78. Jahrgang.

Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag.

Preis vierteljährlich hier 1 mit Träger­lohn 1.10^,im Bezirks­und 10 Km-Verkehr 1.20 im übrigen Württemberg 1.30 ^ Monatsabonnements nach Verhältnis.

Luis- md MchkMll für de« OdeMs-Sezirk NWld.

Fernsprecher Nr. LS.

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^ 104

Uagol-, Mittwoch den 1. Juni

Auflage 220«.

Anzeigen-Gebühr f. d. Ispalt. Zeile auS gewöhnl. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 H, bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Gratisbeilagen: Das Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

1S04.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Laut Erlasses der K. Zentralstelle für die Landwirt­schaft vom 26. Mai d. Js. ist die Ausführung des Art. 13

des Gesetzes vom A E betrffd. die Farrenhalt-

ung, und in Gemäßheit der Vollziehungsverfügung vom 1. Dezbr. 1897 für den Zeitraum vom 1. Mai 1904 bis 30. April 1907 die Oberschaubehörde für den Bezirk des K. landwirtschaftlichen Gauverbands folgendermaßen zu­sammengesetzt worden:

Oekonom Schneider in Calw, Vorsitzender, Gutsbesitzer Adrion in Oedenwald OA. Freudenstadt, Oekonom Link in Trölleshof OA. Nagold.

Als Stellvertreter sind bestellt worden:

Hirschwirt Ziegler in Gechingen OA. Calw, Oekonom Kurz auf Hof Lattenberg OA. Freudenstadt, Schult­heiß Weiß in Ottenhausen OA. Neuenbürg.

Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Nagold, den 30. Mai 1904.

K. Oberamt. Ritter.

KekannLnrachung)

betreffend

die Vornahme der diesjährigen Bormusterung des Pferdebestands im Bezirk Nagold.

Es wird hiemit bekannt gegeben, daß die gemäß 819 der Pferdeaushebungsvorschrift vom 6. November 1902 (Reg.-Bl. S. 465) vorzunehmende Bormusterung des Pferdebestands iw Bezirk am «. 7. 8. S. L«. «. 11. Juni d. I. stattfindet und zwar

I.

1) Am Montag den «. Juni d. I. vorm. L«V»

Uhr in Ueberberg

vor dem Gasthof zum Hirsch für die Gemeinden Ueberberg und Altensteig-Dorf.

2) Am 6. Juni vorm. 11V- Uhr in Ettmannsweiler

vor. dem Gasthaus zum grüuen Baum

für die Gemeinden Ettmannsweiler und Beuren.

3) Am 6. Juni nachm. 12V« Uhr in Simmersfeld

auf dem Platz vor der Kirche für die Gemeinden Simmersfeld und Fünfbrorm.

4) Am 6. Juni nachm. 4 Uhr in Garrweiler vor dem Gebäude des Friedrich Waidelich

für die Gemeinde Garrweiler.

II.

1) Am Dienstag den 7. Juni d. I. vorm. SV»

Uhr in Altensteig

vor dem neuen Schulhaus

für die Gemeinde Altensteig.

2) Am 7. Juni vorm. 11V« Uhr in Spielberg

vor dem Rathaus

für die Gemeinde Spielberg.

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4)

Am 7. Juni nachm. 3 Uhr in Egenhausen vor dem Rathaus

für die Gemeinde Egenhanseu. Am 7. Juni nachm. 4 Uhr in Walddorf vor dem Rathaus

die Gemeinde Walddorf u. die Teilgemeinde Monhardt. Am 7. Juni nachm. 5 Uhr in Rohrdorf auf dem Platz vor dem Bahnhof

für die Gemeinde Rohrdors.

III.

Am Mittwoch de» 8. Jnni d. I. vorm. 8 Uhr in Jselshansen

vor dem Gasthaus zum Lamm

für die Gemeinde Jselshansen. Am 8. Jnni vorm. 9 Uhr in Schietingen vor dem Rathaus

für die Gemeinde Schwüngen. Am 8. Jnni vorm. 10 Uhr in Unterthalheim vor dem Gasthaus zur Linde

für die Gemeinde Untertalheim. Am 8. Juni vorm. 10V» Uhr in Obertalheim am Eingang des Orts gegen Untertalheim

für die Gemeinde Obertalheim. Am 8. Jnni nachm. 2 Uhr in Nagold vor dem Gasth. zur Sonne (Post)

für die Stadtgemeinde Nagold.

IV.

Am Donnerstag de« S. Juni d. I. vorm. S Uhr in Mindersbach

vor dem Rathaus

für die Gemeinde Mindersbach. Am 9. Juni vorm. 10V» Uhr in Ebershardt vor dem Gemeindebackhaus

für die Gemeinde Edershardt. Am 9. Juni vorm. 11 Uhr in Warth vor der Kirche

für die Gemeinden Warth, Oaugenwald u. Wenden. Am 9. Juni mittags 12 Uhr in Berneck vor dem Rathaus

für die Gemeinde Berneck. Am 9. Juni nachm. 3 Uhr in Ebhausen auf dem Platz vor dem Hause des Kaufmann Rall

für die Gemeinde Ebhausen.

V.

Am Freitag de« 10. Jnni d. I. vorm. S Uhr in Unterschwandorf

vor der Wirtschaft zur Eiche

für die Gemeinde Unterschwandorf. Am 10. Juni vorm. 9V- Uhr in Oberschwandorf vor dem Gasthaus zum Hirsch

für die Gemeinde Oberschwandors. Am 10. Juni vorm. 10 V« Uhr in Beihingen aus dem Platz bei der Kirche

für die Gemeinde Beihingen. Am 10. Juni vorm. 11 Uhr in Bösingen vor der Wirtschaft zum Rappen

für die Gemeinde Bösingen.

5) Am 10. Juni nachm. 2V» Uhr in Haiterbach vor dem Rathaus

für die Gemeinde Haiterbach u. die Teilgemeinde Alt-Nuifra,

1) Am Samstag de» 11. Jnni d. I. vorm. 7°/i

Uhr in Emmingen

auf dem Platz bei dem Bahnhof

für die Gemeinde Emmingen.

2) Am 11. Juni vorm. 8V« Uhr in Pfrondorf vor dem Ort auf der Straße nach Nothfelden

für die Gemeinde Pfrondorf.

3) Am 11. Juni vorm. 9 Uhr in Nothfelden

vor der Wirtschaft zur Krone

für die Gemeinde Nothfelden.

4) Am 11. Juni vorm. 10 V« Uhr in Schönbronn

vor dem Gasthaus zum Löwen

für die Gemeinde Schönbronn.

5) Am 11. Juni vorm. 11 Uhr in Effriugen vor dem Gebäude des Gemetndepflegers Dürr

für die Gemeinde Effriugen.

6) Am 11. Juni mitt. 12 Uhr in Wildberg

aus dem Platz vor dem Bahnhof

für die Gemeinde Wildberg.

7) Am 11. Juni nachm. 2V» Uhr in Sulz

vor dem Rathaus

für die Gemeinde Sulz.

8) Am 11. Juni nachm. 3V- Uhr in Gültlingen

vor dem Rathaus

für die Gemeinde Gültlingen. Jeder Pferdebesttzer ist nach erhaltener schultheißenamt­licher Aufforderung bei Vermeidung gesetzlicher Strafe» u. Zwangsmaßregelu verpflichtet, spätestens zu der vorstehend bestimmten Zeit und Ort seine sämtlichen Pferde vorzuführen mit Ausnahme

a) der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, d. h. der nach dem 17. März 1900 Geborenen;

b) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter 3 Jahren, d. h. der nach dem 17. März 1901 Geborenen;

o) der Hengste;

ä) der Stuten, welche entweder hochtragend sind (inner­halb der nächsten 4 Wochen absohlen) oder noch nicht länger als 14 Lage abgefohlt haben; o) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind; k) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten;

ss) der Pferde, welche nachweislich bei früheren Muster­ungen als kriegsunbranchbar bezeichnet worden sind; d) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Pferdeaushebungsvorschrift ist der Vorstand der K. Kreisregierung befugt, unter besondere« Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lasten. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch das Oberamt hiezu er­mächtigt. In den vorstehend unter ab aufgeführten Fällen sind vom Ortsvorsteher ausgefertigte Bescheinigungen vorzu- legen, denen bei hochtragenden Stuten (ä) auch der Deck­schein beizufügen ist. Die Bescheinigungen können in der

Wegweiser zur Benützung unsrer Verschöne r- ungs-Vereins-Anlagen.

(Mitgeteilt.)

(Schluß.)

Nur 10 Minuten von der Stadt entfernt liegt ferner der frohwüchstge junge Wolfsbergwald mit bequemen Wegen und zahlreichen schattigen Sitzbänken; wir gelangen dorthin indem wir die Straße nach Herrenberg hinter dem Eisen­bahndurchlaß verlassen, dort das untere Ende der Wald­steige und schon nach 100 Schritten einen bequemen vom Verein gepachteten Fußweg betreten. Die Liebhaber der Wald­einsamkeit ziehen sich neuerdings mehr in den Wolfsberg zurück, der auf seiner untern Ebene früher Fohlenwetde und vor 20 Jahren noch Schafweide war. Wer dort dem Vogel­gesang lauschen will, muß sich hauptsächlich im Frühjahr u. in den Morgen- und Abendstunden dort aufhalten. Ueber Mittag schweigen die meisten Singvögel. Um auch in dieser Richtung der Stadt den Wald möglichst nahe an die Stadt zu rücken, sollte man aber noch den Abhang auf der linken Seite des oben erwähnten Fußwegs erwerben u. aufforsten.

Auch nur eine Viertelstunde von der Stadt entfernt lockt uns ferner der wegen seiner früher für unabänderlich gehaltenen Unfruchtbarkeit vom VolkTeufelshirnschale" genannte isolierte Bergvorsprung zu einem Besuch. Alle

früheren Versuche einer Aufforstung seiner Ebene mißlangen. Als aber die städtische Forstverwaltung den ebenfalls kahlen, von der Sonne ausgebrannten südlichen Abhang des Stadt­walds Ziegelberg vor 20 Jahren aufzuforsten verstand, wurde auch der Antrag, dieTeufelshirnschale" mit Wald anzupflanzen genehmigt. Nur mittelst einer besonderen nicht überall bekannten Kulturmethode u. mit Aufwand von sehr viel Mühe und Schweiß war diese schwierige Aufgabe zu lösen. Freilich mußte dann erst noch günstige Witterung, also derSegen von Oben", dazukommen. Jetzt kann sich schon das Wild in der Kultur verstecken, nach einem wei­teren Jahrzehnt aber wird dieser junge Wald von der ganzen Stadt aus sichtbar sein und ihr einen neuen land­schaftlichen Reiz verleihen. Die Hütte daselbst bietet Schutz gegen heißen Sonnenschein, Wind u. Regen. Auch diese Forchen­kultur ist bei trockenem Boden u. solangejdürres Gras u. dürre Bodennadeln sichtbar find, einem Waldbrande besonders ausgesetzt. Man besucht diese Anlage am besten aus dem vom Gasthaus zur Krone abzweigenden in gerader Linie auf den Berg führenden Fußweg, oder noch bequemer auf dem beiOberktrch" links den Berg hinaufführenden Feld­weg. Der steile schmale und meist schlüpfrige Fußweg auf dem hintern Bergabhang über dieOßwaldshalde" hinab ist nur für männliche Jugend gangbar. Wer noch leicht atme« und gut marschieren kann, dem empfehlen wir den Besuch unsrer I V» Stunden von Nagold entfernten, auch von unsrem Verschönerungsverein gegründeten, Anlage auf demkühlen Berg" zwischen Emmingen und Oberjettingen

mit einer bei günstiger Witterung großartigen Fernsicht auf viele Höhen und Ortschaften unsres Schwarzwalds, sowie auf viele hervorragende Berge der schwäbischen Alb und darüber hinaus bis zu den Schweizer Bergen. Wir treffen dort auch eine Schutzhütte an, während die unter Glas angebrachten Orientierungstafeln, mit Hilfe welcher man alle von dort sichtbaren und darin verzeichneten Hauptberge dem Namen nach feststellen konnte, von boshaften oder von betrunkenen Leuten unbrauchbar gemacht wurden. Man findet diese Anlage leicht entweder von Emmingen aus in der Richtung nach Oberjettingen oder von Nagold aus über Rötenbach mittelst einer Reihe von Wegweisern. Zum Schluß raten wir namentlich noch zum Besuch der soge­nanntenLeyertanne" im Gemeindewald von Gündringen, wo auch Sitzbänke angebracht find. Dieser höchst auffallende Baumwuchs ist daraus zu erklären, daß hier ursprünglich eine Zwillingstanne mit 2 normalen senkrechten Stämmen stand, bis eine schwere Schneemafse den einen dieser 2 Stämme dauernd in einem spitzen Winkel auf die Seite drückte. Vermöge eines vom Schöpfer in den Baumwuchs gelegten Naturgesetzes bildeten sich dann die untern Hauptäste der 2. schief­gedrückten Tanne zu senkrecht aufsteigeuden Stämmen aus. So mußte dann die einer Leyer auffallend'ähnliche Gestalt der beiden Tannen entstehen. Die in dieser Zeitung kürzlich zu lesende Befürchtung, daß die Leyertanne infolge der wenigen dürren Neste am untern Ende der Baumkrone ihre Leyergestalt bald einbüßen könnte, wird ein Forstmann nicht teilen. Solches Dürrwerden der untern Neste steht man ja überall