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Aro. 104.
63. Jahrgang.
Amts- unä Intekkigenzbkatt für äen Aezirü.
Erscheint Dienstag, Donnerstag L Samstag.
Die Einrückungsgebühr beträgt 9 H p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.
Dienstag, äea 4. Aeptember 1888.
Abonnementspreis halbjährlich 1 80 durch
die Post bezogen im Bezirk 2 30 H, sonst in
ganz Württemberg 2 70 H.
Amtliche Bekanntmachung.
Bekanntmachung.
Die kirchliche Feier des bevorstehenden Höchsten Geburtsfestes Ihrer Majestät der Königin wird am Sonntag, den 9. September d. I., begangen werden.
Hievon werden die Bezirksangehörigen in Kenntnis gesetzt.
Calw, 3. September 1888. K. Oberamt.
Suppe r.
Bekanntmachung.
Nachgenannten Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr in Calw wurde für langjährige, treugeleistete Dienste in der Feuerwehr auf Grund des § 1 Abs. 1 des Statuts eines Feuerwehrdienstehrenzeichens vom 20. Dezember 1885 (Regbl. S. 540) das Ehrenzeichen durch das K. Ministerium des Innern verliehen:
Carl Gottlieb Enz, Bäcker,
Johann Wilhelm Jordan, Cigärrenmacher,
Christian Friedrich Kraushaar, Bäcker,
Christian Mörsch, Seifensieder,
Heinrich Schäberle, Hutmacher.
Calw, 1. September 1888. K. Oberamt.
Supper.
Bekanntmachungbetreffend die Anzeigen und Untersuchungen der in land- und forstwirthschastlichen Betrieben vorkommenden Unfälle auf Grund des Keichsgesehes vom 5. Mai 1886.
Das Oberamt sieht sich veranlaßt, Folgendes bekannt zu machen:
1) Wenn in einem land- und forstwirthschastlichen Betriebe ein Unfall vorkommt, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person, sei es der Unternehmer (Gutsbesitzer) selbst oder ein Familienangehöriger desselben über 12 Jahren oder ein Arbeiter (Dienstbote, Taglöhner) getödtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen oder den Tod zu, Folge hat, ist von dem Betriebsunternehmer oder deffen Stellvertreter binnen 2 Tagen bei der Ortspolizeibehörde schriftlich oder mündlich Anzeige zu erstatten.
2) Zu diesen Anzeigen ist das vorgeschriebene Formular zu benützen (vgl. Minist.-Erlaß vom 12. April 1888, Amtsbl. S. 132) und werden
Deuilleton.
(Nachdruck verboten.»
Lieben und Leiden.
Roma» aus der Pariser Gesellschaft von A. du AoisgoSey. (Autorisierte deutsche Uebersetzung.)
(Fortsetzung.)
b.
c.
deshalb die Ortsvorsteher unter Bezugnahme auf Abs. 4 des Minist.-ErlaffeS vom 24. September 1885, Amtsbl. S. 266, angewiesen, stets eine genügende Anzahl dieser Formulare vorräthig zu halten, um solche auf Verlangen an die Betriebsunternehmer abgeben zu können.
3) Die angezeigten Unfälle sind vom Ortsvorsteher in das vorgeschriebene Unfallverzeichniß einzutragen (vgl. die Minist.-Erlasse vom 12. April 1888, Amtsblatt S. 132, und vom 22. Oktober 1885, Amtsbl. S. 307).
4) Gleichzeitig mit der ebenerwähnten Anzeige an die Ortspolizeibehörde hat der Betriebsunternehmer dem betreffenden Vertrauensmann von dem Unfall Mittheilung zu machen. Hiebei kann ebenfalls das unter Ziffer 2 bezeichnete Formular benützt werden.
Als solche Vertrauensmänner sind im Oberamtsbezirk Calw aufgestellt (ok. Staatsanzeiger von 1888, Nr. 156):
». für Calw: Rau, Hugo, in Calw,
Stellvertreter: Din gl er, Louis, Adlerwirt daselbst; für Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett, Unterreichenbach:
Schneider, Gutspächter auf Georgenau,
Stellvertreter: Schultheiß Stanger in Möttlingen; für Altbulach, Breitenberg, Emberg, Liebelsberg, Neubulach, Oberhaug- stett, Schmieh:
Schultheiß Hanselmann in Liebelsberg,
Stellvertreter: Stadtschultheiß Hermann in Neubulach; ä. für Dachtel, Deckenpfronn, Gechingen, Holzbronn, Stammheim, Teinach; Schultheiß Ziegler in Gechingen,
Stellvertreter: Friedrich Ziegler, jr., Oekonom in Gechingen, Weiß, Leonhard, Kaufmann in Stammheim; o. für Althengstett, Möttlingen, Neuhengstett, Ostelsheim, Ottenbronn, Simmozheim:
Ayasse, Schultheiß in Neuhengstett,
Stellvertreter: Schultheiß Stanzer in Möttlingen, Gemeindepfleger Weiß in Althengstett; für Agenbach. Altburg, Oberkollbach, Oberreichenbach, Röthenbach, Sommenhardt, Speßhardt, Würzbach, Zavelstein:
Schultheiß Pfrommer in Würzbach,
Stellvertreter: Schultheiß Roller in Oberkollbach; ss. für Aichhalden, Bergorte, Hornberg, Martinsmoos, Neuweiler, Ober-
kollwangen, Zwerenberg:
Schultheiß Wolf in Zwerenberg,
Stellvertreter: Schultheiß Strehler in Neuweiler.
5) Wenn vurch den zur Anzeige gelangenden Unfall eine versicherte Person getödtet ist oder eine Körperverletzung erlitten hat, die voraussichtlich
s.
„Sie halten also die ganze Geschichte für keine leere Erfindung?"
„Durchaus nicht."
„Sie find doch hinreichend intim mit Listrac, um genau wissen zu sollen, woran sie sich zu halten haben; lebt auch Listrac nicht mehr mit seiner Frau zusammen, so wird er doch wohl wissen, was sie thut und treibt."
„Das ist möglich; es läßt sich aber daraus noch immer nicht die Notwendigkeit schließen, daß er mir davon Mitteilung macht, und ich habe durchaus keine Lust, ihn um Derartiges zu befragen. Seine häuslichen Angelegenheiten gehen mich Nichts an. Ich menge mich nie in die Angelegenheiten anderer Leute und würde es für ratsam halten, wenn mein Beispiel Nachahmung fände."
Mit diesen Worten drehte er sich um und begab sich nach dem Salon, in dem sein Freund sich aufhielt.
Als er in das Sanktuarim eintrat, welches den Geheimnissen des Baccarat - spieles gewidmet war, erwartete Moulisres eine Ueberraschung. Der Pole, welcher ungeheure Verlüste bisher gehabt, hatte alle Vorsicht abgelegt und wagte die kühnsten Angriffe auf Listrac. Dieser war allerdings anscheinend ruhig, aber er kniff die Lippen auf einander und den Händen, welche die Karten hielten, gebrach es an der gewohnten Sicherheit. Der Pole, mit undurchdringlicher Miene wie gewöhnlich,
dampfte großmütig eine Cigarre, was, wenn er wesentliche Verlüste hatte, nicht seine Gewohnheit war.
Moulisres glaubte seinen Augen nicht trauen zu sollen. Seit einem Monat war das Glück dem Grafen hold gewesen; wollte es denselben nun mit einem Male verlassen? Mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgte Moulisres die Partie und sah denn auch wirklich, daß Listrac's Aktien von Minute zu Minute sanken.
Endlich stand er bleichen Antitzes auf; er hatte Alles verloren, ja, mehr noch, als er besaß.
„Ich werde die Differenz morgen bezahlen und dann meine Revanche fordern," sprach er, mühsam nach Fassung ringend.
„Wann immer es ihnen beliebt, Herr Graf," entgegnete der Pole mit spöttischem Lächeln und schnitt damit jedes weitere Gespräch ab.
Listrac erhob sich und trat von dem Spieltisch zurück, ohne daß irgend Jemand es beachtet hätte; Moulisres aber hatte mit einem Blick die Situation überschaut und verstand dieselbe.
„Ah, — da bist Du ja!" ries Listrac ihm zu. „Du kommst zu gelegener Zeit. Ich habe wesentlich verloren und muß eingehend mit Dir Rücksprache pflegen!"
„Mir geht es ungefähr ebenso, bester Freund, doch bleiben wir nicht hier. Es sind zu viele Augen da, welche auf uns ruhen; laß uns in den anstoßenden kleinen Salon treten, dort sind wir ungestört!"
Listrac folgte willenlos dem Boranschreitenden in den Nebenraum.
„Mein Bester," eröffnete Georges das Gespräch, als die beiden Männer sich einander allein gegenüber standen, „ich habe einen herben Verlust erlitten, aber ich bin gewiß, mich rasch wieder erholen zu können, und jenem Polen den letzen Heller abzugewinnen, welchen er besitzt. Es fehlen mir nur noch vierzigtausend Franks, um ihn morgen anzugreifen. Doch wozu gäbe es diesen wackern Menager! Glaubst Du, daß ich ihn zu dieser Stunde noch antreffen werde?"