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schuldig -gesprochen; zugleich bejahte das Schwurgericht die Frage, ob die An­geklagte ohne ihre Schuld gereizt worden sei. Der Gerichtshof erkannte dem­zufolge nur auf eine 5jährige Gefängnisstrafe. Hedwig Weber hatte ihren Mann, von dem sie infolge von Aufreizungen ihres Schwiegervater« mehr­fach mißhandelt worden war, im Jähzorn mit einem Küchenbeil erschlagen.

(Eingesandt.)

Von einem Kreise hiesiger Wähler wurde der Herr Stadtschultheiß Haffner hier an Stelle unseres seitherigen langjährigen Vertreters im Landtag des Herrn Geh. Kommerzienrat Stälin, der eine Wiederwahl entschieden abgelehnt hat, um Uebernahme der Vertretung unseres Bezirks im Landtag gebeten. Herr Stadtschultheiß Haffner hat, nachdem die Bemühungen bei verschiedenen Mitbürgern um Uebernahme des Mandats erfolglos geblieben sind, sich bereit erklärt, dem Rufe zu folgen unter der Bedingung, daß die bür­gerlichen Kollegien in ihrer Mehrheit den Schritt gutheißen. Man hat sich hiebei keinerseits verfehlt, daß ein längeres Fernsein des Ortsoorstehers von seinem hiesigen Amt unter Umständen nicht ohne Nachteil für dieses sein könnte, andererseits aber mußte allerseits zugegeben werden, daß eine in die Hände des Herrn Stadtschultheißen Haffner gelegte Vertretung für Stadt und Bezirk von unbestreitbarem Nutzen sein würde.

Wer die öffentlichen Dinge mit Aufmerksamkeit verfolgt, weiß, daß nachdem die Reichsverfafsung den größten und wichtigsten Teil der Gesetz­gebung auf die Organe des Reichs übertragen hat, die Arbeiten der Landes­vertretungen der Bundesstaaten und somit Württembergs nicht mehr die Hälfte der Zeit in Anspruch nehmen wie früher, daß also ununterbrochene Tagungen von längerer Dauer überhaupt nicht mehr Vorkommen. Wenn zu­dem in Betracht gezogen wird, daß die Eisenbahn von hier aus eine täglich fünfmalige bequeme und rasche Verbindung mit der Landeshauptstadt gestattet und somit dem abwesenden Stadtvorstand, wenn es Not thut fast zu jeder Stunde möglich gemacht ist, am Platze zu sein, daß die Landtagssitzungen in der Woche selten mehr als 35 Tage dauern, so können ernstliche Bedenken gegen eine Kandidatur des Herrn Stadtschultheißen Haffner kaum mehr in Betracht kommen, gegen die Gesichtspunkte, die eine solche im Interesse der Stadt und des Bezirks als wünschenswert erscheinen lassen. Der Herr Stadtschultheiß Haffner hat sich durch seine öffentliche Thätlgkeit hier durch beinahe 3 Jahrzehnte hindurch die Achtung seiner Mitbürger in ganz außer­ordentlichem Maße erworben, seine Gewissenhaftigkeit in Führung seines Amtes und in Vertretung der ihm in die Hand gelegten Interessen ist eine

so allgemein anerkannte und geschätzte, daß ohne Anstand angenommen wer­den kann, daß er eine Kandidatur zum Landtag rundweg von der Hand gewiesen haben würde, wenn er nicht selbst die Ueberzeugung hätte, daß er das Ab- geordneten-Mandat ohne Benachteiligung seines Hauptberufs zu übernehmen in der Lage sein würde. Selbstverständlich ist es, daß über die Dauer seiner Abwesenheit für eine tüchtige mit den städtischen Verhältnissen vertraute Stell­vertretung gesorgt werden würde. Die eingehende Kenntnis aller Verhält­nisse in Stadt und Land, die er sich durch seine amtliche und private Thä- tigkeit, hauptsächlich aber durch seine Thätigkeit als Kommissär bei der Ein­schätzung der Felder, Gewerbe und Gebäude erworben hat, befähigt ihn vor allen anderen zu einer ersprießlichen Vertretung der Interessen des Bezirk Vermöge seiner Erfahrung als Gemeindebeamter und auf allen Gebieten des Erwerbslebens wird er bei den Fragen, welche die bevorstehende Landtags­periode hauptsächlich beschäftigen, im stände sein, sowohl für die gewerblichen als landwirtschaftlichen Bedürfnisse in sachgemäßer, den Bedürfnissen des Volkes Rechnung tragender Weise einzutreten. Unter den Beratungsgegen- ständen des neuen Landtags wird die Revision der württembergischen Ver­fassung, die Revision des Gesetzes über Gemeindeverwaltung, die Verwendung des Ertrags der indirekten Steuern (von Branntwein u. s. w.) eine hervor­ragende Rolle spielen. Diese Fragen rechtfertigen die Abordnung eines Mannes, der mit fachmännischer Erfahrung bürgerfreundliche Gesinnung ver­bindet und die Verhältnisse und Bedürfnisse von Stadt und Bezirk genau kennt.

Von alten Zeiten her war der Bezirk Calw gewöhnt, durch einen An­gehörigen der Bezirksstadt im Landtag vertreten zu sein und es wäre in der That bedauerlich, wenn er dieses Mal sich auswärts um den Mann seines Vertrauens Umsehen müßte, trotzdem er in der Lage wäre den rechten Mann selbst zu stellen.

Das sind die Gesichtspunkte, welche dazu geführt haben, den Hrn. Stadtschultheißen Haffner um Uebernahme des Mandats zu bitten. Den bürgerlichen Collegien ist die Entscheidung der Frage in die Hand gegeben, mögen ihre Beratungen in richtiger Würdigung der Verhältnisse zu dem von uns vorgeschlagenen Ergebnis führen.

Das wünschen und hoffen wir aufrichtig zum Wohl und Nutzen für Stadt und Land.

Eugen Staelin Emil Zoeppritz Namens einer Anzahl Wähler.

Amtliche Sekilililtinlichunseii.

Bekanntmachung.

Die Reihenfolge, in welcher die für das Jahr 1889 gewählten Haupt- fchöffen an den einzelnen ordentlichen Sitzungen Dienst zu leisten haben, wird durch Auslosung in der am Donnerstag, den 29. ds. Mts., nachmittags 3 Uhr, siattfindenden öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts bestimmt werden.

Calw, den 24. Nov. 1888.

Gerichtsschreiberei K. Amtsgerichts.

Keller.

Revier Simmersfeld.

Aich- und Arennholz- Mrkauf.

Am Diens- !tag, den 4. s Dezember, vor­mittags 9 Vs jUhr, im grünen Baum in Ett- mannsweiler aus 1.12 Eitele und III. 1 Sohnhalde sowie vom Scheidholz sämtlicher Hüten 14 Rotbuchen mit 12,0 Fm., 1115 Stück Lang- und Sägholz mit 1384 Fm., ferner 15 Rm. buch. Scheiter und Prügel undAnbruch, 84 Rm. Nadelholzscheiter und Prügel und 1064 Rm. Nadel- Holzanbruch, darunter 687 Rm. vom Schloßberg.

Beginn des Verkaufs für Brenn­holz 9>/z Uhr, für Stammholz 11 Uhr.

Calw.

Verkauf.

Der Grabenausschlag an der Stutt­garter Straße wird

Mittwoch, den 28. ds., morgens 8 Uhr,

auf dem Rathaus im öffentlichen Auf­streich verkauft.

Stadtpflege.

Verkauf.

Am Freitag, den 30. Nov., nachmittags 1 Uhr, wird im Wege der Zwangsvollstreckung hinter dem Rathaus

I Merä

.unwiderruflich gegen gleich bare Bezahlung öffentlich ver­steigert.

»Gerichtsvollzieher W o ch e l e.

Simmozheim.

3V« Mark

sind gegen Sicherheit sofort zum Aus­leihen parat.

Stistungspfleger

Fuchs.

Gelä ouszuleiken.

599690 Mk. liegen bei der Stif­tungspflege Weltenschwann, Zavelsteiner Seite, sofort zum Ausleihen parat. Stiftungspfleger Kusterer.

Weil d. Stadt.

Die Kirchen- und Schulpflege hat

3000 Mar^

auf einen oder mehreren Posten sofort unter gesetzlicher Sicherheit auszuleihen.

Stistungspflege.

O. Schütz.

Calmbach,

Oberamts Neuenbürg.

Zagd-

Werpachtung.

Die hiesige Gemeinde verpachtet am Kreitag, den 39. Wovember d. I., vormittags halb 12 Ahr

ihre Jagd auf 338 k» Wald .und 233 lr» Feld sfür die näch­sten sechs

Jahre und ladet hiezu Liebhaber in ihr Rathaus zu einem öffentlichen Auf­streich ein.

Den 20. November 1888.

Schultheiß Häberlen.

Gaben

für den Weihnachtsbaum des ev. Sonn­tagsblatts befördern

Geschwister Grüner.

Privat-Anzeige«

;

Calw.

Zu unserer am Donners­tag, den 29. und Freitag, den 30. Nov. 1888, stattfin­denden

Kockzeitgseier

erlauben wir uns, alle unsere werten Verwandte, Freunde und Bekannte zu Gastgeber Fr. jBühler's Witwe auf dem lOelenderle freundlichst einzu­laden.

Johann I-euerbacher. Ariederike Wühler.

-I-

Äebeit-Gejuck.

Für einen willigen und fleißigen Buben von 15 Jahren suche ich als Laufbursche, Kegelbube oder bei einem Bauern Arbeit.

Kaufmann Wiedenmayer in Zavelstein.

Bemerkt wird noch, daß derselbe seit einigen Monaten in einer Säg­mühls mit Geschick arbeitet.

Stellegesuch.

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Wer? sagt die Red. in Bl.

Stuttgarter

Kunstgeverbelose

t 1., Ziehung im Dezember, find zu' haben im Compt. de» Wochen­blattes.

Dienstmag^ gejuckt.

In ein Württemberg. Pfarrhaus in der Nähe von Pforzheim wird zu sofortigem, bezw. baldigstem Eintritt gesucht eine tüchtige Dievstmag-, nicht zu jung, zuverlässig, mit stillem häuslichem Sinn. Nähere Auskunft ei teilt die Red. d. Bl.

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