Zur richtigen Aufzucht des Jungviehs ist vor Allem ein gün- stiger Platz für dasselbe nöthig: trockenes Lager, reine Streu, guter Ablauf der flüssigen Exkremente, Licht, Luft, richtig, d. h. nicht hoch angeb' /e Krippen, der Stand vornen etwas höher als hinten. Am besten fl. ein Lausstall, der den Thieren freie Bewegung gestattet. Ganz besonders förder- lich für das Gedeihen ist aber im Sommer der Austrieb auf eine gute Waide. In schmutzigen, nassen, dunkeln und dumpfen Stallwinkeln verkommen da« gegen die armen jungen Thiere, sie bekommen eine rauhe Haut, lange struppige Haare und sind von Ungeziefer geplagt. Bei solcher Behandlung ist Futter, Zeit und Geld verloren. Was aber eine liebevolle Behandlung zum Gedeihen der jungen Thiere beiträgt, das könnten unsere Leute am besten von den Schweizer Viehzüchtern lernen. Diese erziehen ihre Thiere nur mit guten, freundlichen Worten, während bei uns im Stall und Hof der Stock, die Peitsche, der Dunggabel- und Besenstiel regiert.

In der Ernährung der jungen Thiere wird bei uns meisten« gleich noch der Geburt ein Fehler gemacht, indem die erste Milch, der sog. Kuhpriester, der vermöge der in ihm enthaltenen Salze das Mutterpech aus dem Magen und Darmkanal entfernen soll, nicht dem jungen Thiere verab­reicht, sondern zu einer leckern Speise für den Besitzer und seine Familie verwendet wird. In den ersten Wochen soll das Kalb öfter, 56mal täglich an das Euter gelaffen werden, die meisten Viehbesitzer glauben aber, ihre Schuldigkeit gethan zu haben, wenn das Kalb 14 Tage, höchstens 3 Wochen Muttermilch bekommen hat. Nach dieser Zeit wird es in der verkehrtesten Weise abgewöhnt, indem es statt der Muttermilch Heu oder anderes Rauh­futter bekommt, das ein frommes Verslein ihm annehmbar machen soll. Diese Art der Abgewöhnung ist um so mehr verfehlt, weil das Verdauungs­organ beim Rindvieh mit seinen 4 Mägen sehr complicirt ist. So lange nemlich das Junge ausschließlich nur Milch erhält, bleibt der erste Magen, der Wanst oder Pansen, klein, eingeschrumpft, während die Hauptaufgabe der Mtlchverdauung dem 4ten, dem Labmagen zufällt. Wenn nun ohne jeden Uebergang in diesem jugendlichen Alter plötzlich von der leicht verdaulichen Müch zu der schwer verdaulichen Pflanzennahrung übergegangen wird, so kann der erste Magen, der Wanst, in welchen das Rauhfutter kommt, dasselbe noch nicht richtig verdauen, da es an entsprechendem Magensaft fehlt und das normale Wiederkäuen noch nicht vorhanden ist. Das Futter bleibt deß-

halb zu lange im Magen, in Folge hievon tritt faulige Gährung ein, es ent­wickeln sich Gase, es erfolgt Aufblähen oder sonstige Verdauungsstörung und das Thier bleibt, wenn es nicht eingeht, im günstigen Fall in der Entwickel­ung zurück, magert ab, bekommt lange, rauhe Haare, kurz,es raupt", ein Zustand, von dem es sich nie mehr erholt.

Um ein junges Rind richtig zu ernähren, muß es bi» zur 5ten oder Kten Woche beinahe ausschließlich Muttermilch erhalten, allmählich nimmt e« auch anderes Futter, Heu, Häcksel rc. zu sich und gibt man ihm mit Wasser verdünnte Milch, der man von Woche zu Woche mehr Wasser zusetzt. Auf diese Weise werden nach und nach die Mägen ausgedehnt, das Bedürfniß, mehr Rauhfutter aufzunehmen, tritt auf und nun muß man dem Futter gequetschte oder geschrotene Körner, Haber-, Roggen- oder Gerstenschrot, oder Lein-, Palmkern-, Erdnußkuchen beigeben, nicht aber Mehlwaffer, das Säure erzeugt, als Tränke geben. Auf kalkarmen Böden empfehlen sich auch Beigaben von phosphorsaurem Kalk zum Zwecke der Beförderung der Knochenbildung. Wer auf diese Weise seine Kälber aufzieht, wird die günstigsten Resultate erhalten.

Der Herr Vorstand dankte auch diesem Redner für seine lehrreichen, durch manche drastische, packende Zwischenbemerkungen gewürzten Vortrag und empfahl dringend die Anwendung der guten Lehren.

_ (Schluß folgt.) _

Standesamt Kak«.

Geboren-

27. Dez. 1888. Johannes Friedrich, Sohn des Wilhelm Schaub, Schuhmachers.

27. Dez. Albert Ulrich Kirchherr, 1 Jahr alt, Sohn des Johann Ulrich Kirchherr, Weichenwärters.

30. Jakob Johann Englert, Maschinenstricker, 44 Jahre alt.

Gottesdienste am Sonntag, den 6. Januar 1889. Erscheinungsfest.

Vom Turm: 207. Vormittagspredigt: Herr Dekan Braun. 1 Uhr Christen­lehre mit den Töchtern. Abendpredigt um 5 Uhr in der Kirche: Herr Helfer Eytel. Das Opfer ist für die Heidenmission bestimmt.

Eotteräienste in äer Metiioäisteakapekk« am Sonntag, den 6. Januar 1889, morgens '/zlO Uhr, abends 5 Uhr.

Calw.

AonHur8oerj^ren.

Ueber das Vermögen des Jakob Bertschinger, Kaufmanns in Calw, ist heute, den 2. Januar 1889, nachmittags 4>/z Uhr, das Konkurs­verfahren eröffnet und Herr Gerichts­notar Nuffer hier und in dessen Verhinderung Herr Not.-Ass. Layer hier zum Konkursverwalter ernannt worden.

Konkursforderungen sind bis zum 29. Januar 1889 bei dem K. Amts­gericht Calw anzumelden.

Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus- schuffes und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung be- zeichneten Gegenstände und zur Prü­fung der angemeldeten Forderungen ist Termin auf

Freitag, den 8. Februar 1889, vormittags 9 Uhr,

in den Sitzungssaal im Amtsgerichts- gebäude hier anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be­friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 29. Januar 1889 Anzeige zu machen.

Den 2. Januar 1889.

Nagel,

Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts.

Bitte.

Zu Anschaffung von Brennholz für Arme und Kranke bitten wir um Geld­beiträge, für welche wir öffentlich be­scheinigen werden.

Calw, den 3. Januar 1889. Stadtpfarrer Stadtschultheiß Braun. Haffner.

Calw.

FMGchkMckWchl.

Unter Beziehung auf die bisherigen Bekanntmachungen, die Plakate am Rathause und den Wahllokalen wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß am

Mittwoch, -en S. Januar 188S-

die Landtagsabgeordnetenwahl hier stattfiftdet, unk zwar :

1) im kleinen Räthaussaale

für die südliche Hälfte der Stadt mit Wimberg, Tanneneck, Walkmühle, Krappen und Bahnhof,

Wahlvorsteher: Gemeinderat Kraushaar; Stellvertreter: Ge­meinderat Giebenrath.

2) in der ersten deutschen Knabenschule im Rektorats- gebiiude

für die nördliche Hälfte der Stadt mit Gutleuthaus und Windhof,

Wahlvorsteher: Gemeinderat Federhaff; Stellvertreter: Stadt­pfleger Hayd.

Die Grenze beider Wahlbezirke bildet eine Linie, welche vom Weinsteg durch das Biergäßchen den Kilchberg entlang zum Zwinger zieht, wonach im Bischofs das Gebäude Nr. 493 zur südlichen, Nr. 494 zur nördlichen, im Zwinger das Haus Nr. 303 zur südlichen, Nr. 302 zur nördlichen Hälfte gehört.

Die Abstimmung beginnt um 10 Uhr vormittags, wird in ununter­brochener Handlung fortgesetzt und um 6 Uhr nachmittags geschloffen, wobei besonders betont wird, daß genau nach Ablauf der Abstimmungszeit (6 Uhr) die Abstimmung geschloffen wird, insbesondere auch solche Wähler nicht mehr zur Abstimmung zugelaffen werden, welche schon vor 6 Uhr in das Wahl­lokal eingetreten waren und aus irgend einem Grunde nicht zur Wahlurne gelangt sind.

Die Wähler werden für die Abstimmung darauf aufmerksam gemacht, daß ungültig sind:

a) Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem

äußeren Kennzeichen versehen sind.

b) Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen haben.

o) Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifel­haft zu erkennen ist.

ä) Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name verzeichnet ist.

s) Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten.

Die Wahl ist öffentlich und steht jedem Wähler der Zutritt zu dem Wahllokal offen.

Es dürfen jedoch daselbst außer den Beratungen und Beschlüssen der Distriktswahlkommission weder Beratungen stattfinden, noch Ansprachen ge­halten, noch Beschlüsse gefaßt werden.

Den 3. Januar 1889.

Stadtschultheiszeuamt.

I. V.: Hapd.

Teinach.

Liegenschafts-

Verkauf.

Die zur Konkursmasse des Louis Rall , Kaufmanns dahier gehörige Liegenschaft, angeschlagen zu 10,200 ^ und angekauft zu 7650 wird am

Dienstag, de« 8. ds. Mts., nachmittags 1 Uhr, in hiesigem Rathaus zum dritten und letztenmal im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf gebracht werhen.

Den 2. Januar 1889.

Der Konkursverwalter:

Amtsnotar Schmid.

Würzbach.

Sokz-VerHali^.

Dienstag, den 8. Januar 1889, morgens 10 Uhr, ver­kauft die Ge­meinde auf dem Rathaus

500 Stück Langholz, meist Forchen, mit 462 Fm., sowie 131 Rm. Nadelholzbrennholz

aus Distrikt Heßelmiß und Becher, an den Meistbietenden.

Käufer sind eingeladen.

Den 31. Dezember 1888.

Waldmeister Luz.

Privat-Aryeigen.

SZiiMmihI.

Mein Kurs in Tanz- und Anstands­lehre beginnt Donnerstag, den 10. ds. Mts., abend« 78 Uhr für die Damen, von 89 Uhr für die Herren.

Weitere Anmeldungen bitte im ba­dischen Hof niederzulegen.,

Hochachtungsvoll

Tanzlehrer.