Osamm betr. Zwangsvergleich anßerhalb des Konkurses, Resolution Bassermann wegen Sicherung der Bauhandwerker- Forderungen, Resolution Albrecht betr. Zeugnisverweigerungs­recht der Abgeordneten, Resolution Ablaß betr. gleichmäßige Zuziehung aller Stände zum Geschworenen- und Schöffen­dienst und zu den Berufszählungen.

Stadthagen (Soz.) kommt zurück auf die Frage der Konkurrenzklausel gegenüber Angestellten und dabei anbe­dungene Konventionalstrafen, so im Geschäft des Abg. Hehl von Herrnsheim. Dieser habe über die Angelegenheit eine Erklärung zugesagt, doch warte das Haus noch immer ver­geblich auf diese Erklärung.

Staatssekretär Nieberding. Auch zu der erneuten Prüfung der Frage der Konkurrenzklausel würden Sachver­ständige heraugezogen werden.

Bassermann (N.). Herr von Hehl, der in den letzten Wochen verhindert gewesen sei, hier zu erscheinen, schreibe ihm heute, daß er auf die vom Vorredner berührte Ange­legenheit zurückkommen werde. Sachlich seien seine Freunde der Ansicht, daß gegenüber Angestellten, Technikern und Arbeitern die Anwendung der Konkurrenzklausel möglichst eingeschränkt werden müsse.

Heckscher (frs. Vg.), man müsse See-Schöffengerichte schaffen, die es ermöglichten, daß der Seemann sofort, so­bald er an Land komme, mit allen Zeugen vor Gericht gebracht werde.

Staatssekretär Nieberding, diese Angelegenheit werde ja zu regeln sein, bei der Reform der Strafprozeßordnung.

Beim Militär-Etat spricht Erzberger (Z.) von den ihm vom Reichskanzler in Aussicht gestMen Ersparnissen. Was der Kriegsminister in der Kommission an Ersparnissen erwähnt habe, entspreche nicht entfernt dem, was man nach den Erklärungen des Reichskanzlers im Februar habe er­warten dürfen. Vor allein müsse der sogenannte 13. Haupt­mann kassiert werden. Weiterhin eine Reihe von Wünschen äußernd, befürwortet Redner u. a. eine von seiner Partei beantragte Resolution Hompesch betreffend Postporto-Ver- günstigungen für Sendungen von Soldaten in die Heimat. Zustimmen würden seine Freunde einer vorliegenden Reso­lution Albrecht betreffend Erhöhung der Löhnungen der Mannschaften und Unteroffiziere sowie betr. Uebernahme der bisher den Mannschaften auferlegteu Ausgaben für die Be­schaffung vorschriftsmäßiger Gebrauchsgegenstände auf den Etat. Ebenso stimmten sie einer weiteren Resolution Ab­laß bei, betr. Bekämpfung der Soldaten-Mißhandlungen durch Reform des Militärstrafrechtes, des Beschwerderechtes und des ehrengerichtlichen Verfahrens. Notwendig sei eine behördliche Regelung der Anrechnung der Militär-Dienstzeit aus das besoldungs- und pensionsfähige Dienstalter.

Graf Oriola (N.) stimmt Letzterem zu. Weiter sei notwendig eine Revision der Relikten-Fürsorge für Unter­offiziere und Mannschaften. In Bezug auf die Wieder­schaffung der 13. Hauptleute dächten seine Freunde ebenso wie der Vorredner. Militär-Mißhandlungen wünschten auch sie nicht. Eine Reform des Beschwerderechts akzeptieren sie, aber keinesfalls dürfte durch sie die Disziplin gefährdet werden. Was die Oeffentlichkeit des militärgerichtlicheck Verfahrens anlange, so meine auch er, daß die Ausschließ­ung der Oeffentlichkeit nur die Ausnahme bilden dürfe. Dem sozialdemokratischen Anträge wegen Erhöhung der Löhne stimme er selbstverständlich zu. Redner tritt weiter ein für reichlichere Flur-Entschädigungen nach Manövern.

Kriegsminister von Einem: Bei den Truppenübungen und Hebungen auf Schießplätzen müsse unendlich viel Rück­sicht genommen werden. Jedenfalls sei er bemüht, nicht nur die militärischen Interessen sondern auch die wirtschaft­lichen Interessen der Bevölkerung in der Umgebung der Uebungsplätze wahrzunehmen. Auf die Resolutionen gehe er heute nicht ein, sondern nur auf die Frage des Aggre- gierten-Fonds. Eine Erklärung, über die er sich mit dem Rechnungshöfe geeinigt habe, schließe mit der Anerkennung, daß die Heeres-Verwaltung in der Sache durchaus bona- stde gehandelt habe. Er selbst füge noch hinzu, daß bis 1908 die Sache geregelt werden soll. Es werde dann kein Hauptmann mehr sein an der Spitze der Kompanie, der nicht das Gehalt seiner Stelle erhalte. Bisher hätten Er­sparnisse nicht gemacht werden können wegen der unerläß­lichen Umbefestigungen und Umbewaffnungen. Die Regierung habe Alles getan, um allmählich die Forderungen in den Etat hinein zu bringen. Er hoffe, daß der Regierung dies gelungen sei und daß die Angelegenheit zu Ende geführt sei, ehe es zu einem Krieg komme und bevor wir unsere Waffen brauchen. Aber das sei sicher, der deutsche Soldat müsse die beste Waffe haben, die es gebe. Wir müßten kriegsfertig sein, damit es uns nicht gehe, wie vor 2 Jahren einer Republik, die, als damals Wolken auftauchten, Hun­derte von Millionen opfern mußte, um die Grenze zu sichern. Das Bestreben der Regierung werde es sein, unsere Armee in k riegsfertigem Zust ande zu halten. (Beifall.)

Tages-Keuigkeiten.

Aus Stadt Md Laud.

» Nagold, 25. April.

r Zur Personen- und Gepäcktarif-Reform.

Im Hinblick auf die am 1. Mai in Kraft tretende Reform des Personen- und Gütertarifs auf den deutschen Eisenbahnen ist es notwendig, sich damit bekannt zu machen, wie der Uebergang vom alten in den neuen Tarif sich voll­ziehen wird. Natürlich haben, wie die amtlichen Ueber- gangsbestimmungen besagen, die Fahrausweise aller Art, die bis zum 30. April 1907 gelöst worden sind, ihre Gültig­keit bis zu deren Ablauf. Die Gültigkeitsdauer bemißt sich nach den bisherigen Tarifen. Zu Fahrausweisen, die für

alle Züge gelten, sind Zuschlagkarten bei Benützung von Schnellzügen nicht zu lösen, wohl aber zu Fahrausweisen, die zur Schnellzugbenützung nicht berechtigen. Die Fahrt kann nach bisheriger Art unterbrochen werden, eine Be­scheinigung hierüber ist aber zur Gültigkeit der Fahrkarte nicht mehr notwendig und wird daher auch nicht mehr er­teilt. Auf alte Fahrkarten ohne Freigepäck wird die Ge­päckfracht nach dem neuen Gepäcktaris berechnet. Auf deutsche Fahrkarten mit teilweisem Freigepäck soll der alte Gepäcktarif angewendet werden, ausgenommen dann, wenn die Berechnung nach dem neuen Gepäcktarif sich billiger stellt. Bei Benützung von !>-Zügen sind vom 1. Mai ab Platzkarten nicht zu lösen. Für den Uebergang in höhere Wagenklassen sind, weil die bisher verwendeten Fahrkarten zum 1. Mai die Gültigkeit verlieren, Zusatzkarten nach dem, neuen Tarif zu bezahlen. In dem Personen- und Gepäck­verkehr mit dem Auslande tritt am 1. Mai noch keine Aenderung ein. Die hierfür bestehenden Rückfahrkarten werden auch fernerhin ausgegeben, auch wird Freigewicht im bisherigen Umfang gewährt.

Prozeßkosten. Wie dieTüb. Ehr." erfährt, berech­nen sich die Kosten im Strafprozesse gegen den Bauunter­nehmer Rückgau er in Stuttgart wegen des Nagolder Unglücks aus o 308 Mark.

Die diesjährige Hauptversammlung des Wurtt. Schwarzwald-Vereins nicht zu verwechseln mit dem im Juli stattfindenden Hauptvereins-Fest ist aus Sonntag den 12. Mai, vormittags 11 Uhr, nach Herrenalb, Hotel Bellevue, einberufen. Unter den von der Ortsgruppe Stuttgart des Schwäb. Albvereins im Jahre 1907 geplanten Wanderungen befindet sich u. a. auch eine Wanderung im Schwarzwald. Die Wanderung findet am 14. Juli bei jeder Witterung statt. Programm: Bahnfahrt nach Freuden­stadt. Obermusbach-Hornisgrindeblick-Kälberbronn-Große Tannen-Altensteig. Marschzeit 7 Stunden.

Inhalt des RegiernngS-lattes No. 13 vom 17. April. Verfügung des Justizministerium-, betr. dir Beglaubigungsbefugnis der Gerichtsschrcibereideamte» vom 23. März. Brkanntmachnng des Ministerium- de- Kirchen und Schulwesen-, betr die Genehmi­gung der Jda von Weidenbach-Gtistung in Buttenhausen, Obsramts Münfingen. Vom 37. Mürz 1907.

* Ebhausen, 22. April. Wie wir hören ging die bekannte Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen von W. Dengler's Witwe dieser Tage durch Kauf an deren Neffen und seitherigen Geschäftsführer Herrn Wilhelm Weimer aus Pfrondorf über. Das Geschäft dürfte unter der Leitung der jungen Kraft einen weiteren Aufschwung.nehmen.

r. Stuttgart, 24. April. Die Legitimations­kommission beschloß in ihrer Sitzung von heute nach­mittag über die Wahlanfechtung in den Bezirken Nürtingen und Waiblingen Beweise zu erheben.

r. Stuttgart, 24. April. In der Königstraße scheute gestern vormittag ein an einen Wagen eines Mineralwasser- Händlers gespanntes Pferd, rannte durch die Planie- und Münzstraße über den Marktplatz und zertrümmerte in der Sonnenstraße das Schaufenster eines Friseurs. Das Pferd trug erhebliche Verletzungen davon. Personen wurden nicht verletzt. Gestern nachmittag wurde am Mühlwehr beim See Seilerwasen in Cannstatt die Leiche des am31. v. Mts. bei einer Kahnfahrt im Neckar ertrunkenen Flaschners gelandet.

Schwäbischer Sängerbund. Letzten Sonntag tagte in der Liederhalle in Stuttgart der Gesamtausschuß des Schwäbischen Sängerbundes, erstmals unter dem Vorsitz des jetzigen Bundespräsidenten Rechtsanwalt Fr. List in Reut­lingen. Die Verhandlungen galten in erster Linie dem heurigen Liederfeist in Gmünd am 23./24. Juni, im be­sonderen der Durchführung der für die Hauptaufführnng so ungemein wichtigen Sängerkontrolle bei den Haupt­proben und beim Festkonzert. Das Programm der Haupt­aufführung erfährt diesmal eine, wie zu hoffen steht besonders auch den das Fest besuchenden kleineren und ländlichen Vereinen willkommene Neuerung in der Einfügung zweier Solonummern der in einigen Chören beteiligten Solisten: Frau Emma Tester-Stuttgart singt die Arie mit Orchester Gesang der Rezia" aus Oberon von Weber, Konzertsänger Karl Reusch-Berlin denGesang Wolframs" aus Tann­häuser von R. Wagner, mit Orchester. Auch am 1. Fest­tage wird Außerordentliches geboten. Da sich diesmal für Abteilung IV des Wettgesangs (Ehrengesang außer Preis­bewerbung) kein Verein angemeldet hat, so hat sich der Stuttgarter Liederkranz auf Einladung des Bundesaus­schusses bereit erklärt, an Stelle der Abteilung !das große ChorwerkDas Herz des Douglas" von Hegar aufzuführen, das neulich in Stuttgart so große Wirkung erzielt hat. Dadurch wird auch gerade der Teil des Festes, der auf Sonntag 23. Juni nachmittags nach der Essenszeit von 3 bis 5 Uhr fällt (Wettgesang in Abt. N mit 11 Vereinen und das genannte Chorwerk) eme große Anziehungskraft gewinnen. Als Festdirigent ist wiederum Prof. Förstler- Stuttgart gewonnen. Das Preisgericht wird gebildet von den Herren: Karl Beines, Musikdirektor in Baden-Baden; Prof. Hugo Jüngst, Kgl. Musikdirektor in Dresden; Chor­direktor Schlaich in Gmünd, Dirigent desBrüßler Gesang­vereins"; Rich. Wiesner, Musikdirektor in St. Gallen; Prof. Reinhold Wörz in Tübingen. Die Gesangslnspektion bei den wettsingenden Vereinen wird ausgeführt von den Herren: Schullehrer Ansel-Ludwigsburg, Reallehrer Bäuchlen und Oberlehrer Klotz-Eßlingen, Präzeptor Braun, Prof. Fladt, Hoforganist Schlegel-Stuttgart, Musikdirektor Buttschardt- Biberach, Mittelschullehrer Frohnmaier und Prof. Graf-Ulm, Prof. Hegele-Nürtingen, Schullehrer Kizler-Heidenheim, Musikdirektor Staudacher-Ravensburg, Musikdirektor Wein- Hardt-Reutlingen. - Den sonstigen Verhandlungen ist zu

entnehmen, daß Heuer ein Dirigentenknrs nicht stattfinden wird. Mit der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer und Ver­leger Hezw. deren in Berlin gegründeten Anstalt für musi­kalisches Aufführungsrecht sind Verhandlungen eingeleitet, um diese wichtige Frage in einer für die Bundesvereine günstigen Weise zu regeln. Prof. Wörz erstattete einen durch Proben auf dem Klavier unterstützten Bericht über das auf Befehl des Kaisers erschienene neueVolkslieder­buch", der wohl durch den Druck weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden wird. Das Gesamturteil lautete nicht günstig; die Sammlung, im besonderen die Neubearbeitung bekannter Lieder bietet viel dem Charakter des Volksliedes Widerfprech- cndes und würde, wenigstens im Süden Deutfchlands, wenig oder keinen Anklang finden. Die Tagung wurde mit einem gemeinsamen Essen in der Liederhalle beschlysfen, bei dem Schullehrer Merkle-Göppingen dem neuen Präsidenten, wie dem zur Freude aller ebenfalls anwesenden seitherigen Prä­sidenten, Geh. Kommerzienrat Oskar Merkel-Eßlingen, treff­liche Worte widmete.

Stuttgart, 20. April. Der Bericht des städt. chemi­schen Laboratoriums und Untersuchungsamts gibt einige abschreckende Beispiele von Nahrungsmittelverfälsch­ungen. Abgesehen von dem hohen Schmutzgehalt, der vielfach bei der Milch zu beanstanden war, und den vielen Butterforten, die als ranzig und verdorben beanstandet werden mußten, ergab sich, daß auch die gute Butter mehr­fach mit Zusätzen von 8086 °/o Margarine versetzt worden war. Käse, Schmalz, Wurst und Kartoffeln mußten öfters als verdorben beanstandet werden. Einen: der vielfach an- gepriesenen Trockeneierpnlver war, uni ihm die satte Farbe des Eigelbs zu geben, ein gelbroter Teerfarbstoff beige­mischt. Der Teerfarbstoff scheint überhaupt keine geringe Rolle in der Nahrungs- und Genußmittelbranche zu spielen. Z. B. war ein Früchtenbrot mit Teerfarbstoffverbessert".

Stuttgarts 23. April. Der Chefredakteur desStaats­anzeigers" Professor von Wieland, begeht heute seinen siebzigsten Geburtstag. Unter den zahlreichen Glückwünschen befindet sich ein herzliches Schreiben des Ministers des Innern.

Reutlingen, 22. April. Die Handelskammer hat

sich, wie mitgeteilt, für den Beitritt Württembergs zu einer Finanzgemeinschaft der beteiligten Staaten und für Erhe­bung Won Schiffahrtsabgaben nach den von Preußen ge­machten Vorschlägen ausgesprochen. Von den hiefür geltend gemachten Gründen und in der Beratung der Kammer zu Tag getretenen Gesichtspunkten heben wir hervor: Die Kammer hat davon ausgehend, daß Schiffahrtsabgaben eine Belastung des Verkehrs darstellen, bisher prinzipiell gegen deren Einführung Stellung genommen. Nachdem nun aber der Kammer die auf Grund von Verhandlungen zwi­schen Vertretern der beteiligten Bundesregierungen von preußischer Seite gemachten Vorschläge für eine durch Staats­vertrag kzu bildende Finanzgemeinschaft bekannt geworden sind, befindet man sich einer vollständig veränderten Sach­lage gegenüber, welcher auch die Kammer in Wahrung der wirtschaftlichen Interessen .des Landes Rechnung tragen'muß, denn statt der befürchteten Verteuerung des Wasserwegs durch Schiffahrtsabgaben tritt für Württemberg mit dem Anschluß an die Staatengerneinschaft eine wesentliche Ver­billigung des Verkehrs ein. Während nach den Be­rechnungen für die Einrichtung des Großschiffahrtswegs auf dem Neckar eine Abgabe von 0,42 -4 für 1 tkm. angenom­men wird, stellt sich dieselbe in der Gemeinschaft auf durch­schnittlich nur 0,04 ^ und für die hauptsächlichsten Roh­stoffe der Industrie, namentlich Kohle und Erze, voraus­sichtlich noch billiger. Waren seither die hohen Kosten und Kanalgebühren ein Haupthindernis für die Errichtung eines Großschiffahrtswegs auf dem Neckar, so werden durch den Beitritt Württembergs zur Staatengemeinschaft die bestehen­den Schwierigkeiten überwunden, das Zustandekommen dieses Verkehrswegs überhaupt ermöglicht und Handel und In­dustrie des Landes alle Vorteile eines Großschiffahrtswegs erschlossen. In der Gemeinschaft ist der Industrie Würt­tembergs das Mittel geboten, ihre durch hohe Bahnfrachten und sonst verteuerte Produktion erschwerte Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen durch ihre Lage und natürliche Hilfsmittel begünstigten Industriegebieten des Reichs zu heben, was bei den unwirtschaftlichen Zuständen unseres Eisenbahnverkehrs noch besonders ins Gewicht fällt. Es wäre daher eine folgenschwere Verkennung der Lebensinteressen un­seres Landes, wenn Württemberg die ihm gebotene Ge­legenheit versäumen und sich dieser Verkehrsgemeinschaft nicht anschließen würde. Handelt es sich aber darum, in einer leistungsfähigen Anlage des Großschiffahrtswegs nach ein­heitlichem großzügigen System für die wirtschaftliche Ent­wicklung der beteiligten Staaten neue Grundlagen zu schaffen, so sind Schiffahrtsabgaben nicht zu umgehen. Die Kammer gibt dabei der Erwartung Ausdruck, daß alle Abmachungen zwischen den vertragsschließenden Staaten, unter Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte, in einem alle Teile gleich verpflichtenden und ebenso gleichberechtigenden Staatsvertrag von unbeschränkter Dauer getroffen werden. Insbesondere befürwortet die Kammer vertragsmäßige Feststellung der Tarifsätze mit einer Höchstgrenze sowie der Anteile der Ver­tragsstaaten an dem Ertrag der Abgaben und die Auf­nahme der Bestimmung, daß eine Rückvergütung von Schiff- fahrts- und Kanalkosten, welche einzelnen Vertragsstaaten vor Abschluß der Gemeinschaft entstanden sind, ausgeschlossen fein soll. Die Anlage des Neckarkanals ist so zu gestalten, daß derselbe mit Schiffen von mindestens 1000 Tonnen Tragfähigkeit befahren werden kann. Von besonderer Wich­tigkeit für die Erfüllung seiner wirtschaftlichen Zwecke wie für die Rentabilität des Neckarkanals ist es aber, daß der- felbe bis Plochingen weitergeführt wird. Als Knoten- und Kreuzungspunkt für das obere Neckar- und Filstal, wo