VS. Ja-rgang.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

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kl GMllWrr.

Ms- mi> Wize-M fiir dm Eder«Is-KM Ai-ck.

Aernspvechev Wv. 2S.

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Mit dem Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

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Zuv gefL. HZeccchtung!

Im nächsten Plauderstübcheu beginnt der Roman

Die gelbe Nofe" von Manrns Jokai. Bus de«

Ungarischen.

Der große ungarische Erzähler läßt in diesem Roman das Leben der Pußta (Steppein Ungar») mit ihren ChikoS und Gulyas (Roß- und Rinderherden) iu farbenprächtigen, poestevollen Bildern und humorgewürzter Sprache au uns vorüberziehen.

ÄnsamWenßtellusa

dev Vorschriften für die Benützung von Usber- gänge« über Haupt- «nd Nebenbahnen dnrch das Publikum.

I. Eisenbahn-Bau- nnd Betriebsordnung vom 4. Nov. 1904 (Reichsgesetzdlatt Seire 387).

§ 79. Ueberschreiten der Bahn.

1. DaS Publikum darf die Bahn uur an den zu llebergängen bestimmten Stellen überschreiten, und zwar nur so lauge, als diese nicht durch Schranken geschloffen stad oder ein Zug sich nicht nähert. Beim Ueberschreiten

- der Bahn ist jeder unnötige Aufenthalt zu vermeiden.

2. Pflüge und Eggen, Baumstämme und andere schwere Gegenstände dürfen, wenn sie nicht getragen werden, nur auf Wagen oder uutergelegteu Schleife« über dir Bahu geschafft werden.

3. Privatübergänge dürfen nur von den Berechtigten und nur unter den von der Aufsichtsbehörde genehmigten Bedingungen benutzt werden.

4. Es ist untersagt, die Schrauken oder sonstigen Ein­friedigungen eigenmächtig zu öffnen oder zu überschreiten, etwas darauf zu legen oder zu hängen. Solange die Ueber- gänge geschloffen find, wenn an den mit Zugschranken ver­sehenen Uebergängen die Glocke ertönt oder wenn ein Zug sich nähert, müssen Fuhrwerke und Tiere an den Warnungs­tafeln, und wo solche fehlen, in angemessener Entfernung von der Bahn angehalten werden. Fußgänger dürfen bis an die Schranken der damit versehenen Uebergäuge herautreten.

5. Größere Viehherden dürfen ircherhälb zehn Minuten vor dem mutMaßlichen Eintreffen eines Zuges nicht mehr über die Bahn getrieben werden.

§ 82. Bestrafung von Uebertretuugen.

I. Wer dm Bestimmungen der 88 77 bis 81 zuwiedcr handelt, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Mark bestraft, wenn nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.

II. Die allgemeineu Strafbestimmungen, auf welche in dem vorstehend ubgedruckten § 82 der Eise«bahn-Bau- und Betriebsordnung verwiesen wird, find in den 88 315 und 316 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Retchsgesetzes vom 27. Dezember 1899 (Reichsgesctzblatt Seite 729) ent­halten. Nach 8 316 w'rd, insheso.rdere wer fahrlässiger Weise auf der Fahrbahn einer Eisenbahn solche Hindernisse bereitet, daß dadurch der Transport in Gefahr gesetzt wird, mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark und wenn durch die Bereitung des Hl-ideruisseS der Tod eines Menschen verursacht worden ist, mit G-fängnis von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

Vorstehende Vorschriften werden hiemit zur allgemeinen KermtuiL gebracht.

Nagold, den 4. Mai 1905.

__ K. Oberamt. Ritter.

A« die Echrrltheißeuämter betr. Maßregeln gegen die Maikäfer.

Da im Laufe dieses Frühjahrs wieder ein stärkeres ^ Maikäfer zu befürchten ist, werden die Schult» hetßeuäArcr zufolge Anordnung des K. Ministeriums des Jimern angewiesen, die in dem Ministerialerlaß vom 24. Marz 1890 (Amtsbl. S. 86) zur Vertilgung der Maikäfer angevrdneten Maßregeln auch Heuer wieder in Vollzug zu setzen.

Die Herren Ortsvorsteher wollen sich hienach mit den Bestimmungen dieses Erlasses alsbald bekannt machen und diejenigen öffentlichen Diener, welche sich Berusshalber häufig im Freien aufzuhalten haben, wie Straßenwärter, Feld- und Wald schützen usw. zur Beobachtung und Anzeige ihrer WahrMhMNNM in Betreff dB Barhandensem« von Mai­käfer« in größerer Menge bei dem Schulthcißenamt auf- fordern.

NazoLÄ, Samstag de« 6. Mar

Sobald die Tatsache des Vorhandenseins von Mai­käfern in größerer Menge erhoben ist, wollen die Schult» tzetßenämter ungesäumt nach Maßgabe des obe» erwähnte» Ministerialerlasses vom Jahr 1890 Einleitung zum Sa«» meln der Maikäfer treffeu und hierüber dem Oberamt ein­gehendes Bericht erstatten.

Auch diejeviges Ortsvorsteher, auf deren Markung ein stärkeres Auftreten der Maikäfer vtcht bemerkbar war, wol­len in der Sache auher bis 10. Juui d. I. als portopflich­tige Dienstsache kurzen Bericht erstatten.

Nagold, den 5. Mai 1905.

K. Oberamt. Ritter.

De» Herren Verwaltnugsaktrrareu

geht mit nächster Post je eine entsprechende Anzahl der vom K. Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, ent» worfenen Hilfstafel z«r Umrechnung der Gewerbe» steuerkapitale für die Gemeindenmlage» (vergl. Art. 12 des Gesetzes vom 8. August 1903, Reg. Bl. S. 397) zu.

Ein etwaiger Mehrbedarf wäre alsbald hierher anzu- zetgen.

Die Hilfstafel ist auf 2 Blätter gedruckt damit sie auf einen Pappendeckel aufgezogen werden kann.

Nagold, den 5. Mat 1905.

K. Oberamt. Ritter.

Der Krieg zwischen Rußland Md Japan.

Die Flottenbewegnnge».

Petersburg, 5. Mai. Gegenüber einer Mitteilung der Agenee Havas, wonach Roschdjestwensky der Ad­miralität mitgeteilt habe, daß dte Japaner sich in den terri- terialen Gewässern von Berrreo befinden, und die ruffische Regierung bet den Niederlanden Einspruch erheben werde, wenn die Meldung Roschdjestwensky richtig sei, erklärt dte Petersburger Telegraphenagentur, daß der Marinestab bisher keine Meldung von Roschdjestwensky erhalten habe.

Dte Lage in brr Mandschurei.

Petersburg, 3. Mai. Dem Rußkoje Slowo wird aus Gunschulin gemeldet: Die letzten russischen Rekognos­zierungen ergaben, daß die Vortruppen der japanischen Hauptmacht in der Linie Liaoho-Lschingho stehen. Starke Detachements haben Kaijuan und Tschangtufu besetzt und befestigt. Die Überschreitung des Liasho mißlang de« russischen Rekognoszierungskommando, da die Flnßlinie be­festigt ist. Auch bei Fakumön befinden sich erhebliche ja­panische Strectkräfte. Im allgemeinen konzentrieren sich die Japaner gegenüber dem rechten russischen Flügel.

Petersburg, 4. Mai Ein Telegramm des Generals Linewitsch an den Kaiser von gestern meldet: Am 1. ds. stieß eine Abteilung Kosaken auf eine japanische Eskadron Dragoner und griff sie au. Ein japanischer Offizier und etve große Anzahl Dragoner wurden getötet und 11 Mann gefangen genommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Württembergischer Landtag.

Stuttgart, 5. Mat. Die Abgeordnetenkammer hatte gestern bei der Beratung des Etats der Auswärtigen Angelegenheiten zunächst eine längere Gesandtschaftsdebatte, dte sich übrigens weniger um die württembergische Gesandt­schaft in Berlin, als um die Frage, ob die württembergische Gesaudschaft in München, deren Inhaber, Frhr. v. Sode», bekanntlich auch am Karlsruher und Darmstädter Hofe akkreditiert ist, beibehalten oder gestrichen werden soll. Wäh­rend sich in der Fiuanzkommisfion bezüglich der Münchener Gesandtschaften Stimmengleichheit ergeben hatte, wurde in der gestrigen Plenarsttznng die Exigcrrz schließlich mit 46 gegen 22 Stimmen genehmigt. Trotz dieser verhältnismäßig großen Mehrheit, die sich nochmals für die Beibehaltung des Münchener Gesandtenpostens aussprach, läßt sich nicht bestreiten, daß seit den letzten Etatsberatuugen die Ansicht, daß die Münchener Vertretung mehr und mehr überflüssig werde und daß auf dieselbe schließlich ganz verzichtet werden könnte, im Hause erheblich an Boden gewonnen hat und daß somit, falls diese Entwicklung fortschreitet, auch die Münchener Gesandschast in nicht allzu ferner Zeit aufge­hoben würden dürfte, wie dies bet den Gefandschaften in Wien und St. Petersburg bereits der Fall war. In de» Gründen für oder wider die Münchener Gesandtschaft wurden wenig neue Gesichtspunkte vorgebracht. Der Abg. Dr. Hieb er führte zwar aus, daß nach Ansicht der deutschen Partei, die bei den letzten Etatsverhandlungen noch de« Münchener Gesandschastsposten bewilligte, gestern aber ge-

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schloffen dagegen stimmte, die Gründe, die seinerzeit für die

Beibehaltung noch geltend gemacht werden konnten, nämlich die damals unter den süddeutschen Staate« schweben­den Verhandlungen über einen engeren Zusammenschluß der süddeutschen Verkehrsanstalten, heutzutage nicht «ehr in Betracht kommen und ebenso wenig anderweitige Verkehrs- und wtrtschaftspolittsche Fragen, die, wie die Erfahrung zeige, im Bedürsnisfall durch dm direkten persönlichen Ber­kehr zwischen Minister und Minister und von Kommissar zu Kommissar viel rascher erledigt werden, als durch eine« ständig akkreditierten Gesandten. In gleicher Weise Sicherte sich Hildenbraud namens der Sozialdemokratie, indem er noch beifügte, daß die Gesandtschaften der kleineren Bundesstaaten lediglich eine» höfischen Charakter haben. Bon der Volkspartri traten die Abg. G aller und Hauß- maun-Gerabronn für die Beibehaltung der Münchener Ge­sandtschaft ein. Aus politischen Gründen sei eine stetige Fühlungnahme der süddeutschen Staaten unter sich gegen­über gewiffeu Berliner Einflüssen notwendig und auch au» wirtschaftspoltttschm Gründen, namentlich im Hinblick auf den schwebenden Kanal-, Verkehrs- und Zollfrageu dringend erwünscht. Namens eines kleineren Teils der Volkspartei sprachen sich Abg. Betz und Käß gegen die Gesandtschaft aus. Auch das Zentrum trat, Haupt- sächlich aus Gründe« der politischen Selbständigkeit Württembergs, durch den Mund des Vizepräsidenten v. Kiene für die^Beibehaltuvg der Münchener Gesandtschaft ein. Vom Regierungstisch aus wurden die beiden Gesandt­schaften, namentlich die Münchener, energisch verteidigt. Der Miuisierprästdeut Dr. v. Breitling bezeichnte die letztere nicht nur als im Interesse der Stärkung und Förderung deS sörderativen RetchsgedankeuS gelegen, sondern er legt» auch dar, daß von der Einziehung des Münchener Gesandten- Postens etne direkte Schädigung der württewbergischev Inte­ressen zu befürchten wäre. ES sei dringend zu wünschen, daß die süddeutschen Staaten ihre seitherigen Beziehungen aufrecht erhalte», um rechtzeitig darüber unterrichtet zu sein, was in Reichsangelkgenhetteu zu geschehen oder zu unter­bleiben habe. Auf gelegentlichen Miuisterreisen können diese Aufgaben nicht erledigt werden. Der Minister deS Neuße- ren v. Soden führte diese Gesichtspunkte noch des Näheren aus und ließ dabei gegenüber den Ausführungen des Abg. Betz die Bemerkung einflteßen, daß man den Bayern die BerkehrS- umleitungen nicht allzu sehr verübeln dürfe; dte Württem­berg» hätten es wohl kaum anders gemacht, wenn sie eine ähnliche geographische Lage hätten, eine Bemerkung, dte dem Abg. Käß zu der boshaften Replik Beranlaflung gab, daß man einem Minister des Aeußere« eine derartige Ver­teidigung der Bayern nicht übeluehmen könne, weil er mit den eigentlichen Berkehrsfragm nicht immer in so enger Fühlung sei; hätte der VerkehrSminlster dies gesagt, so hätte mau ihm dies allerdings übeluehmen müssen. Bei der Ab- siimmung sprachen sich Deutsche Partei und Sozialdemo­kratie geschloffen, von der Volkspartei 8 Abgeordnete, denen sich noch die beiden Prälaten v. Saudberger und v. Dem«- ler, sowie der Bauernbündler Gebert anschloffe», für die Streichung der Münchener Gesandtschaft aus. Bei der Be­ratung des Kultetats, mit der man noch begann, wurde von Berichterstatter Dr. Hartranft die auch in der Fiuanz- kommisston erörterte Frage der Trennung von Staat und Kirche und der Ausscheidung des kirchlichen Vermögens be­rührt, und der Abg. Kloß brachte namens der Sozialde- mokrateu einen Antrag ein, durch welchen die Regierung um Vorlegung einer Ueberficht über die Verpflichtungen deS Staates gegenüber der Kirche und den gegenwärtigen Stand deS kirchlichen Vermögens bezw. der Rente, welche derselbe abwirft, ersucht wird. Der Antrag wurde, weil er nicht im Druck vorgelegt werden konnte und doch von großer Tragweite ist, einstweilen znrückgestellt. Kurz vor Schluß der Sitzung wurde sodann noch dte zur Aufbesserung der Gehälter der Geistlichen geforderte Summe von 300000 Bl jährlich nach kurzen Bemerkungen des Berichterstatters und des KultministerS v. Weizsäcker, im übrigen aber ohne jede Debatte bewilligt. Heute sollen, um die wegen der Schillerfeier ausfallende DienStagfitzuvg einzubringeu, zwei Sitzungen abgehalten werden.

Gages-Hleuigkeitsn.

Aus Stadt und Land.

Nagold, 6. Mai.

Bom Tage. Vorgestern nachmittag fuhren die Streckenprobe­fahrer der Automobil-Herkomer-Konkurrenz mit 8 Automo­bilen von Tübingen kommend in der Richtung nach Freudenstadt hier durch. Nach Vollendung der Gesamttour werden die gesammelten Erfahrungen und Beobachtungen, die getroffenen Sicherheitsmaß­nahmen u. s. w. in Form einer Eingabe den zuständigen Behörden vorgelegt werden.