8 1 . Jahrgang.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier 1 -6, mit Träger­in 1.20 ««,im Bezirks­und 10 Lin-Verkehr 1.26 im übrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Verhältnis.

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AerrrsprecHer Wv. 29.

Äsern sprechen Wv. 29.

Auflage 260V.

Anzeigen-Gebühr f. d. Ispatt. Zeile aus gewöhnt. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Mit dem Plauderstübchen und

Schwäb. Landwitt.

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Amtliches.

Bekarrntwackrnnft.

betr. die Maul- und Klauenseuche.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung v. 27. v. Monats, Gesellschafter Nr. 99, wird gemäß den Mitteil­ungen der in Betracht kommenden Oberämter bekannt ge­geben, daß das Verbot des Hausierhandels mit Wiederkäuern und Schweinen und der Abhaltung von Biehmärkten in den nachgenannten Gemeinden der benachbarten Bezirke gilt:

1. Deckenpfronn, Holzbroun, Sommenhardt, Teinach, Altbulach, Neubulach, Liebelsberg, Ober- haugstett, Breitenberg, Martinsmoos, Neuweiler, Zwerenberg,Aichhalden,HornbergdesOAmts Calw;

2. Affstätt, Haslach, Kuppingen, Mötzinge«, Nebringen, Oberjefingen, Oberjettingen, Oeschel- bronn und Unterjettingen, Oberamts Herrenberg;

3. Horb, Altheim, Bildechingen, Bittelbronn, Grünmettstetten, Jhlingen, Isenburg, Lützenhardt, Nordstetten, Rexingen, Salzstetten, Baisingen, Göttelfingen, Eutingen, Hochdorf, Bollmaringen, und Gündringen, Oberamt Horb;

4. im ganzen Oberamtsbezirk Freudenstadt mit Ausnahme der Gemeinden Huzenbach, Schwarzenberg, Besenfeld, Reinerzau.

Verboten sind insbesondere die am 7. bezw. 21 Mai d. Js. in Horb und die auf 14. d. Mts. fälligen Biehmärkte in Schopfloch, Psalzgrafenweiler und Göttelfingen.

Nagold, den 1. Mai 1907.

K. Oberamt.

_ Mayer, R e g.-Asf.

Bekaunlmachuug

betr. die Abhaltung des Biehmarktes in Ergenzingen.

Die Abhaltung des am 6. d. Mts. fälligen Viehmarktes in Ergenzingen wird mit der Maßgabe gestattet, daß die Zufuhr von Rindvieh und Schweinen aus den ganzen Ober­amtsbezirken Freudenftadt und Nagold untersagt ist, ebenso aus dem Bezirk Horb mit Ausnahme der Orte: Nohrdorf, Weitingen, Bieringen, Börstingen und Sulzau, während im Bezirk Herrenberg nur die Zufuhr aus den Gemeinden Affstätt, Haslach, Kuppingen, Mötzingen, Nebringen, Oberjefingen, Ober- jettingeu, Oeschelbronn und Unterjcttingen zu unterbleiben hat.

Sämtliche zu Markt gebrachte Wiederkäuer und Schweine sind am Markteingang Stück für Stück auf Maul- und Klauenseuche tierärztlich zu untersuchen.

Rottenburg, den 1. Mai 1907.

K. Oberamt. Scheffold.

Die Ortspolizeibehörden

wollen die von ihnen gemäß 8 3 der Verfügung der Mini­sterien des Innern und des Kirchen und Schulwesens betr. den Vollzug des Reichsgesetzes, belr. Kinderarbeit jin ge­werblichen Betrieben vom 30. März t 903, v. 10. Dezbr. 1903,

Hlagold, Donnerstag dm 2. Mai

1907

Regbl. S. 570 ff. zu führenden Verzeichnisse der im Gemeindebezirk befindlichen Betriebe, in denen fremde Kinder beschäftigt werden, bis spätestens 19 Mai d. Js. als portopflichtige Dienstsache vorlegen oder Fehlanzeige erstatten.

Nagold, 1. Mai 1907. K. Oberamt.

_ Mayer, Reg.-Asf.

Die Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung

seitens welcher es noch nicht geschehen ist, wollen die «m- getauschte» Quittungskarten des letzten Vierteljahrs bis spätestens 15. Mai d. Js. vorlegen.

Die Vorlage hat mittels eingeschriebenen Briefes als portopflichtige Sache zu erfolgen.

Nagold, 1. Mai 1907.

K. Oberamt. Mayer, Reg.-Ass.

Die Reform der deutschen Eisenbahu-Personen- und Gepticktarise.

(Schluß.)

2. Beförderung von Reisegepäck.

Ein Freigewicht auf Reisegepäck, wie es seither bei der Aufgabe des Gepäcks nach norddeutschen Stationen mit je 25 k^ auf eine Fahrkarte gewährt wurde, wird nicht mehr bewilligt. Ferner wird das Reisegepäck nur gegen Vorlage der Fahrkarte und nicht über die Bestimmungsstation der Fahrkarte hinaus zur Beförderung angenommen.

Für Reisegepäck im Gewichte bis zu 25 K^ beträgt die Gepäckfracht

auf Entfernungen bis 50 km ... 20 ! ,

von 51300 km 50 . ^en.

über 300 Km . . 1 ^ ^ Vorstufe.

Bei Gewichten über 25 k^ wird die Gepückfracht nach einem einfachen Zonen- und Gewichtsstufensystem berechnet. Die Gewichtsstufen steigen bis 200 kg- Gewicht von 25 zu 25 k^, nur die Stufe für die Gewichte von 2650 KZ ist in 2 Stufen von 2635 und 3650 K^ zerlegt. Die Ent­fernungszonen sind in eine Nahzone bis 25 Km, eine Zone von 2650 km und 13 weitere Zonen zerlegt, die bis 500 kin um je 50 km, von 501 km an um je 100 km wachsen; bei Entfernungen von 801 km an tritt eine Steige­rung der Gepäckfracht nicht mehr ein.

Werden auf eine Fahrkarte mehr als 200 kg auf' gegeben, so wird das 200 Kg übersteigende Gewicht doppelt zur Berechnung gezogen. Wird Gepäck mehrerer zusam­mengehörender und nach einer Bestimmungsstation reisender Personen auf einen Gepäckschein abgefertigt und beträgt das Gesamtgewicht nicht mehr als 200 Kg, so wird die Gepäckfracht in der Weise berechnet,. daß auf die um eins verminderte Anzahl der vorgewiesenen Fahrkarten je 25 kg des vorhandenen Gepäckgewichts nach den Sätzen der Vorstufe (s. o.) gerechnet, für etwaiges Restgewicht aber die Sätze der zutreffenden Gewichtsstufe angewendet werden. Beträgt das Restgewicht 2635 kg, so ist dafür der Satz

der Gewichtsstufe 3650 kg anzuweuden. Dagegen wird

bei Reisegepäck im Gewicht von 2635 Kg die Gepäckfracht ohne Rücksicht auf die Anzahl der Fahrkarten nach dem Gesamtgewicht berechnet, wenn diese Berechnungsweise sich billiger stellt; dies wird für Entfernungen bis 150 km der Fall sein. Wird Reisegepäck Won mehr als 200 kg auf mehrere zusammengehörige Fahrkarten aufgegeben, so werden zunächst auf jede Fahrkarte bis zu 200 kg einfach gerechnet und nur das alsdann noch verbleibende Restgewicht ver­doppelt. Hierbei gelten 2 halbe Fahrkarten als eine Fahr­karte, eine einzelne halbe Fahrkarte wird als volle Fahr­karte angesehen.

Die Entfernungszone ist auf den Fahrkarten in ara­bischer Zahl (die Nahzone mit kl) unter der Klafsenbezeich- nung angegeben, so daß jeder Reisende die Richtigkeit der Frachtberechnung nach den in den Kursbüchern enthaltenen Sätzen nachprüfen kann.

Die Fracht für ländliche Traglasten (frisches Obst, Ge­müse, Eier u. dergl.) wird in Württemberg bis zu 200 kg auf eine Fahrkarte nach einem besonderen billigen Tarif mit den gleichen Entfernungszonen wie beim Gepäcktarif berech­net; dagegen sind die Gewichtsstufen von 2635 kg und von 3660 Kg in eine Stufe vereinigt.

Der neue Gepäcktarif bedeutet für Gewichte bis 25 kg durchweg, für die Entfernungen über 30 Km fast durchweg eine Verbilligung, die mit dem Gewicht der Gepäckstücke wächst. So beträgt die Fracht für 25 kg Gepäck von Stutt­gart nach Friedrichshafen nach dem seitherigen Tarif 2 10 H,

künftig nur 50 ferner für 95 Kg von Schramberg nach Tuttlingen seither 5 ^ 10 H, künftig nur 3 -/«, für 200 kg seither 10 20 H, künftig 6

Dagegen ist nicht zu verkennen, daß der Reisende, der z. B. seine schweren Musterkoffer von Platz zu Platz zu be­fördern hat, durch den neuen Tarif benachteiligt ist. An­genommen er hat seine 250 kg schweren Koffer von Stutt­gart nach Cannstatt, von da nach Eßlingen, von da nach Waiblingen, von dort nach Ludwigsburg und wieder zurück nach Stuttgart aufzugeben, so hat er für alle diese Strecken zusammen nach dem seitherigen Tarif 7 nach dem neuen Tarif aber 12 ^ 60 --z Gepäckfracht zu zahlen.

Auch die Vorschrift, daß das Reisegepäck nicht über die Bestimmungsstation der vorzulegenden Fahrkarte hinaus abgefertigt wird, kann zu einer erheblichen Schädigung des Reisenden führen, der mangels direkter Fahrkarten nach dem Reiseziel gezwungen ist, für mehrere Teilstrecken der Reise besondere Fahrkarten zu lösen. Der Reisende, der Gepäck zur Beförderung aufzugeben hat, soll daher im Ver­kehr innerhalb Württembergs stets darauf bestehen, daß ihm, falls direkte Fahrkarten nach seinem Reiseziel nicht aufliegen, eine sogen. Blankofahrkarte ausgefertigt wird, damit er die Vorteile des neuen Zonengepäcktarifs voll ausnützen kann.

In der Fahrradbeförderung Motorfahrräder ausgenommen ist eine wesentliche Erleichterung dadurch geschaffen, daß der Reisende nicht mehr gezwungen ist, das Rad selbst an den Zug zu bringen und dort abzuholen. Der Reisende hat bei Entfernungen bis 100 km die Wahl,

Das Testament des Bankiers.

Kriminalroman von A. M. Barbour.

Autorisiert. Nachdruck verboten.

(Sortierung.)

Was? Die Familien-Juwelen?" riefen die beiden Vettern gleichzeitig, und Ralph fuhr mit zorngerötetem Ge­sicht fort:Die wurden hier in diesem Hause aufbewahrt? Unmöglich! Unglaublich! Sie bildeten ja schon allein ein großes Vermögen!"

Einer solchen Sorglosigkeit hätte ich Hugh allerdings nicht für fähig gehalten," stimmte Thornton unwillig zu.

Sorglosigkeit nennst du das?" brauste Ralph weiter.

.Ich nenne das eine an Blödsinn streifende Dummheit, ja geradezu ein an der Familie begangenes Verbrechen! Ist mir jemals so etwas vorgekommen! Nun ist es doch klar, daß es ein Raubmord war, oder sind Sie etwa auch jetzt noch anderer Meinung, Herr Whitney?"

Der Anwalt znckte die Achseln.Ein Raub liegt vor; das muß ich zugeben, aber" fügte er ebenso höflich als bestimmt hinzumeine frühere Ansicht bleibt trotzdem unverändert. Ich halte den Raub für einen Nebenumstaud des Mordes, bin jedoch auch jetzt noch völlig überzeugt, daß er nicht den Beweggrund dazu abgegeben hat."

Herr Sekretär," wandte sich nunmehr Ralph an Skott, war nochftrgend jemand außer meinem Vetter und Ihnen mit der Mechanik des Schrankes vertraut?"

Daß ich nicht wüßte," entgegnete der junge Mann

ganz unbefangen, obwohl er sah, wie aller Augen auf ihn gerichtet waren und der Detektiv ihn scharf beobachtete.

Ralph tobte förmlich über den Verlust der Juwelen, und auch die ihn Umgebenden schienen ganz so wie er wenigstens für den Augenblick von der Entdeckung des Diebstahles so benommen, daß jeder Gedanke an den Mord in den Hintergrund gedrängt war.

Sie müssen um jeden Preis wiedererlangt werden," sagte Ralph zu dem Detektiv.Es befanden sich Edel­steine unter der Sammlung, die nicht ihresgleichen Haben, ein Vermögen kosteten und seit Generationen Erbstücke in der Familie gewesen sind."

Es wurde nun noch an verschiedenen Orten gesucht, es ergab sich aber nichts, was irgend einen Anhalt für den Mord oder den Raub geliefert hätte. Man kam schließlich überein, vorläufig alles weitere bis zu der auf drei Uhr nachmittags angesetzten gerichtlichen Untersuchung zu ver­schieben, und schon schickten sich die Herren an, das Zimmer zu verlassen, als Herr Whitney sagte:

Bitte, noch einen Augenblick, meine Herren. Mir fällt da eben etwas ein, das möglicherweise einen Schlüssel für den Beweggrund zum Morde geben könnte. Wir haben vergessen, nach dem Testament zu sehen. Wollen Sie so gut sein, Herr Skott, noch einmal den Pult auszuschließen und das Testament herauszunehmen."

Ralph stutzte.Das Testament? Ja wahrhaftig na, Sie denken doch nicht etwa -"

Ich denke," unterbrach der Anwalt mit einem ganz

eigentümlichen Lächeln,ich denke, es könnte doch am Ende in unserem Besitz sicherer sein."

Weiß Gott, da haben Sie recht," bemerkte Thornton. Ich wundere mich, Mainwaring, daß du daran nicht schon selbst gedacht hast.

Inzwischen hatte Skott das Pult geöffnet. Gleich der erste Blick ließ ihn erkennen, daß das Dokument nicht mehr auf der Stelle lag, auf der er es zuletzt gesehen hatte. Er begann zu suchen und durchstöberte alle vorhandenen Fächer. Endlich die Vergeblichkeit ferneren Suchens ein­sehend, drehte er den schon ungeduldig werdenden Herren das Gesicht zu und sagte verstört:

Ich finde das Testament nicht; es ist verschwunden!" Diesen Worten folgte eine beinahe unheimliche Stille, nur der Anwalt sprach, indem es in seinen Augen wie von einer erhaltenen Genugtuung leuchtete:

Das habe ich mir gedacht!"

(Fortsetzung folgt.)

Aus de« Meggeudorfer-Blätter«. Verdienst- Entgang. Beamter:Tie verlangen aber hoheZeugengebühren. Haben Sie denn so viel versäumt?' Zeuge:Freilich, i'Hab'ja a Preiskegelschieben hint- lassen müssen.' Raffiniert.Im Vertrauen, Frau Kassierer, von dieser Frau AmtssekretSr ist eS geradezu schlecht, so reichlich solch ausgezeichnetes Gebäck auf den Tisch zu bringen und einen dann so unausgesetzt mit Neuigkeiten vollzupfropfen, das man ganz aufs Esten vergißt und halb verhungert nach Hause kommt.' Bedenk­lich. Gnädige:Rosa, seit Ti» bei mir dienen, spielen die Kinder zu oft Soldaten, ich muß Ihnen kündigen.'