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Mit dem Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

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Magold» Donnerstag den 11. April

1907

Amtliches.

An die Gemeindebehörden.

Da die Anmeldungen zur Hagelversicherung bei der norddeutschen Hagelversicherungsgesellschaft

jetzt zu erfolgen haben, werden die Gemeindebehörden hiemit unter Bezugnahme auf den Ministerial-Erlaß vom 19. v. Mts. Amtsbl. S. 198 aufgefordert, Beschluß über die Uebernahme eines Teils der Kosten der Hagelversicherung auf die Gemeindekasse zu fassen und Unausgesetzt daraus hinzuwirken, daß sämtliche Landwirte ihrer Gemeinde wenigstens ihre Halmfrüchte gegen Hagelschaden bei der in­folge der abgeschlossenen Uebereinknnft mit dem württem- bcrgischen Staat für die Landwirte am vorteilhaftesten norddeutschen Hagelversicherungsgesellschaft durch Vermitt­lung der für die einzelnen Gemeinden aufgestellten Agenten versichern.

Als Agenten sind im Bezirk aufgestellt: Verwaltungsaktuar Maier in Altensteig, Mittelschullehrer Tafel in Altensteig,

Schultheiß Den gl er in Ebhausen,

Höhn in Wringen,

Kern in Gültlingen,

Gerichtsvollzieher Helber in Haiterbach,

Gärtner Julius Raas in Nagold,

Schultheiß Klink in Untertalheim, Oberamtsbaumwart Bi hier in Walddors, Stadtschultheiß Mutschler in Wildberg.

Bis I Juni ds. Js. ist als portopflichtige Dienst­sache anher zu berichten, ob und in welchem Umfang die Landwirte sich gegen Hagelschaden versichert haben.

Nagold, 10. April 1907.

K. Oberamt. Ritter.

Uotttische Hleverficht.

Eine reichsgesetzliche Regelung des Radsahr­verkehrs oder wenigstens eine Uebereinstimmung in den Radfahrverordnungen aller deutschen Bundesstaaten wird durch einen Beschluß des Bundesrats angestrebt, der sich im Reichsanzeiger" veröffentlicht findet. Der Beschluß geht dahin, die einzelnen Regierungen zu ersuchen, den Radfahr­verkehr in ihren Gebieten nach Maßgabe besonders abge­druckter Grundzüge zu regeln. Diese Grundzüge sind in 17 Paragraphen zusammeugefaßt und betreffen u. a. allgemeine Vorschriften, Beschaffenheit des Fahrers, den Personenaus­weis des Radfahrers, die besonderen Pflichten des Radfahrers, die Benutzung öffentlicher Wege und Flächen, Strafbestimm­ungen usw.

Die Flut der Veröffentlichungen Montag- ninischer Papiere steigt immer höher, zumal sich jetzt auch noch weitere Blätter Material beschafft haben. Ein förmliches Tohu-Wabohu erbärmlichsten Klatsches und kom- promittierendster Enthüllungen, kompromittierend namentlich für vatikanische Kreise, in im Entstehen begriffen. Ein fremder Botschafter oder Gesandter nach dem andern sieht

sich genötigt, bei Mmenceau oder Pichon vorzusprechen und zu versichern, daß Montagnini ganz falsches Zeug nieder­gelegt habe. Der englische Botschafter Bertie bezeichnete den ehemaligen Nuntius sogar als einen dreisten Lügner, und ähnlich äußerten sich die Botschafter Khevenhüller (Oester­reich-Ungarn) und Nelidow (Rußland), denen Montagnini beleidigende Aeußerungen gegen Combes, Pelletan und an­dere französische Staatsmänner in den Mund gelegt hatte. Aus der Fülle des neuerdings veröffentlichten Materials sei nur einiges hervorgehoben. So geht Ms den Dokumenten mit ziemlicher Sicherheft hervor, daß es nicht an den fran­zösischen Geistlichen lag, wenn die Kultusgemeinschaften Briands nicht angenommen wurden, sondern an Rom, das sich nicht dazu verstehen wollte, mit dem Staat zu verhan­deln. Nicht ohne Pikanterie sind Enthüllungen über gewisse Geldgeschäfte. Aus den Veröffentlichungen geht hervor, daß z. B. ein Bischofshut 2800 Frank und ein Erzbischofs- hnt 3465 Frank kosten; Titel als Lieferanten des Papstes und Orden sind je nach Vermögen der Beglückten teurer oder billiger. In einem Brief vom Februar 1905 an Merry del Val wird über einige solcher Geschäfte für den Peters­pfennig niit einer Offenheit berichtet, die viel eher kaufmän­nisch als diplomatisch ist.

Die russische Duma beschäftigte sich am Dienstag mit der Agrarfrage. Mehrere Redner erörterten sie in langen Reden, vor halb leeren Bänken. Der Monarchist Schulguin machte sich in längeren Ausführungen über die Linke lustig, was zu dem Antrag führte, dem Deputierten ein Mißfallensvotum zu erteilen. - Wie dieNowoje Wremja" meldet, befindet sich die Universität Kiew völlig in der Gewalt der Revolutionäre. Die Universität ist, so schreibt das Blatt, in einen von der Regierung unterhaltenen politischen Klub verwandelt. Die Universität Moskau wird voraussichtlich vor dem Mai nicht wieder eröffnet werden.

Der Sultan von Marokko hat sich angesichts der sehr energischen Maßnahmen Frankreichs zu einer Kund­gebung aufgeschwungen, die in der Hauptmoschee von Fez verlesen wurde und die folgenden Wortlaut hat:Ihr habt Kenntnis erhalten von der Ermordung des französischen Arztes durch den Pöbel von Marrakesch, sowie auch von der Ermordung von Franzosen in Tekna und Tanger. Ihr wißt auch, daß ein Franzose in Fez verwundet wurde. Wir teilen Euch mit, daß die französische Regierung sehr aufge­bracht ist und daß ihre Erregung ihren Höhepunkt erreicht hat. Daher hat sie auch einen Teil ihrer Truppen zusammen­gezogen und die Stadt Uschda besetzen lassen. Die französische Regierung ist hierbei in ihrem Recht. Wir hatten Euch zu wiederholten Malen nachdrücklichst auf die Folgen auf­merksam gemacht, die das Verhalten der Bevölkerung haben könnte, und Ihr habt unfern Ermahnungen nicht Rechnung getragen; die gegenwärtigen Ereignisse sind durch Eure Schuld entstanden. Jetzt wollen wir uns bemühen diese Angelegenheit zu regeln und dafür, wenn es nötig ist, Gut und Blut zu opfern, um zwischen der französischen Regierung und uns gute Beziehungen wiederherzustellen und der Be­setzung Uschdas ein Ende zu machen. Wir teilen Euch dieses mit, damit Ihr Euch von allen Unruhen fernhaltet." !

Daß diese Kundgebung einen besonderen Wert hatte, wird

man nicht gerade behaupten können, sie läßt jedoch erkennen, daß der Sultan wenigstens guten Willen zeigt. Etwas auffällig bleibt allerdings, daß noch gar nichts darüber verlautet, wie sich der Sultan zu den Forderungen Frank­reichs stellt.

Wie es dem Hottentottenhäuptling Simon Köpper entgegen seiner früheren Kapitulationserklärung mög­lich wurde, erneut eine feindliche Haltung einzunehmen und m die Kalahari abzurücken, ergibt sich aus nachstehenden weiteren amtlichen Meldungen aus Südwestafrika:Der Marsch Simon Köppers nach Gochas wurde durch die Heranziehung entfernter und in der Kalahari weit zerstreuter Banden, sowie durch das tiefe sandige Dünengelände und die Mit­führung von Weibern und Kindern erheblich verlangsamt. Major Pierer, der diesen Marsch zunächst überwachte, wurde durch Mangel an Verpflegung und Wasser gezwungen, die Truppe schneller nach Gochas vorauszusenden. Mft Pa­trouillen hielt er jedoch die Fühlung mit Simon Köpper aufrecht ünd hoffte hierdurch dem Kapitän, dessen Haltung bisher verläßlich erschien, das Sammeln seiner ängstlichen und mißtrauischen Leute zu erleichtern." - In London, wo jetzt der Minister der Kapregierung, Dr. Jameson, em- getroffen ist, werden demnächst die Beratungen über den Uebertritt von Aufständischen aus Deutsch-Südwestafrika auf englisches Gebiet und über die von englischer Seite er­hobenen Ansprüche auf Rückerstattung der Kosten für den Unterhalt dieser Aufständischen im Kapland und im Bet- schuanaland wieder ausgenommen werden. England stellt die eigenartige Forderung, für den Unterhalt aller, also auch der auf englischem Gebiet verbliebenen Uebergetretenen ent­schädigt zu werden.

In bezug auf die in Washington abgehaltene Konferenz zur Beilegung der mittelamerikanischen Streitig­keiten erklärte Staatssekretär Root, die Konferenz sei zu der Ansicht gelangt, daß der gegenwärtige Zeitpunkt geeignet sei, um durch gemeinsames Vorgehen den Feindseligkeiten in Mittelamerika ein Ende zu machen. Wenn dieses Re­sultat durch Vorstellungen der Vereinigten Staaten und Mexikos erzielt werden könnte, wolle man andere Mittel nicht zur Anwendung bringen. Inzwischen wird aus Managua gemeldet, daß die nikaraguanischen Truppen weiteres feindliches Gebiet besetzt haben.

Die Vollversammlung des deutschen Handelstages

ist am Dienstag in Berlin eröffnet worden. Staatssekretär Graf Posadowsky sagte in seiner Begrüßungsansprache, unsere Industrie und unser Handel befänden sich in durchaus befriedigender Lage. Zahlreiche Arbeiter müßten vom Ans­lande herangezogen werden. Andererseits seien gesteigerte Forderungen von Seiten der Arbeiter hervorgetreten. Die Wissenschaft und die Praxis bemühten sich vielfach, die wider- streitenden Interessen beider Parteien auszugleichen. Bezüg­lich der baren Umlaufsmittel sei es unzutreffend, für den gegenwärtigen hohen Diskont die gesetzlichen Grustdlagen ! unserer Reichsbank verantwortlich zu machen. Zur Sach-

WeinMchungen im Mittelalter.

In unserer Zeit der Weinschmierprozesse, der Wein­parlamente und der Weinschutzinterpellationen, sei an einige Vorkommnisse aus derguten alten Zeit" erinnert.

Am 22. April 1472 lud die Stadt Basel eine Reihe elsässischer Herren und Städte zu einem Tag nach Kolmar ein, um über Maßregeln wider die zunehmende Weinfälschung zu beraten. Bei der damaligen Zersplitterung der ober­rheinischen Lande in eine Unzahl kleiner und kleinster Ter­ritorien war es natürlich angebracht, den Kreis der Teil­nehmer möglichst weit zu ziehen, wenn man sich irgend einen Erfolg versprechen sollte. Im Mai wurden also noch etwa 20 weitere Herren und Städte, diesmal auch von der rechten Seite des Rheins zu den Beratungen cingeladen. Basel begründete seinen Schritt wie folgt:' Man habe es lange empfunden und empfinde es noch täglich, daß die Weine in diesem Lande allenthalben gcarznet (gefälscht) und anders gemacht werden, denn sie Gott hat wachsen lassen. Schade, daß wir nicht erfahren, was auf diesen Zusammenkünften beschlossen wurde. Ganz unbrauchbar scheinen die Ent­schließungen nicht gewesen zu sein, wenn sie zusammenfallen mit den Bestimmungen der Basler aus dem folgenden Jahre, die niemanden gestatteten, solche Weine im eigenen Gebiet zu kaufen oder zu verkaufen. Wer solchgemachte" Weine in die Stadt bringt, soll gestraft werden, daß er anderen ein Beispiel wird.

Unterexemplarischer" Bestrafung verstand inan aber

im ausgehenden Mittelalter etwas ganz anderes als heute, wo der Schmierer mit einigen hundert Mark Geldstrafe oder ein paar Wochen Gefängnis davon kommt. Im Bodensee­gebiet, für das eine Reihe von Notizen überliefert ist, ahn­dete man derlei Vergehen mit der Strafe des Ertränkens. Natürlich fruchtete auch diese Härte nicht, zumal vielfach Begnadigung erfolgte, wie z. B. eine Reichenauer Frau, die in drei Zuber mit Trauben Wasser geschüttet,damit die Geschöpfe Gottes gefälscht und ehrliche Leute betrogen hatte," von ihrer gnädigen Herrschaft geschont wurde.

Wenigstens teilweise gerechtfertigt war die Strenge angesichts der Verwendung gesundheitsschädlicher Stoffe. Schon der Ausdruckarznen" deutet ja nicht ans einfachen Wafferziffatz hin und überdies wissen wir ganz bestimmt, daß eine Anzahl sehr bedenklicher, übrigens auch heute noch benützter Mittelchen den:Wein" das gewünschte Aussehen und sonstige Erfordernisse verleihen sollten. Unsere Vor­fahren waren also durchausauf der Höhe".

Weintrinker und Weinpanscher dürfen sich also heut­zutage trösten; die Weintrinker, weil sie vielleicht ehedem auch kein reelleres Gewächs zu kosten bekommen hätten; die Weinschmierer aber haben allen Anlaß, sich zu freuen, daß sie nicht nachaltem, löblichem Brauch", vielleicht gar in ihnen: eigenen Fabrikat, ersäuft werden wie eine Katze.

(Bad. Pr.)

Fortschritte der Röntgenbehandlung. Die Rönt­genbehandlung hat im letzten Jahre trotz mancher Enttäusch­ungen, die nicht erspart blieben, im ganzen einen Fortschritt

zu verzeichnen. In erster Linie ist nach Angabe der Archive für Röntgenstrahlen (London) die Verwendung der Röntgen­strahlen zu diagnostischen Zwecken ausgestaltet worden. Die Expositionszeit hat bei der Aufnahme von Röntgenphoto- graphicn noch erheblich verkürzt werden können, so daß die Aufnahme des Schattenbildes tief liegender Organe nunmehr als eine momentane bezeichnet werden kann. Das ist von hoher Bedeutung, weil das Bild bei einer längeren Expo- sttionszeit durch die Atmungsbewegungen verwischt wird. Auf Grund der neuesten Versuche hegt man die berechtigte Hoffnung, daß es bald gelingen werde, frühe Anzeichen der Gicht, des Rheumatismus und rheumatischer Gelenkentzündung mittels der Röntgenstrahlen festzustellen. Die Einspritzung von Sauerstoff in die Gelenke und neuerdings auch in die Blase, hat dazu beigetragen, eine größere Differenzierung des Schattenbildes der inneren Organe herbeizusühren. Auch die Untersuchung der Niere ist durch Einführung dieser Methode gefördert worden. Eine der neuesten Errungen­schaften der Radioskopie ist die Untersuchung des Magens während seiner Verdauungstätigkeit. Wenn eine derartige Untersuchung vorgenommen wird, muß der zugeführten Nahrung Wismut beigemengt werden, um sie durchsichtig zu machen. Diese neue Methode hat zur Feststellung einer Rkihe von Funktionsstörungen des Magens geführt; auch konnte man bei Anfällen von Epilepsie, Neurasthenie und Migräne eine zeitweise Erweiterung des Magens beobachten. Wahrscheinlich ist jede Erkrankung eines Gewebes von Aen- derungen seiner Durchsichtigkeit begleitet, und' man kann sich der Hoffnung hingeben, daß es allmählich gelingen wird,