der kürzlich beim rumänischen Königspaar in Sinaia weilte, sich demnächst mit der Schwester der rumänischen Kronprinzessin, Prinzessin Beatrice von Koburg-Gotha, verlobenwerde. (Prinzessin Beatrice ist die jüngste 1884 geborene Tochter des verstorbenen Herzogs Alfred von Koburg, vordem Herzog von Edinburg, also eine Nichte des Königs von England. Ihre Mutter ist eine russische Großfürstin. Fürst Ferdinand war in erster Ehe mit einer bourbonischen Prinzessin, Luise von Parma, vermählt. Aus dieser Ehe sind vier Kinder vorhanden.)
Konstantinopel, 21. Juni. Infolge starker Regengüsse traten in den Vilajets Saloniki und Uesküb Ueber- schwemmungen ein, welche großen Schaden verursachten. Es wurden Brücken zerstört und Eisenbahnen beschädigt. An manchen Orten soll die Ernte fast ganz vernichtet sein. Der Verkehr von Saloniki mit dem Innern des Landes und mit den europäischen Ländern ist unterbrochen. Außerdem tratinUesküb ein starkes Erdbeben und heftiger Hagelschlag auf.
Ei» franzöfisches Bataillon fahnenflüchtig!
Der Aufruhr im südlichen Frankreich hat heute früh eine äußerst bedenkliche Wendung genommen. Ein strafweise versetztes Bataillon hat in oorxors den Gehorsam gebrochen und ist offen zu den Aufständischen übergegangen. Dem Berl. Lok.-Anz. wird dazu gemeldet:
Paris, 21. Juni. Das 17. Infanterie-Regiment, früher in Beziers, verließ, der Liberts zufolge, eigenmächtig seine Strafgarnison Agde. Es kampiert bewaffnet vor den Toren von Beziers. Gegenwärtig wird seitens des Oberstleutnants mit den aufständischen Soldaten parlamentiert.
Genauere Einzelheiten über diesen einzig dastehenden Vorgang berichten folgende Meldungen:
Paris, 21. Juni. 300 Soldaten verließen gestern abend meuternd mit Waffen nnd Patronen ihre Kaserne in Agde und marschierten auf Beziers, wo sie heute früh um 6*/, Uhr eintrafen.
Paris, 21. Juni. Die 300 meuternden Soldaten von Agde hatten ihre dortige Kaserne auf Aufforderung der Menge, die in die Kaserne eingedrungen war, verlassen; sie kampieren jetzt auf dem Marktplatze von Beziers.
Die Offiziere und Unteroffiziere sollen in Agde geblieben sein. — Die Minister traten heute mittag in Paris zu einer Sitzung zusammen. Clemenceau gab die Berichte des Präfekten des Departements Aude über die Vorgänge am Mittwoch bekannt. Ferner beschäftigte sich der Ministerrat, wie
es heißt, mit sehr ernsten Fällen von Jndisziplin in den Regimentern zweier Departements.
Beziers, 21. Juni. Nachdem Soldaten des 17. Regiments, welche hier angekommen find, das Versprechen erhalten hatten, daß sie nicht bestraft werden würden, begaben sie sich in die Kaserne.
Vermischtes.
Arbeitslöhne vor SV« Jahren. In unserer Zeit der großen Lohnkämpfe ist es interessant, einen vergleichenden Blick zurückzuwerfen auf die Lohnverhältnisse des Mittelalters, wie diese Josef Aug. Lux in seinem unlängst erschienenen Buch „Volkswirtschaft des Talents" (Leipzig, R. Voigtländer) tut, um den allgemeinen Kulturzustand jener Zeit und der Gegenwart einander gegenüberzustellen. Er tritt in seinem Buch dafür ein, in einer von Grund auf neuauf- gebauten Volkswirtschaftslehre die schöpferische Kraft des Menschen als einzige Wertquelle und einzigen Wertmesser zum Mittelpunkt alles wirtschaftlichen Denkens zu erheben. Er tritt der Anschauung entgegen, die in der Lftrnst etwas Entbehrliches, Unnützes sieht, das nicht in Betracht komme, wenn von nützlicher Arbeit die Rede ist; nur zum größten Schaden der Menschheit sei die heutige Trennung der Kunst von dem Erwerbsleben erfolgt und die Angelegenheit einer besonderen Klasse geworden. Im Mittelalter dagegen, wo die Zusammenarbeit vieler Menschen die wertbildende Kraft ihrer Talente befruchtete, haben die 10000 oder 20000 Einwohner einer der berühmten Städte einen Reichtum an Werten hervorgebracht, der heute noch unsere Bewunderung erregt. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den hohen Arbeitslöhnen, die allgemein bezahlt wurden. Ums Jahr 1400 erhielt ein gewöhnlicher Taglöhner sechs bis acht Groschen Wochenlohn. Nach dem damaligen Geldwert kostete ein Schaf vier Groschen, ein paar Schuhe zwei Groschen; der Wochenlohn entsprach daher einem heutigen Geldwert von 30 Mark. Für die Lohnbezüge der damaligen Handwerksgesellen setzte z. B. die sächsische Landesordnung fest: „Für einen Handarbeiter mit Kost wöchentlich neun neue Groschen, ohne Kost 16 Groschen. Den Werkleuten sollten zu ihrem Mittag- und Abendmahl nur vier Essen, an einem Fleischtag eine Suppe, zwei Fleisch und ein Gemüse; aus einen Freitag und einen andern Tag, da man nicht Fleisch isset, eine Suppe, ein Essen grüne und dürre Fische, zwei Zugemüse; so man fasten müsse, fünf Essen, eine Suppe, zweierlei Fisch und zwei Zugemüse und hierüber 18 Groschen, den gemeinen Welkleuten aber 14 Groschen wöchentlicher Lohn gegeben werden; so aber dieselben Werkleute bei eigner Kost arbeiten, so solle man dem „Polierer" über 27 Groschen und dem gemeinen Maurer usw. über 23 Groschen nicht geben." Da außer den streng geheiligten Sonn- und Feiertagen auch der Montag als sogenannter „blauer Montag" von den Gesellen als freier Tag zur Besorgung ihrer eignen Angelegenheiten beansprucht wurde, so ergab sich für die Woche eine nur viertägige Arbeitszeit, die auch an diesen Tagen geregelt war. Zur weiteren Beurteilung der Lohnhöhe mag der Preiswert eines ganzen Scheffels Korn dienen, der nur sechs Groschen vier Pfennig kostete. Güte und Preis der Lebensmittel standen unter Stadtaufsicht. Gewicht, Preis, Qualität waren, bei sonstiger strenger Strafe, genau vorgeschrieben. Besonderes Gewicht legten die Genossenschaften auf die Qualität der Erzeugnisse in Material und Ausführung. „Den Meistern, die unehrlich in Handel und Arbeit waren, wurde das Recht des Handwerksbetriebs genommen und die Ware selbst verbrannt." So lebte die arbeitende Menschheit in den Städten des gotischen Mittelalters durchaus auf der Kulturhöhe ihrer Zeit.
Anch ei» Andenken. Pfälzische Blätter wissen über ein eigenartiges Kunstwerk zu berichten, das der Unteroffizier Michael Metzger vonNördlingen während seiner Militär-„Mußezeit" ansertigte, und das jetzt in der Wirtschaft seines Freundes aufgehängt ist. Es ist dies ein sogenanntes Erinnerungsblatt mit folgendem Text: Kgl. bayer.
3. Jnf.-Regt. „Prinz Karl von Bayern" M. 72—7,184.
4. Komp. Zur Erinnerung an meine Dienstzeit 1885 bis 1888 — Michael Metzger aus Nördlingen." Bis hierher ist das Ganze ziemlich alltäglich, nun aber beginnt die Kunst. Der Text des Erinnerungsblattes ist nämlich aus leibhaftigen — Flöhen hergestellt, die der Künstler in der Kaserne gefangen hat. Jeder einzelne Floh ist auf das Papier geklebt, und obwohl diese netten Tierchen in der genauen Anzahl von 8500 zur Verwendung kamen, ist heute kaum ein Dutzend abgesallen!"
Der Wahlsprnch der Turner: „Frisch, fromm, froh, frei", den ein aus vier b" zusammengesetztes Kreuz bedeuten soll, ist schon längst zum internationalen Turnersymbol geworden. Auch besteht der in außerdeutschen Ländern angenommene Turnerspruch gleichfalls aus vier mit ^ beginnenden Worten und lehnt sich inhaltlich dem deutschen an. In den Hauptsxrachen lautet der Spruch wie folgt: im Französischen: „kraule, krais, Lsr, kort-; im Englischen: .Frank, krssb, krmk, krvs-; im Jtalienifchen: franco, krvseo, üvro, kortv-; im Spanischen: Franoo. krv800, tirmv, knorts- : im Portugiesischen: „Kranes, krv800, tvro, körte-; im Schwedischen: Fri 8 k, trom, kreiäis, kri-.
Das Gedächtnis der Tiere. Daß Pferde und Hunde ein gutes Gedächtnis besitzen und nach Jahren ihre früheren Herren oder ihr altes Heim wiederkennen, dafür gibt es viele Beispiele. In Brehms Tierleben ist eine ganze Anzahl aufgeführt. Aber auch Affen zeichnen sich häufig durch ein gutes Erinnerungsvermögen aus, wie folgender Vorfall beweist: Vor einigen Jahren wurde für dm New- Aorker Zoologischen Garten ein Meerkätzchen angekaust, ein allerliebstes, kleines Geschöpf, das der Liebling aller Besucher des Gartens war. Eines Tages, als der Affenkäfig wieder
einmal von Menschen umlagert war, geriet das Aeffchen in die größte Aufregung, sprang wie toll an eine bestimmte Stelle des Gitters und wollte sich vom Wärter durch nichts beruhigen lassen. Schließlich erblickte dieser nahe am Käfig einen ziemlich schäbig aussehenden jungen Burschen, den das Aeffchen augenfcheinlich zu erreichen suchte. Es stellte sich dann heraus, daß der junge Mann das Tier vor sechs Jahren von einem Matrosen erstanden und es vor vier Jahren an den Zoologischen Garten verkauft hatte, als er arbeitslos wurde und es nicht mehr ernähren konnte. Jetzt, nach diesen langen Jahren, erkannte das Tierchen seinen früheren Herrn wieder, und seine Freude war grenzenlos, als dieser die Hand durch das Gitter steckte und ihm das Köpfchen kraute.
Die Hausfrau ist zur Leitung der Arbeiten
ihres Dienstpersonals gesetzlich verpflichtet.
Die Klägerin dieses Rechtsstreits, das Dienstmädchen A. in Ploen. verlangt von dem Kaufmann L. zu Hamburg Schadloshaltung in Höhe einer Jahresrente von 600 Mk. bis zu ihrer vollständigen Wiederherstellung, weil sie im Dienst des Beklagten dadurch zu Schaden gekommen ist, daß ein zweistufiger Tritt, der von ihr im Salonzimmer auf die Fensterbank gestellt und zwecks Reinigung der obersten, nicht zu öffnenden Fensterscheibe bestiegen worden war, ins Wanken geraten und sie in den vor dem Parterregeschoß gelegenen Vorgarten gestürzt ist. Zu dem von der Klägerinn zwecks Reinigung des Fensters angeschlagenen Verfahren hatte acht Tage vorher die Ehefrau des Beklagten stillschweigend die Zustimmung für die Zukunft erklärt, indem sie diese Art der Reinigung duldete. Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen. Dahingegen aber erklärte das Oberlaudesgericht Hamburg die Ansprüche der Klägerinn dem Grund nach für gerechtfertigt. Das Oberlandesgericht führte aus, daß die Ehefrau des Beklagten, die innerhalb des häuslichen Wirkungskreises nach Gesetz die Geschäfte besorge und ihren Ehemann vertrete, daher auch der Vorwurf fahrlässiger Verletzung der durch 8 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gesetzten Vertragspflicht des Dienstberechtigten treffe. Auf die Revision des Beklagten führt das Reichsgericht aus, daß an dieser Feststellung des Oberlandesgerichts der Umstand nichts ändere, daß bis zur Erteilung der Zustimmung die Arbeit des Fensterputzens im Haushalt des Beklagten so geregelt war, daß sie sich ohne Gefahr für Leben und Gesundheit ausführen ließ. Die Dienstherrschaft genüge der gesetzlichen Pflicht nicht, wenn sie neben einem angeordneten sicheren Verfahren von Dienstleistungen ein zweites nicht so sicheres Verfahren des Dienstboten dulde, oder als statthaft und ihrer Zustimmung entsprechend zulasse. Die Verletzung dieser gesetzmäßigen Pflicht bedinge die Pflicht zum Schadenersatz, falls nicht eigenes Verschulden der Klägerin sie ausschließe. In diesem Fall nimmt aber das Reichsgericht ein konkurierendes Mitverschulden an, da die Klägerinn zunächst mit dieser Art des Fensterputzens, die sie in einer anderen Dienststelle gesehen hatte, eigenmächtig und in Abwesenheit der Ehefrau begonnen hatte. Die hiermit verbundene Gefahr des Ab- stürzens habe ihr aber ohne grobe Fahrlässigkeit ebensowenig wie ihrer Dienstherrschaft entgehen können. Infolgedessen erachtet es das Reichsgericht als angemessen, der Klägerinn den gemachten Schadensersatzanspruch nur der Hälfte nach zuzusprechen und ihn unter Aufhebung des oberlandesgerichtlichen Urteils zur Hälfte abzuweisen.
Landwirtschaft, Handel nnd Verkehr.
Bo« obere« Gäu, 23. Juni. (Korr.) Mit der Heuernte tonnt«, dank der beständigen Witterung allgemein begonnen «erden. Der Ertrag der Wiesen, i« nach Lage und Bonität, steht demjenigen des Vorjahrs gleich. Dir Qualität des biS jetzt eingebrachtrn Heurist als eine sehr gute zu bezeichnen. Die Wiesrnbefitzer loben allgemein den reichen Ertrag und di« gut, Qualität des Futters. Der größte Teil des erste» Schnitts der Luzern« ist bereit- «ingebracht und der Ansatz des zweiten Schnitts ist lebhaft im Wachstum. Die Entwicklung sämtlicher Feldgewächse gestaltet sich sehr günstig. Ganz vorzüglich find die Aussichten für di« Getreideernte, denn dir Saaten stehen prächtig, schön steht auch das Kartoffelfeld. Weniger befriedigend sind die Obstausfichten, über welche schon früher auSsührlich an dieser Stelle berichtet wurde. Die Hopfen haben auch dieses Jahr wieder nicht unwesentlich durch die Erdflöhe zu leiden. Durch dieses Ungeziefer nnd besonders durch die lang angehaltene rauh« Witterung im Monat Mai ist in dem Wachstum der Hopfen ein Stillstand eingetreten. Dir wärmere Temperatur der letzten Zeit, sowie namentlich die ergiebigen Regen habe« die Pflanzen zusehends vorangebracht, so daß die Ranken über halb» Stangenhöhe erreicht nnd -um Teil kräftige Seitentriebe angesetzt haben, von der Schwärze, von der im Vorjahr unsere Hopfenanlagen sehr heimgesucht wurden, ist bis jetzt glücklicherweise wenig zu bemerken.
Herreuberg» 22. Juni. (Korr.) Der Betrieb unseres Gaswerks A.-G., welcher jetzt im 4. Geschäftsjahr steht, hat einen solche» Aufschwung genommen, daß de» heurigen Generalversammlung ein« Dividende von 4'/,°/, vorgrschlagen werden kann.
r. Stuttgart, 22. Juni. (Wochenmarkt) Auf dem heutige» Markt herrschte schon in den Frühstanden ein recht hebhaftrr Verkehr. Dem Großmarkt waren 600 Körbe mit Kirschen zugeführt, die in kurzer Zeit zu 16—24 ^ das Pfund abgesetzt wurden. Für Prestling» verlangte man 20—45 ^ pro Psd. Auf dem Gemüsemarkt gab- Gurken zu 15—85 A Blumenkohl zu 20—40 Wirsing zu 15—20 vutterkraut zu 85—40 daS Stück, hiesige Bohne« zu 70 badische Bohnen zu 35—40 Brockelerbsen zu 80 Pfennig pro Pftmd Untertürkheimer Spargeln zu 50- 80 ^ der Bund. Der Wildbrett- und Geflügrlmarkt verzeichnet« Rehschlegel zu 4.50—6.50 Rehziemer zu 6—8 Gänse zu 4.80—5.20 ^ — Auf dem Geefischmarkt kosteten Schellfische 35—40 Kabliau 30—85 Karbonadenfisch 40 Makrele« 45 das Pfund.
r. Mergruthei«, 23 Juni. (Heuernte.) Wirfenheu sehr gut. Klee namentlich älterer, ziemlich gut. Kür H,u wurde per Zentner 150 bezahlt
Witterungsvorhersage. Dienstag den 25 Juni. Ziemlich heiter, kein wesentlicher Niederschla g, nachm, warm.
Druck und Verlag der G. W. Zoifer'scheu Buchdrucker«! (Ew!
Zatser) Nagold. — Für die Redakrion verarlwortkich^ K Vaur.