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Amts- unä Intekkigenzbkatt für äen Kezirk.

Erscheint Dienstag, Donnerstag L Samstag.

Die Einrückungsgebühr beträgt 9 H p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.

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Dienstag, äen 30. Oktober 1888

Abonnementspreis halbjährlich 1 80 H, durch

die Post bezogen im Bezirk 2 ^ 30 sonst in ganz Württemberg 2 70 H.

ZUM Akonnement

auf dasCalwer Wochenblatt" für die Monate November und De­zember ladet freundlichst ein

die Redaktion.

Amtliche Bekanntmachung,

betreffend die Herstellung der Grundlagen für die Umlegung der Beiträge ;n den landwirthschastlichen Berufsgenossen schäften.

Den Gemeindebehörden gehen demnächst die Listen über die fingierten Steuerkapitale (Anlage v der Minist.-Vsrf. vom 13 März 4888) behufs Eröffnung des Ergebnisses der Einschätzuiu an die Betriebsunternehmer zu.

Die Eröffnung hat nach Maßgabe dM Abs. 2 des § 16 der cit. Mmist.- Verfgg. Rsg.-Bl. S. 116 zu erfolgen, und ist binnen 1 Woche abgesonderter Vollzugsbericht an das Oberamt zu erstatten.

Calw, den 27. Okt. 1883. K. Oberamt.

^ .. Amtmann Bert sch.

Are Ortsvorsteher

werden zufolge Ersuchens seitens des Vorstandes der landwirthschastlichen Be- russgenöffenschaft für den'Schwarzwäldkreis auf die Beachtung der Vorschrift des § 34 der Minist..Verfgg. vom 13. März 1888 Reg.-Bl. 111 s. wonach alle Sendungen in Angelegenheiten der Genoffenschaft vom Absender zu franciren sind besonders hingewiesen.

Calw, 27. Oktober 1888. K. Oberamt.

Amtmann Bertsch.

An die Hrtsvorsteher.

Die Thatsache, daß der F r o stn a ch t sp a n n e r der gefährlichste Schädling des Obstbaus ist, muß den Gemeindebehörden die Frage nahelegen, ob nicht an den Obstbäumen der Gemeinden ein Versuch mit dem zur Ver­tilgung des Schädlings allgemein empfohlen Mittel, dem Brumataleim, gemacht werden soll, wozu fitzt die geeignete Zeit wäre.

Bezüglich der Nützlichkeit und der Art der Verwendung des Brumataleims wird auf die Abhandlungen im Württ. Wochenblatt für Landwirthschaft vom

laufenden Jahrgangs Nr. 41 S. 505, Nr. 43 S. 534 und Nr. 44 S. 547 verwiesen.

° Der Brumataleim kann u. a. von dem Chemiker A. Wider in Stutt- Mrt, Böblingerstraße Nr. 49, bezogen werden.

Die Ortsvorsteher werden nicht verfehlen, den Gegenstand unverzüglich im Gemeinderatscollegium zur Sprache zu bringen und eine entsprechende Beschlußfassung herbeizusühren.

Calw, 28. Oktober 1888. K. Oberamt.

Supper.

Aekannlmachung,

betr. die «ach dem 3t. Dezember 1888 im öffentlichen Ver­kehr nicht mehr zulässigen Gewichtsstücke.

Nach Arc. 5 der Bekanntmachung der Kaiserlichen Normal-Aichungs- Kommission vom 30. Dez. 1884 (Bes. Beil, zu Nr. 5 des Reichsges.-Bl. von 1888) sind die folgenden älteren Gewichtsstücke nach dem 31. Dez. 1888 im öffentlichen Verkehr nicht mehr zulässig:

») Eiserne Gewichtsstücke zu 20 Pfund in Bombenform, b) Eiserne Gewichtsstücke unter 10 mit fester Handhabe (Griff) statt des vorgeschriebenen Knopfes.

v) Eiserne Gewichtsstücke mit beweglichen Handhaben, Ringe u. dgl. ll) Eiserne Gewichtsstücke in Cylinderform mit Justierhöhlung an der Boden« ' " flaM'öM 'nltr einer sonstigen Jusüeretnricytung, welche der Vorschrift des 8 39 Nr. 3 der Aichordnung nicht entspricht, e) Gewichtsstücks in Gestalt vier- oder achtseitiger Prismen, k) Gewichtsstücke in Gestalt abgestumpfter sechsseitiger Pyramiden.

^) Gewichtsstücke aus Messing und verwandten Legierungen in cylindrischer Form ohne Knopf, sowie solche von 200 § abwärts in cylindrischer Form mit Knopf, bei denen aber die Höhe des Cylinders gleich dem Durchmesser oder größer als der letztere ist. b) Gewichtsstücke aus Messing u. drgl. von würfelförmiger Gestalt, sowie in Gestalt von ebenen oder gebogenen Platten, i) Cylindrische Gewichtsstücke zu 4 Pfund, bei denen die Höhe des Cy­linders gleich dem Durchmesser oder größer als letzterer ist, falls bei diesen Stücken Dimensionsbestimmungen des § 37 der Aichordnung nicht eingehalten sind, ferner cylindrische Gewichtsstücke zu Vs Pfund, bei denen die Höhe des Cylinders kleiner ist als der Durchmesser desselben, k) Alle Gewichtsstücke zu 5 Pfund und alle solche Gewichts«

Feuilleton.

Lieben und Leiden.

Roman aus der Pariser Gesellschaft von A. du Aotsgoöey. (Autorisierte deutsche Uebersetzung.)

(Fortsetzung.)

.Was denn?" fragte der Beamte, die Stirn runzelnd.

Wir haben alle ein wenig den Kopf verloren, d'Artige mehr noch denn die klebrigen. Wir befaßten uns vor Allem mit dem jungen Mädchen, das wir für tötlich verwundet hielten, und anstatt uns freimütig zu der Ortsbehörde zu begeben, sind wir unverzüglich nach Paris zurückgekehrt und haben die Leiche an Ort und Stelle zurückgelassen."

Das war allerdings eine große Thorheit," sprach Herr d'Arcy ernst,aber Herr von Listrac muß ja doch auch einen Zeugen gehabt haben, der ihn gewiß nicht verließ."

Dieser Zeuge hat wie ein Hase Reißaus genommen, obwohl er durchaus nicht die gleichen Ursachen hatte, wie wir, den Schauplatz schleunig zu verlassen."

Das ist unerhört und ich darf Dir nicht verhehlen, daß die Behörde sowohl ihn, als Euch wegen Eurer Handlungsweise zur Verantwortung ziehen wird. Man wird diesen Zeugen suchen."

Er dürfte leicht zu finden sein, kennt man ihn doch gar gut in allen Klubs und auch anderwärts; es ist ein gewisser MouliSres, der böse Geist Listrac's."

Mouliöres? Den Namen habe ich schon nennen hören."

Das wundert mich nicht. Der Mann, welcher diesen Namen trägt, ist sehr bekannt, aber einigermaßen anrüchig."

Ich glaube sogar, mich zu entsinnen, daß ich diesen Namen in einem Polizei­bericht gelesen, der auf irgend eine nicht eben allzulautere Angelegenheit Bezug hatte. Und Du willst behaupten, daß dieser Mensch in der Gesellschaft gut angeschrieben sei?"

Das sagte ich nicht; er spielt nur eine gewisse Rolle, weil er Geld hat,

aber er genießt keine Achtung und ich für meine Person halte ihn für einen Jntri- guanten. Er hat in den häuslichen Zwistigkeiten des Ehepaars Listrac eine mehr als fragwürdige Rolle gespielt und ich möchte aus mehrfachen Ursachen über seine Änte- cedentien sehr gern orientiert sein.

Diese Auskunft kann ich Dir leicht verschaffen. Die Medaille muß ja doch auch ihre Rückseite haben und ich will Dir den Anblick derselben verschaffen. Wie kommst Du aber dazu, Dich an einem Duell zu beteiligen, bei welchem sowohl der eine der beiden Gegner als auch sein Sekundant Leute sind, welche durchaus nicht rein dastehen?"

D'Artige ist mein bester Freund, ich konnte mich nicht weigern, ihm zu se­kundieren !"

Diese Freundschaft lamm Dir sehr hoch zu stehen kommen. Dieser Moulieres ist im Stande, auszusagen, daß Listrac ermordet worden ist; man würde geneigt sein, es zu glauben, weil man den Leichnahm verlassen im Walde liegend fand, und wenn Moulieres dann etwa gar die. Frechheit haben sollte, Dich persönlich anzugreifen, so wird er immerhin seine Anhänger finden, die ihm nur zu gern Glauben schenken."

Ich habe Alles vorausgesehen, was Du andeutest; Du würdest es somit wohl am ratsamsten finden, wenn ich mich gleich freiwillig als Gefangener stellte?"

Noch nicht! Laß mich zuvor die Thatsachen einer Persönlichkeit aus ein­ander setzen, welche vollständig in der Lage ist, uns über den Grafen von Listrac und MouliSres auf das Genaueste zu informieren. Ich werde rasch einige Zellen schreiben, um den Betreffenden unverzüglich zu mir zu bescheiden."

Herr d'Arcy warf einige flüchtige Worte auf einen Bogen Papier, klingelte und gab dem eintretenden Diener das Billet mit der Weisung, daß dessen Besorgung sehr dringend sei und sofortige Antwort erheische.

Du wirst einsehen, lieber Chantal," sprach d'Arcy dann,daß ich nicht vor­aus wissen kann, wie mein Kollege in Versailles über die Sache denkt; noch weniger darf ich es mir einfallen lassen, vorzeitig zu Deinen Gunsten einzuschreiten; Du und Dein Freund d'Artige, Ihr befindet Euch da in einer ziemlich häßlichen Lage. Ich hoffe, daß Eure bekannte Ehrenhaftigkeit Euch vor peinlichen Konflikten schützen wird, und will jedenfalls mein Möglichstes thun, um Dir die Beweise in die Hand zu