77. Jahrgang.
Erscheint
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag.
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Württemberg 1.30 Monatsabonnement» nach Verhältnis.
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«ratiSbeilagenr La» Planderstübchev und
Schwäb. Landwirt.
236 Nagold, Donnerstag den 3. Dezember 1dv3.
Amtliches.
Aufforderung
zur Anmeldung der Wandergewerbebetriebe behufs der Besteuerung und Erteilung der Wandergewerbescheine für das Kalenderjahr 1SV4.
Gemäß § 12 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 18. Dez. 1899 (Reg.-Bl. S. 1185), betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 15. Dezbr. 1899 über die Wandergewerbesteuer, werden alle diejenigen Personen des Oberamtsbezirks, welche beabsichtigen, im Kalenderjahr 1SV4 das Wandergewerbe zu betreiben, anfgefordert, ihren Gewerbebetrieb bei der zuständige» Steuerbehörde «nzumelde» «nd einen Steuerschein zu lösen.
Wandergcwcrdesteuerpflichtig und daher zur Lösung eines SteueMrins verpflichtet sind alle diejenigen Personen, welche in Württemberg außerhalb des Gemeindebezirks ihres Wohnorts ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung in eigener Person:
1. Waren feilbieten (Hausierer, Inhaber von Wanderlagern),
2. Warenbestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung bei Privatpersonen (Nichtkaufleuten)' aufsuchen (Detail-Reisende),
3. Waren bei anderen Personen -als bei Kausleuten oder Produzenten, oder an anderen Orten als in offenen , Verkaufsstellen zum Wiederverkauf ankaufen,
4. gewerbliche Leistungen anbieten (Scherenschleifer!, Schirm- und Kesseiflicken, Dreschen mit Maschinen rc.),
5. Mufikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst oder der Wissenschaft dabet obwaltet, darbieten wollen.
Ter Stenerschein ist vor Beginn des Wandergewerde- betriebs zu lvsru. i
Zuständig zur Ausstellung von Steuerscheinen ist der Ortsfteuerbeamte des Wohnorts des Wandergewerbetreibenden und für diejenigen, welche in Altensteig wohnen, sowie für Detailreisende das Kameralamt (Bezirkssteueramt).
Die Steuerscheine für das Kalenderjahr 1904 können schon im laufenden Monat gelöst werden, worauf behufs' rechtzeitiger Anmeldung des Betriebs besonders aufmerksam gemacht wird.
Der oberamtliche Wandergewcrbcschein kann erst dann ausgestellt werden, wenn der Wandergewerbetreibende im Besitze des Steuerscheins ist.
Wer den Wander Gewerbebetrieb beginnt, ohne eine» Stenerschein gelöst zu haben, wird bestraft.
Frei von der Wandergewerbestcuer und daher zur Lsssng eines Steuerscheins nicht verpflichtet ist:
1. wer setbstgewonnene (nicht vorher aufgekaufte) Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd und Fischerei feilbietet:
2.
wer in der Umgegend seines Wohnortes bis zu 15 Km Entfernung selbstverfertigte bezw. selbstzubereitete Waren, welche zu den Gegenständen des Wochenmarktverkehrs gehören (Butter, Schmalz, Brot und Fleisch, Hafnergeschirr, Steingut, Korbwaren, Besen rc.), feilbietet oder gewerbliche Leistungen, hinsichtlich deren dies Landesgebrauch ist, anbietet; wer auf Messen, Jahr- und Wochenmärkten Waren an- oder verkauft oder Bestellungen aus Waren aufsucht.
Die Ortssteuerämter sind angewiesen, auf Ansuchen nähere Auskunft zu erteilen.
Altensteig, . ^
den 1. Dez.
3.
Nagold,
1903.
Kameralamt: Köhler.
K. Oberamt: Ritter.
Landwirtschaftlicher Bezirksverein.
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement «ns das landwirtschaftliche Wochenblatt,
da dessen kostenfreier Bezug mit dem Eintritt in den landw. Verein verbunden ist, und zum Zweck der Fertigstellung der Postlisten die Mitgliederliste spätestens bis 1«. Dez. nach Stuttgart eingeschickt werden muß, so werden diejenigen, welche dem landw. Verein beitreten wollen, gebeten, sich spikestens bis 8. Dez. d. I. mündlich oder schriftlich bei dem mitunterzeichneten Kassier Klein anzumelden. Spätere Meldungen würden erst vom 1. April 1904 zum Bezug des landw. Wochenblatts berechtigen. Auch der Austritt aus dem Verein kann nur durch Abmeldung bis zum 8. Dez. erfolgen. Wer diesen Termin versäumt, erhält sein Blatt weiterhin zugeschickt und hat seinen Beitrag für das Jahr 1904 fortzuentrichten. Die Herren Ortsöor- steher werden freundlichst ersucht, ebenfalls bis znm 8. Dez. dem Kassier Klein anzuzeigen, welche Mitglieder wegen Todes oder Wegzugs zu streichen sind, im Ver- säumnisfall wäre für einen Ersatzmann zu sorgen.
Nagold, 3. Dezbr. 1903.
Vereinsvorstand: Kassier:
Oberamtmann Ritter. Klein, Hirschwirt.
WoMifche KeSerficht.
Im Etat für das württembergische Militärkontingent betragen die Einnahmen 1,013,015 mehr 846,500 die fortdauernden Ausgaben 21,406,440^, mehr 126,489^, darunter für Geldverpflegung der Truppen 6,006,161 mehr 48,937 für Bekleidung und Ausrüstung der Truppen 1,498,189 mehr 50,147 für Naturalverpfleguug
6,239,760 weniger 146,095 die einmaligen Ansgaben
des ordentlichen Etats 2,798,310 mehr 1,396,770 darunter 1,153;000 ^ als erste Rate für die Beschaffung von Waffen vom Jahre 1898 und für Kriegsformationen. Im außerordentlichen Etat wurden 12,000 ^ für die erste Ausstattung für hinzutretende Kriegssormationen verlangt.
Nach dem Reichskassenausweis detrug in der Zeit vom April bis Oktober die Einnahme an Zöllen und Verbrauchs
steuern 448,7 Millionen Mark (— 15,4 Millionen Mark). Von dem Minus entfallen 6.8 Millionen Mark aus die Maischbottichsteuern und 3,3 Millionen Mark auf die Ver- brauchsabgabe von Branntwein. Die Post- und Tcle- graphenverwaltung ergab bisher ein Mehr von 13,030,034 Mark ; ferner weist die Reichseisenbahnverwaltung ein solches von 4,965,000 Mark auf. Die zur Reichskaffe gelangte Jsteinnahme betrug bis Ende Oktober 458,9 Mill. Mark (mehr 11 Mill. Mark).
Der Bundesrat überwies in seiner gestrigen Sitzung die Uebersichten über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete für 1901 und 1902, sowie die Vorlage, betr. die Unfallversicherung der Seeschiffer, den zuständigen Ausschüssen und erteilte den Ausschußberichten über die Gesetzentwürfe, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904, betreffend den Etat der Reichsschuld, und betreffend die Feststellung des Reichshaushalts für 1904, seine Zustimmung.
Es scheint, daß das neue italienische Ministerium die Handelsvertragsverhandlungen beschleunigen will, um die Kammer durch gute Nachrichten zu gewinnen. Bemerkenswert ist jedenfalls, daß ein offiziöses Blatt schreibt, das jetzige Kabinett habe in Tagen mehr getan als das vorige in Monaten. Her „Messaggero" lobt deshalb Luzatli, der schon mit der geplanten Verlängerung des österreichischen Handelsvertrages um ein halbes Jahr einen Erfolg gehabt habe, und wünscht, daß er ein gleiches mit Deutschland erwirke. Unterdies teilt die „Tribuna" mit, daß Italien ohne die Weinklausel keinen Handelsvertrag mit Oesterreich abschließen werde.
Parlamentarische Nachrichten.
r. Stuttgart, 28. Nov. Die heutige Sitzung der Kommission zur Beratung der Gemeinde- und Bezirksordnung wurde mit der Abstimmung über Art. 31 eröffnet, der gestern zurückgestellt worden war und bestimmt, daß Gemeindebeamte zu den Verhandlungen über Gegenstände ihres Geschäftskreises mit beratender Stimme zugezogen werden sollen. Dieser Satz wird mit sämtlichen 14 abgegebenen Stimmen angenommen. Hierauf wird die Weiter- beratung bei Art. 35 ausgenommen, der von der Protokollierung der Verhandlungen des Gemeinderats handelt. Der Entwurf schlägt vor: „lieber die Verhandlungen des Gemeinderats ist ein fortlaufendes Protokoll zu führen, in welches die gefaßten Beschlüsse vollständig aufzunehmen sind". Dieser Satz wird angenommen, ebenso die weiteren Sätze mit unwesentlichen redaktionellen Aenderungen. Art. 36 wird auf den Antrag des Abg. Hang ganz gestrichen. Er lautete im Entwurf: „Die auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses ergehenden Ausfertigungen werden, soweit nicht für einzelne Fälle abweichende Bestimmungen getroffen sind, namens des Gemeinderats von dem Ortsvorsteher oder dessen Stellvertreter unterzeichnet und wenn ein Ratichreiber aufgestellt ist, von diesem gegengezeichnet." Art. 37 wird in folgender Fassung angenommen: „Zur Vorbereitung der Verhandlungen des Gemeinderats können von demselben aus
i)
Mrn GHv und KoLd.
Roman von E. von Linden.
Fortsetzung.
(Nachdruck verboten.;).
„Du brauchst darüber nicht so fürchterlich zu lachen, sprach die Frau gekränkt. „Was kann er dafür, daß sei Sinn so hoch steht? — Er will nun einmal nicht wi eine Schnecke am Boden fortkriechen und höchstens al Fabrik-Meister sein Leben beschließen. Er will rett werden —"
„Reich werden, als feiner Mann aus die armen Elter; herabsehen," unterbrach der Meister sie heftig, „ja, das ij des Pudels Kern, — nicht aus der Ueberzeugung. daß de Handel sein richtiger Beruf ist, nein, aus der Gier naä Geld und Gut sperrt er sich, des Vaters Handwerk zu er lernen, um als sein dereinstiger Nachfolger ein hinreichende! Auskommen zu haben. O, wie weh mir das tut, daß ick solche Geldgier an meinem Kinde entdecken muß, da iü mich selber so frei davon fühle und es stets verachtet habe Siehst Du denn nicht ein, Mutter, daß Du Dir selber ein Rute bindest, wenn ich Deinen Bitten nachgeben wollte. Glaubst Du, wir wären ihm später fein genug, wenn e; wirklich sein Ziel erreichen sollte? Großkaufmann! — Ei ist zu lächerlich! Glaubt denn der einfältige Junge, daß ick dazu die Mittel hätte? In einem Ladengeschäft kann ei sich frei lernen und das brächte man am Ende auf, war nämlich die Kleidung und die Handelsschule noch kosten, - obschon eine so lange Lehrzeit keine besondere Annehm
! lichkeil ist. Das, wonach sein Sinn steht, ist rein un- > möglich, und darum heißt es hier einfach: Friß, Vogel, j oder stirb!"
Die Mutter schwieg, sie konnte ihrem verständigen Gatten nicht unrecht geben, aber sie haderte im stillen mit ihm, daß er sein schönes Geschäft nicht aufrecht gehalten und allzu gutmütig Kredit und Bürgschaften gewährt hatte. Nun mußte der einzige Sohn, der, um ein Fabrikschlosser werden zu solle«, viel zu viel gelernt hatte, dafür büßen. Die gute Frau verhehlte cs sich durchaus nicht, daß ihr Sinn ebenfalls nach einer höheren Stellung in der Welt stand und sie diese durch den Sohn zu erlangen hoffte. Und im Grunde war's ja auch nicht sündhaft, einen solchen Wunsch zu hegen, zumal fie in ihrem Elternhause eine bessere Erziehung genoffen hatte als ihr Gatte und ihn in geistiger Hinsicht überragte. Der Gedanke, daß ihr hübscher kluger Sohn einfacher Handwerker werden sollte, ohne irgend welche Aussicht auf eine höhere gesellschaftliche Stellung, war ihr so unerträglich, daß sie sich Gewalt antun mußte, um nicht dem Gatten offen ihre Erbitterung zu zeigen und ihm den Krieg bis auf's Messer zu erklären.
Es war an einem Sonntag-Nachmittag, als dieses Gespräch zwischen de« Ehegatten stattfand. Draußen blaute der Himmel und die Sonne strahlte wärmend auf die grünende und knospende Erde herab, denn es war Lenz und in wenige« Wochen sollte der junge Traugott Weber die Schule verlassen, um den Ernst der Lebensschule kennen Zu lernen.
Der Meister hatte seine Pfeife angezündet und die Mütze aufgesetzt.
„Komm, Mutter," sagte er freundlich, „laß uns draußen nach unsren Krokus und Veilchen sehen. Wir waren immer eins miteinander und wollen es auch ferner bleiben. Der Berg, den der Junge mit Gewalt ersteigen will, ist zu hoch und zu steil, er bricht dabei den HalS und reißt seine Eltern mit in's Verderben. Hier unten im Tal ist'S ganz gemütlich, und der Sperling in der Hand ist besser und sicherer als ein Paradiesvogel auf dem Dache."
„Zum Henker, Sophie!" setzte er nach einer Pause stirnrunzelnd hinzu, als die Frau, emsig weiter nähend, keine Miene machte, seiner Anfforderung mit ihm in das hinter dem Hause befindliche Gärtchen zu gehen, nachzukommen. „Es scheint, daß du mir wirklich böse bist; eine solche Unvernunft hätte ich nicht bei meiner klugen Frau Spricht."
„Unvernunft?" wiederholte fie hastig, „ja freilich, Dir darf ich dieses Wort nicht übel nehme», weil Dir die Flügel fehle«, um zu fliege». Du fühlst es nicht, wie bitter daS Brot mir schmeckt, daS ich täglich essen muß, und wie sehr ich de« sonnigen Platz vermisse, den ich früher, als Du selbstständiger Meister warst, unter einer gebildeteren Klasse einnehmen durste. Und zu einem solchen Lose willst Du Deinen Sohn verdammen, der es in einer höheren Schule gewohnt worden ist, mit Söhnen gebildeter Kreise zu verkehren, der eine ganz andere Anschauung von der Welt hat, als Du,