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AuslMd.

Rapallo, 9. April. Der Reichskanzler Fürst Bülow hat mit seiner Gemahlin heute nachmittag um 6 Uhr die Rückreise nach Berlin angetreten. Der deutsche Bot­schafter Graf Monts, der in den letzten Tagen hier weilte, ist nach Rom abgereist.

Ein Stück veralteter Räuberromantik hat dieser Tage in der Nähe von Salerno ihr Ende gefunden. 'Ein intelligenter und physisch stark entwickelter Landmann, Na­mens Francesco Parisi, war vor einigen Jahren wegen Gewalttätigkeit zu Gefängnis verurteilt worden. Er hielt sich für ein Opfer der Ungerechtigkeit und schwor allen Zeugen, die gegen ihn ausgesagt hatten, nach dem in Süditalien unausrottbaren Gesetz der Selbstjustiz Rache. Seit sechs Monaten beherrschte er als Tyrann die Gegend von Salerno, so daß er schon in Volksliedern als Held der Vendetta be­sungen und als Musolino . . gefeiert wurde. Sein Ruhm stieg, als er einen Carabinieri, der gegen ihn im Prozeß ausgesagt hatte, meuchlings erschoß. Vor einer Woche schoß er auch einen Bauern zum Krüppel, weil er ihn als Spion der Carabinieri im Verdacht hatte. Mehrere Tage lauerten ihni die Carabinieri nachts im Wald Faiella auf, aber erst als sie einige seiner Bewunderinnen und Geliebten, die ihn heinrlich mit Munition und Proviant versorgten, dingfest gemacht und das Gerücht verbreitet hatten, daß sie, von den Nachtmärschen erschöpft, in der Nacht vom 24. auf den 25. März ausruhen würden, konnten sie ihn überraschen. Drei Abteilungen umzingelten ihn; Parisi fiel nach heftiger Gegenwehr, von 29 Schüssen durchbohrt, nachdem er selbst 61 abgefeuert hatte. Die Carabinieri, von denen einer nur durch Zufall dem Tod entging, blieben unverletzt.

Haag, 9. April. Die Eröffnung der zweiten Friedenskonferenz ist auf den 15. Juni 2 Uhr nach­mittags im großen Rittersaal des Binnenhofs festgesetzt. Als Generalsekretär ist Dr. Doude van Troostryk, früher Bureauchef der politischen Abteilung im Ministerium des Innern, vorgeschlagen worden.

Stockholm, 9. April. Eine große Protestversamm­lung gegen die enormen Lebenskosten in Stockholm wurde gestern hier abgehalten. Sämtliche Redner waren einig darin, daß die beispielsweise gegen London dreifach höheren Mieten, woraus alles Nebel resultiert, der egoistischen Grund- ' stückpolitik der Stadtvertreter zuzuschreiben seien.

Lodz, 9. April. Terroristen und Banditen treiben hier ungehindert ihr Wesen. Heute wurden von ihnen wieder 8 Arbeiter und 2 Soldaten erschossen und sonst noch viele Personen verwundet. Es herrscht hier Panik; die Lage ist sehr ernst.

Athen, 8. April. Der König von Italien ist heute hier eingetroffen. Die Bevölkerung bereitete ihm einen enthusiastischen Empfang. Die Begrüßung des Königs Georg war sehr herzlich. Das Parlament hält morgen eine Fest­sitzung ab.

Athen, 8. April. Bei der Ankunft des Königs von Italien im Piräus richtete der Bürgermeister der Stadt eine Begrüßungsansprache an den König, in der er an das erinnerte, was Griechenland mit Italien verbinde. Der König drückte in seiner Erwiderung seine Freude darüber aus, Griechenland besuchen zu können, und dankte für den ihm bereiteten Empfang.

Charbin, 8. April. Während eines heftigen Un­wetters, das in der vergangenen Nacht herrschte, brach zum dritten Male in dieser Woche in der chinesischen Vorstadt Fsdiatam Feuer aus, das den gesamten Geschäftsteil in einer Ausdehnung von zwei Quadratkilometern zerstörte. Tausende von chinesischen Familien sind obdachlos.

New-Aork, 8. April. Das neue deutsch-ameri­kanische Handelsprovisorium ist abgeschlossen.

Monarchenbegegnung in Cartagena.

Madrid, 8. April. Die heutige Begegnung der Könige Alfonso und Eduard in Cartagena findet bisher in der hiesigen Presse nur geringe Beachtung. Soweit Besprech­ungen vorliegen, werden die Rüstungsfrage auf der Haager Konferenz und die Lage in Marokko als Ursache der Be­gegnung angesehen. Auch besteht die Version, es handele sich um eine Aussprache über die spanische innere Politik, weswegen die Begegnung den reaktionären Kreisen unwill­kommen sei. Voraussichtlich wird der Zweck der Zusammen­kunft bei dem kurzen Zusammensein der beiden Könige nach außen überhaupt nicht hcrvorgetreten. Es wird versichert, die Trinksprüche würden den rein formellen Ausdruck freund­schaftlicher Beziehungen tragen.

Berlin, 9. April. Aus Cartagena meldet das Brrl. Tagebl.: Die Ankunft der englischen Flotte, welche bei Kap Palos gewartet hatte, gestaltete sich zu einem glänzen­den Schauspiel. Hunderte von Signal- und Ruderbooten kreuzten in allen Richtungen im Hasen; Tücher wurden ge­

schwenkt, Kanonen donnerten wie in einer- furchtbaren See­schlacht, Vivatrufe ertönten von allen Seiten, das Wetter war herrlich. Alfons X stand bei der Begegnung in englischer Admiralsuniform auf der Kommandobrücke. Die Musik spielte die englische Nationalhymne. König Eduard erkundigte sich zuerst nach der Gesundheit der Königin Viktoria. In Madrider diplomatischen Kreisen soll, wie der Lok.-Anz. meldet, kein Zweifel darüber herrschen, daß die Begegnung zwischen den Königen Spaniens und Eng­lands in Cartagena einen politischen Hintergrund habe. Man nehme an, daß dort der endgültige Anschluß Spaniens an England besiegelt werden werde; doch dürste vorläufig über das Abkommen amtlich nichts verlauten, wenn es auch sicher erscheine, daß vornehmlich die Abmachungen über Marokko und wahrscheinlich die Stellungnahme beider Staaten auf der Haager Konferenz darin eine Rolle spielen. Selbst die Trinksprüche beider Monarchen werden über die ge­bräuchlichen Freundschaftsversicherungen nicht hinausgehen.

Cartagena, 9. April. Bei dem gestern abend zu Ehren des Königs und der Königin von England an Bord derNmnancia" stattgehabten Bankett brachte König Alfons einen Trinkspruch aus, in dem er der Freude der königlichen Familie und des spanischen Volkes Ausdruck gab, die englische Majestät in den spanischen Gewässem be­grüßen zu können. Er bedauerte, daß die Königin Viktoria ihn nicht habe begleiten können, und wies auf den ihm seinerzeit in England bereiteten, ihm unvergeßlichen Empfang hin. Er sprach den Wunsch aus, daß die bestehenden ver­wandtschaftlichen Beziehungen zur Festigung des Bandes zwischen den beiden Völkern beitragen mögen. König Eduard dankte und bedauerte die Abwesenheit der Königin, wobei er des bevorstehenden freudigen Ereignisses gedachte. Er sprach seine Freude über die Anwesenheit der Königin- Mutter aus und betonte, daß auch er den Wunsch hege, daß die zwischen den beiden Ländern bestehenden Bande sich immer mehr befestigen möchten. Nach dem Bankett zogen sich die beiden Monarchen zu einer Unterredung zurück. Beim Bankett unterhielten sich der spanische Minister­präsident und der englische Botschafter in lebhafter Weise.

Ueber die neuen ehelichen Güterrechte.

(Sortletzung.)

Die allgemeine Gütergemeinschaft ist in manchen Gegenden (z. B. in Oberschwaben) sehr verbreitet. Bei ihr gibt es für beide Ehegatten nur noch ein Vermögen, es be­steht zwischen ihnen auch in vermögensrechtlicher Beziehung Gleichheit. Die vollkommene Lebensgemeinschaft, welche die Ehe unter den Eheleuten begründet, will die allgemeine Gütergemeinschaft auch im Vermögen zur Geltung bringen. Alles in die Ehe beigebrachte oder während der Ehe auf irgendeine Art erworbene Vermögen wird gemeinschaftliches Eigentum beider Eheleute, ohne jede Rücksicht darauf, wie­viel von jedem Teil herrührt. Deshalb ist auch kein Ver­mögensverzeichnis und später auch keine schwierige Unter­suchung und Abrechnung wegen eingetretener Vermögens­änderungen notwendig, denn alles ist ja gemeinschaftlich. Die allgemeine Gütergemeinschaft ist insofern das einfachste und bequemste Güterrechtsverhältnis. Alles Vermögen kommt unter die Verwaltung und Verfügungsgewalt des Mannes. Derselbe ist im allgemeinen unverantwortlicher und unbeschränkter Verwalter des ganzen Vermögens. Bei der allgemeinen Gütergemeinschaft kann, wenn es schlimm geht, wenn die Eheleute abwirtschasten, es nicht Vorkommen, daß ein großer Teil des Vermögens den Gläubigern da­durch entzogen wird, daß ihn die Ehefrau als ihr beige­brachtes Vermögen beansprucht. Das ganze Vermögen haftet hier regelmäßig für alle Schulden. Es ist ein Güterrecht, wie man zu sagen pflegt, auf Gedeih oder Verderb. Dieses Güterrecht gewährt daher den Gläubigern mehr Sicherheit und hebt den Kredit der Gatten, ist aber für die Frau z. B. in dem Fall, wenn der Mann kein guter Haushälter ist, nachteilig, weil in der Regel dann auch ihr Vermögen verloren ist. Insofern ist aber bei der allgemeinen Güter­gemeinschaft neuen Rechts eine Milderung eingetreten, als die Ehefrau für Schulden, welche der Mann allein gemacht hat, nicht mehr persönlich haftet. Wenn sie z. B. im Kon- kurssall das ganze Vermögen den Gläubigern überlassen hat, ist sie persönlich von der Haftung für die Schulden des Mannes frei; sie kann nun durch neuen Ehevertrag oder auch im Wege der Klage gegen den Mann ein neues Güter­recht, nämlich vollständige Gütertrennung herbeiführen und mit neuem Vermögen, das sie durch Erbschaft, Schenkung oder sonstwie erwirbt, ein neues Geschäft auf ihre Rechnung beginnen, ohne daß die dnrchgefallenen Gläubiger dieses Vermögen in Angriff nehmen könnten. Damit ist auch bei der künftigen allgemeinen Gütergemeinschaft die Gründung einer neuen Existenz nach erfolgtem Vermögenszusammenbruch erleichtert.

Wird die Ehe durch den Tod eines Teils getrennt und es sind gemeinschaftliche Kinder vorhanden, so tritt bei der neuen allgemeinen Gütergemeinschaft, ähnlich wie bei der­jenigen nach altem Recht, wenn im Ehevertrag nichts anderes bestimmt ist und der überlebende Gatte von seinem Ab­lehnungsrecht keinen Gebrauch macht, der Fall der fortge­setzten Gütergemeinschaft ein, d. h. an die Stelle des Ver­storbenen treten die Kinder und mit diesen setzt der über­lebende Gatte die Gütergemeinschaft fort, ohne Vermögens­aufnahme und Teilung, bis er wieder heiratet oder selbst eine Teilung wünscht oder die Kinder aus wichtigen Gründen, namentlich wegen Verschwendung des überlebenden Gatten, die Aufhebung der fortgesetzten Gütergemeinschaft im Wege der Klage und des Urteils erwirken.

Wieviel bei einer Abteilung der Gatte und wieviel die Kinder vom Vermögen erhalten, darüber wird regelmäßig im Ehevertrag eine Festsetzung getroffen, und zwar werden jetzt meistens den Kindern ohne Rücksicht auf ihre Anzahl vom ganzen Vermögen ' - oder ^», das übrige Vermögen aber dem überlebenden Gatten zugeschieden. Dabei wird regelmäßig weiter bestimmt, daß dem überlebenden Gatten am Vater- oder Muttergut der Kinder die lebenslängliche Nutznießung zukommen soll, daß er aber verpflichtet sein soll, dieses Vermögen sicherzustellen und den Kindern bei ihrer Verheiratung oder auch schon bei Gründung eines eigenen Geschäftes nach einem gewissen (25. oder 30.) Lebensalter eine angemessene Ausstattung aus ihrem Ver­mögen im Mindestbetrag von * s desselben zu verabfolgen. Dem überlebenden Gatten kommt ferner noch das Recht zu, das gesamte Vermögen oder einzelne dazu gehörige Stücke gegen Ersatz des Wertes zu übernehmen. Sind beim Tode eines Gatten einseitige Kinder desselben, also Stiefkinder des überlebenden Teils vorhanden, so muß mit diesen über­einstimmend mit dem früheren Recht sogleich abgeteilt wer­den. Für den Fall, daß keine Kinder vorhanden sein sollten, wird fast immer im Ehevertrag in der Weise Bestimmung getroffen, daß alles Vermögen dem überlebenden Gatten verbleibt, dieser aber verpflichtet sein soll, den Verwandten des Verstorbenen eine runde Summe als sogen. Rückfall hinauszubezahlen. Dieser Rückfall wird verschiedentlich hoch (in manchen Gegenden ungefähr dem dritten, vierten oder fünften Teil des eingebrachten Vermögens des Gatten ent­sprechend) bemessen.

(Schluß folgt.)

Landwirtschaft, Handel und Verkehr.

r. Kirchheim «. T., 9. April (Baummarkt.) Zugeführt 280 Stück Apfelbäume. Preis 80 Z, biS 1 60 Birnbäume 80 -4

bi» 1.20 40 Zwetschgenbäume «080 80 Nirschbäume 40SO

Pfennig.

Rentlinge». Fruchtschranne vom « April. Dinkel Unter­länder ^ 7.5a-7.90, Haber 9.7010.00, »erste 9.-10 60.

Uracher Fruchtschraune vom 6. April. Dinkel 7.40-7.60, Haber 9.4010 60, Gerste 10.90-11.10.

Eingesandt.

Drahtgitterzäune, Stacheldrahtumfricdigungcn, wohin das Auge schaut und selten mehr findet der suchende Blick die freundlichen, niedrigen Heckenzäune, in denen sichs zur Frühlingszeit so geheimnisvoll regte und bewegte und aus dessen Mitte so manch unverhoffter, Heller Vogellaut und Vogelfang erklang! Und ob schon manch warnender Zuruf ertönte, im Hinblick auf die mehr praktische Seite und die wirtschaftlich schweren Folgen der immer mehr be­merkbaren Abnahme unserer so nützlichen Singvögel, der Jnsektenpolizei, es wird lustig weiter drauf losgehaust, durch Entfernung der Bruthecken und Anlegen kahler Drahtzäune die Möglichkeit einer Erhaltung unseres Vogelbestandes immer mehr einzuschränken. Was aber dann werden mag, wenn Myriaden von Insekten die Lust dnrchschwärmcn, die sonst unfern gefiederten Lieblingen gehörte, wenn keine Frucht in Feld und Garten mehr gedeihen mag, darnach fragt der deutsche Michel nicht, sondern zieht sich die Schlafmütze nur noch tiefer über die Ohren, um nicht in seinem süßen Schlummer gestört zu werden. Wo sonst 10 -12 Paare Schwalben jubelnd ihr Nest bezogen, ists kaum mehr 1 oder 2 Paare! Wenn das nicht denken gibt, dann kann maus freilich nicht in den Sinn und das Herz prägen.

Deutfch-evangesische Rundschau. Illustriert» Wochenschrift. Organ zur Pflege evangelischer Kultur im deutschen Volke." Heraus- gegeben von Pastor Fleischmann in Berlin. Preis vierteliährlich 180 In dieser vom 1. April 1907 an neuertcheinenden Wochen­schrift soll alle», waS auf dem Boden deutsch-evangelischen Geistes­lebens erwachsen ist, in den Kreis der Betrachtung gezogen werden, neben religiösen und kirchlichen Fragen auch dir weilen Gebiete der Philosophie und Naturwissenschaft, Literatur und Kunst. Auch einen erzählenden Teil wird daS Blatt enthalten und darin nur Gediegenes und Wertvolles bringen. Der Ttab der Mitarbeiter rekrutiert auS Kirche, Schule, Literatur und Kunst.

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