8(. Jahrgang.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
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Jevn sprechen Wv. 29.
JerrrsprecHev Wv. 29.
Auflage 2600.
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Mit dem Plauderstübchen und
Schwab. Landwirt.
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Amtliches.
Bekarmtnmchirug,
betr. die am 12. Juli d. I. in Altensteig stattfindende staatliche Bezirksrindviehschau.
Die Viehbesitzer, welche Tiere zu der am 12. Juli d. I. in Altensteig stattfindenden staatlichen Bezirksrindviehschau anmelden wollen, werden aufgefordert, diese Tiere zur vorläufigen Besichtigung der Farrenschaubehörde, welche zur Zeit die ordentliche Farrenschau in den Gemeinden des Bezirks vornimmt, gelegentlich die Vornahme der Farrenschau, welche in jeder Gemeinde vorher angezeigt wird, vorzuführen.
Die Herren Ortsvorsteher wollen die in Betracht kommenden Vtehbesitzer ihrer Gemeinden auf Vorstehendes besonders aufmerksam machen.
Nagold, den 4.-Mai 1907.
K. Oberamt. Ritter.
Die Ortsbehörden
werden auf die Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern vom 30. April 1902 (Amtsblatt Nr. 8 S. 122 ff.) betr. die Verhütung und Löschung von Waldbränden hiemit wieder aufmerksam gemacht und angewiesen, die betreffende Bekanntmachung den Feld- und Wildschützen unter entsprechender Belehrung wieder zu eröffnen.
Der Vollzug ist im Schultheißenamtsprotokoll vorzumerken.
Nagold, den 4. Mai 1907.
K. Oberamt. Ritter.
Die Herren Ortsvorsteher
werden auf § 106 der Wehrordnung hingewiesen, wonach den Zivilbehörden die Verpflichtung obliegt, die Ersatz- und Landwehrbehörden beim militärischen Kontrollwesen zu unterstützen. Anlage 3 zu obigem Paragraphen (Reg.- Blatt von 1901 S. 186—191) ist genau zu beachten.
Auch werden die HH. Ortsvorsteher aufgefordert, die An- und Abmeldungen von Militärpflichtigen alsbald dem Oberamt anzuzeigen, wozu die in der Zaiser'schen Buchdruckerei in Nagold erhältlichen Formulare benützt werden wollen. Bei der Vorlage von Anmeldungen sind die Losungsscheine nicht beizulegen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche die vorgeschriebenen Meldungen unterlassen, sind, wenn besondere Umstände nicht vorliegen, zu bestrafen.
Nagold, den 4. Mai 1907.
K. Oberamt. Ritter.
Die Schultheistenämter
werden auf die Vorschriften des Erlasses des Kgl. Ministeriums des Innern vom 27. Juni 1901 (Amtsbl. S. 177), betr. die Hagelstatiftik zur genauen Nachachtung wieder hingewiesen und insbesondere aufgefordert, die Erstattung des in Ziffer 2 des Erlasses vorgeschriebcnen zweiten Be-
Wagold, Montag dm 6. Mai
richts auf Formular II an das K. Statistische Landesamt in Stuttgart nicht zu versäumen.
Zugleich wollen die Herren Ortsvorsteher sich überzeugen, ob sie noch im Besitz eines genügende« Vorrats von Formularien zu Berichten I an die K. meteorologische Zentralstation in Stuttgart und zu Berichten H an das K. Statistische Landesamt sind und wollen eventuell durch Vermittlung des K. Oberamts sich rechtzeitig die erforderlichen Formularien von dem Sekretariat des Königl. Statistischen Landesamts erbitten.
Nagold, den 4. Mai 1907.
K. Oberamt. Ritter.
1907
Bekantttmachunfl.
betr. die an der Baugewerkschnle abznhaltende Vorprüfung zur Bauwerkmeisterprüfung.
Die Gesuche um Zulassung zur vorbezeichneten, am Ende des Sommersemesters stattfindenden Prüfung find unter Beachtung der in der Ministerialverfügung vom 13. Mai 1902 (Reg.-Bl. Seite 169) enthaltenen Vorschriften bis 1. Juni d. I. bei der Direktion der K. Baugewerkschule einzureichen. ^ ^
Der Beginn der Prüfung wird den Kandidaten mitgeteilt werden.
Stuttgart, den 1. Mai 1907.
Die Direktion. Schmohl.
An die Gemeindebehörden.
Nach der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 15. April 1907 (Reg.-Bl. S. 161), betreffend die Vornahme einer Berufs- und Gewerbezählung, findet die Berufs- und Gewerbezählung in Verbindung mit einer Aufnahme der land- und forstwirtschaftlichen, sowie der gewerblichen Betriebe am 12. Juni 1SVV statt.
Die Gemeindebehörden haben sich mit dieser Verfügung und den Anlagen derselben vertraut zu machen und rechtzeitig die erforderlichen Einleitungen zu dem Zählgeschäst zu treffen. ° ^
Die Zählung erfolgt gemeindeweise unter Leitung und Verantwortung des Gemeinderats, welcher hiefür unter seiner fortdauernden Verantwortung einen Zählausschuß bilden kann, nach räumlich zuvor abzugrenzenden Zählbezirke« durch die für jeden Zählbezirk zu bestellenden Zähler.
Die Bildung der Zählbezirke, welche in der Regel nicht mehr als 50 Haushaltungen umfassen sollen, muß bis zum IS. Mai vollzogen sein, während die Bestellung der Zähler, zu welchen nur zuverlässige und möglichst ortskundige Männer zu wählen sind, bis zum 2S. Mai erfolgt sein muß.
Die Zähler sind von dem Ortsvorsteher oder von dem Vorstand der Zählungskommission unter gehöriger Einweisung in ihre Geschäfte auf die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zu verpflichten und müssen spätestens bis zum L. Juni mit der Anweisung für die Zähler und der dazu gehörigen Kont- rolliste versehen werden, damit sie sich auf das Zählgeschäft genügend vorbereiten können.
Die bei der Zählung zur Anwendung kommenden Drucksachen werden demnächst in der genügenden Anzahl zur Versendung kommen.
Einem Bericht über die Bildung der Zählbezirke und über den Vollzug der Bestellung der Zähler wird spätestens bis zum 1. Juni entgegengesehen.
Nagold, den 4. Mai 1907.
K. Oberamt.
Mayer, Reg.-Ass.
Infolge der im Mär, und «pril l. IS. abgehaltenen Prüfung
find nachstehende Präparanden in daS Seminar Nagold ausgenommen worden: Aichele, Gottlob von Deckenpfronn; Bastler, Erwin von FriolShei«; Beitter, Christoph von Münchingen; Bertsch, Hemrrch von Nagold; Beßler, Otto von«lpir,bach(Hosp.); Glenger, Andrea, von Donnstettcn; Haule, Emil von Gönningen; Jüngling, Wilhelm von Rute,heim; Kipp, Wilhelm von Bergfelden; Klotz, Wilhelm von Sindelfingen; König, Otto von Hildrizhausen; Kübler, Gottlob von Voll O.A. Tulz; Maier, Georg von Nagold; Marer, Gottlob von Wangen-Stuttgart; Maier, Richard von Schur« (Hosp.); Mer», Ernst von Liebenzell; Nehrr, Jakob von Dürrwangen; Nufer, Adolf von Weil im Dorf; Proß, Friedrich von Arnbach; Rentschler. Hemrrch von Nagold; Rex, Erwin von Stuttgart; Riehl,, Erwin von «nrebi»; Rogner, Theodor von Buhlbronn (Hosp); RÜbelmann, Ernst von Tuttlingen; Sautter, Robert von Nagold; Schill, Wilhelm von Kuppingen; Schramm, Gotth'lf von Neuenbürg; Schwrikle, Emil von Zuffenhausen; Stokinger, Friedrich von Schönbronn; Trippner, Herman von Wildbad; Böhringer, Wilhelm von Ebingen; Böllm, Adolf von Schwieberdingen; Bolz, Albert von Sindelfingen; Wied- maier, Karl von Ditzingen; Wille, Herman von Stuttgart; Wollpert, Eugen von Kirchentellinsfurt; Zahn, Herman von Calw.
Am 8. Mai ist von der Evangelischen Oberschulbehörd» bi« Schulstelle in HaSlach, Bez. Tailfingen (Herrenberg), dem Schullehrer Gauß m Leofels, Bez. Langenburg, übertragen worden.
WoMifche MeSersicht.
Die deutsch-englischen Grenzverhandlungen
über Südafrika werden in diesen Tagen wieder ausgenommen. Der Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika, v. Lindequist, ist zu diesem Zweck bereits in London eingetroffen.
Die mehrwöchige Kabinettslosigkeit in Belgien ist endlich beseitigt. Ein neues Ministeriuni wurde wie folgt gebildet: Präsidium und Inneres de Trooz, Finanzen Liebaert, Justiz Nenkin, Eisenbahnen Helleputte, Industrie Hubert, Kunst und Wissenschaft Descamps, Krieg Hellebaut, auswärtige Angelegenheiten d'Avignon, öffentliche Arbeiten Delbeke.
Die schwedische Wahlrechts-Reform^ ist in ein
neues Fahrwasser gelenkt worden. Der Wahlrechtsausschuß des schwedischen Reichstags beschloß, die Annahme des Regierungsentwurfs betreffend das politische und kommunale Wahlrecht auf der Basis des Proportionalwahlsystems mit einigen Abänderungen zu beantragen. In dem abgeänderten Entwurf wird unter anderem die Wählbarkeit für alle kommunalen Stellungen, aber nicht zu den Provinzialräten, allen kommunalstimmberechtigten Frauen zugestanden.
Das Testament des Bankiers.
Kriminalroman von A. M. Barbour.
Autorisiert. — Nachdruck verboten.
(Fortsetzung.)
Der Coroner fuhr in seinen an den Diener George Hardy gerichteten Fragen fort: „Heute morgen fanden Sie Ihren Herrn tot. Um welche Stunde war das?"
„Etwa gegen sieben Uhr."
„Erzählen Sie genau den Hergang."
„Ich war wie immer ins Badezimmer gegangen, für Herrn Mainwaring das Bad zu bereiten, und als es fertig war, klopfte ich an seine Tür, um ihn zu wecken. Er gab keine Antwort. Ich klopfte nun noch mehreremale, und da sich anch darauf nichts im Zimmer regte, schloß ich endlich ble Arr "uf und trat ein. Der Herr war nicht da, und das Bett war unberührt. Ohne mir viel dabei zu denken, ging ich wieder in das Rauchzimmer und von da in die Bibliothek. Dort sah ich den Herrn im Turmzimmer auf dem Boden liegen. Zuerst dachte ich, er wäre krank und eilte zu ihm, erkannte aber gleich, daß. er tot war, und bemerkte auch den Revolver neben ihm."
„Was taten Sie nun?"
„Einen Augenblick war ich vom Schreck wie gelähmt, dann jedoch stürzte ich weg, um Hilfe zu holen."
„Wem teilten Sie zuerst Ihre Entdeckung mit?"
„Ich wollte zu Herrn Whitney, auf dem Wege zu ihm begegnete ich aber Wilson, Herrn Ralph Mainwarings
Kammerdiener, und dem erzählte ich schnell von dem Unglück; dann erst lief ich weiter zu Herrn Whitney und sagte ihm, der Herr hätte sich erschossen."
„Woraus schlossen Sie, daß Herrn Mainwaring sich erschossen habe? Veranlaßte Sie nur der Revolver zu der Annahme oder hatten Sie noch andere Gründe das zu glauben?"
„Nein, nur der Revolver ließ es mich glauben."
„Gut. Nun sehen Sie sich einmal diesen Revolver hier genau an. Erkennen Sie ihn mit aller Bestimmtheit als den, der Herrn Mainwaring gehörte?"
Der Diener nahm die Waffe, betrachtete sie einen Augenblick und erklärte dann fest: „Jawohl, das ist Herrn Mainwarings Revolver. Ich habe ihn oft gereinigt und kenne jede Schramme daran."
„Schön. Was taten Sie, nachdem Sie Herrn Whitney benachrichtigt hatten?"
„Herr Whitney schickte mich zu Herrn Ralph Mainwaring, unterwegs traf ich aber wieder Wilson, der mir sagte, er käme eben von seinem Herrn und Herrn Thorn- ton und solle auch zum jungen Herrn Mainwaring. So lief ich also nach unten und begegnete in der Halle dem Portier. Dieser wollte den Herrn gern sehen und bat mich, mit ihm zu gehen. Das tat ich und blieb dann im Turmzimmer, bis Herr Whitney kam."
„Wann sahen Sie gestern Herrn Mainwaring zum letztenmale?"
„Kurz nach dem Esten; es wird zwischen 7 und 8 Uhr gewesen sein."
„Wo war das?"
„In der großen Halle. Er ließ mich rufen, um mir zu sagen, daß er nichts mehr für mich zu tun habe und ich mir einen freien Abend machen könne, wenn ich die Türen für die Nacht verschlossen hätte."
„Gehörte das Verschließen der Türen für die Nachtzeit zu Ihren täglichen Obliegenheiten?"
„Ja! ich hatte die Zimmer des Herrn und die Haustür auf der Südseite zu verschließen."
„War Ihnen dafür eine bestimmte Zeit festgesetzt?"
„Neun Uhr."
„Und Sie verschlossen gestern abend alles wie gewöhnlich?"
„Jawohl, aber etwas später wie sonst."
„Wie kam das?"
„Kurze Zeit, nachdem ich beim Herrn gewesen war, bat mich die Haushälterin, den Südeingang bis zehn Uhr offen zu lassen, weil sie noch Besuch erwarte."
„Wann schlossen Sie nun ab?"
„Gleich nach zehn Uhr. Punkt zehn ging ich vor das Haus um zu sehen, ob im Wohnzimmer der Frau La Grange noch Licht brenne, und als ich sah, daß alles dunkel war, verschloß ich die Haustür und stieg die Südtreppe hinauf, um nunmehr auch die Stuben zu verschließen."
„Haben Sie um diese Zeit irgend einen Fremden in oder vor dem Hause bemerkt?"
„Nein."
„Auch nicht in dem Wohnzimmer Herrn Mainwarings?"
(Fortsetzung folgt.)