81. Jahrgang.

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Auflage 2600.

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Mit dem Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

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Nagold, Samstag dm i. Juni

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Amtliches.

Bekanntmachung

betr. die Zusammensetzung der Bezirkssarrenschau- behörde für die Wahlperiode 1. Mai IS«? bis SV. April AVIV.

Durch die Wahl der Amtsversammlung bezw. des Ausschusses des landw. Vereins wurden zu Mitgliedern der Farrcnschaubehörde bestellt:

als Vorsitzender:

Oberamtstierarzt Metzger in Nagold, als Mitglieder:

1) Tierarzt Buhler in Altensteig, zugleich als Stellvertreter des Vorsitzenden und

2) Löwenwirt Gutekunst in Nagold

sowie als deren Stellvertreter:

1) Mühtebesitzer Schill in Ebhausen und

2) Oekonom Karl Bühler in Gnltlingen Nagold, den 31. Mai 1907.

K. Oberamt. Ritt er.

Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend Maßregeln gegen die Maul­und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Maul­und Klauenseuche werden mit Wirkung vom 1. Juni d. Js. an Stelle der bisherigen Maßnahmen folgende Anordnungen getroffen:

1) Der Handel im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen wird bis 30. Juni d. Js. einschießlich auf Grund des § 56b Abs. 3 Gew.-Ordg. (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 871) sowie unter Hinweisung auf § 148 Ziff. 7a dieses Gesetzes und 8 328 St.G.B. in einem Umkreis von 12 km um jeden Seuchenort, gemessen in der Luftlinie, untersagt. Die in Betracht kommenden Gebiete sind von den beteiligten Oberämtern im Bezirksamtsblatt bekannt zu geben und den Nachbaroberämtern mitzuteilen. Unter das Verbot fällt auch das Aufsuchen von Bestellungen seitens der Händler ohne Mitführung von Tieren außerhalb ihres Niederlass­ung sorts.

2) Die Abhaltung von Rindvieh- und Schweinemärkten ist, soweit nicht örtliche Verhältnisse weitergehende Verbote angezeigt erscheinen lassen, in den unter die Ziff. 1 fallenden Gebieten mit Ausnahme des Schlachtviehmarkts im Schlacht­haus zu Stuttgart von den Oberämtern auch fernerhin zu verbieten.

3) Unter polizeiliche Beobachtung auf die Dauer von vierzehn Tagen sind von den Oberämtern alle von Händlern und von Landwirten aus den verseuchten württembergischen Bezirken, aus dem Großherzogtum Baden mit Ausnahme der von württembergischem Gebiet rings umschlossenen ba­dischen Landesteile, aus Elsaß-Lothringen sowie aus dem bayrischen Kreis Schwaben eingeführten Transporte von Wiederkäuern und Schweinen zu stellen. Am 1. Juni haben in Württemberg als verseucht noch die Oberämter Leut- kirch und Nagold zu gelten.

Die Oberämter haben im Benehmen mit den Eisen­bahnbehörden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, daß solches Vieh nicht feilgeboten, insbesondere nicht auf Märkte aufgetrieben werden kann, ohne zuvor der polizeilichen Be­obachtung unterstellt worden zu sein. Bezüglich der Schlacht­viehtransporte wird auf den letzten Absatz im Abschnitt I Ziff. 2 des Erlasses vom 16. Juli 1906 (Amtsbl. S. 211) hingewiesen.

Die von den Oberämtern der verseuchten Bezirke ge­troffenen besonderen Maßnahinen werden durch vorstehende Anordnungen nicht berührt. Bei der Bildung j der Beob­achtungsgebiete (8 59a der Bundesratsinstruktion zum Reichs­viehseuchengesetz vom 27. Juni 1895, Reichs-Gesetzbl. S.

358) sind, wenn der Seuchenort in der Nähe der Grenze

eines nichtverseuchten Oberamtsbezirks liegt, ohne Rücksicht auf die Oberamtsgrenze alle nach dem seuchefreien Gebiet hin gelegenen Ortschaften, welche mit dem Seuchenort in näheren Verkehrsbeziehungen stehen, mindestens aber die Nachbarorte einzubeziehen. Hinsichtlich der Erteilung der Ausfuhrerlaubnis, welche die Oberämter in allen Fällen sich selbst vorzubehalten haben, wird auf die Vorschriften in 8 59a Abs. 3 in Verbindung mit 8 59 Abs. 7 der Bundes­ratsinstruktion verwiesen.

Stuttgart, den 28. Mai 1907.

Pischek.

An die Herren Ortsvorsteher.

Nach Ziffer 1 des Vorstehenden ist der Handel im Um­herziehen mit Wiederkäuern und Schweinen, worunter auch das Aufsuchen von Bestellungen seitens der Händler ohne Mitführung von Tieren und Aufkäufen von Schlachtvieh ohne vorgängige Bestellung zum Wiederverkauf außerhalb desNiederlassungsortesfällt,in folgenden Gemeinden verboten:

1. in sämtlichen Gemeindendes Oberamts Nagold ausgenommen Enztal.

2. vom Oberamt Calw : Hoszbwnn, Neubulach, Alt­bulach, Oberhaugstett, Breitenberg, Liebelsb'erg, Neuweiler mit Hofstett, Martinsmoos, Aichhalden, Hornberg, Zwerenberg

3. vom Oberamt Herrenberg: Haslach, Kuppingen, Ober-und Unterjettingen, Nebringen, Oeschelbronn, Mötzingen, Bondorf,

4. vom Oberamt Horb: Altheim, Grünmettstetten, Lützenhardt, Salzstetten, Göttelfingen, Bildechingen, Eutingen, Baisingen, Vollmaringen, Hochdorf, Gündringen,

5. vom Oberamt Freudenstadt: Hochdorf, Göttel­fingen ohne Pz. Eisenbach, Grömbach, Wörnersberg, Erz­grube, Edelweiler, Pfalzgrafenweiler, Durrweiler, Herzogs­weiler mit Kälberbronn und Neu-Nuifra, Cresbach mit Ober- und Unterwaldach, Hörschweiler und Tumlingen.

Der am 6. Juni d. Js. in Nagold stattfindende Bi eh markt wird verboten, bzgl. desjenigen am 24. Juni in Ebhausen behält sich das Oberamt je nach Lage der Sache das Verbot vor.

Von der Vieheinfuhr aus den oben Ziffer 3 genannten Gebieten ist durch die Beteiligten alsbald dem Ortsvor­steher Mitteilung zu machen, welcher sogleich das Oberamt in Kenntnis setzen und vorläufig die in Ziffer I 2 ae des Mn.-Erl. vom 16. Juli 1906, Amtsblatt S. 213, genannten Maßnahmen anordnen wird.

Vorstehendes wolle alsbald ortsüblich bekannt ge­macht und den etwa in den Gemeinden wohnenden Händlern noch besonders eröffnet werden.

Nagold, 30. Mai 1907. K. Oberamt.

I. V. Mayer, Reg.-Ass.

Viehmärkte.

Für den Viehmarkt in Birkenfeld am 1V. Juni d. I. und für den Viehmarkt in Feldrennach am 11. Juni d. I. wurden infolge Seuchengefahr folgende An­ordnungen getroffen:

1) Der Zutrieb von Vieh aus dem Großherzogtum Baden, sowie aus den württ. Oberamtsbezirken, in welchen die Maul- und Klauenseuche herrscht, ist untersagt;

2) alles zu Markt gebrachte Vieh ist an den Eingängen zum Marktplatz Stück für Stück durch den Oberamts- lierarzt zu untersuchen. Tiere, welche sich bei dieser Untersuchung nicht als ganz unverdächtig erweisen, dürfen zu dem Markt nicht zugelassen werden.

Neuenbürg, 30. Mai 1907.

K. Oberamt. Amtm. Gaiser.

Unter das Verbot Ziffer 1 fällt der Oberamtsbezirk

Nagold.

Nagold, den 31. Mai 1907.

K. Oberamt. Mayer, Reg.-Ass.

Komische HleSerficht.

Dem zum Regenten von Brannschweig gewähl­te« Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg gingen bereits Hunderte von Glückwunschtelegrammen zu. Das erste traf auf Schloß Wiligrad vier Stunden nach dem Beschluß des braunschweigischen Landtags vom Kaiser ein und war in äußerst herzlichen Worten gehalten. Sofort nach der Wahl des Herzogs gab Staatsminister Dr. von Otto auch dem Reichskanzler von dem Ereignis telegraphisch Kenntnis. Fürst Bülow sprach telegraphisch seinen Dank für die Mit­teilung aus und fügte hinzu:Ich wünsche und vertraue, daß diese Wahl dem Reiche zum Nutzen und dem Land

Braunschweig zum Segen gedeihen möge." DieNordd.

Allg. Ztg." sagt in einer offiziösen Besprechung der Wahl: Auch wir begrüßen es, daß die Wahl auf einen Fürsten von bewährter reichstreuer Gesinnung gefallen ist, und wün­schen aufrichtig, daß es dem neuen Regenten beschicken sein möge, die Hoffnungen zu verwirklichen, mit denen die Be­völkerung des Herzogtums Braunschweig und mit ihr viele national empfindende Männer in allen Bundesstaaten den Herzog Johann Albrecht bei seinem Regierungsantritt will­kommen heißen.

Der italienische Senat bewilligte 12» OVO Lire im außerordentlichen Etat für Ausgaben in Mazedo­nien. In der Begründung der Vorlage erklärte Tittoni, man könne nicht behaupten, daß das Reformwerk in Maze­donien bis jetzt alle seine Früchte getragen habe, doch sei es gewiß, daß ein langsamer aber sicherer Fortschritt erzielt worden sei. Die geforderte Summe sei zu Gehaltszahlungen an die Gendarmerieoffiziere bestimmt. Die Offiziere der Mächte in Mazedonien hätten sich sehr verdient gemacht. Der Minister spricht seine Freude über das einträchtige Vorgehen der Mächte aus, welche alle gemeinsam von der Pforte die Annahme des Entwurfs betreffend die Gendar­merie-Organisation verlangt hätten, wodurch diebefriedigende Wirksamkeit der letzteren gewährleistet werde. Italien werde auch fernerhin im Einvernehmen mit den andern Mächten in Mazedonien das Werk der Zivilisation, dem es sich ge­widmet habe, durchführen.

Nachdem die russische Dnma am Dienstag die Gesetzentwürfe des Unterrichtsministeriums an eine Kom­mission verwiesen hatte, benutzte sie die Abwesenheit der Rechten, um über deren Antrag zu beraten, der die Verur­teilung der politischen Verbrechen ausspricht. Nach einer kurzen Vordebatte auf Grund der neuen Geschäftsordnung lehnte die Duma mit 215 gegen 146 Stimmen die Besprechung der Sache ab. Man befürchtet, daß die bösen Folgen dieses Beschlusses nicht ausbleiben werden, wenn man auch nicht gerade an eine baldige Auflösung der Duma bei der nächst­besten Gelegenheit denkt. Die vomSynod" zum Aus­tritt aus der Partei aufgeforderten sieben sozialdemokratischen Geistlichen wollen die Partei nicht verlassen. Wegen dieser angeblich ungesetzlichen Beeinflussung der politischen Ansichten von Volksvertretern beabsichtigt die Partei, eine Resolution einzubringen. Am 20. d. M. hatten 19 der konservativen und den gemäßigten Parteien angehörende Abgeordnete eine Audienz beim Kaiser, die 1'/-Stunden währte. Der Kaiser hielt zum Schluß eine längere Ansprache, deren Inhalt vor­läufig noch geheim gehalten wird.

Die Lage in Indien hat sich seit den vor kurzem ergriffenen kraftvollen Maßnahmen der Regierung wesentlich gebessert. In Ost-Bengalen hat die Veranstaltung aufrüh­rerischer Versammlungen aufgehört. Fälle von Plünderungen kommen zwar immer noch vor, doch sind sie ohne Bedeutung. In ganz Indien überhaupt ist die politische Lage beruhigen­der, wenn auch die extremen Eingeborenenblätter nach wie vor die Ausdauer im Widerstand gegen die britische Regie­rung predigen.

Die englischen Journalisten in Berlin.

Berlin, 30. Mai. Wie das Berliner Tageblatt er­fährt, steht nun fest, daß die englischen Journalisten auf dem Paradefeld bei Potsdam vom Kaiser begrüßt werden. Wie verlautet, wird der Kaiser nach der Parade in der Orangerie erscheinen und dort die Gäste beim Lunch willkommen heißen. Auch der König von Sachsen wird, nach einer Meldung desselben Blattes aus Dresden, die englischen Journalisten im Schloß Pilsnitz persönlich empfangen.

Berlin, 30. Mai. Die englischen Journalisten be­suchten heute morgen mehrere öffentliche Gebäude und wissen­schaftliche Anstalten. Um 12 Uhr folgten sie einer Ein­ladung des Magistrats zum Frühstück im Rathaus. AM Ehrengäste waren anwesend: Graf Posadowsky, die Minister Rheinbaben, Studt, Delbrück, Wedel, Staatssekretär Tirpitz, der württembergische Gesandte Staatsrat Frhr. v. Varnbüler und der bayrische Gesandte Frhr. v. Lerchenfeld. Oberbürgermeister Kirschner machte die Honneurs. Während des Frühstücks hielt er eine Rede, in der er des vorjährigen Besuchs der deutschen Städtevertreter und der deutschen Journalisten in England gedachte und die diesen zu teil gewordene großartige Gastfreundschaft pries. Er schloß mit einem Hoch auf König Eduard. Die Musik spielte das 6mä «uv« tks kinA". Mr. Wilson antwortete und brachte einHipp, hipp, Hurra;" auf den Kaiser aus. Die Kapelle stimmte dieWacht am Rhein" an.

Im Laufe des Frühstücks ergriff Oberbürgermeister Kirschner nochmals das Wort, um den Gästen im Namen der städtischen Behörden und der Bürgerschaft ein herzliches