V». Jahrgang .
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1 mit Trägerlohn 1.20X, imBezirkS- und 10 Lm-Verkehr 1.26 im übrigen Württemberg 1.36 »a Monatsabonnements
nach Verhältnis.
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Anflage LSS« .
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Mit dem Plauderstübchen und
Schwäb. Landwirt.
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Nagold, Samstag den 24. Juni
1S05
Jer Heurige Sommer
steht nicht unter dem Zeichen der „sauren Gurke", wechseln doch die Begebenheiten in bunter Mannigfaltigkeit ab; so ist er
voller Ereignisse,
welche beipr Politiker und Privatmann Spannung um Spannung auslösen.
Die entscheidende Seeschlacht bet Tsuschima hat endlich das sehnlichst erwartete erste Wort von
Friedensaussichten in Ost-Asien
gezeitigt; möge« dieselben zur Tatsache eines Friedensschlusses führen bei dem die Verschiebungen in Welt- machtstellung betreffender Hinsicht und damit in wtrt- schafts- und handelspolitischer Beziehung unserem großen Vaterland zum Vorteil gereichen.
Die Niederwerfung des Aufstands in Südwestasrika
macht nur langsame Fortschritte. Mögen die kriegerischen Operationen bald ihren Abschluß finden.
Bewegen so die Gemüter größere Sorgen für das Wohlergehen des weitere» Vaterlandes, so sind es Fragen von höchster Bedeutung, welche das Jutereffe des Staatsbürgers des engere« Vaterlandes im Hinblick auf die dem württembergischen Landtag bevorstehende Beratung der
Verfaflungsreviswn
herausfordern.
Um über den Gang der in obigen Ausführungen berührten weltbewegenden einer-, der tnnerpolittschen weit- tragenden Dinge anderseits, kurz, klar und schnell unterrichtet zu sein, abonniert «an am vorteilhaftesten auf den täglich erscheinenden
Kesellfchaster,
der auch die Pflege der Interessen in Stadt und Bezirk rffrig wettersördert, das Uvterhaltungsbedürfnis des Lesers durch vielseitige Gestaltung des Feuilletons und des PlanderftübchenS befriedigt und den landwirtschaftlichen Interessen seiner Leser durch die monatlich zweimal erscheinende Gratisbeilage des Schwäbischen Landwirts sorgsame Beachtung widmet. Bemerkt sei hiezu, daß über den Sommer eine tägliche Witternngsvorherfage gebracht wird.
Abonnementspreise pro Vierteljahr siehe a« «opfe des «lattes.
jeder Art finden im Gesellschafter, dessen Leserkreis sich fortwährend vergrößert, die größte und wirkungsvollste Verbreitung.
Hochachtungsvoll
veckz des WWflm.
Amtliches.
An die R Ortsschuliuspektoreu.
Nachdem von de« K. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens eine Statistik der nicht vollfinnige» Kinder angeordnet worden ist, in welche auch die schulpflichtigen blindes Kinder ausgenommen werden, die durch de» Erlaß der Kommission für die Erziehungshäuser vom 15. Januar 1870 Nr. 13 vorgeschrtebeue jährliche Berichterstattung über die blinden Kinder entbehrlich und daher dieser Erlaß hinfällig geworden. (Erlaß vom 13. ds. MtS. Nr. 530).
Nagold, den 23. Juni 1905. K. Oberamt.
Amtmann Bohnenberger.
LandeSansstellnng von Lehrlingsarbeiteu 1S05.
Die diesjährige Ausstellung von Lehrlingsarbeiteu findet in den Vorhallen des Laudesgewerbemuseums statt. Die Ausstellung ist von Montag den 12. Juni ds. Js. ab in den gewöhnlichen Besuchsstunden des Museums (Werktags von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11—1 Uhr) jedermann unentgeltlich zugänglich. Sie wird voraus sichtlich bis Sonntag den 2. Juli d. I. einschließlich dauern.
Die Lehrlinge, welche Arbeiten zu der Ausstellung geliefert haben, deren Lehrmeister sowie die Mitglieder der GesellenprüfuugSausschüffe (Meister und Gesellen) genieße» auf den K. Württemb. Staatseisenbahnen eine Fahrpreisermäßigung, bezüglich deren folgende nähere Bestimmungen gelten:
1) Au die genannten Lehrlinge, Lehrmeister und Mitglieder der GeselleuprüfuugsauSschüffe werden zu« Besuch der Ausstellung im Binnenverkehr der K. Württ. Staatseiseubahnen auf Grund besonderer Ausweise während der Dauer der Ausstellung einsache Per- soneuzugsfahrkarteu 3. Klaffe nach Stuttgart ausge- geben. Diese berechtigen zur taxfreien Rückfahrt innerhalb drei Tagen, wenn die Fahrkarten (auf der Rückseite) vor dem Antritt der Rückfahrt mit dem Ausstelluugsstempel versehen worden find.
Die Ausweise find bei der Fahrkarteulösuug dem Schalterbeamteu behufs der Abstempelung vorzuzekgen.
2) Ausgeschlossen von der genannten Vergünstigung bleiben die Stationen, welche weniger als 20 Km vom Ausstellungsort entfernt find, sonach alle einfachen Fahrkarten 3. Klaffe, deren Preis weniger als 70 ^ beträgt.
3) Bei Benützung von Schnellzügen find SchuellzugSzu- schlagkarten — je für die Hin- und Rückfahrt — zum vollen Preis zu lösen.
4) Die Ausweise können unmittelbar vom Sekretariat der
. Zentralstelle für Gewerbe und Handel bezogen werden.
Außerdem find die Vorstände der gewerblichen Vereinigungen befugt, solche Ausweise für diejenigen Lehrlinge, deren Ausstellungsstücke durch ihre Vermittlung eiugesandt worden find, sowie für deren Lehrmeister abzugeben. Die Vorsitzenden der Geselleu- prüfuugsausschüffe ferner find ermächtigt, die Ausweise für die Mitglieder der betr. Prüfungsausschüsse, für die ausstelleuden Prüflinge und für deren Lehrmeister. auszufertigen.
5) Der Tag des Besuchs der Ausstellung ist in dem Ausweis vor Lösung der Fahrkarte einzutragen.
6) Der Ausweis ist behufs Abstempelung der Fahrkarte in der Ausstellung einem der Aufseher vorzuzeigen und abzugeben.
Die Herren Vorstände der gewerblichen Bereinigungen und die Herren Vorsitzenden der GeselleuprüfnngSauSschüfse machen wir auf die Ziff. 4 oben besonders aufmerksam. Verwendet werden dürfen nur die von unserem Sekretariat erhältlichen Ausweise. Die Herren Vorstände usw. haben die Namen der AusstelluugSbesucher in die Ausweise selbst etnzutragen und diese zu unterzeichnen. Wir ersuchen die Herren Vorstände dringend, vor Abgabe eines Ausweises genau zu prüfen, ob der Nachsuchende zu den Personen gehört, welchen nach Abs. 2 oben ein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung zusteht.
Stuttgart, den 31. Mai 1905.
K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.
Mosthaf
WoWische HlsSerficht.
Das «ngarische Parlament ist am Mittwoch
wieder eröffnet, aber gleich darauf bis zum 15. September — vertagt worden. Die Sitzung war, wie erwartet, sehr erregt. Zunächst überreichte der neue Ministerpräsident Fejervary dem Präsidenten des Hauses das königliche Handschreiben, in welchem dem Reichstag die Ernennung des neuen Kabinetts mitgeteilt wird. Sodann verlas er eine
Erklärung über die Umstände unter denen die Ernennung des über deu Parteien stehenden Kabinetts erfolgt sei. Der Ministerpräsident bezetchuete als die Hauptaufgabe des Kabinetts, die Ernennung eines parlamentarischen Ministeriums zu ermöglichen, das dem jetzigen baldmöglichst folgen solle, und legte daun verschiedene Gesetzentwürfe betr. die Judem- uitätsbewillizuug, Rekrutierung uud Entsendung der Quotendeputation vor. Präsident Justh erklärte hierauf, das Haus werde bezüglich der Vorlagen verfügen. In diesem Augenblick bat der Ministerpräsident, ein zweites königliches Haud- schreiben verlesen zu dürfen. Unter den Abgeordneten entstand sofort eine große Aufregung, well sie vermuteten, daß im zweiten Handschreiben die Vertagung deS Hauses verfügt werde, uud weil sie die Vertagung des Hauses solange hinaus zu schieben wünschten, bis dem neuen Kabinett vom Haus ein Mißtrauensvotum erteilt worden ist. Der Präsident Justh erklärte, er könne das Handschreiben nicht verlesen lassen, da der vorliegende Gegenstand der Tagesordnung, die Vorstellung der Minister, noch nicht erledigt sei. Nach Erklärungen des Grafen Tisza uud des Grafen An- draffy wurde die Sitzung suspendiert. Nach der Wiederaufnahme der Sitzung beschloß daS Haus mit Mehrheit, daß zuerst der zur Verhandlung stehende Punkt der Tagesordnung erledigt und hierauf das königliche Handschreiben verlesen werde. Ministerpräsident Fejervary erklärte, da der Beschluß dem traditionellen Herkommen widerspreche, verlasse er mit den Mitgliedern der Regierung deu Saal. Hieraus beantragte Franz Koffuth namens der koalierten Majorität ein Mißtrauensvotum gegen das Kabinett, da dieses »«parlamentarisch sei. Gras TiSza beantragte ebenfalls ein Mißtrauensvotum namens der liberalen Partei. Das Haus «ahm sodann mit großer Mehrheit deu Antrag Koffuth au. Hierauf wurde das königliche Handschreiben verlesen, durch welches das Abgeordnetenhaus bis zum 1b. September vertagt wird. (Große Unruhe, laute, auch gegen TtSza gerichtete Rufe: Schmach, Schande!) DaS Handschreiben konnte in dem großen Lärm kaum zu Ende gelesm werden. Graf Banffy erhob darauf namens der Koalition Protest gegen die Vertagung des Abgeordnetenhauses da sie dem gesetzlichen Recht der freien Meinungsäußerung seitens.der Nation widerspreche. Er erklärte, daS Verbleiben der Regierung im Amt sei verfassungswidrig, da diese ein Mißtrauensvotum erhalten habe. Die Regierung sei daher nicht berechtigt, die Rekruten auszuhebes, die Ersatzreserve etnzuberufe» und die ausgedienten Rekruten zurückzubehalteu; auch sei sie nicht berechtigt, Steuern zu erheben oder über Handelsverträge zu verhandeln.
Die italienische Depntierteukammer hat in geheimer Abstimmung mit 190 gegen 48 Stimmen die Vorlage betreffend Vermehrung der Ausgaben für die Kriegsmarine genehmigt.
DaS norwegische Gtorthing hat eine Adresse
an König Oskar uud den schwedischen Reichstag beschlossen, welche besagt, was in Norwegen geschehen sei, sei als notwendiges Resultat der uuionSpolitischen Begebenheiten nicht rückgängig zu machen. An den König, den Reichstag uud das schwedische Volk wird appelliert, au einer friedlichen Beendigung mitzuwirken. Das Storthing habe aus schwedischen Aeußeruugeu erfahren, daß der Beschluß, die Uni«» aufzuhebeu, in seiner Form uud Durchführung kränkend für Schweden aufgefaßt worden sei. Dies sei niemals die Absicht des StorthingS gewesen, uur ein notwendiges Verfechten der verfassungsmäßigen Rechte Norwegens. Da der König den Beschluß des StorthingS wegen Errichtung eines eigenen norwegischen Konsulatswesens am 27. Mai nicht sanktionierte uud der König keine norwegische Regierung bilden konnte, seien die verfaffnngSmäßigen Verhältnisse Norwegens derart verschoben worden, daß sich die Union nicht länger aufrecht erhalten ließ. DaS norwegische Stört- hing sei daher in die Notwendigkeit versetzt gewesen, de« Land unverzüglich eine Regierung zu verschaffen. Im vertrauen auf die Freundschaft zwischen beiden Völker« stellt das Storthing der Regierung Schwedens anheim, unter Anerkennnuug der neuen Stellung Norwegens uud seines Rechts als eines souveräne« Reichs auf die Verhandlungen eiuzugehe«, die zur Lösung deS Unionsverhältnisses nötig find. Das Storthing ist seinerseits bereit, jedem billigen und berechtigten Wunsch nachzukommen, der in dieser Veranlassung zur Sicherung der Selbständigkeit uud Integrität der Reiche geäußert werden sollte. In staatsrechtlicher Beziehung werden die Völker von jetzt an getrennt sein, aber das Stort- hiug hegt die sichere Ueberzevgung, daß sich ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zum Schutz der gemeinsamen Interessen entwickeln wird. Die Adresse ist bereits nach Stockholm gesandt worden.
Die französische Dep»tterte»ka««er hat a«
Dienstag den Artikel 18 der Separationsvorlage äuge-