Mo. 143.

S3. Jahrgang

Amt«- UNll

Jatekkigenzbkatt für äen liezirsi.

Erscheint Aieustag, Sonuerstag L Samstag.

Die Einrückungsgebühr beträgt S L, p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.

Dienstag, äea H. Dezember t888.

Abonnementspreis halbjährlich 1 80 H, durch

die Post bezogen im Bezirk 2 -Ä> 30 H, sonst in ganz Württemberg 2 70

Amtliche Bekanntmachungen.

Calw,

Bekanntmachrrttg.

Von der Amtsversammlung ist am 12. Mai d. I. die Pferde­musterungskommission für den Au s h eb un g s b ezirk Calw für die Jahre 1889, 1890, 1891, 1892, 1893, 1894 folgendermaßen be­stellt worden:

Ordentliche Mitglieder:

Gemeinderath Wilhelm Wagner von Calw,

Hirschwirth Christian Schöning von da,

Christian Fliä, Georgs Sohn, von Althengstett.

Stellvertreter:

Müller Carl Haisch, sen., von Liebenzell,

Louis Din gl er, Adlerwirth von Calw,

Andreas Moros, Kutter von da.

Dreß wird gemäß § 14, Abs. 3 der Ministerialverfügung vom 16. November 1876, betreffend die Erlassung eines revidirten Pferdeaushebungs­reglements, zur Kenntmß der Bezirksangehörigen gebracht.

Calw, den 1. Dezember 1888. . K. Oberamt.

Supper.

Amtliche Bekanntmachung,

betreffend Ausstellung einer Schlachthofordnung und Meischschau- ordnung für die Stadt Pforzheim.

In der Stadtgemeinde Pforzheim ist unter Aufhebung der Schlacht­hausordnung vom 7. Oktober 1876 eine neue Schlachthausordnung und an Stelle der ortspolizeilichen Vorschrift vom 17. Oktober 1879 eine neue Fleischschauordnung aufgestellt worden.

Von letzterer werden nachstehende Bestimmungen zur öffentlichen Kennt- niß gebracht.

8 1.

Die Fleischschau in hiesiger Stadt finden allein im Schlachthofe und war nach den Bestimmungen des K 9 der Schlachthofordnuug statt.

8 2 .

Frisches Fleisch von auswärts geschlachteten Thieren, welches als Nahrungsmittel für Menschen bestimmt ist, darf beim Großvieh (Farren, Ochsen, Kühe, Rinder) nur in ganzen Stücken von mindestens einem Viertel, bei anderen Thieren nur in ganzen Stücken von mindestens einer Hälfte des geschlachteten Thieres in die Stadt eingebracht werden.

Lümmel und Schooß im Ganzen dürfen, auch wenn sie kleinere Stücke ausmachen, eingebracht werden.

8 3.

Solches Fleisch muß in einer die Möglichkeit der Veränderung der Quantität des Fleisches umschließenden Weise verschnürt und mit dem Orts« sieget des Schlachtortes versehen sein; das Siegel muß die Enden der Schnur Zusammenhalten.

Niemand darf Fleisch in die hiesige Stadt van auswärts einsühren, ohne einen vom Fleischbeschauer des Schlachtortes ausgestellten Fleischbeschau­schein mit sich zu führen.

8 ö.

Aus diesem Schein muß ersichtlich sein:

1) das eine zweimalige Besichtigung, nämlich vor und nach der Schlachtung, durch den Fleischbeschauer stattgefunden hat,

2) der Befund der Fleischbeschau,

3) das genaue Gewicht und die Art des Fleisches,

4) Tag und Stunde der Ausstellung des Schweines.

Der Schein hat nur 24 Stunden Gültigkeit und muß vom Bürgermeister des Ortes der Schlachtung unter Beidrückung des Ortsstegeis beglaubigt sein.

8 6 .

Die Einfuhr von auswärts geschlachtetem Fleisch in hiesige Stadt ist nur bei Tage zulässig, an Sonn- und Feiertagen überdies nur in den Stunden, in welchen der Schlachthof geöffnet ist.

8 7.

Das nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen eingeführte Fleisch ist alsbald in den städtischen Schlachthof zu verbringen und daselbst einer noch­maligen Untersuchung durch den städtischen Fleischbeschauer zu unterwerfen. Das weitere Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der U 9 und 14 der Schlachthofordnung.

8 11-

Nicht bankmürdiges Fleisch darf nur auf der städtischen Freibank beim neuen Schlachthof feilgeboten werden.

8 Id.

Die Fleischschaugebühren betragen pro Kilogramm des von auswärts eingebrachten Fleisches 3

8 20 .

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden auf Grund der M .87«, 93 und 95 P.-St.-G.-B. an Geld oder mit Haft bestraft.

Den einzelnen Gemeinden bleibt die weitere Bekanntgabe dieser Vor­schriften überlasien.

Calw, 1. Dez. 1888. K. Oberamt.

Supper.

Feuilleton. Nachdruck

Verschlungene Anden.

Roman aus dem Englischen von Hermine Franken st ein.

(Fortsetzung.)

Glauben Sie das?" murmelte sie zweifelnd.

Lionel benützte den errungenen Vorteil.

Ich fürchte es," entgegnete er.Wenn Sie es als eine zu große Kühnheit erachten, daß ich Ihnen meine Begleitung anbot, müssen Sie dies mit dem Wunsche, einer Landsmännin in der Fremde dienen zu können, entschuldigen."

Sie sind sehr gütig, Ihr Anerbieten bedarf keiner Entschuldigung; aber es wäre mir lieber gewesen, wenn ich Ihnen keine Mühe hätte verursachen müssen."

Seien Sie überzeugt, daß für mich dies keinerlei Mühe ist," unterbrach er sie hastig.Ich habe Nichts zu ihun. Ich bin einfach durch Geschäfte hier gegen meinen Willen zurückgehalten, und da ich Brüssel so genau kenne, wie London, und gar keine Bekannte hier habe, so werden Sie leicht begreifen, daß ich für jede Be­schäftigung sehr dankbar bin."

So will ich Sie denn beim Worte nehmen," sagte sie mit demselben kindlich ernsten Tone, wie zuvor, und schritt an seiner Seite weiter.

»Ich gehe in die Rue du Prince Royal," begann sie nach einer Weile, denn er hatte es ihr überlassen, das Gespräch zu eröffnen.Ich bin hier in einem Pen­sionat, das heißt, ich bin jetzt Lehrerin hier, während ich früher Zögling war. Heute ist ein halber Ferialtag und so erbat ich mir die Erlaubnis, in die Kirche zu gehen. Es ist zum ersten Mal, daß ich allein hier das Haus verließ."

Sie sprach mit einem gewissen Accent, der verriet, daß ihre Muttersprache ihr nicht sehr geläufig war.

Sind Sie schon lange in Belgien?" fragte er.

Seit zehn Jahren. Ich kam als achtjähriges Kind hierher und habe Brüssel seitdem nicht mehr verlassen."

Aber Sie sind eine Engländerin?"

Ja; meine Eltern waren wenigstens Beide Engländer. Ich wurde in Rom geboren und weiß daher kaum, welches Land ich als mein Vaterland bezeichnen soll."

Er hätte gern weitere Fragen über sie selbst und ihre Familie an sie gerichtet; nicht aus müsfiger Neugierde, sondem weil sie ihm ein lebhaftes Interesse einflößte; aber sein Zartgefühl verbot ihm dies, und so plauderten sie von weniger persönlichen Dingen. Er sprach von den Ländern, die er schon bereist hatte; sie von den eng­lischen Dichtern, die sie mit großer Vorliebe las.

Nie zuvor in ihrem Leben hatte sie sich mit einem jungen Manne unterhalten, und dieses Gespräch gewährte ihr ein ganz ungeahntes Vergnügen. Der Heimweg erschien ihr ungewöhnlich kurz und sie fühlte ein Bedauern, als sie vor der Thür ihres Bestimmungsortes angelangt war.

Wollen Sie mir gestatten. Ihnen meine Karte zu geben," sagte er, ihr die­selbe reichend.Und darf ich als Erwiederung fragen, unter welchem Namen ich Ihrer gedenken kann?"

Ich heiße Adrienne Marchmont," antwortete sie freimütig und reichte ihm die Hand.Sie sind sehr gütig gegen mich gewesen und ich danke Ihnen!"

Er blieb einen Augenblick lang zögernd stehen.

Ich wollte, ich dürfte hoffen, Sie Wiedersehen zu können," sprach er.

Sie schüttelte den Kopf.

Ich würde es auch sehr wünschen, aber es ist ganz unmöglich," versetzte sie entschieden und ohne eine Spur von Verlegenheit;ich werde nicht wieder allein ausgehen."

Es ist besser, wenn Sie es nicht thun. Aber dürste ich nicht vorsprechen bei Ihnen."