r. Ulm, 12. April. In Ehrenstein ist in vergangener Nacht das von zwei Familien bewohnte Armenhaus nieder- gebrannt. . Die Insassen konnten sich retten. In Donau­rieden brannte das Haus des Maurers Pflug ab. Das Feuer griff so rasch um sich, daß ein 4jähriges Kind nicht mehr gerettet werden konnte und deshalb verbrannte, wäh­rend den übrigen Bewohnern nur die Rettung des nackten Lebens gelang. Ein einjähriges Kind konnte nur noch im letzten Augenblick aus dem brennenden Hause geholt werden.

r. Ulm, 11. April. Die bürgerlichen Kollegien er­ledigten in ihrer hmtigen Sitzung eine größere Anzahl von Etats. Der Etat der bürgerlichen Stiftungspflege schließt bei 598000 Ausgaben mit einem Abmangel von 318482 ^ ab, von dem 300000 durch die Stadtkasse und der Rest aus Restmitteln gedeckt wird. Der Aufwand für die ein­zelnen Schulen verteilt sich wie folgt: Gymnasium 82693 «T, Realgymnasium und Oberrealschule 128711 Elementar­anstalt 20300 Mittel- und Volksschulen 236533 Sonntagsgewerbe- und Fortbildungsschulen 41514 Frauenarbeitsschule 27627 -4. Nach einer vom Stadtvor­stand bekannt gegebenen Uebersicht sind in den letzten 15 Jahren 2 060 000 Bauausgaben für Schulzwecke gemacht worden. Bei dem Etat des Elektrizitätswerks belaufen sich die Einnahmen auf 281900 -U, die Ausgaben auf 245 548 Der Ueberschuß von 36452 wird durch den Abmangel im Etat der Straßenbahn wieder aufgezehrt. Der Straßen­bahnetat steht eine Einnahme aus Fahrgeldern von 155 000 vor (gegen das Vorjahr über 60 000 mehr) ist aber mit Um- und Erweiterungsbauten des Netzes sehr stark belastet. Der Hochbauetat enthält Ausgaben in Höhe von 143813 .4. Der Tiefbauetat schließt mit 272276 Ausgaben und 317i 0 Einnahmen ab. Der Armen­pflegeetat sieht bei 177142 ^ einen Abmangel von rund 119000 vor, der durch die Hospitalverwaltung Deckung findet. Bei Beratung des Etats der Friedhofverwaltung wurde der Vorschlag gemacht, die Amortisationsquote, die bei Kremationen jetzt 40 bezw. 60 beträgt, mit Rücksicht darauf, daß in Jena die Einäscherungsgebühr herabgesetzt wurde und deshalb ein Abwandern nach dorthin von Bayern und Württemberg zu befürchten sein dürste, zu ermäßigen. Es sollen hierüber Verhandlungen mit dem Feuerbestattungs­verein gepflogen werden. Beim Krankenpflegeetat teilte der Stadtvorstand mit, daß man mit Rücksicht auf die allge­meine Teuerung sich gezwungen gesehen habe, die Kur- und Verpflegungssätze von 1.80 ^ auf 2.20 per Tag zu erhöhen.

Gerichtssaal.

Tübingen, 12. April. Strafkammer. Am Sonntag 27. Jan. wurden in Affstätt Kinder, die sich mit Schlitten­fahren vergnügten, von einem gräßlichen Unglück ereilt. Ein herrenloses Pferd raste mit einem Schlitten die Straße daher, der Schlitten ^prallte an dem der Kinder an und so kam es, daß die 13jähx. Rosine Dingler infolge der Verletzungen an Verblutung starb, während die 9jähr. Rosine Böß einen Bruch beider linker Oberschenkelknochen davontrug, längere Zeit krank war und heute noch an den Folgen der Ver­letzungen zu leiden hat. Unter der Anklage der fahrlässigen Tötung stand gestern der Kutscher Jakob Gauß von Her­renberg vor Gericht. Dieser war an jenen: Tage auf der Rückfahrt von Dsckenpfronn nach Herrenberg begriffen. Bei der Kronenwirtfchast in Affstätt hielt er an, übergab sein Pferd dem 7jährigen .Kronenwirtssohn. Das Pferd wurde unruhig und galoppierte davon, vom Kutscher verfolgt. Gauß wurde zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt.

Deutsches Reich.

Berlin, 12. April. Die drei freisinnigen Gruppen des Reichstages haben folgende Resolution zur zweiten Beratung des Etats des Reichsamts des Innern einge­bracht: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, im Wege der Gesetzgebung eine Regelung des Submissionsverfahrens in Anlehnung an die in Preußen erlassenen Bestimmungen herbei zu führen, durch welche insbesondere durch Teilung der ausgeschriebenen Lieferungen von Arbeiten in tunlichst kleine Lose den Angehörigen des gewerblichen Klein- und und Mittelgewerbes die Beteiligung am Lieferungsverfahren ermöglicht wird.

Berlin, 12. April. Auf Ersuchen des Pariser Kor­respondenten des Berliner Tageblatts hat der französische Minister des Aeußeren Pichon seine Ansichten über eine Berliner Weltausstellung in einem Brief niedergelegt, der politisch nicht ohne Interesse ist. Der Minister schreibtj:

Der Gedanke, in Berlin im Jahr 1913 eine Weltaus­stellung gelegentlich der 25jährigen Gedenkfeier der Thron­besteigung Wilhelms ll zu organisieren, könne in Frankreich nur mit Sympathie begrüßt werden. Es sei nicht zweifel­haft, daß Industrie und Kunst Frankreichs es sich als Ehre anrechnen würden, an diesem Feste der Arbeit teilzunehmen. Frankreich könne sich nur Glück wünschen zu der Gelegenheit, die ihm von Deutschland geboten werde, um nun auch die Entwicklung seiner Industrie und seines Handels zu zeigen.

r. Konstanz, 12. April. Zu der unter dem Verdacht der Spionage am Sonntag früh erfolgten Festnahme des Versicherungs-Oberinspektors Oskar Schwenk auf Grund eines amtsgerichtlichen Haftbefehls schreibt die Konst. Ztg.: Die Vorgänge, die zur Verhaftung des Beschuldigten führten, liegen nur kurze Zeit zurück. Obwohl sich die Oeffentlichkeit bedauerlicherweise der subtilen Angelegenheit bemächtigt hat, ehe dieses ihren Weg an das zuständige Reichsgericht ge­nommen hat, haltm wir uns doch nicht für berechtigt, auf Einzelheiten näher einzugehen, nur soviel sei vorerst mit­geteilt, daß es sich um die Auffindung komprimittierender ' Papiers handelt, die Schwenk mit französischen Interessenten

gewechselt haben soll., Schwenk war als Kreis- und Ober- verficherungsinfpektor.einer Bremer Versicherungsgesellschaft erst vor kurzem hieryergezogen. Als Schriftführer des Kavallerievereins war er auch gesellschaftlich den Konstanzern kein Fremder.

r. Aus Franke«, 12. April. Die 75jährige Witwe Vogel in Gochsheim zündete mit Petroleum das Feuer an. Augenblicklich stand die Bedauernswerte in Hellen Flammen. Die Frau erlitt einen qualvollen Flammentod.

Altötting am Inn, 11. April. Eine bezeichnende Nachricht bringt die Bayr. Landeskorr.: Am 4. April traf am hiesigen Wallfahrtsort Prinzessin Ludwig Ferdinand, Infantin von Spanien, ein und überbrachte ein goldenes Weihegeschenk des Königspaares von Spanien zum Dank für die Errettung vor dem Bombenanschlag am Hochzeits­tag. Das Geschenk enthält das Bild des spanischen Königs­paares, unterhalb die Widmung des Königs und darunter, in Gold gefaßt, jenen Bombensplitter, der in den Hochzeits­wagen geflogen war.

Marburg, 11. April. Im Dorf Argenstein fuhr am Dienstag ein Automobil aus Frankfurt in so raschem Tempo die Straße, daß zwei Knaben darunter gerieten und ziemlich erhebliche Verletzungen erhielten. Das Auto blieb dann in beschädigtem Zustand in einer Gartenhecke hängen. (Es fängt wieder gut an! Red.)

Dortmund, 12. April. Familientragödie. Die seit Montag vermißte Bergmannsfamilie Gläser in Eving wurde heute von der Polizei, welche die Wohnung der Familie gewaltsam öffnete, in grauenerregendem Zustand tot ausgefunden. Der Mann, die Frau und 5 Kinder sind tot; die Kinder weisen Strangulationsmerkmale auf. Alle Leichen sind stark verwest.

Hamburg, 10. April. Die Altonaer Polizei verbot heute ein Plakat der Deutschen Friedensgesellschaft. Die intriminierten Sätze der Ankündigung lauten: Sollte das Werk der Haager Konferenz zum Scheitern gebracht werden, so würden die Lasten vermehrt und an Stelle der Peitschen würden Skorpionen treten. Die es daher gut meinen mit ihrem Volke, sollen sich dem Bestreben anschließen, einen Druck zu erzeugen, der nötig sein wird, um die offiziellen Vertreter im Haag zu einer fruchtbringenden Arbeit zu veranlassen.

Max Haushofer

Zu Gries bei Bozen starb im fast vollendeten 67. Lebensjahr Dr. Max Haushofer, Professor des Münchener Polytechnikums. Der Verstorbene war ganz besonders durch feine ungewöhnliche Vielseitigkeit ausgezeichnet, Gelehrter, Dichter, Sozialpolitiker und Parlamentarier und auf jedem dieser Gebiete hervorragend tüchtig. Am 23. April 1840 zu München als Sohn des Landschaftsmalers Max Haus­hofer geboren, hatte er sich dem Studium der National­ökonomie gewidmet, in der er, wie in der Statistik, bereits 1868 eine Professur an der neugestifteten Technischen Hoch­schule zu München erhielt. Ein Mann von großer Rede­gabe, war er ein sehr beliebter Dozent und gelangte 1875 für die Stadt München als Abgeordneter in den bayrischen Landtag, wo er der nationalliberalen Partei angehörte und sich mehrfach hervortat. Neben seinen zahlreichen Fachschriften beschäftigte er sich ganz besonders mit der Sozialpolitik, in der er zugleich reformfreundlich und versöhnlich auftrat. Daneben galt sein Interesse der Erforschung der moralischen Lebensbedingungen, besonders für die mittleren Volksschichten, welchen philanthiotischen Bestreben er sein letztes, erst vor kurzem erschienenes BuchLebenskunst" widmete.

Haftung der Automobilfahrer Fuhrwerken gegenüber. Die ZeitschriftDer Holzmarkt" bringt aus derDeutschen Juristen-Zeitung" die nachstehende, wie es scheint, noch sehr wenig bekannte Entscheidung des Reichs­gerichts:

B. fuhr eines Tages mit seiner Ehefrau in einem von ihm selbst gelenkten Einspänner die Chausse entlang, als ihnen das Automobil des Beklagten, von diesem selbst ge­leitet, entgegenkam. Kläger wurde es auf ungefähr 300 Schritte gewahr, stieg, da sein Pferd an Automobile nicht gewöhnt war, auch früher schon einmal vor einem solchen gescheut hatte, ab, faßte das Pferd am Kopf und führte es an den Straßenrand, wo er es festzuhalten suchte. Gleichzeitig suchte er mit erhobenem linkem Arme dem Auto­mobil ein Zeichen zu geben, das Beklagter allerdings nicht bemerkt haben will, so daß er seine Fahrt in demselben Tempo, nämlich mit der polizeilich zugelassenen Geschwin­digkeit fortsetzte, obwohl das Pferd unruhig wurde, den Kopf hob und mit den Vorderbeinen trippelte. Als das Automobil nahe heran war, machte das Pferd einen Seiten­sprung, wobei die Deichsel brach und ging durch. Die Ehe­frau des Klägers wurde aus dem Wagen geschleudert und erlitt einen Schädelbruch, an dessen Folgen sie starb. Kläger klagte auf Schadenersatz für sich und seine Kinder. Das Reichsgericht hob das Urteil der Vorinstanz, durch das die Klage abgewiesen war, auf. Auch in diesem Urteil war schon ausgeführt, daß der Automobilführer nicht bloß die Polizeivorschriften zu beachten, sondern je nach Lage der Sache darüber hinaus Schaden zu verhüten bestrebt sein müsse, nahm aber an, daß vorliegend dazu keine Veran­lassung Vorgelegen habe. Das Reichsgericht stellt fest, daß, der Gefährdung entsprechend, von den Äutomobilfahrern ein besonders hoher Grad von Vorsicht zu fordern ist, gemäß dem Grundsatz, daß mit dem Grad der mit einen: Unternehmen oder Betriebe für Dritte hervorgerufenen Ge­fahr sich auch die Anforderung, an die anzuwendende Sorg­falt steigert. Danach habe Beklagter sich nicht darauf ver­lassen dürfen, daß es den: Kläger gar wohl gelingen werde, das Pferd zu beruhigest. Er mußte halten, wenn auch nur

eine (nicht bloß entfernte) Möglichkeit einer Gefahr für die Insassen des Wagens vorhanden war.

Vorstehende, in erheblichem Umfange prinzipielle Entscheidung des höchsten Gerichtshofes ist sowohl für Automobilführer wie für die ein Fuhrwerk Benutzenden von weittragender Bedeutung. Jeder Lenker eines Fuhrwerks, dessen Pferde durch ein entgegenkommendes Automobil er­heblich unruhig werden, ist nunmehr berechtigt, den Auto­mobilführer durch Winken solange zun: Halten zu veran­lassen, bis er selbst an dem haltenden Auto vorübergekom­men ist. Die Nichtbeachtung dieser Aufforderung seitens des Automobilführers legt letzterem die weitgehendste Haf­tung auf.

Ausland.

Innsbruck, 9. April. Im Schlosse Runkelstein bei Bozen starb gestern nacht einer der originellsten Gastwirte Tirols, der unter dem Namen Sarner Toni bekannte Anton Pircher. Er hatte viele Jahre an der Sarnerstraße eine Weinschenke und war wegen feiner Grobheit, in der seine zwei Schwestern, die ihm in der Wirtschaft halfen, mit ihm wetteiferten, aber auch wegen seines grundehrlichen Charakters berühmt. Jeder Gast wurde genau betrachtet, ob er auch das, was er verlangte, vertragen könne. Wenn der Toni meinte, jetzt sei es genug, dann bekam man auch um schweres Geld keinen Tropfen von seinem guten echten Wein mehr. Vor vier Jahren gab er, ein nahezu 80jähriger, die Wirtschaft auf und fand im Schlosse Runkelstein Unter­kunft.

Cincinati, 11. April. Der Schwiegersohn des Prä­sidenten Roosevelt Longwarth, der Mitglied des Kongresses ist, erklärte sich für Aufstellung der Kandidatur Taft für die Präsidentenwahl im Jahre 1908. Er betonte, daß er damit zwar nur seine eigene Meinung ausspreche, daß er aber glaube, Taft verkörpere in den Augen des Volkes den Geist der Regierung Roosevelts.

Ottawa, 11. April. Heute entgleiste in der Nähe von Chapleau, Provinz Ontario, ein Durchgangszug der Canadian Pacific Bahn. 5 Wagen stürzten einen Bahn­damm hinunter und gerieten in Brand; 15 Personen wurden getötet.

Petersburg, 12. April. Der Börsenztg. wird aus Riga telegraphiert: Bei einer Haussuchung, *die bei den: russischen Untertanen Rintsch vorgenommen werden sollte, drang die Polizei irrtümlicherweise in die Wohnung des deutschen Reichsangehörigen Ritenhaus. Dieser verschloß, in dem Glauben, daß es sich um einen Einbruch handle die Tiire und verweigerte die Oeffnnng. worauf die Polizei die Türe erbrach, feuerte und Ritenhaus verwundete. Ritenhaus soll dm Vorfall alsbald dem deutschen Generalkonsul angezeigt und dem Auswärtigen Amt in Berlin mitgeteilt haben.

Belgrad, 11. April. Verschiedene Vorkommnisse ver­letzten Zeit zeigen mit Deutlichkeit, daß die Regierung und der König eine Revolution von oben vorbe­reiten. Die Vertagung des Parlaments, sowie der Mas über die Verlängerung des vorjährigen Budgets ohne Skup- schtinabeschluß, der heute zu erwarten ist, bedeutet offen­kundig eine Verfassungsverletzung und das Erstreben der vollkommenen Ausschaltung des Parlaments aus den Maß­nahmen der Regierung.

Vermischtes.

Gesundheitsregeln in den Schulen. Anläßlich der silbernen Hochzeit' des deutschen Kaiserpaares hat der Berliner Verein für Schulgesundheitspflege einer großen Zahl von Schulen geschmackvoll ausgestattete Tafeln ge­schenkt, auf denen die für Kinder wichtigsten Gesundheits­regeln verzeichnet waren. Diese Tafeln hatten natürlich den Zweck, die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen und ihnen die Regeln einzuprägen, lieber den Erfolg dieses Unternehmens hat Professor Kemsies in einer Sitzung des Vereins berichtet. In der von ihm geleiteten Real­schule hatte er zwei solcher Tafeln aufgestellt und beob­achtete nun das Verhalten der Kinder ihnen gegenüber. Einige lasen die Regeln mehr als einmal, andere machten sich Abschriften, wieder andere begnügten sich damit, faule Witze zu reißen. Nach einem halben Jahr wurden die Tafeln fortgenommen und dann in der Tertia ein Klassen- auffatz über die Gesundheitsregeln aufgegeben. Es stellte sich heraus, daß die Kinder nur einen Teil der Regeln be­halten hatten, und zwar waren ganz bestimmte Regeln in größerer Uebereinftimmung den Schülern gegenwärtig. Diese verhielten sich in einigen Regeln gegenüber durchaus kritisch. Sie sahen z. B. nicht ein, daß ein angemessener Wechsel zwischen Ruhe und Arbeit notwendig ist; vielmehr hielten sie die Arbeit für eine überflüssige Beigabe. Ob die Tafeln ihren Zweck, das hygienische Wissen der Schulkinder zu mehren, erfüllt haben, muß dahingestellt bleiben. Die meisten lasen die Regeln nur einmal flüchtig durch und eigneten sie sich nicht an.' Es wurde daher in Anregung gebracht, die Gesund­heitsregeln in kleinen Gruppen zusammenzufassen, sie in Schulheften oder an Wandfriesen anzubringen und sie ge­legentlich in: Unterricht zu besprechen.

Wie schlachtet man Fische? Am kunstgerechtesten und den Tierschutzbestrebungen zugleich am entsprechendsten wissen die Holländer die Fische zu schlachten. Damit er­füllen sie nicht nur einen Akt der Humanität, sondern wissen auch den guten Geschmack der Fische zu erhalten. Kein Holländer würde abgestorbene Fische essen, jeden Fisch schlachtet man daselbst regelrecht, indem man ihm hinter dem Kopfe mit einen: scharfen Messereinen einzigen tiefen Schnitt gibt, der das Gehirn vom Rückenmark trennt und den Fisch sofort tötet. Das Fleisch ist durch das Schlachten viel fester, der Geschmack viel besser, die Haltbarkeit erhöht und die Speise