Nagold.

AuS den

ortspolizeilichen Vorschriften

vom 27. Oktober 1897 werden die nachstehenden Bestimmungen zur Nach­achtung öffentlich bekannt gemacht.

8 3.

Das Leeren und Putzen der Abtritte muß stets rechtzeitig geschehen, wofür die Hausbesitzer verantwortlich sind.

Vor 9 Uhr abends darf jedoch mit diesem Geschäft nicht begonnen werden und muß dasselbe einschließlich der Abfuhr in den Monaten April bis September bis morgens 6 Uhr, in den übrigen Monaten bis morgens 7 Uhr beendigt sein.

Zur Verhütung der Verunreinigung der Straßen dürfen bei diesem Geschäft nur wasserdichte Behälter verwendet werden.

In die Abtrittbehälter darf kein Küchen- und Putzwasfer, Regen- wafser und dergl. gebracht und eingeleitet werden.

8 6 .

Die Straßen und Gassen der Stadt sind wöchentlich zweimal, am Mittwoch und Samstag unaufgefordert zu reinigen und zwar bis auf die Mitte derselben und insoweit als die Häuser, die dazu gehörigen Neben­gebäude und Gärten sich entlang der Straße erstrecken. Die Reinigung muß vor Eintritt der Nachtzeit vollzogen sein.

Der zusammengekehrte Inhalt ist sofort zu entfernen.

Außerdem ist jeder Hausbesitzer verpflichtet, den durch besondere Umstände vor seinem Haus entstandenen Unrat zu beseitigen, soweit die Stadt hiefür nicht einzutreten hat.

8 7-

In die Straßenkandel, Schachtlöcher und Dohlen darf kein Straßen- kehricht oder sonstiger Unrat eingebracht werden. (Ziff. 8 der ortsban- stat. Vorschriften vom 9. Oktober 1895.)

8 9.

Bei Schneefall haben die Hausbesitzer dafür zu sorgen, daß von den Häusern aus und entlang derselben Fußwege gebahnt werden.

Bei Glatteis sind die Hausbesitzer verpflichtet, innerhalb ihres Kehr­bezirks unaufgefordert mit Sand, Asche und dergl. zu streuen und dies im Bedürfnisfall zu wiederholen.

Wird in außerordentlichen Fällen durch Ausschellen das Streuen angeordnet, so ist einer solchen Anordnung sofort Folge zu leisten.

8 10 .

Eis, welches durch Ableitung von Wasser von Gebäuden und Grund­stücken entsteht, ist von den betreffenden Hausbesitzern zu entfernen.

8 11-

Das Schleifen auf den Straßen und Trottoirs ist untersagt, entstehen Schleifen, so sind sie alsbald von den betreffenden Hausbesitzern aufzuhauen und bestreuen zu lasten.

8 12 .

Das Fahren mit Kinderwagen, Schubkarren und Schlitten auf den Trottoirs ist verboten. Ferner darf mit kleinen Schlittcn. soweit sie nicht gezogen oder geschoben werden, an den abschüssigen Stellen der Straßen innerhalb der Stadt nicht gefahren werden.

8 13-

Bei Tauwetter müssen die Hausbesitzer innerhalb ihres Kehrbezirks Eis und Schnee aufhacken und für deren Entfernung sorgen. Eis und Schnee, welche von den Höfen und Dächern auf die Straße geworfen werden, sind von den betreffenden Hausbesitzern zu entfernen.

8 14. '

Zuwiderhandlungen werden gemäß Art. 30 des Polizeistrafgesetzes beziehungsweise § 366 Z. 10 des Strafgesetzbuchs bestraft.

Den 19. November 1903. ^ ^ -L ^

StadtschultheiMamt:

Brodbeck.

Walddorf- Beihingen.

Hoebreits-kinlackung.

Zur Feier unserer ehelichen Verbindung beehren wir uns, i Verwandte, Freunde und Bekannte auf

Donnerstag den 2S. November ISS» ün d. Gasth. z.Hirsch" in Walddorf freundlichst einzuladen. Heinrich Walz, Gärtner, f. Katharine Kühnle, Sohn des ff Andreas Walz, ^ Tochter des Joh. Georg Kühnle, Gärtner in Walddorf. t Schmiedmeister in Beihingen. Kirchgang 11 Uhr.

Wir bitten dies statt besonderer Einladung entgegennehmen zu wollen.

.liilie Lats kiokarä Vausr

Xovvmbsr 1903.

WM

2utkSNNLU8«ll

8tuttL»rr

Warth-Wenden.

KochzeitS-KinLeldung.

Zur Feier unserer ehelichen Verbindung beehren wir uns Verwandte, Freunde und Bekannte auf

Donnerstag den 2«. November IS«» in d. Gasth. z. Krone in Wenden freundlichst einzuladen.

Jakob Großmann, ^ Barbara Hertter,

Sohn des Joh. Großmann, ^ Tochter des Jakob Hertter, Bauer in Warth. 1 Kirchenpfleger in Wenden. Kirchgang 10'/. Uhr.

Wir bitten dies statt besonderer Einladung entgegennehmen zu wollen.

zsäes.imLssitr rlsrZtntt^artsrZsrienlosKSsellsoliaktbs- ünüliodsttos 11'rskksr. Lntsodsiüx. ä. ttsioks^si-iotits v. 4. l)e-iemder 1890. llripttreSer ». »»»,»»», ». 17»,«SV. IL»,»0», I. »»,»»». losten llonat grosse Ksvinn- xielwnx uiiä Ssvinnvortsilnox. ladrssdeitraA 11. 60, visrtsffLIirlioü Ll. 15, moaatliod 21. 5. Ktatnton versenstet

M GmMM

werden den Wählern empfohlen:

Nentschler, Sägwerkbefitzer, Bnob, Gemeinderat,

Rapp, Müller,

Reich, Tuchfabrikant, Kläger» Uhrmacher.

liir Viel«.

vor Vorstuuä: ». 8trxi»»»)«r, Stuttgart.

Nagold.

Als Gemeinderäte werde« vorgeschlage«:

Friedrich Nentschler, Sägewerkbesitzer, Friedrich Bnob, Privatier,

Rapp, Mühlebesitzer,

Hermann Reichert» Kaufmann, Reich, Tuchfabrikant.

Biele Wähler.

Vorrätig sind:

betreffend das Gesetz über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken. Auf Karton aufgezogen 60 Pfg.

M. L»t 8 «r' 8 <rb« Rnvbär.

Nagold.

ZlsclMz-Msälliis.

Wir beehren uns hiemit Verwandte, Freunde und Bekannte! !zu unserer am !

^ Dienstag den 24. November ISS» §

in d. Gasth. z. gold. Adler hier stattfindenden Hochzeitsfeier freund-! Glichst einzuladen.

Joh. Bnz, Schreiner, Sohn des verst.

Ehr. Bnz, Tuchmacher.

Wilhelmine Hörmann,

Tochter des

Ehr. Hörmann, Wüsterer.

Kirchgang 12'/s Uhr.

Nagold-Oberschwandorf.

Ü 06 l» 26 il 8 -Lin!aäu»K.

Zur Feier unsrer ehelichen Verbindung beehren,' wir uns Verwandte, Freunde und Bekannte auf

8r»i»8tog «len 28. Xoveinber ISS» in das Gasth. z. Schwane in Nagold freundlichst einzuladen.

/o/i. Fsoffs? /ks/n, ^

Schuhmachermeifler, 's Tochter des

Sohn des ff Friedrich Kern, ff verst. Jakob Friedrich Walz, ^ Schuhmachermstr. in Bösingen. s Zeugmacher in Oberschwandorf, sae Kirchgang 12'/, Uhr.

Emmingen.

Jur

Gemeinderats-

Wahl

schlagen wir als tüchtige Männer vor:

K. Deutzie, Maurerm.,

G. Kohle, Schuhmacherm., Krrlruer z. Lamm. Viele Wähler.

Mil. Kursduek.

Eisenbahn- u.Postverbindnsgen in Württemberg «. HohenMer«. Mit einer Eisenbahnkarte von Mittel-Enropa «nd einer Eisenbahnkarte von Sndwest-Dentschland. Winterfahrdienst 1903/04 Gültig vom I. Oktober an. Klein Oktavformat. Preis 60 Pfa G. W. Zaiser'sche Buchhandlung

Nagold.

Wahl-

Vorschlag.

FntzEuob, Privatier, Fr. Nentschler, Sägwkbs., Christ. Reich, Tuchmacher, G. Kläger, Uhrmacher, Fritz Rapp, Mühlebes.

Viele Wähler.

Nagold.

SrmiiileMWI.

Es werden folgende tüchtige Männer vorgcschlagen:

öuod, Privatier, Kbnt 80 k>kr, Zagwkbs., «sllvr, Kaufmann, ksrnkarät, Mehthdl., »arr, Leimfatirikant.

Sehr viele Wähler.

Nagold.

Vorschlag

zur

Gemeinderats-

Wahl.

Friedr. Bnob, Privatier, Hermann Reichert, Kaufm. Fried. Nentschler, Sägmühlebes., Rapp, Mühlebesitzer,

Lehre z. Rose.

Biele Wähler.

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haben Sie durch Benützung des Gliihlichtbrenners.

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Formulare

empfiehlt G. W. Zaiser.

Frnchtpreise:

Nagold, 21. November 1903.

Alter Dinkel. . .

6 SO

Neuer Dinkel . .

S 80

S 66

s SO

Weizen ....

8 SO

8 24

8

Kernen ....

8 40

8 16

8

Roggen ....

Gerste.

7 40

7 50 7 08

7

Haber.

S 70

S 62

S 60

Mühlfrucht . . .

7 80

Bohnen ....

6

Erbsen ....

7 60

7 57

7 50

Biktnalienpreise!

1 Pfund Butter

2 Eier...

Altensteig, 18

Neuer Dinkel Haber .... Kernen.... Gerste .... Mühlfrucht . . Weizen .... Roggen . . .

. . 90-110 4

... 14 4

November 1903.

6 SO 6 17 S 80 6 60 S 83 S SO - 8 30

7 51 7 40

8 -

8 SO-

8 33 6

8 SO

8 SO

Mitteilungen des Standes' amt- der Stadt Nagold.

Geburten: Adolf, S. des Joh. Marlin Maser, Landwirts d. 18. Nov. 1903.