7«. Jahrgang.

Auflage 2k«0.

Erscheint

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Schwab. Landwirt.

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Amtliches.

Die Gemeinderäte

haben die Protokolle über die Wahl der Waisenrichter spätestens bis 1. Dezember d. I. hieher vorzulegcn. (Z 5 der Vers, des Just. Min. vom 14. Sept. 1899. Amtsbl. S. 170.)

Nagold, den 26. November 1902.

K. Amtsgericht:

Oberamtsrichter Sigel.

Amtliches. In Gemäßheit des tz 83 Abs. 1 des Gerichts­verfassungsgesetzes sind für die ordentlichen Sitzungen der Schwur­gerichte des IV. Quartals 1902 zu Vorsitzenden ernannt worden: bei dem Schwurgericht in Tübingen der Landgerichtsrat Dr. Kap ff von da.

Nach Anh örungder Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wird hiemit verfügt, daß die ordentlichen Schwurgerichtssitzungen des I V. Quartals in Tübingen am Montag, den 29. Dezember 1902. vormittags 9 Uhr zu eröffnen sind.

Mir Wirkung vom 1. Dezember an wird die Gemeinde Noth­felden vom Postbezirk Emmingen abgetrennt und dem Postbezirk Ebhansen zugeteilt.

UoL'itische Mebevsicht.

Das Polentum irr den preußischen Ostprovinzen wird immer dreister. Der neugegründete polnische Wahlverein für Schlesien hat bereits seinen ersten Wahlaufruf veröffent­licht. Er vertritt den ultra-polnischen Standpunkt und er­klärt, die Polen könnten nicht dulden, daß auf polnischer Erde irgend welche deutschen Parteien sich als Herren auf­spielten. Das ist besonders gemünzt gegen das Zentrum, über das im Wahlaufruf gesagt wird: Wir wenden uns nicht gegen das Zentrum als katholische Partei, denn als Katholiken werden wir mit ihm in religiösen Angelegen­heiten Hand in Hand gehen. Dagegen wenden wir uns gegen das Zentrum einmal deshalb weil kein Deutscher das Recht hat, seine Hand nach einem polnischen Mandat aus­zustrecken, ferner weil das Zentrum immer mehr den Cha­rakter einer Regierungspartei annimmt, und schließlich weil seine Anhänger bei uns Germanisierungspolitik betreiben. Außerdem wendet sich der Aufruf noch besonders gegen die Sozialisten. Dem Zentrum wird diese spezifisch polnische Bewegung in Oberschlesien, die seinen dortigen Besitzstand gefährdet, recht unerfreulich sein. Welche Einwirkung sie auf die Wahlen auszuüben vermag, muß sich freilich erst zeigen.

Die Justizkommissivn des braunschweigischen Landtags hat einstimmig die Genehmigung der Regierungsvorlage betreffend die Regelung des Regentschaftsgesetzes bean­tragt. Die Kommission führt u. a. aus: Ob die Zweifel an dem Fortbestand an der Regentschaft über den Tod des Herzogs von Cumbcrland hinaus begründet seren, könne dahingestellt bleiben. Jedenfalls seien Zweifel von be­achtenswerter Seite erhoben, um bei der Wichtigkeit der An­gelegenheit für die Wohlfahrt des Landes die Regierungs­vorlage zu rechtfertigen, damit der Streit über diese Aus-

SsOreöe. WWW«. WÄHkssmüe.

Vortrag,

gehalten auf der Generalversammlung des Fischersivereins in Eb- hausen von Fritz Schwarzmaier.

(Fortsetzung.)

Es wird der Regenbogenforelle ein geringerer Ge­schmack als der Bachforelle nachgesagt. Zwar giebt es auch Feinschmecker, die das bestreiten; im allgemeinen jedoch' wird man es als Thatsache annehmen müssen. Aber so weit steht der Geschmack dem der Forelle nicht nach, daß man sie unter die schlecht schmeckenden Fische rechnen müßte; sie ist auch in dieser Hinsicht ein Edelfisch und geht in weitem Abstarch unfern gewöhnlichen Sp-isefischen voraus. Ganz merkwürdig ist, daß bei der Regenbogenforelle die kleinen Fische schlechter schmecken als die großen, und das ist für den Züchter und Teichwirt nur angenehm, denn er zieht lieber große als kleine Fische. In manchen Gegenden wird sieTeichlachs" genannt und beginnt unter diesem Namen für einen ganz annehmbaren Preis einen Markt zu finden. Wenn sie auch nur die Hälfte des Focellenpreises erzielen würde, so wäre es immer noch viel, denn vermöge ihres raschen Wachstums ist sie viel bälder marktfähig als die Forelle. Rechnen wir hiezu noch den weiteren Umstand, daß die Regenbogenforelle im Frühjahr (AprilMai) laicht, also ihren höchsten Speisewert zu anderer Zeit hat als die Bach­forelle, so stellt sie sich neben ihren sonstigen Vorzügen auch

Nagold, Donnerstag den 87. November

legung endgültig erledigt werde. Der Gesetzgeber habe

die Befugnis, die Zweifel bezüglich des geltenden Rechts mit Gesetzeskraft in Form einer authentischer'-Interpretation zu entscheiden. Weiter führt der Bericht aus, daß ebenso wie das Regentschaftsgesetz zwischen der Regierung und dem Landtag vereinbart worden sei, ohne daß eine Mitwirkung der Agnaten stattgefunden habe, die gesetzgeberischen Fak­toren auch zu dieser Interpretation ohne Zustimmung der Agnaten berechtigt seien.

Eine Volksabstimmung in der Schweiz über den Ver­fassungsartikel, betreffend Subvention der Volksschule durch den Bund, ergab die Annahme mit rund 255000 gegen 78000 Stimmen. Im Kanton Zürich wurden 41,300 Ja und 10,600 Nein abgegeben. Auch sämtliche Stände aus­genommen Appenzell-Jnnerrhoden, nahmen den Artikel an.

Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 26. Nov. Am Bundesrats tisch: die Staatssekretäre v. Thielmann und Graf Posadowsky. Präsident Graf Ballestrem eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20. Die heute wiederholte nament­liche Abstimmung über den sozialdemokratischen Antrag, den Bun­desstaaten alljährlich 100 Millionen ^ aus den Zollerträgen für Volksschulzwecke zu überweisen, ergab die Ablehnung des Antrags mit 211 gegen 59 Stimmen, 5 Stimmenthaltungen.

Hierauf begründet Rosenow (Soz.) einen neuen sozialdemo­kratischen Antrag, als Z llv die Bestimmung einzufügen, daß aus den Zollerträgen alljährlich 49 Millionen zur Erleichterung der Aufhebung der Abgaben von Salz zu verwenden seien. Nachdem Rosenow geendet, erfolgt die sofortige Abstimmung. Der Antrag wird i» namentlicher Abstimmung mit 190 gegen 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Nunmehr begründet Bernstein (Soz.) einen sozialdemokra­tischen Antrag, als 8 11 ä in das Zolltarifgesetz die Bestimmung einzufügen, daß aus den Erträgen der Zölle 100 Millionen zur Erleichterung der Abschaffung der Zuckersteuer zu verwenden sind. Abg. Bernstein wird bei seinen weitschichtigen Ausführungen wieder­holt von dem Präsidenten mit dem Ersuchen unterbrochen, nicht auf die allgemeine Diskussion über den Zolltarif zurückznkommen. Redner behauptet, die sozialdemokratischen Anträge seien keine Obstruktion auch wenn sie es wären, würde dadurch von der Mino­rität nur ihr Recht ausgeübt.

Abg. Richter sagt, seine Partei stimme für den Antrag. Alle diese Versuche, eine Entlastung der Verbrauchsabgaben herbeizuführen betrachte er gewissermaßen als Fühler, ob die Majorität dafür zu haben wäre. Der sozialdemokratische Antrag wird hieraus mit 158 gegen 99 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Sodann begründet Abg. Wurm (Soz.) unter großer Unruhe des Hauses einen inzwischen eingegangenen neuen sozialdemokratischen Antrag betr. die Einfügung eines 8 11s, wonach von den Zoll­erträgen 43 Millionen zur Aufhebung der Branntweinverbrauchs- abgnben verwendet werden sollen. Wurm spricht weitschichtig über seinen Antrag. Das Ende der Rede wird mit allseitigem Bravo ausgenommen. Hierauf wird der Antrag in namentlicher Abstimmung mit 202 gegen 42 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Nachdem Präsident Graf Ballestrem mitgeteilt hat, daß ein neuer Antrag auf Einfügen eines tz 11t eingegangen ist, vertagt das Haus die Weiterberatung ans Mittwoch mittag 12 Uhr.

r. Stuttgart, 24. Nov. Die Kommission des Ge­setzentwurfs betr. die Haftung für Sachschaden bei dem Eisenbahnbetrieb nahm in der heutigen Sitzung mit 8 gegen 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgenden von dem Berichter­statter Re mb old-Aalen neu beantragten Artikel 3a an:

hinsichtlich ihres Speisewertes als eine sehr beachtenswerte Ergänzung zur Bachforelle.

Es wird nun der Regenbogenforelle eine vergleichsweise höhere Befähigung zugeschrieben, Wassererwärmungen zu er­tragen, das ist jedoch nicht ohne weiteres richtig. Es ist falsch, zu sagen, der und der Fisch kann so und so viele Grade von Wassererwäcmung ertragen, sondern es müssen stets die obwaltenden Nebenumstände berücksichtigt werden. Mit der Erwärmung gehen eine Anzahl Folgeerscheinungen Hand in Hand, und die sind in jedem Wasser wieder ver­schieden; es find nicht die Wärmegrade allein, welche er­tragen werden können oder den Tod herbeisühren. Ganz besonders zu beachten ist als eine solche Folgeerscheinung der Erwärmung des Wassers der Lustmangel. Bekanntlich ent­hält kaltes Wasser mehr Lust aufgelöst als warmes. In einem in die warme Stube gestellten Glase Wasser scheidet sich die Lust bald in kleinen Bläschen aus, essteht ab". Ebenso ist es im Freien, je wärmer das Wasser wird, desto weniger Luft enthält es; dagegen erhöht sich die Lebens- thätigkeit der Fische in dem wärmeren Wasser und damit ihr Luftbedürfnis. Hieraus erklärt sich, daß die in so hohem Grade lustbedürftigen Salmoniden viel schwerer im warmen als im kalten Wasser vor dem Ersticken bewahrt werden können.

Unsere Fischwasser sind alle mehr oder weniger verun­reinigt und diese Verunreinigungen haben großen Einfluß auf die Grade der Durchlüftung. Im Wasser faulende or­ganische Stoffe entziehen dem Wasser in teils erheblicher Menge die Lebenslust; ebenso können das chemische Stoffe

1908.

Ausschließung oder Beschränkung der Haftung des Unter­

nehmers sind unzulässig und unverbindlich, außer wenn sie als Gegenleistung für eine von dem Unternehmer auf Grund seiner Rechtszuständigkeiten einem einzelnen, außerhalb einer Dicnstanstellung stehenden dritten em- geräumte mit dem Ausschluß öder der Beschränkung im Zusammenhang stehende besondere Befugnis ausbedungen werden.

Art. 4 wurde gemäß dem Antrag Rembold gestrichen. Der von ihm neubeantragte Art. 5 wurde abgelehnt, da­gegen eine Resolution angenommen, die Regierung zu er­suchen, der Bundesrat möge darauf hinwirken, daß alsbald eine reichgesetzliche Bestimmung betr. die Haftpflicht des Unternehmers für den durch Kraftfahrzeuge verursachten Schaden und die durch dieselben veranlaßten Unglücksfälle getroffen werde.

r. Stuttgart, 25. Nov. Die Kommission der Kammer der Abgeordneten für Gegenstände der inneren Ver­waltung ist heute nachmittag zu einer kurzen Tagung zu- sammengetreten. Für den im Reichstag weilenden Abg. Re mb old-Gmünd trat der Abg. Nieder ein. Haupt­gegenstand der Beratung ist der von der ersten Kammer, bei der er seinerzeit eingegangen war, vorläufig erledigte Gesetzentwurf betr. die Unfallfürsorge für Beamte, der die Anpassung an das neue Reichs-Unfallfürsorgegesetz vom 18. Juni 1901 bezweckt, um dadurch die Gleichartigkeit der Unfallfürsorge für die württ. Beamten mit derjenigen für die Reichsbeamten wiederherzustellen und die bisher erreichte Befreiung der unfallversicherungspflichtigen Beamten von der Versicherungspflicht nicht hinfällig werden zu lassen. Als Berichterstatter fungierte der Abg. Cleß. In der Hauptsache kam den Beschlüssen der ersten Kammer bei­getreten werden und es wurde nur eine erhebliche materielle Aenderung bei Art. 17 Abs. 2 (Verzicht auf die Ansprüche an den Staat und Abtretung der sonstigen gesetzliche« Schadenersatzansprüche je bis zur Höhe der im Entwurf vorgesehenen Leistungen) beschlossen, sofern dieser auf An­regung der Vertreter der Regierung des Ministerpräsidenten v. Breitling und das als Regierungskommissär bestellten Staatsrats v. Fleischhauer, eine völlige neue Fassung erhielt, zu welcher die Zustimmung des anderen Hauses übrigens zu erwarten steht, sodaß anzunehmen ist, die Erledigung dieses Gesetzentwurfs, der unbedingt auf 1. Januar 1903 in Kraft treten muß, werde in beiden Kammern rasch von statten gehen. Nach Durchberatung des Gesetz­entwurfs wurden die Verhandlungen für heute abgebrochen. Morgen Vormittag wird zunächst eine Eingabe der Veteranen von Cannstatt und Umgebung um Erleichterung des Be­zugs der Reichsbeihilfe (Res. Förstner) und sodann die von dem Landesverband württ. Milttäranwärter eingereichte Denkschrift hinsichlich ihrer künftigen Behandlung und Ver­sorgung (Res. Hang) zur Beratung kommen, zu welchen beiden Gegenständen das Erscheinen des Kriegsministers zu erwarten steht, und endlich über die immer noch nicht er­ledigte Amrsblätterfrage (Res. v. Neubronner) verhandelt werden anwelcher Verhandlung voraussichtlich cher Minister des Innern teilnehmen wird.

thun. Ein Wasser, das vom Winde gepeitscht wird, erhält bei weitem mehr Luft als stillstehendes, ebenso ist notwen­digerweise ein über Stock und Stein herabstürzendes Wasser mechanisch wett mehr durchlüftet als ein ruhig fließendes oder stehendes.

Aber es giebt noch mehr Folgeerscheinungen der Wasser­durchwärmung, unter anderem die kolossale Vermehrung der Kleinwesen in einem Teich, unter denen es bekanntlich auch recht bösartige und krankheiterregende giebt; diese üben auch wieder verschiedenen Einfluß auf die Fische aus.

Was die Widerstandsfähigkeit unserer in Rede stehen­den drei Fischarten betrifft, so steht bezüglich der Ertragung der Luftarmut der Bachsaibling oben an, dann kommt die Bachforelle und auf der untersten Stufe steht die Regen­bogenforelle, die in der Wärmeertragung so viel Gerühmte. Thut man gleich große und gleich widerstandsfähige Fische der drei Arten zusammen in einen Kübel mit Wasser, so stehen zuerst die Regenbogen, dann die Forellen und in einem sehr merkbaren Abstande die Saiblinge ab. Beim Abfischen von Weihern, wobei es bekanntlich immer Fischleichen giebt, ersticken die Regenbogen- und Bachforellen viel leichter im Schlammwaffer als die Bachsaiblinge. Es ist auch hier Sache des Versuchs, welche der drei Arten für einen vor­liegenden Teich am besten paßt. Die allgemeinen Gesichts­punkte sind in obigem gegeben; Versuche haben aber oft so überraschende Resultate ergeben, daß in allen Fällen nur geraten werden kann, die Probe zu machen.

(Schluß folgt.)