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Amtliches.
Bekanntmachung,
betreffend die Feldbereinigung auf der Markung Oberschwandorf.
Bei der am 21. d. Mts. vorgenommenen Abstimmung über den Antrag auf eine Bereinigung nach dem sogenannten abgekürzten Verfahren der Gewände „Vorderer und Hinterer Alter Auchtert" der Markung Oberschwandorf haben von 62 beteiligten Grundeigentümern mit einem Gesamtsteuerkapital von 619 ^ 08 35 Beteiligte mit
416 ^ 85 iZ Steuerkapital für den Antrag gestimmt und 27 Beteiligte mit 202 23 --L Steuerkapital waren als
demselben zustimmend zu behandeln.
Auf Grund dieses Ergebnisses der Abstimmung wurde das Unternehmen vom Oberamt für beschlossen erklärt.
Dies wird mit dem Ansügen bekannt gemacht, daß die zur Minderheit gehörenden, sowie die nach Art. 9 Abs. 3 bezw. Art 11 Abs. 5 des Gesetzes vom 30. März 1886 als zustimmend angenommenen Grundeigentümer das Recht haben, innerhalb der unerstrecklichen Frist von 2 Wochen vom Tag der Abstimmung an dem Oberamt die nach ihrer Ansicht der Ausführung des beschlossenen Unternehmens entgegenstehenden Gründe mündlich oder schriftlich darzulegen, soweit solches nicht etwa schon bet der Abstimmungs- tagfahrt geschehen ist, sowie daß binnen derselben Frist bei dem Oberamt Anträge auf Berichtigung des Ergebnisses der Abstimmung vorzubringen sind.
.. Nagold, den 21. November 1903.
K. Oberamt. Ritter.
WoMische Hleberficht.
Eine Versammlung von Delegierten der land- und forstwirtschaftlichen Beamtenoereine Deutschlands hat kürzlich in Berlin stattgefunden, auf oer zwölf Vereine mit rund 6000 Mitgliedern vertreten waren. Es wurde ein Verband der Güterbeamtenvereine Deutschlands begründet, der die gesamten Interessen des Güterbeamtenstandes wahrnehmen und namentlich für die staatliche Pensions- nnd Hinterblie- benen-Versicherung der Privatbeamten im Deutschen Reich eintreten soll.
Die Zusammensetzung der Offizierkorps der Trainbataillone beschäftigt jetzt wieder einmal verschiedeneZeitungen. Die „Post" veröffentlicht zu diesem Kapitel folgende Zuschrift: „Der Fall Bilse hat allerlei Wünsche, Vorschläge, Vorwürfe und Beschuldigungen gezeitigt, hat aber so gut wie gar nicht einen Punkt berührt, der bei der Beurteilung der ganzen Sache, speziell der Beurteilung der moralischen Qualitäten der einzelnen Persönlichkeiten, an erster Stelle mit in Frage kommt: die Zusammensetzung des Offizierkorps des Trainbataillons Nr. 16 und damit zugleich die der Offizierkorps der Trainbataillone überhaupt. Es ist nicht recht, wenn der Train trotz seiner ungeheuren Wichtigkeit im Feld, im Bewegungskrieg sowohl, wie auf den rückwärtigen Verbindungen, vielfach immer noch als eine minderwertige Waffe angesehen wird, und daher oft genug Offiziere
Dev Sieg des Schwachen.
Erzählung
von Melchior Meyr.
(Fortsetzung.)
Auf einmal, wie sich auf etwas besinnend, ries er: Mein, Frau, wie ich aus der Kirche gegangen bin. ist mir's gewesen, als hält' ich hinter mir sagen hören, beim Schneider Eber hätt's Händel gegeben zwischen Vater u. Sohn. Hast du was erfahrend
Das Mädchen konnte, wenn auch jede sonstige Bewegung, doch ihr Erröten nicht verhindern; die Frau bemerkte : Ja wohl, unsre Nachbarin hat mir dasselbe gesagt.
Was haben aber die auf einmal miteinander? fragte der Pfarrer ernsthafter. Sie sind doch immer ganz gut ausgekommen?
Man sagt allerhand, versetzte die Gattin. Der Vater will, daß Tobias die älteste Tochter des Bach-Webers heirate. -.
Und der mag sie nichts fiel der alte Herr ein.
So scheint's, bemerkte die Frau.
Hm, hm, versetzte der Pfarrer. Das Mädchen ist nicht die Schönste, aber ordentlich und fleißig, und der Weber ist ein Mann, der gut steht. Ist er wirklich so heikel, der junge Bursch — oder hat er sein Ang' auf eine andere geworfen d
Die Pfarrerin schwieg hierauf, weil ihr nicht gleich
anderer Waffengattungen, die aus irgend einem Grund nicht mehr bei ihrer Truppe gebraucht werden können, in den Train hineinbersetzt werden, um hier weiter zu wursteln. Es hat einmal eine Zeit gegeben, wo Offiziere der Feldartillerie zeitweilig zum Train versetzt und dann, meist mit Beförderung, zu ihrer Truppengattung zurückversetzt wurden. Warum ist man nicht dabei gebliebend Warum ist man darin nicht noch weiter gegangen und hat noch mehr Artillerieoffiziere und sogar Kavallerieoffiziere einige Jahre beim Train Dienst tun lassend Jetzt ist es doch leider wieder so, daß mancher, den man bei der Infanterie nicht mehr haben will, zum Trainleutnant oft noch gut genug erscheint, und daß, wer bei der Kavallerie sich aus gelebt hat, beim Train eventuell ein neues Leben beginnen kann! Darin schaffe man energisch Wandel, nehme dem Train seine teilweise Rolle als ein rokuAium pseoatoram und stelle sich endlich auf den Standpunkt, daß, wer zum Offizier anderer Waffen untauglich ist, auch beim Train nicht zu gebrauchen ist! Dann werden Typen, wie sie zum Teil in Forbach noch den blauen Kragen zu tragen gewürdigt wurden, nicht mehr in die Lage kommen, das Osfizierkorps einer ehrenwerten Truppe zn verunzieren und zugleich den ganzen Offizierstand in ein schlechtes Licht zu bringen."
Aus unseren südafrikanischen Kolonien kommt eine Meldung des gegen den Räuber Vaalperd, nlin8 Blauberg, operierenden Kommando-Leiters Müller von Berneck, nach welcher Vaalperd tm Khan-Revier nach langem Suchen und heftiger Gegenwehr erschaffen worden ist. Damit ist das Haupt der Bande, die lange Zeit den Schrecken der weißen Farmer und der farbigen Bewohner des Karibiber Gebiets bildete, unschädlich gemacht. Die bereits gefangenen Mitglieder derselben erwartet demnächst das Gericht, die noch frei umherlaufenden Spießgesellen Vaalperds wird die Nemesis wohl auch bald erreichen. Dem ExpeditionSleiter und seiner Schar ist für die bisher bewiesene Bravour in der Sache ungeteilte Anerkennung gezollt worden.
Parlamentarische Nachrichten.
r. Stuttgart, 20. Nov. Die Kommission für die Gemeinde- und Bezirksordnung setzte heute die Beratung der Vorschriften der Gemeindeordnung über das Wahlverfahren bei den Gemeinderatswahlen fort und strich zunächst einstimmig den Abs. 2 des Art. 18, welcher eine Nachwahl vorsteht, wenn nicht mehr als die Hälfte sämtlicher Wahlberechtigten abgestimmt haben. Der erste Abs. des Art. 19 wurde folgendermaßen gefaßt: Noch Schluß der Abstimmung wird auf Grund der Einträge in die Wählerliste die Zahl der Wähler, die sich an der Abstimmung beteiligt haben, und die Zahl der in der Urne befindlichen Stimmzettel festgestellt. Hierauf folgt die Prüfung und Eröffnung der Stimmzettel und die Zählung der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmen. Art. 20 Abs. 2 lautet: Bet jeder Unterbrechung der Wahl oder der Stimmenzählung sind die Stimmzettel für die Dauer der Abwesenheit der Wahlkommisfion gemeinschaftlich zu versiegeln und sicher zu verwahren. Hier wurde der Eingang
eine in ihren Sinn paffende Antwort einfiel; die Bäbe fühlle, daß ihr Gesicht hochrot war, u. wendete sich ab, um in die Küche zu gehen.
Die Verlegenheit dauerte indes nur einen Moment; denn nach kurzer Pause klopfte es stark an die Türe, wie Herren nicht zu klopfen pflegen, und auf das „Herein" des Geistlichen traten durch die geöffnete Lür der alte Schneider und Tobias.
Beide waren in ihrem besten Staat; ihre Mienen ernst, feierlich, namentlich die des Alten.
Etwas ungelenk, aber doch mit jener Würde, die der Bauer bei Gelegenheit anzunehmen pflegt, verneigte sich dieser und sagte: Guten Tag, Herr Pfarrer! Guten Tag, Frau Pfarrerin!
Guten Tag, Eber, erwiderte der überraschte Herr, indem er die beiden verwundert betrachtete. Was führt Euch zu mir?
Der Alte trat einen Schritt näher und sprach: Eine eigene Sach', Herr Pfarrer — mein Sohn will heiraten.
Tobias ergriff jetzt seinerseits das Wort und sagte mit einigem Erröten: Ja, Herr Pfarrer, das will ich.
Die Pfarrerin sah staunend auf die zwei Leute, die offenbar einig waren, und wußte nicht, was fie denken sollte.
Die Bäbe stand an der Seite wie angewurzelt, ihr Gesicht brannte, und ihre Brust bebte.
Tobias hatte ihr keinen Blick zugeworfen — der Vater war zufrieden, durchaus zufrieden — der Sohn hatte sich ihm gefügt — fie war aufgeopfert!
so gefaßt: Bei jeder Verschiebung oder Unterbrechung der Stimmzählung sind u. s. w." und außerdem nachträglich der Abs. 1 des Art 17 dahin formuliert: Die Wahl wird in einer ununterbrochenen Handlung durch unmittelbare geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten vollzogen. Nach Art. 21 Abs. 1 entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. Der Berichterstatter Haußmann wollte lieber das Alter entscheiden lassen, doch erklärte sich die ganz überwiegende Mehrheit der Kommission für das Los und lehnte einen Antrag des Abg. Maier-Blaubeuren, beizufügen: „falls sich nicht die mit gleicher Stimmenzahl Gewählten untereinander verständigen" ab. Bei Art. 22 (Ungültigkeit der Wahl) kam namentlich auch das Freibier in Sprache. Bet der Abstimmung wurde der letzte Satz auf Antrag des Referenten einstimmig in der Fassung angenommen. Ist in Beziehung auf die Wahl seitens eines Dritten ein Vorgehen im Sinn des § 107 des St.-G.-B. oder eine sonstige rechtswidrige Wahlbeeinflussung begangen worden, so ist die Wahl ungültig, wenn nicht nachgewtesen ist, daß hiedurch das Ergebnis nicht verändert wurde. Ferner wurde auf Antrag des Abg. Liesching einstimmig noch beigefügt: Dasselbe gilt, wenn von seiten des Gewählten oder dritter durch die Gewährung oder Versprechung von Geschenken die Wahl beeinflußt worden ist. Nach Art. 23 Abs. 1 steht die Entscheidung über Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl dem Gemeinderat zu, von welchem die Beschwerde an den Bezirksrat und weiterhin an die Kreisregierung geht. Ein Antrag des Referenten, die Kreisregierung hier auszumerzen, wurde mit 10 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Ferner wurde auf Antrag des Referenten als Abs. 3 neu eingeschaltet: Wird gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprache erhoben, so hat der Amtsantritt der Gewählten spätestens im Lauf des der Wahl folgenden Kalendermonats zu erfolgen. Der Tag wird von den bürgerlichen Kollegien festgesetzt. (Dieser letztere Satz wurde mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen). BiS zu diesem Zeitpunkt haben die austretenden Mitglieder die Geschäfte weiterzuführen! Hierauf wurde gemäß einem Antrag Nieder der bisherige Abs. 3, nun 4 des Entwurfes, dahin entsprechend abgeändert: Im Fall der Erhebung von Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl können die Gewählten vor endgültiger Erledigung dieser Einsprachen nicht in den Gemeinderat eintreten. Auch in solchen Fällen haben, wenn bei den regelmäßigen Erneuerungswahlen die Gültigkeit der Wahl im ganzen angefochten wird, die ausscheidenden Mitglieder bis zum Zeitpunkt des Eintritts der neuen Mitglieder im Amt zu verbleiben. Nächste Sitzung: Dienstag nachmittag.
Tages-Weuigkeiren.
Aus Stadt md Laut».
Nagold, 23. November.
Die Generalversammlung der Deutschen Partei, die Samstag abend im oberen Lokal der Köhlerei stattfand, war gut besucht und wurde vom Vorsitzenden, Fabrikant
Mit dem reinsten Vergnügen erwiderte der alte Herr: Also der Tobias hat nachgegeben und heiratet die Tochter des Bach-Webers? Ihr seht, ich weiß schon alles!
Der alte Schneider zauderte zu reden, indem er bescheiden für sich hinlächelte.
Der Pfarrer erinnerte sich, daß die Magd in der Stube war, und in der Meinung, daß der Vater vor dieser nicht mit der Sprache heraus wollte, winkte er ihr u. sagte: Bäbe, geh' in die Küche!
Das Mädchen hatte gesehen, wie Tobias auf die Rede des Pfarrers höher gerötet vor sich hinschaute, just wie einer, der sich schämt!
Mit dem schwersten Herzen von der Welt, mit unendlicher Bitterkeit und kaum ihre Tränen zurückzuhalten vermögend, sch.ckte sie sich an, die Stube zu verlassen.
Da rief aber der alte Schneider: Ja, Herr Pfarrer, die darf nicht fort — die gehört zur Sach'!
Die Bäbe d rief der alte Herr verwundert.
Ja, Herr Pfarrer, versetzte der Schneider. Die ist's ja grad', die mein Sohn heiraten will!
Ja wohl, Herr Pfarrer, rief Tobias, die will ich heiraten!
Nun war die Reihe, zu staunen und nicht begreifen zu können, an dem alten Herrn.
Die Pfarrerin hatte ein „Ah" auSgestoßen, in welchem eben so viel Vergnügen als Ueberraschung lag; denn sie war gut und freute sich des Ausgangs nicht um ihret-, sondern um der Bäbe willen.