8?. Jahrgang.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1 mit Träger- loMl. 20 X,im Bezirksund 10 Irw-Verkehr 1.25 *6, im übrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Verhältnis.
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JernfprecHer Wr. 29.
JernsprecHer Wr. 29.
Auflage 2600.
Anzeigen-Gebühr f. d. Ispalt. Zeile aus gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Mit dem Plauderstübchen und
Schwäb. Landwirt.
^ 101
Kagotd, Mittwoch dm 1. Mi
1907
Die heutige Nummer des Gesellschafters enthält als Gratisbeilage de»
SmmMrMn.
Abonnements auf die Monate
War und Juni
werden entgegengenomme«.
Amtliches.
Bekanntmachung,
betreffend die Eröffnung des Betriebs des Krankenheims Wildbad für das Jahr 1SVV.
In unserem Krankenheim zu Wildbad können wir in diesem Jahre wegen baulicher Veränderungen im Badgebäude Katharinenstift den Betrieb erst am Mittwoch, den 1. Mai eröffnen.
Da zur Zeit schon eine große Anzahl Versicherter zur Aufnahme in das Krankenheim vorgemerkt ist und hienach die Plätze für die erste Serie besetzt sind, wird die Einweisung der in nächster Zeit zur Anmeldung kommenden Versicherten nicht vor Ende Mai erfolgen können.
Stuttgart, den 3. April 1907.
Der Vorstand der Versicherungsanstalt Württemberg.
Die Schultheitzenämter
werden hiemit auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 19.März d.Js., Amtsblatt Nr. 8 S. 137 betr. die Bekämpfung des Güterwuchers, noch besonders aufmerksam gemacht und angewiesen, ° bei in Aussicht stehenden Güterverkäufen, von welchen zu befürchten ist, daß sie zu einer Güterzertrümmerung führen werden, dem Herrn Landwirtschaftsinspektor L»p. Wacker in Leonberg zum Zweck der sachverständigen Belehrung der Landwirte rechtzeitig Mitteilung zu machen.
Empfohlen wird den HH. Ortsvorstehern, sich von Vorstehendem im Schultheißenamts-Protokoll besonders auch im Index zu demselben Vermerk zu machen.
Nagold, 30. April 1907.
K. Oberamt. Ritter.
Die Reform der deutschen Eisenbahu-Personen- nnd Gepäcktarife.
Unfern Lesern bringen wir im folgenden die wichtigsten Bestimmungen der neuen Tarif- und Abfertigungsvorschristen zur Kenntnis.
1. Beförderung von Personen.
Die Fahrpreise für die einfache Fahrt sind: in I. II. III. Klasse
künftig 7 4,5 3 Pf.
gegen bisher 8 5,3 3,4 „ für 1 Kilometer (km).
Der Fahrpreis der IV. Klasse mit 2 Pf. ändert sich nicht. Die neuen Preise für einfache Fahrkarten sind also erheblich billiger. Sie gelten mit wenigen Ausnahmen für alle deutschen Bahnen. Gleichzeitig wird bei den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und den Pfälzischen Bahnen die IV. Wagenklasse eingeführt, in Baden und Bayern wird in den Personenzügen eine Klasse Illb zum 2 Ps.-Satze eingerichtet.
Für die Benützung der Schnellzüge, die in den amtlichen Fahrplänen durch fetten Druck der Stundenzahlen und eine stark punktierte Linie links von diesen Zahlen hervorgehoben sind, wird ein Zuschlag nach folgenden Sätzen erhoben: in I. u. II. Kl. in III. Kl.
für 1— 75 km 0,50 0,25
76-150 .. 1,00 .. 0,50
über 150
2,00 „
1,00
Dies bedeutet namentlich bei den weiteren Entfernungen eine wesentliche Ermäßigung; z. B. beträgt der Zuschlag für die III. Kl. Heilbronn—Friedrichshafen seither 2 ^ 80 künftig nur noch 1 Je größer die Entfernung, desto erheblicher ist die Verbilligung nach dem neuen Tarif. Für kurze Entfernungen freilich, bis 18 km in III. Kl. und bis 22 km in I. und II. Kl., führt der Zuschlag infolge der Mindestsätze von 25 bezw. 50 eine geringe Verteuerung herbei. Indes muß gerade diese Erhöhung als völlig gerechtfertigt angesehen werden, weil die Schnellzüge in erster Linie dem Fernverkehr zu dienen haben, während für den Nahverkehr meist zahlreiche Personenzüge zur Verfügung stehen.
Die Eilzüge, die in den Fahrplänen durch fetten Druck, aber ohne die stark punktierte Linie links von den Zeiten bezeichnet sind, bleiben wie seither von der Erhebung des Zuschlags befreit. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im diesjährigen Sommerfahrplan unserer Eisenbahnverwaltung etwa dreimal soviel Züge als Eilzüge geführt werden wie im Sommerdienst 1906; das heißt also, daß von den früheren Schnellzügen vom 1. Mai d. I. an ein großer Teil in zuschlagfreie Eilzüge umgewandelt wurde. Die Platz gebühren für die Benützung der V-Züge werden aufgehoben.
Der Schnellzugzuschlag ist entweder in die Preise der Fahrkarten eingerechnet oder er wird mit besonderen Zuschlagkarten erhoben, denen für die Entfernungen bis 75 bezw. bis 150 Km die jedesmaligen Zonenendstationen aufgedruckt sind; bei größeren Entfernungen erhalten diese Zuschlagkarten den Aufdruck „für Entfernungen über 150 km".
Die bisherigen Rückfahrkarten zu ermäßigten Preisen fallen weg Für die Hin- und Rückfahrt sind also je einfache Fahrkarten zu lösen. Mit der doppelten Fahrkartenlösung ist nun freilich eine Unbequemlichkeit und für die I.—III. Kl. eine Verteuerung verbunden.
Während der Fahrpreis für die Hin- und Rückfahrt
in I. II. HI- Kl.
bis jetzt 11,4 8 5,3 Pf. beträgt,
wird er künftig 14 9 6 „ betragen.
Doch sist die Erhöhung für die II. und III. Kl. nicht so sehr bedeutend, sie wird durch die Verbilligung des Schnellzugszuschlags und des Gepäcktarifs wenigstens für größere Entfernungen wieder ausgewogen. Zur Bequemlichkeit der Reisenden können bei Antritt der Reise zwei Fahrkarten für einfache Fahrt gelöst werden, von denen eine bei der Ausgabe durch einen Rückfahrstempel für die Fahrt in umgekehrter Richtung gültig gemacht wird. Für die Rückfahrt können auch Karten gelöst werden, die von einer anderen Station, für eine andere Klaffe, für eine andere Zuggattung oder über einen anderen Weg gelten. Für den Nahverkehr wenden, soweit ein Bedürfnis vorliegt, Doppelkarten zur Hin- und Rückfahrt in Form einer Karte ausgegeben. Bei allen, auch den zur Rückfahrt gültigen Fahrkarten des gewöhnlichen Verkehrs ist die Rückreise am Tag der Lösung oder am folgenden Tage zu beendigen. Freiwillige Fahrtunterbrechung ist wie seither einmal auf der Reise gestattet; der amtlichen Bescheinigung bedarf es aber nicht mehr.
Weiter kommen in Wegfall die Rundreisekarten, die Fahrscheinbücher für 30 Fahrten, die Fahrpreisermäßigung bei Reisen größerer Gesellschaften (von mindestens 30 Personen). Dagegen können Gesellschaftssonderzüge mit Fahrpreisermäßigung wie seither bestellt werden; auch die so beliebten Feriensonderzüge bleiben im allgemeinen im bisherigen Umfang bestehen.
Die sonstigenFahrpreisermäßigungen werden auf der alten Grundlage b eib eh alten, also die Arbeiterkarten, Monats- und Schülerkarten, und die Landeskarten, letztere wenigstens bis 16. September 1907. Ferner bleiben bestehen die Preisermäßigungen für Kinder, für Fahrten zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken, für Schulfahrten und für Fahrten der Ferienkolonien, sowie zugunsten der öffentlichen Krankenpflege, für mittellose Kranke und andere Hilfsbedürftige (Blinde, Taubstumme, Waisen u. dergl.) Die Fahrpreisermäßigung zum Zweck der Arbeitsvermittlung wird künftig in der Art gewährt, daß die betreffenden Personen in der IV. Kl. zum halben Fahrpreis III. Kl. befördert werden. Neu vorgesehen ist die Beförderung landw. Arbeiter auf der Rückreise in IV. Kl. zum halben Fahrpreis. Für die Hinfahrt wird eine Ermäßigung nicht gewährt.
Die zusammenstellbaren Fahrscheinhefte zu den kilometrischen Einheitssätzen von 7,3 in I., 4,8 in II. und 3,2 -g in III. Kl. gelten zur Fahrt in allen Zügen; an den Vorschriften über Gültigkeitsdauer, Reiseantritt, Fahrtunterbrechung wird nichts geändert.
Beim Uebergang in die nächst höhere Klasse haben als Zusatzkarten zu lösen: Reisende mit ganzen Fahrkarten eine halbe Fahrkarte der Klasse, in die sie übergehen; Reisende mit halben Fahrkarten eine halbe Fahrkarte der Klasse, aus der sie übergehen. Beim Uebergang in eine noch höhere Klasse sind die Zusatzkarten von Klasse zu Klasse zu lösen. Bei Benützung von Schnellzügen ist außerdem der Zuschlag für die höhere Klasse zu entrichten, wobei die bereits bezahlten Zuschläge angerechnet werden. (Schluß folgt.)
Das Testament des Bankiers.
Kriminalroman von A. M. Barbour.
Autorisiert. — Nachdruck verboten Fortsetzung.)
Der Eoroner machte sich einige Notizen. „So," sagte er dann, „nun kann der Tote dem Leichenbesorger übergeben werden. Ich möchte jetzt zunächst den Bedienten sprechen, der die erste Nachricht brachte."
Während der Mann gerufen wurde, empfahlen sich die Herren Elliot und Chittenden, und auch Dr. Hobart sowie der junge Mainwaring begaben sich nach unten.
Inzwischen war Herr Merrick - nach einer genauen Untersuchung des Toten und aufmerksamer Musterung des Zimmers — die Hände in den Taschen seines kurzen Leinwandrockes und die Augen auf den Fußboden geheftet, langsam nach der Bibliothek geschlendert. Hier bückte er sich mehrmals, das Teppichmuster scharf betrachtend. Als er in dieser Weise zwei- oder dreimal das Zimmer umschritten hatte, untersuchte er der Reihe nach den Verschluß der Fenster und Türen, besah mit gleicher Aufmerksamkeit das Rauch- und Schlafzimmer und trat von da in die südliche Vorhalle.
„Ein sehr rätselhafter Fall," Hub der Coroner endlich wieder an, nachdem er den von ihm gewünschten Bedienten gesprochen und wieder eutlassen hatte. „Bis jetzt haben wir noch absolut nichts, was irgendwie Licht in die Sache bringen könnte, ich hoffe aber auf Merrick. Wenn einer
den Schleier des Geheimnisses zu lüften imstande ist, so ist er es."
„Dieser kleine Herr Merrick?" fragte Thornton überrascht den Anwalt. „Ist der ein Detektiv? Der Mann sieht mir nicht gerade nach etwas Besonderem aus. Dilettantenarbeit können wir aber in unserer Sache nicht gebrauchen."
„Die wird Ihnen der Mann auch nicht liefern, darauf können Sie sich verlassen. Mir ist Herr Merrick seit Jahren als einer der zuverlässigsten, gewandtesten Geheimpolizisten bekannt."
„Meine Herren," unterbrach hier Ralph, „ehe wir irgend etwas weiteres vornehmen, halte ich es für angezeigt, uns Gewißheit zu verschaffen, ob ein Raub stattgefunden hat."
„Ganz meine Ansicht," stimmte Herr Whitney zu, „und ich schlage vor, zuerst den Geldschrank einer Besichtigung zu unterwerfen, obwohl er kein Zeichen trägt, daß er gewaltsam geöffnet wurde, ohne Kenntnis des Mechanismus aber nicht anders hätte geöffnet werden können."
„Und doch wird es sich empfehlen, sogar recht genaue Nachsuchung in ihm zu halten," erklang plötzlich die ruhige Stimme des Detektivs, der unbemerkt wieder eingetreten war. „Ich habe Veranlassung zu glauben, daß die Person, die wir suchen, ziemlich vertraut mit verschiedenen Mechanismen in diesen Räumen sein muß."
Aller Augen richteten sich erwartungsvoll auf den kleinen Mann, sein steinernes Gesicht aber belehrte jeden,
daß er nicht willens sei, seine Worte näher zu erklären, und keiner stellte deshalb eine Frage.
Sämtliche Herren traten vor den Schrank: einige schnelle Handgriffe des Sekretärs öffneten ihn. Der erste Anblick zeigte alles in musterhafter Ordnung, nichts schien von unberufener Hand berührt worden zu sein. Als jedoch der Anwalt trotzdem eine eingehendere Prüfung vornahm, stutzte er plötzlich. Sein Auge hatte entdeckt, daß der Deckel der ihm bekannten, sonst stets verschlossenen Geldkassette Mainwarings nur lose auflag. Er hob ihn hastig, und nur einige wertlose Papiere sehend, durchsuchte er nunmehr den Schrank in offenbarer Bestürzung. Endlich drehte er sich bleich vor Schrecken um.
„Also doch nicht alles in Ordnung?" fragte Ralph mit gespanntem Alick. „Fehlt etwas?"
„Gewiß, 'und zwar sehr viel!" rief der Anwalt in größter Erregung. „Hier in dieser Geldkassette — er nahm sie aus dem Schrank — befindet sich nur noch ein Checkbuch, ein Bündel Wechselblanketts und ein Pack Briefe, die allein für Herrn Mainwaring Interesse hatten. Das Geld aber fehlt!"
„War viel darin?"
„Sogar eine recht beträchtliche Summe! Herr Mainwaring legte sie in meiner Gegenwart hinein, als wir das letztem«! zusammen aus der Stadt kamen. Außerdem aber," fügte Herr Whitney langsam und mit Nachdruck hinzu, „außerdem aber barg auch der Schrank den Kasten mit den alten Familien-Juwelen, und auch dieser fehlt!"
(Fortsetzung folgt.)