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Fernsprecher Nr. 26. Fernsprecher Nr. 26.

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BrattSLetlageu: Der Vlanderstüichen und

Achwäb. Landwirt.

^7 24Ü (Zweites Blatt)

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Noch immer werden bei allen Postämtern, Landpost­boten, unfern Austrägerinneu und der Expedition d. Bl. Bestellungen für den Monat Dezember auf unser Blatt entgegengenommen und die fehlenden Nummern bereitwilligst nachgeliefert.

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Gcrges-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Land.

Nagold, S. Dezember.

Eine neue Prüfungsordnung für die Zeichenlehrer Würt­tembergs wird dem Vernehmen nach demnächst bekannt wer­den, durch welche die Anforderungen bezüglich des Bildungs-u. Studiengangs dieser Fachlehrer eine nicht unerhebliche Ver­schärfung erfahren. Als Voraussetzung der. Zulassung zur Prüfung soll namentlich verlangt werden das Abgangszeug­nis der 8. Klasse eines Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Realschule, ein mehrjähriger Besuch der Kunstgewerbe­schule berw. der Akademie und der Nachweis einer zwei­jährigen Tätigkeit in einem kunstgewerblichen Etablissement.

r. Berneck, 7. Dez. In der hies. Sägmühle wird gegenwärtig von dem Besitzer Fr. Maier jr., Holzhändler in Aliensteig, eine Dynamomaschine zur Erzeugung von elektrischem Licht aufgestellt. Mehrere hiesige Bürger haben sich zur Abnahme des elektrischen Lichtes bereit erklärt und wird in Bälde auch unser Städtchen mit elektrischem Licht versehen sein.

Stuttgart, 7. Dezbr. Nach dem Reg.-Blatt ist Mini­sterialdirektor v. Mosthaf zum Vorsitzenden des gewerb­lichen Sachverständigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen ernannt worden.

Stuttgart, 7. Dez. Eine Verfügung des Ministeriums des Innern über den Verkehr mit Schlachtvieh und Fleisch ermäßigt die Gebühren der Nachstempelung und gibt der Vorschrift bezüglich der Stempelung einzelner Fleischstücke folgende gemilderte Fassung:Bei der Einfuhr von frischem Fleisch aus einem andern Gemeindebezirk zum Zweck des Verkaufs oder zum Zweck der Herstellung von Würsten und anderen Fleischwaren für den Verkauf muß jedes einzelne Fleischstück mit eine» Stempel versehen sein. Soweit nach den örtlichen Verhältnissen die Durchführung dieser Vor­schrift als ein Bedürfnis nicht erscheint, kann deren An­wendbarkeit im Wege ortspolizeilicher Vorschrift für den ganzen Gemeindedezirk oder einzelne Teile desselben aus­geschlossen oder beschränkt werden. Die Nichtanwendung der Vorschrift darf von der Herkunft des Fleisches nicht abhängig gemacht werden."

Hlm GHr' rrnö KoLö.

Roman von E. von Linden.

4) Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)

Verwirrt schaute sie ihn an und blickte dann suchend umher.

Habe ich geschlafen und das Schreckliche nur geträumt, Gottliebs fragte sie leise.Brachte der Brieftäaer mir den Brief von Traugott s"

Beruhige Dich nur erst, liebe Sophie!" bat der Meister, sich gewaltsam zusammen nehmend.Weiß der Himmel, wie Du Dich erschreckt hast. Hält' es nie für möglich gehalten, daß Du in eine Ohnmacht fallen könntest. Hielt das nur für eine vornehme Sache. Na, Du warst ja immer was Apartes."

Sprich nicht so," unterbrach sie ihn erregt,für solche Dummheiten haben wir jetzt keine Zeit. Ich habe also nicht geschlafen, nicht geträumr, sondern eine Ohnmacht gehabt, was nur von einem fürchterlichen Schreck, von einer großen Aufregung kommt. Wo ist der Brief, hast Du ihn ge­lesen?"

Das ist mir noch gar nicht eingefallen, meine gute Sophie!" erwiderte Meister Weber mit fester Stimme, während er an ein Wandschränkchen trat, um aus einem' Tokayer-Fläschchen ein Glas zu füllen und eS ihr darzu­reichen.

Nagold, Mittwoch den 9. Dezember

Stuttgart, 7. Dez. Eine Versammlung der Deutschen Volkspartei nahm das Kompromiß mit der Sozialdemo­kratie für die Stuttgarter Gemeinderatswahlen an. Vier demokratische und fünf sozialdemokratische Kandidaten werden aufgestellt.

Stuttgart, 7. Dez. Zu der Schrift des Prof. Dr. v. Bruns in Tübingen über die Häufigkeit von Unfällen durch landwirtschaftliche Maschinen und ihre Verhütung dürften vielleicht nachstehende Mitteilungen von Interesse sein. Auf der im Herbst 1902 in Tübingen abgehaltenen Konferenz der deutschen landwirtschaftlichen Berufsgcnoflen- schaften wurde eine Kommission mit der Ausarbeitung eines Entwurfes von Unfallverhütungsvorschriften für landw. Be­triebe beauftragt. Diese Kommission ist, um ihrer Aufgabe nachzukommen, in verschiedenen Teilen des Reichs, insbeson­dere an solchen Orten zusammengetreten, wo sie Gelegenheit hatte, in landw. Musterbetrieben wie auch in Fabriken für landw. Maschinen usw. sich eingehend über die Möglichkeit und Nützlichkeit der Anbringung von Schutzvorrichtungen durch Augenschein zu überzeugen und sie hat das Ergebnis ihrer eingehenden Beratungen, insbesondere hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften für landw. Maschinen der dies­jährigen Konferenz, welche im Oktober d. I. in Detmold tagte, vorgelegt. Wer einigermaßen mit den Verhältnisse« der landw. Betriebe bekannt ist, wird ohne weiteres zugeben müssen, daß manchen Unfällen in diesen Betrieben durch Verbesserung der in Benützung stehenden Maschinen, bezw. durch Anbringung von Schutzvorrichtungen an solchen vor­gebeugt werden könnte. Wenn gleichwohl in weiten Kreisen unsrer landw. Bevölkerung und zwar sowohl bei Betriebs­unternehmern als bei Arbeitern eine nicht geringe Abneigung gegen die Einführung von Unfallverhütungsvorschriften besteht, so erklärt sich dies wohl einerseits aus der Scheu vor der damit verbundenen finanziellen Belastung, andererseits aus der Abneigung gegen Neuerungen jeder Art und der Er­kenntnis der Schwierigkeit der Kontrolle der Durchführung solcher Vorschriften, nicht zum mindesten aber auch aus der allgemeinen Abneigung der beteiligten Kreise gegen Vorschrif­ten, welche die freie Bewegung in der eigenen Wirtschaft mehr oder weniger beschränken, und aus dem Gedanken an die im Hintergrund drohende Gefahr, wegen irgend welcher mehr oder weniger unbewußten Verfehlung gegen eine dieser Vorschriften in Untersuchung und Strafe genommen und weiterhin für etwaige Folgen finanziell haftbar gemacht zu werden. Die Zahl der durch Maschinen in landwirtschaftl. Betrieben verursachten Betriebsunfälle ist in Württemberg verhältnismäßig nicht besonders groß. Wir zweifeln nicht, daß durch ein schrittweises Vorgehen auf dem von den landw. Berussgenofsenschaftcn selbst beschrittenrn Wege den dabei beteiligten Kreisen (landw. Betriebsunternehmern und deren Angehörigen, Dienstboten und Arbeitern) bester gedient sein wird, als durch alsbaldige Aufstellung möglichst weit­gehender Unfallverhütungsvorschriften.

r. Eßlingen, 5. Dezbr. Vergangene Nacht kurz nach 12 Uhr wurde die hiesige Weckerlinie alarmiert. Von einem Passanten war in dem Montierungsraum der Gießerei von Fritz Müller der Ausbruch eines Brandes entdeckt worden.

So, Mütterchen, trinke es ganz aus, damit Du wieder kräftig und mutig wirst," setzte er weich und zärt­lich hinzu,was sollte aus mir werden, wenn mein Weib mir nicht zur Seite steht, sondern krank und verzagt ist."

Ja, Mut und Kraft zum Ertragen und Weiter­leben, dazu helfe mir der liebe Gott," flüsterte die arme Mutter kaum hörbar, worauf sie gehorsam den Wein trank.

Wo ist der schreckliche Brie? von unsrem Traugotts" setzte sie dann leise hinzu, wobei ein Zittern ihren Körper durchflog.

Laß' mich ihn erst mal allein lesen," bat der Meister, ihre blaffe Wange streichelnd.Es ist bester für Dich, am Ende ist die Geschichte nicht so schlimm, wie wir denken. Hamburg ist ja nicht aus der Welt, und Geld hat er nicht, viel, wir haben ihn bald wieder hier, den Peter in der Fremde."

Meinst Du, Gottliebs Ach, wenn ich das bloß hoffen dürfte, aber sieh nur nach, mir ist, als ob ich was vom großen Meer und von Amerika gelesen hätte."

Ja, ja, es ist ein schlauer Bursche," meinte Weber lachend, da ihm die Sache jetzt spaßhaft erschien,ein rich­tiger Eulenspiegelstreich. Als ob das große Meer ein Bach, und Amerika mit zehn oder zwanzig Mark zu erreichen wäre. Sei nur ganz ruhig, Mütterchen, wirst Deinen großen Jungen morgen vielleicht schon wieder sehen. Na, ich denke, das wirst Du doch begreifen, daß zu einer Reise über's Weltmeer ein Haufen Geld gehört, woher i

1S03.

Es gelang das Feuer zu unterdrücken, ehe es sich weiter ausdehnen konnte. Der Schaden dürfte immerhin be­trächtlich sein.

. Reutlingen, 5. Dez. In die Handwerkskammer für den Schwarzwaldkreis wurden in diesem Herbst statuten­gemäß gewählt 1) als ordentliche Mitglieder a) aus den Kreisen der Handwerkervereine: Hermann Hotz, Malermstr. in Sulz; *Karl Sohmer, Mechaniker in Schramberg; K) aus den Kreisen der Gewerbevereine: Friedr. Bausch, Gerber­meister in Herrenberg; Karl Diem, Kupferschmiedmstr. in Rottweil; Gustav Faißt, Seifenfiedermstr. in Freudenstadt; Wilh. Hänßlen, Schmiedmeister in Nürtingen; Friedrich Gollmer, Seilermstr. in Neuenbürg; Mnton Mest, Buch­drucker in Horb; *Adolf Renftle, Handschuhmacher in Tü­bingen; Karl Vollmer, Schreinermstr. in Rottenburg. 2) als Ersatzmänner a) *Tustav Beck, Malermstr. in Reut­lingen; K) "Heinrich Essig, Flaschnermftr. in Calw; Mart. Manz, Schreinermstr. in Metzingen; *Wilh.' Sülzle, Me­chaniker in Rosenseld; Karl Zwtßler, Färbermeister, in Betzingen. Die mit * bezeichneten Herren sind n e u-, die andern wiedergewählt.

r. Göppingan, 3. Dez. Ein hies. Metzgermeister be­traute vergangene Woche seinen Knecht mit der Abholung eines Rindes bei einem Bauern in Krummwäldchen und übergab dem Knecht zu diesem Zweck 200 Anstatt den Auftrag auszuführen, kaufte sich der Knecht neue Kleider und verschwand mit dem Rest des Geldes. Des Flücht­lings konnte man nicht habhaft werden.

r. Heildronn, 4. Dezbr. In einer hiesigen Fabrik wurde einem 16 Jahre alten Arbeiter, welcher an einer Maschine beschäftigt war, der Arm von einem Schwungrad abgerissen. Der Verunglückte wurde sofort ins Kranken­haus verbracht und der Arm mußte alsbald amputiert werden. Verschulden an dem Unfall trifft niemand.

Deutsches Reich.

Burghausen, 2. Dezember. Ein unerhörter Fall von Leichenschändung hat unser sonst so ruhiges Städt­chen in Helle Aufregung versetzt. Kürzlich starb die Gast­wirtsgattin Frau Kellermann. Verwandte, die zur Beerdi­gung gekommen waren, wollten die Verstorbene nocheiumal sehen. Der Totengräber weigerte sich jedoch entschieden, den Sarg zu öffnen. Kurz entschlossen sprengte der Gatte selbst mit Hilfe einiger Anverwandten den Sargdeckel. Doch welch ein Anblick bot sich ihnen! Die Leiche lag mit dem Gesicht zu Boden gekehrt und zeigte sich vollständig beraubt. Anzeige gegen den Totengräber E., der bereits vom Dienste entlassen worden sein soll, ist erstattet. Wie man hört, will die Staatsanwaltschaft mehrere Leichen, die ebenfalls beraubt worden sein sollen, ausgraben lasten.

r. Karlsruhe. 5. Dez. Den Tod infolge Verbrühung erlitten hat ein 8 Monate altes Mädchen. Während die Eltern mit Brotaustragen beschäftigt waren, spielte zu Hause das 8 Jahre alte Söhnchen mit seinem im Kinder­wagen liegenden Schwesterchen. Dabei goß der Knabe ihm aus Unvorsichtigkeit etwa eine Taste voll kochendes Master auf den linken Arm und die Brust. Das Kind erhielt so

sollte er das aber bekommen Habens Uno nun wollen wir seine Epistel mal lesen." ^ .

Er hob den offenen Brief des Sohnes vom Fußboden wieder auf und trat damit an's Fenster. Die arme Mutter beobachtete ängstlich seine Mienen und weil er das instinkt- artig fühlte, so suchte er sich gewaltsam zusammen zu nehmen und seine äußere Ruhe zu bewahren, die ihm, je weiter er las, desto mehr abhanden zu kommen drohte. Er war nun schon seit fünf Minuten mit der Lektüre zu Ende, u. wagte noch immer nicht, aufzublicken. Was sollte er ihr sagen? Womit die schwache Frau beruhigen? War sie vorhin von den ersten Zeilen schon ohnmächtig geworden, so konnte sie jetzt von der Gewißheit, daß ihr einziger Sohn so herz- und gewissenlos gegen seine Eltern handeln konnte, ganz darnieder geworfen werden und daran sterben.

Es ist wahr, alles wahr, Gottlieb!" jammerte sie plötzlich auf,er ist fort, für immer fort, ich seh's an Deinem Gesicht. O, warum bist Du so hart gegen ihn gewesen, warum wolltest Du erst einen feinen Schüler und dann einen Schlofserlchrling aus ihm machen? Nun haben wir das Unglück und du bist schuld daran. Her mit dem Brief, ich will ihn selber lesen."

Der Meister hatte seine sonst so sanfte Frau noch nie­mals in einer derartigen Aufregung, die von dem Jammer um den Sohn sich so plötzlich in Groll gegen den Gatten umwandeln konnte, gesehen. Zuerst erschreckt, da er sich dem unbotmäßigen Sohn gegenüber im vollsten Vaterrechte wähnte, mußten ihn die heftigen Vorwürfe der Frau doppelt kränken und erbittern. (Fortsetzung folgt.)