8^. Jahrgang.
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Kernsprecher Hlr. 2L».
JernspvecHev Wv. L9.
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Mil dem Plauderstübchen und
Schwab. Landwirt.
»N 122
Hlagold, Dienstag den 28. Mai
1807
Amtliches.
Die Herren Berwaltungsaktuare
werden unter Bezugnahme auf den oberamtl. Erlaß vom 30. März d. Js. — Gesellsch. Nr. 78 — betr. die Umlage der Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft pro LSV6, aufgefordert, über den Vollzug dieser Umlage alsbald Bericht anher erstatten zu wollen. Nagold, 27. Mai 1907.
K. Oberamt. Ritter.
Rn der im April und Mai d. I abgehaltenen Diplomprüfung (Hauptprüfung) für Chemie hat mit Erfolg teilaenommen: Oskar Echaal von Nagold; dem Kandidaten wurde oer Grad einer Diplom-Ingenieurs erteilt.
KolAistHe Hlsbersicht.
Der Kaiser hat verfügt, daß in Zukunft nur solche Kriegervereine oei Kaiserparaden oder im Spalier vor dem Kaiser Aufstellung nehmen sollen, die dem Landeskriegerverband bezw. dem deutschen Kriegerbund angehören.
Deutschland wird den Besuch einer japanischen „Flotte" von ganzen zwei Schiffen erhalten. Es sind Kreuzer, die von einem Besuch in Amerika kommen und in Kiel aulausen werden. Ueber die Beweggründe dieser Visite wird gemeldet: Die beiden Schiffe hatten zuerst nur Order, auch einige englische Häfen anzulaufen. Als dann die Verhandlungen über das französisch-japanische Abkommen begonnen hatten, hielt man es in Japan für richtig, die Rundreise auch aus französische Häfen auszudehnen. Ein Erscheinen der beiden Schiffe in englischen und französischen Häfen hätte aber leicht als eine Unfreundlichkeit gegen Deutschland gedeutet werden können, und da man auf japanischer Seite eine solche Deutung vermeiden wollte, fragte die japanische Regierung beim deutschen Kaiser an, ob ein Besuch der Kreuzer im Kieler Hafen willkommen wäre. Der Kaiser bejahte und lud die beiden Schiffe ein, während der Kieler Woche im Hafen von Kiel zu verweilen. — Außer den beiden Kreuzern wird ein kaiserlich japanischer Prinz demnächst Deutschland einen Besuch abstatten. Es ist Prinz Kuni, der sich bereits in Frankreich aufhält.
Um den entlassenen Gefangene» durch eine zweckmäßig geordnete Fürsorge die Rückkehr zu einem geregelten sozialen Leben zu erleichtern, hat der preußische Minister des Innern angeordnet, daß, solange der Verurteilte einer geordneten Fürsorge untersteht, alle Maßregeln unbedingt vermieden werden sollen, welche geeignet sind, ihm eine geordnete Tätigkeit zu erschweren, wie z. B. Erkundigungen nach ihm durch Polizeibeamte. Die Polizeibehörden sollen von Zeit zu Zeit bei den Fürsorgeorganen anfragen, ob der Verurteilte der Fürsorge noch unterstehe. Vor Ausweisung eines Bestraften soll vorher festgestellt werden, ob er sich unter die Aufsicht eines Fürsorgevercins gestellt hat, event. soll er hierzu direkt oder durch Vermittlung geeigneter Personen angeregt werden; Personen, welche sich einer solchen Aufsicht unterstellt haben, sollen in der Regel nicht ausgewiesen werden.
Die Fürsorgeorgane sollen in vollstem Einvernehmen mit den Polizeibehörden ihre Tätigkeit ausüben und auf diesem Gebiet der Wiedergewinnung eines Rechtsbrechers für das geordnete soziale Leben sich gegenseitig unterstützen. Die Fürsorger sollen namentlich in den größeren Städten der Ortspolizeibehörde Mitteilen, daß sie die Fürsorge über einen entlassenen Gefangenen, der unter Polizeiaufsicht gestellt ist oder gegen welchen die Ausweisung zulässig ist, übernommen haben, und welche Maßnahmen in dieser Beziehung von ihnen getroffen sind. Die Lösung dieser Aufgabe wird den Behörden zur Pflicht gemacht.
Die bayrische Zentralstelle für Industrie, Handel und Gewerbe ist am Donnerstag in München unter dem Vorsitz des Freiherrn von Podewils konstituiert worden. Beraten wurde sodann in der Abteilung für Industrie und Handel über die Einschränkung des Hausierhandels und das Bestechungsunwesen in Handel und Verkehr, in der Abteilung für Handwerk und Gewerbe über die Errichtung weiterer Gewerbeförderungsinstistute und die Ausbildung der Meisterkurse.
Der achte internationale Landwirtschafts-Kongreß in Wien erörterte am Mittwoch die Frage des internationalen Terminhandels. Nach lebhafter Debatte an der sich auch Klapper-Berlin vom Bund der Landwirte und Lucke- Berlin beteiligten, wurde folgender Beschluß gefaßt: „Der Kongreß erwartet von den Landwirten derjenigen Länder, in denen das ungedeckte Termingeschäftsspiel bereits verboten ist, daß sie die Aufhebung des Verbots bekämpfen und, falls das geltende Gesetz abgeändert werden sollte, für eine weitere gesetzliche Einschränkung des Börsenspieles eintreten werden. Die Landwirte aller Länder, in welchen das ungedeckte Termingeschäftsspiel noch besteht, werden aufgefordert, alles aufzubieten, um dessen Verbot durchzusetzen. Der Kongreß erachtet es als wünschenswert, daß künftighin die Preisnotierungen möglichst durch Organe der Produzenten, nicht wie bisher durch den Handel, bewerkstelligt werden." In bezug auf die Frage der'Bonitierung der Braugerste beschloß nran die Einsetzung einer internationalen Kommission, welche bis zum nächsten Kongreß allgemein gültige Normen für die Beurteilung der Gerste ausarbeiten soll.. Der Kommission gehören elf Delegierte aus dem Deutschen Reich'an.
In der Dnma entwickelte Stolypin in sehr ausführlicher Weise die Ansichten der Regierung in bezug auf die Agrarfrage. Die Ausführung der Vorschläge der Linken (Landaufteilung), meinte er, müßte unbedingt zu neuen Staatsstreichen führen, da starke und geschickte Männer sich ihr Eigentumsrecht mit Gewalt wieder verschaffen würden. Die Regierung schließe sich den Kreisen des Publikums an, welche das Leben der Bauern auf gesetzlichem Weg verbessern wollen. Sie wolle, daß der Bauer wohlhabender Eigentümer sei, denn wo Wohlhabenheit sei, da sei auch Bildung und wahre Freiheit. Zu dem Zweck müsse der Bauer von den Bedingungen, unter denen er jetzt lebe, befreit werden, er müsse in den Besitz der Früchte seiner Arbeit kommen. Allen Bauern, denen Land mangele, müsse das nötige Land gegeben werden. Aber das könne nur geschehen, wenn alle Kreise des Staates zusammenwirkten
und die Wege der allmählichen Förderung des Bauernstandes beschritten. Die Agrarfrage bedürfe allerdings einer gründlichen Lösung, aber diese Lösung lasse sich nicht auf radikale Art übers Knie brechen. — Am Freitag beschäftigte sich die Duma mit einer Vorlage, dem Ministerium des Innern 17'/» Millionen zur Unterstützung der von Hungersnot betroffenen Gebiete zu bewilligen. Die Redner der Linken lehnten den Antrag mit der Begründung ab, der Regierung nicht Geld des Volkes anvertrauen zu wollen. Die Redner der Rechten und der Kadetten ermahnten die Linke, die Politik bei dieser Frage, bei der es sich um eine reine Hilfeleistung für die hungernde Bevölkerung handle, aus dem Spiel zu lassen. Den Kredit über die Hungersnot verweigern, sei ein Verbrechen oder ein Werk der Torheit!
In Portugal mußten Ausländer bisher, wenn sie das Land aus dem Seeweg verlassen wollten, durch Vorlegung eines Legitimationspapiers Nachweisen, daß sie nicht portugiesische Staatsangehörige seien. Diese Vorschrift hatte darin ihren Grund, daß für Portugiesen im gleichen Fall Paßzwang bestand. Nachdem nunmehr die portugiesische Regierung durch ein Gesetz vom 25. April d. I. den Paßzwang auch für Inländer mit Ausnahme der Auswanderer, abgeschafft hat, wird es auch für Ausländer, welche auf dem Seeweg das Land verlassen, im allgemeinen des bezdichneten Nachweises nicht mehr bedürfen. Trotzdem werden auch in Zukunft Deutsche, die sich in Portugal aufhalten wollen, gut tun, sich mit Legitimationspapieren zu versehen, da sie eine Aufenthaltskarte lösen müssen, die die Polizei nur auf Grund eines konsularischen Matrikelscheins oder eine Bescheinigung des zuständigen Konsuls ausstellt, daß der Betreffende sich über seine Person ausgewiesen hat.
Der Sultan von Marokko scheint neuesten Meldungen zufolge fest entschlossen zu sein, ernste Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung. in Marrakesch zu ergreifen. — In Melilla ist der russische Hofrat de Anneusly eingetroffen; wie es heißt, will er den Roghi aufsuchen, um bei diesem die Bezahlung einer ihm von Odessaer Kausleuten gelieferten Waffenladung durchzusetzen, — Ein in Tanger eingetroffener französischer Dampfer hat Waffen und Munition für die gegen Mar Chica operierenden scherlfischen Truppen überbracht, die an Bord des Regierungsdampfers „Saida" geschafft wurden.
Die Dentschlandsreise der englischen Journalisten.
Dover, 26. Mai. Anläßlich des Antritts der Deutschlandsreise von englischen Journalisten fand gestern abend an Bord des Dampfers „Zieten" des Norddeutschen Lloyd ein Festmahl zu 73 Gedecken statt, an dem auch Legationsrat Prinz zu Stolberg-Wernigerode von der deutschen Botschaft in London teilnahm. Der Vizepräsident des Aufsichtsrats des Norddeutschen Lloyd, Konsul Achelis, brachte einen Trinkspruch auf König Eduard und Kaiser Wilhelm aus. Direktor Helmolt vom Lloyd toastete aus den Mayor von Dover; dieser antwortete mit einem Toast auf den Lloyd.
Chefredakteur Spencer von der „Westminster Gazette"
Das Testament des Bankiers.
Kriminalroman von A. M. Barbour.
Autorisiert. — Nachdruck verbot»
(Fortsetzung.)
Auch uoch einigen weiteren Fragen gegenüber verharrte der Zeuge Walter La Grange in seinem Trotz. Es war nichts mehr aus ihm herauszubringen. Der Coroner entließ ihn endlich und rief:
„Herr Higgens!"
Dieser Name erregte große Ueberraschung, denn er gehörte der allgemein bekannten Firma eines sehr alten Ju- welengeschästes an. Der Aufgerufene war jener stattliche Herr, den Herr Witney tags zuvor zu der ersten Verhandlung aus oer Stadt mitgebracht hatte.
, "H^r Higgens," sagte der Coroner, „mir ist mitge- mit worden, daß Sie sich erboten haben, eine den Fall berührende Aussage zu machen."
„Gewiß."
„Nun wohl, haben Sie den jungen Mann, der soeben sein Zeugnis abgab, kürzlich gesehen?"
„Gewiß; ich erinnere mich seines Gesichtes ganz genau."
„Sre waren mit dem verstorbenen Herrn HughMain- warmg bekannt?" ^
„Seit langer Zeit."
„Kannten Sie auch die alten Mainwaring-Juwelen, die letzt vermißt werden?"
Der junge La Grange wurde unruhig, und seine Mutter erbleichte als der Zeuge antwortete:
„Sehr gut, denn ich habe sie stets in Verwahrung gehabt, wenn Herr Mainwaring verreiste. Ich besitze auch ein vollständiges Verzeichnis der Stücke nebst einer genauen Beschreibung."
„Das ist von wesentlicher Bedeutung. Nun bitte, Herr Zeuge, wollen Sie angeben, wann und bei welcher Gelegenheit Sie den jungen La Grange sahen."
„Ich befand mich gestern vormittag in meinem Kontor, als mein Geschäftsführer cintrat und mich bat, in den Laden zu kommen, um mir einen ihm verdächtig erscheinenden jungen Menschen anzusehen, der einige außergewöhnliche Schmuckstücke von hohem Wert zum Kauf anbiete. Ich ging sofort und fand den jungen Mann, der soeben hier vernommen wurde. Er legte mir ein Etui mit einer prachtvollen Diamantbrosche und ein anderes Etui mit einem kostbaren Halsband von Diamanten und Perlen zur Prüfung vor. Beide Gegenstände erkannte ich augenblicklich als Stücke des alten Mainwaring-Schmuckes. Fast unmittelbar vorher war mir die Nachricht von der Ermordung Herrn Mainwarings zugekommen; von dem Raub der Juwelen wußte ich noch nichts. Unwillkürlich jedoch brachte ich das Angebot mit dem Mord in Beziehung und faßte Argwohn. Ich fragte deshalb den jungen Mann eingehend aus, und er gab an, in Schöneiche zu Hanse zu sein, woselbst seine Mutter, eine entfernte Verwandte Herrn Mainwarings, lebe. Diese wolle die Schmuckgegenstände verkaufen, weil sie augenblicklich einer größeren Summe baren Geldes bedürfe. Das
klang alles so glaubwürdig, daß ich meinen Verdacht für ungerechtfertigt hielt, jedoch lehnte ich den Kauf ab und beauftragte auf der Stelle einen unserer Privatdetektivs, der auffälligen Sache nachzuspüren. So erfuhr ich schon nach kaum einer Stunde, daß der junge Mann die Juwelen einem Pfandleiher für etwa ein Viertel ihres Wertes verkauft hatte. Ungefähr eine halbe Stunde später hörte ich dann von dem Raub, und da ich wußte, daß Herr Whitney sich hier in Schöneiche befand, teilte ich ihm sogleich den Vorgang telephonisch mit. Er kam unverweilt in die Stadt, und wir gingen zu dem Pfandleiher, wo auch er Brosche und Halsband auf den ersten Blick erkannte."
Der Zeuge hielt einen Augenblick inne, zog zwei Etuis aus seiner Brusttasche und sprach, indem er beide Stücke dem Coroner überreichte, weiter:
„Dies sind die von dem jungen Mann verkauften Juwelen. Ich habe mir diese aus kurze Zeit von dem Pfandleiher geliehen und auch eine Kopie des in meinen Händen befindlichen Verzeichnisses mitgebracht. Ein Vergleich wird Ihnen zeigen, daß beide Stücke mit der in dem Verzeichnis enthaltenen Beschreibung genau übereinstimmen."
Der Coroner verglich hiernach aufmerksam und sagte dann: „Sie haben recht; es unterliegt keinem Zweifel, die Stücke sind die in Ihrem Verzeichnis beschriebenen, und wie ich sehe, haben Sie ihren Wert mit siebentausend Dollars bezeichnet.
„Ja; das ist eine mäßige Schätzung; wären die Preise der anderen Gegenstände ebenfalls vermerkt, so würden Sie finden, daß mit Ausnahme einiger Kleinigkeiten diese Schmuck-