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Mit dem Plauderstübchen und
Echwäb. Landwirt.
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Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Berkehrsanstalte«, des Inner» «nd der Finanzen, betr. Vorschriften zur Eicherung dev Einhaltung der Bestimmungen über die Hegezeit des WildeS.
Vom 20. März 1891.
Ja Vollziehung der Kgl. Verordnusg, betr. die Hegezeit des Wildes vom 30. Juli 1886 (Reg.-BIklt S. 315), wird zur Sicherung der Einhaltung der in § 1 derselben für die Schonung des Wildes getroffenen Verbote unter Bezugnahme auf Art. 39 Ziffer 1 des Laudespolizeistraf- gesetzss vom 27. Dezember 1871 (Reg.-Bl. S. 391) nachstehendes verfügt:
8 1. Wer Wild von einer derjenigen Arten, welche «ach § 1 der Kgl. Verordnung vom 30. Juli 1886 einer Hegezeit unterliegen*), befördert oder versendet, in Orte einführt, feilbietet oder verkauft, hat folgende Vorschriften zu beobachten:
s) Allen Sendungen von Rot-, Dam- und Rehwild ist sowohl bei Beförderung mit Haut und Haar, wobei dasselbe nicht verpackt werden darf, als bei Versendung in zerlegtem Zustande (in einzelnen Teilen) ein den Namen und Wohnort des Absenders oder Verkäufers, den Tag der Erlegung und das Geschlecht deS Wildes enthaltender Schein bsizugeben. d) bet Versendung von Wild, welches einer der übrigen in 8 1 der K. Verordnung vom 30. Juli 1886 unter ^ und L genannten Arten angehört, genügt neben Namen und Wohnort des Absenders die Angabe von Art und Stückzahl des Wildes auf dem auch hier beizugebenden Schein.
o) DaS Rot-, Dam- und Rehwild iß beim Aufbrecheu so zu behandeln, daß das Geschlecht auch dann mit Sicherheit noch erkannt werden kann, wenn das Geweih oder das Gehör» abgenommen worden ist.
Wer solches Wild ohne Geweih, beziehungsweise Gehörn zum Verkaufe oder zur Versendung bringt, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das Geschlecht erkennbar bleibt.
8 3. Für die Beförderuug von Wild mit der Eisenbahn wird insbesondere noch folgendes bestimmt: s) bei Ausgabe als Eil- oder Frachtstücks find die in 8 1 a und b verlangten Angaben, soweit sie nicht ohnehin schon im Frachtbrief enthalten sind, in letzterem in Spalte „Erklärung wegen der etwaigen zoll- und steueramtlichen Behandlung" beizusetzen; b) bei Aufgabe als Reisegepäck und Expreßgut ist der Schein mit den verlangten Angaben der Gepäck-Au- Nahmestelle zum Anschluß an die Begleitpapiere (Gepäckkarte, Expreßgutkarte) zu übergeben.
8 3. Bet der Beförderung von Wild durch die Post ist der in 8 1 u und d vorgeschriebene Schein a) soweit Begleitadressen zur Verwendung kommen, an diesen zu befestigen;
5) soweit Pakete bis zu 12'/» kA innerhalb Württembergs ohne BegleiLadrefsm verschickt werden dürfen, diesen Sendungen beizugeden.
8 4- Wird bei der Vorzeigung zur Eirilieserung wahr- genowmen, daß diese Vorschriften nicht genau eingehakten
*) Anmerkung. Die Hegezeit innerhalb welcher Wild weder erlegt, noch gefangen, noch zum Verkauf gebracht oder ange- raufl werden darf ist durch die angeführten Bestimmungen nach den einzelnen Tiergattungen in folgender Weise festgesetzt:
je
Beim Harwild:
A männliches Rot- und Damwild auf die Zeit vom 1. Feb brs 31. Mai.
^ AE^th°s Rot- und Damwild auf die Zeit vom 1. Feb brs 30. September,
7 , >ur Rehböcke auf die Zeit vom 1. Febr. bis 31. Mai,
A Ahgerßen auf die Zeit vom 1. Dez. bis 14. Oktober, o) für Wrldkalber und Damkitze, d. h. für die noch im Kalende iahr ihrer Geburt stehenden Jungen des Rot- und Damwild, „ auf das ganze Jahr.
^ Kitzböcke, d. h. männliches Rehwild im Jahr der Gebu brs 14. Oktober.
7) für Hasen aus die Zeit vom 1. Februar bis 30. Septembe
L. Bei Federwild:
1 IS* August ""d Birkhähnen auf die Zeit vom 1 . Juni bis
2) stir ^A^er°E und Birkhühner auf die Zeit vom 1. Dezember bis
für Feld- und Haselhükner, sowie für Fasanenhennen vom 1. Dez. bis 23. August,
4) für Fasanenhahnen vom 1. Febr. bis 23. August,
5) für Wachteln auf die Zeit vom 1. März bis 23. August,
6) für wilde Enten auf die Zeit vom 16. März bis 30. Juni,
7) für wilde Tauben auf die Zeit von, 1. März bis 30. Juni,
6) für Schnepfen und Bekassinen auf die Zeit vom 16. April
bis 14. Juli,
einschließlich der genannten Tage.
NaZsLL, Freitag den 5. Mai
find, so findet Annahme und Beförderung der Sendung mit der Eisenbahn und Post nicht statt.
8 5. Vorstehende Bestimmungen finde» nur auf die in Württemberg zur Auslieferung kommenden somit nicht auch aus die in direktem Verkehr zur Einführung nach Württemberg oder zur Durchfuhr nach anderen Staatsgebieten über die württembergischen Grenzen eintretendeu Wildsendungen Anwendung.
Vorstehende Miuifterialverfüguug wird mit dem Anfügen wieder zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Ntchtbefolgung der darin enthaltenen Vorschriften der Strafandrohung des Art. 39. Ziff. 1 deS Landespolizeistrafgesetzes unterliegt und daß der Verkauf und Ankauf von Wild erst 8 Tage nach Beginn der Hegezeit strafbar wird.
Nagold, den 4. Mai 1905.
K. Oberamt. Ritter.
Der Krieg zwischen Rußland Md Japan.
Die Flottenbewegnugeu.
Siugapore, 4. Mai. Der Dampfer Selangor traf aus der Höhe von Kucra in der Malakkastraße um 9 Uhr vormittags russische Schiffe, wie man anuimmt, die des Admirals Nebogatoff.
Amoy, 4. Mat. Ein Taifun wütete in dieser Woche an der Sädküste vo» China. Es heißt die baltische Flotte sei von ihm erfaßt und einige kleinere Schiffe seien dadurch von dem Hauptgeschwader getrennt worden.
London, 4. Mai. Die Exchange Company meldet a«S Petersburg: Die Kreuzer des Wladiwostok-Ge- schw.aver haben den Hafen verlassen. Marschall Oyama sucht die Einschließung der Festung zu beschleunigen, um RoschdjestwenSky seiner einzigen Basis zu berauben.
Die Lage 1» der Mandschnrei.
Petersburg, 4. Mai. DaS Blatt Rinßk teilt mit, daß Marschall Oyama gegenwärtig über 825 000 Manu verfügt. Davon marschieren 100000 Manu gegen Wladiwostok, 150000 bewachen die rückwärtigen Verbindungen und 625000 Mann stehen Liuewitsch gegenüber.
Parlamentarische Nachrichten.
Württembergischer Landtag.
Stuttgart, 4. Mai. Die Abgeordnetenkammer ist gestern mit der Beratung des Etats deS Fiuauzdepartements zu Ende gekommen. Der Inhalt des Etats und auch die neuen Personalvermehrnuge« gaben nach den gründlichen Beratungen der Finauzkommisfiou zu keinerlei Ausstellungen mehr Anlaß, dagegen entspann sich vor Eintritt tu die Einzelderatuug noch eine längere Debatte über den Antrag des Zentrums auf öffentliche Ausschreibung der im Finanz- dcparlemeut zur Erledigung kommenden definitiven Stellen. Der Abg. v. Kiene begründete diesen Antrag mit dem Hinweis, daß derselbe lediglich dem vielleicht da und dort auftreteuden Bestreben nach Selbstergänzung der Kollegien Vorbeugen und weiter nichts als die Bestimmungen des 8 43 der Verfaffungsmklmde über die definitive Anstellung der Beamten in vollem Umfang auch aus das Fisanzdepar- temeut übertragen wolle, wie dies in anderen Departements, von etuzelnen bestimmten Ausnahmen abgesehen, bereits der Fall sei. Bet den beteiligten Beamten des Finanzdeparte- ments herrsche Unzufriedenheit darüber, daß die Kollegtal- ratSflelleu usw. durch einen als Hilfsarbeiter einberufeneu, der Regierung vielleicht besonders genehmen, jüngeren Beamten „ersessen" werden, demgegenüber andere theoretisch und praktisch vielleicht besser qualifizierte Bewerber gar nicht mehr in Betracht kommen. Diesen in sachlicher Hinsicht ziemlich scharfen Ausführungen gegenüber bestritt der Finanzminister Dr. v. Zeyer zunächst — und er erklärte, daß er sich hierbei in Uederetnstimmung mit der Staatsregierung befinde — daß die Verfaffungsurkunde einen Zwang zur öffentlichen Ausschreibung sämtlicher definitiven Stellen aufstelle, und führte aus, daß nach dieser seit Jahrzehnten unbeanstandet gebliebenen Auslegung der Verfassung die Oberrats- uud Ratsstellen iw Finanzministerium tatsächlich auch nicht ausgeschrieben worden seien, wenn es sich lediglich um ein Vorrückcn von Kollegialmitgliederu handeln konnte. Er sei indes bereit, auch diese Stellen in Zukunft ausschreiben zu lassen; wenn sich aber hierbei, was er vermute, Anstände ergeben sollten, so werde er bet der Staatsregieruug eine authentische Interpretation bezw. Ergänzung der Berfaffungs- urkande bewirken. Diese Erkiärung vermochte die vom Minister wohl erhoffte Beruhigung nicht zn verbreiten; nach einander traten die Abgg. Nieder, Dr. Hieber, Hauß- mann-Baltngen und auch Frhr. v. Seckendorfs für den Antrag einer möglichst weitgehenden Publizität bet den
1SVS
Stelleubesetzungen ein, uud der Abg. Haußman» hob dabei, vom Abg. Rembold-Naleu mehrfach durch Beifallsrufe unterstützt, noch besonders hervor, daß die Gefahr des Nepotismus heutzutage weniger bestehe, als früher, wohl aber die Gefahr der Beeiufluffuug durch das Verbindungswesen. Trotz wiederholter Versicherungen des Ministers gelaugte denn auch schließlich der Antrag deS Zentrums fast einstimmig zur Annahme. Im übrigen ist aus den Verhandlungen noch hervorzuheben, daß vom Abg. Rembold-Aalen im Jutereffe der meteorologischen Forschung und der praktischen Nutzbarmachung der Ergebnisse derselben für die Landwirtschaft die Errichtung edier ständigen Drachenstatiou am Bodensee zur systematischen Erforschung der höheren Luftschichten angeregt und vom Minister sympathisch ausgenommen wurde. Der Minister konnte sogar mitteileu, daß Verhandluugen mit dem Reich uud den Nachbarstaaten i« dieser Angelegenheit, namentlich auch wegen der Kostendeckung, bereits im Gange seien, daß der König ein Grundstück für diese Zwecke zur Verfügung gestellt habe und daß voraussichtlich schon der nächste Etat eine diesbezügliche Extgeuz enthalten werde. Nachdem noch die Eingaben der BezirkS- geometer, Trigouometer und BauamtSwerkmetster um Pensionsberechtigung und Anstellung aus Lebenszeit, sowie eine Petition der Revifious- uud Grenzaufseher um Anstellung aus vierteljährige Kündigung der Regierung zur Berücksichtig- ung überwiesen worden waren, war die Beratung des Ft- nanzetats erledigt. Heute wird der Etat deS Auswärtigen, nach diesem der Kultetat beraten. _
Gages-Meuigksiten.
Aus Stadt Md Land.
Nagold, S. Mai.
Bom Tage. Gestern überfuhr ein Radfahrer auS Altrnstei, in der Vorstadt eine Frau, welche am Arm verletzt wurde; der Radfahrer fiel sich eine Achsel au- und erlitt außerdem eine Kopfwunde. — Drei junge Gutedel find im Hau» eine» Nachbars eingebrochen, haben dort 7 ^ und die Sparbüchse ihres Schulkameraden gestohlen und daS Geld in der schulfreien Zeit vernascht und auf Ausflügen verzecht. Als sie entdeckt wurden, war das Geld dahin.
— t. Ebhansen, 4. Mai. Ei« in selten wunderhüb- schem Blütenschmuck stehender junger Spalierobstbaum ist an einem Gebäude des Fabrtkanwesens von H. Schickhardt za sehen. DaS zierliche Birubänwchen, das nur einige Jahre steht, zeigt nicht weniger als 200 Blütenbüfchel mit je 10 einzelnen Blüten, also trägt es etwa 2000 einzelne Blüten. Dieser reizende Zterbaum dürfte manchen Beschauer erfreue«, uud ihn ausporuen zum Setze» eines ZwergobstbaumS, wenn ihm ein Raum zur Verfügung steht, der ja gar nicht groß zu sein braucht. Es ist etwas schönes, wenn unsere Gärten auch von sonstigen lieblich blühenden Ziersträuche» geschmückt find; wir haben aber bei A»pflauzusg von Zwergobstbäumen nicht bloß den hübschen Anblick beim Blüten- stand, sondern eine Freude au dem Wachse» uud Reifen der Früchte, und zuletzt erquickt MS »och der Genuß derselben.
Spielberg, 4. Mai. Am Montag hielt Oberamts- baumwart Bihler aus Walddorf im Gasthaus zu« Rößle hier einen lehrreichen, volkstümlich gehaltenen Bortrag über Pflanzung uud Pflege der Obstbäume in unserer Gegend. Es wurden belehrende Anweisungen über dm Ankauf der Bäume, über die Zeit der Pflanzung sowie der notwendigen, nachfolgenden Pflege gegeben. Insbesondere wurde di« Entfernung bei der Anpflanzung junger Bäume, die Stütze uud der Schutz derselben durch Draht uud Dorn- gesträuch erörtert. Belehrend in jeder Hinsicht war die Diskussion, welche sich dem Bortrag anschloß. Der Nutze« unserer tragbaren Obstdäume wurde besonders hervorgehode«. Zum Schluß wurden dem Herrn OberamtSbaumwart Worte des Dankes und der Anerkennung für seinen lehrreiche» Vortrag zu teil. Der Vortrag selbst hätte es verdient gehabt, daß er von Obstgutbesttzern zahlreicher besucht worden wäre, doch traten auf Ermunterung des Herrn Bihler mehrere Obstbaumbesitzer dem BezlrkSobstbauvcrein bei.
r. Birkenfeld, 4. Mai. Eine« Mkllerknecht wurden ans dem Koffer seine Ersparnisse in größerem Betrag ge- siohlen. Der Täter ist noch nicht ermittelt.
Stuttgart, 4. Mai. Stehplatzkarten für die Schillerfeier auf dem Theaterplatz find außer an der Kaffe deS K. HoftheaterS noch in den Buchhandlungen von Ltndemann, Stahl, Wildt hier, Rettzel in Cannstatt, und in der Musikalienhandlung von Sülze und Saller hier zu hab:n.
Stuttgart, 4. Mai. An der morgen in Berlin stattfindenden Etsenbahnkoufereuz nehmen Hem „Schwäb. Merkur" zufolge, aus Württemberg teil StaatSrat vo« Balz und Direktor Oesterlen.