Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 21. Noo. Am Bundesratstisch: die Staatssekretäre Posadowsky und Thielmann, sowie der Finanzminister Rheinbaben. Präsident Graf Ballestrem eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 20. Der von der Kommission unverändert gelassene ß 11 betr. die Strafen für Zuwiderhandlungen gegen das Zolltarifgesetz wird nach Ab­lehnung eines sozialdemokratischen, von Stadthagen befürworteten Amendements gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozial­demokraten angenommen. Es folgt die Beratung des von der Kom­mission eingefügten Z 11 a betr. die Verwendung der Mehrerträge aus den Lebensmittelzöllen für die Witwen- und Waisenversorgung.

Ein Antrag Alb recht verlangt eine Erweiterung dieser Bestimmung. Ein zweiter Antrag Albrecht will, daß obige Ver­wendung nicht wie die Kommission vorschlägt, nach einem besonderen, spätestens am l. Jan. 1910 in Kraft tretenden Gesetze erfolge, son­dern gleichzeitig mit dem Zolltarifgesetz.

Ein von Rich t e r eingebrachter Antrag, an Stelle des Z 11 s. die Bestimmung einzufügen, daß zugleich mit dem Inkrafttreten des Tarifgesetzes das Zuckersteuergesetz außer Kraft treten soll, wird von Richter mit der Bemerkung zurückgezogen, er werde dem Antrag bis zur dritten Lesung eine geeignetere Form geben.

Abg. Trimborn (Ztr.) befürwortet den neuerdings von ihm eingebrachten Antrag, wonach nur die Zollüberschüsse aus fol­genden Petitionen Verwendung finden sollen: Weizen, Roggen, Rind­vieh, Schafe, Schweine, Fleisch, Schweinespeck und Mehl. Trimborn führt aus, indem er besonders die Zollüberschüsse aus Gerste und Hafer aus der Kommisflonsfassung streiche, hoffe er, der Regierung die Annahme des Paragraphen zu erleichtern. Trimborn sagt, das Zentrum trete mit aller Entschiedenheit für den Paragraphen ein.

Rösick e-Dessau bemerkt, der Zentrumsantragssei ein Danaer­geschenk. Schließlich werde man doch alles unter den Tisch fallen lassen, was einer Einigung mit der Regierung entgegenstehe. Da die freis. Vereinigung und er den Zolltarif nicht wollten, könnten sie auch heute seine Erträge nicht zur Verleilung bringen.

Staatssekretär v. Thielmann erklärt: Die Fürsorge für Wit­wen und Waisen ist das nächste Ziel der verbündeten Regierungen nachdem die Alters- und Jnvalidenoersorgung und die Unfallver­sicherung in die Wege geleitet find; aber die Summe, die 8 11 a den Witwen und Waisen zur Verfügung stellt, ist auch nicht einiger­maßen sicher zu schätzen. Zur Durchführung einer solchen Ver­sicherung dürften 160 Mill. erforderlich sein. Zwar hoffe ich, daß gute wirtschaftliche Verhältnisse den gegenwärtigen Niedergang ab- lösen werden, aber der in wenigen Wochen dem Reichstage vorzu­legende Etat weist einen Fehlbetrag von 150 Mill. auf. Zur Deckung des Fehlbetrags sind nach meiner Meinung in erster Linie erhöhte Abgaben auf Bier und Tabak angebracht. Der Staats­sekretär legt schließlich die staatsrechtlichen Bedenken gegen den Para­graphen dar und sagt, der Kommissions- resp. Zentrumsantrag, dessen Tendenz von allen Bundesstaaten gebilligt werde, würde seine richtige Stelle in einem Gesetz haben, das die Frankensteinische Klausel abschafft oder modifiziert.

Abg. Rettich (kons.) erklärt sich namens der überwiegenden Mehrheit der Konservativen gegen den Paragraph und schlägt vor, statt dessen die Regierungen in einer Resolution zu ersuchen, die Einführung der Witwen- und Waisenversicherung zu erwägen.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) wünscht den Zentrumsantrag auf sämtliche Nahrungsmittelzölle auszudehnen.

Abg. Richter (fr. Ver.) regt an, die Mehreinnahmen dieser Zölle zur Beseitigung der Zuckersteuer zu verwenden.

Abg. Bassermann (natl.) erklärt, ein großer Teil der Nationalliberalen ziehe die Resolution Rettich vor. Er selbst mit einem Teil seiner Freunde sei aber für den Antrag Trimborn.

Nachdem noch Graf Kanitz bemerkt, er werde für die Reso­lution Rettich stimmen, wird ein Antrag der Mehrheits-Parteien aus Debattenschluß angenommen.

Ein Antrag Singer, über den Antrag Trimborn zur Tages­ordnung überzugehen, wird abgelehnt.

Nachdem Ledebour (Soz.) dafür, Spahn (Ztr.) dagegen gespro­chen, folgen die Abstimmungen über Z 11 a und die Amendements. Der sozialdemokratische Antrag wird mit 208 gegen 47 Stimmen abgelehnt. Für den Kommisstonsbeschluß stimmen dann nur noch die Sozialdemokraten, Antisemiten und Polen.

Der Antrag Trimborn wird mit 143 gegen 106 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Das Haus vertagt sich auf Samstag 12 Uhr. Tagesordnung: Interpellation Albrecht wegen Hebelgriffen von Polizei- und richterlichen Behörden, Zolltarifberatung.

Im Reichstage wurde am Samstag die Interpellation über diepolizeilichen Mißgriffe durch den Staatssekretär Nieb er­din g beantwortet.

Stuttgart, 21. Nov. (Gemeinde- und Bezirks­ordnung.) Die Hoffnung, daß man in der heutigen Sitzung mit der Generaldebatte zu Ende kommen könne, hat sich infolge einer Erklärung des Ministers des Innern v. Pischek zu dem gestern mitgeteilten Antrag des Abg. Lieschingzur Bezirksordnung nicht erfüllt. Diese Erklärung, rief lebhafte Debatten hervor. Der Minister gab für seine Person die Erklärung ab, daß er die Annahme der von Liesching ausgesprochenen Voraussetzungen aus äußeren und inneren Gründen für ausgeschloffen halte und daß es sich, falls die Kommission diesen Bedingungen beitreten wollte, zur Ersparung von Zeit und Arbeit empfehlen würde, den unbedingten Beschluß zu fassen, auf die Beratung des Ent­wurfs nicht einzugehen. Nach der Auffassung der Gesamt­regierung bilden die Entwürfe ein zusammenhängendes Ganzes und es müsse daher, wenn die Bezirksordnung fiele, auch die Gemeindcordnung fallen. Der Mitberichterstatter Sommer sprach sich dahin aus, es empfehle sich, die Liesching'sche Gedanken im Plenum zu erörtern und an das­selbe den Antrag zu stellen, in die Beratung der Ent­würfe einzutreten. K. Haußmann erwartet von dem Minister eine Erklärung darüber, wie weit die Regierung in der Ausgestaltung des Laienclements auch in den Kreisen gehen wolle. Minister v. Pischek: Die Stände hätten nur eine Gemeindeordnung verlangt, wenn er von sich aus auch eine Bezirksordnung vorgelegt habe so glaubte er da­mit den Wünschen der Stände soweit als möglich entgegen zu kommen. In eine materielle Besprechung der Liesching' schen Anträge könne er sich nicht einlaffen. Rembold- Gmünd schlägt vor, folgende Resolution an das Plenum zu bringen:Die Staatsregierung zu ersuchen, eine Aus­dehnung der Selbstverwaltung nach oben in Erwägung zu ziehen." K. Haußmann beantragt folgende Resolution: Das Plenum wolle die Kommission mit Prüfung der Frage der Ausdehnung der Selbstverwaltung auf die Kreise beauftragen." Ferner zur Gemeindeordnung:Die Kammer der Abgeordneten erklärt es für wünschenswert, in der Ge- meindeverfaffung die Organisation des Bürgerausschusses für die Gemeinden des Landes gesetzlich beizudehalten, vor­

behältlich in der besonderen Regelung der Gemeindever­fassung für die Hauptstadt des Landes und die nächstgroßen Städte." Nach einer kurzen Pause, in welcher sich die Fraktionen über die beantragten Resolutionen berieten, ent­spann sich noch eine längere, lebhafte, teilweise erregte De­batte, in deren Verfolg die Resolutionen zurückgezogen wurden. Da die Kommission zu einem eudgiltigen Beschluß noch nicht kam, so werden die Debatten morgen fort­gesetzt.

Ucrges-Wenigkeiten.

Aus Stadt Md Land.

Nagold 24. November.

Schutz den Stämmen junger Obstbäume. Von fach­männischer Seite wird dem N. T. geschrieben: Schon jetzt findet man an jungen Baumstämmen die Rinde angefressen. Es sollten daher die jungen Anpflanzungen gegen Schaffraß, Hasen- und Kanichensraß geschützt werden. Wird doch vom Jagdpächter nur der durch Hochwild verursachte Schaden vergütet, wenn der Bau - besißer nicht Nachweisen kann, daß die angefreffenen Bäume nach Möglichkeit durch lückenfreie Einfriedigungen geschützt waren. Das Anstreichen der Stämme mit einer Mischung auS Rinderblut, Kot und etwas Lehm hält bei großer Kälte die Tiere nicht ab, die Bäume zu benagen. Man vergesse nicht, die Lücken in den Umfriedi­gungen auszubeffern, dort, wo Drahtschutzgitter angebracht worden sind, nachzusehen, daß sich solche nicht zu weit vom Boden, sondern auf demselben uod bei der Befürchtung von Kaninchenfraß sogar 30 Centimcter im Boden befinden. Man binde die Stämme mit Dornen oder sonstigem Reisig ein oder versehe sie mit Baumschutzgittern aus Holzstäben, sofern man nicht Baumschützer aus Drahtgeflecht verwenden will. Schon vielfach k>m es jedoch vor, daß bei Draht- einfriedigungen Reste Drahtes liegen blieben und im fol­genden Jahre mit dem Futter in den Magen der Tiere gelangten, infolgedessen diese geschlachtet werden mußten. Das Einbinden der Baumstämme in Stroh oder Schilf ist weniger zu empfehlen, da unter solch dichten Schutzhüllen die Rinde verweichlicht wird, und würde das Schilf und das Stroh im Frühjahr nicht entfernt werden, so könnten diese Umhüllungen dem Ungeziefer zu Brutstätten dienen.

t. Altensteig, 24. Nov. Durch den Liederkranz und Kirchenchor wurde gestern nachmittag unter der Leitung des rührigen Dirigenten Finckh in der Turnhalle ein Kon­zert gegeben, das als durchaus gelungen bezeichnet werden darf. In reicher Abwechslung kamen zum Vortrag: Män­nerchöre, gemischte Chöre, Chorduette für Sopran- und Alt­stimmen und Sologesänge für Bariton, Alt und Sopran. Sowohl die Lüftungen des Männerchors, wie diejenigen des gemischten Chors und des Frauenchors dürfen als gediegene bezeichnet werden, und der von den Besuchern der musikali­schen Aufführung gespendete Beifall war ein wohlverdienter. Lobende Erwähnung verdienen auch die Gesangsolis von H. hinter (Bariton), Frl. Martha Vogler (Alt) und Frl. Friedrike Bauer (Sopran). Als erfreuliche That- sache sei noch hervorgehoben, daß das Konzert sehr zahlreich besucht war von hiesigen wie von auswärtigen Musikfreunden.

Wildberger Brunnenfigur. In der besonderen Beilage des Staatsanzeigers Nr. 23 und 24 ist ein Artikel ent­halten über württembergische Brunnenfiguren. Es heißt da:Gewöhnlich werden die Ritterfiguren aus den Marktbrunnen -als Standbilder der regierenden Landes­fürsten gedeutet. Manchmal läßt sich an besondere An­lässe für die Errichtung von Statuen der jeweiligen Fürsten denken, sonst sind solche mindestens zweifelhaft oder über­haupt nicht anzunehmen.Von einer Ritterfigur in Wildberg wollte schon A. Klemm in den Blättern des württ. Schwarzwald- Vereins, II. Jahrgang 1895 S. 30 auf Grund einer Mit­teilung Bosserts aus den Stadtrechnungen (Schwab. Kronik 1885 S. 773) Nachweisen, daß es bei dem von den Brüdern Verwart aus Leonberg 1553 und 54 ausgeführten Brunnen sich nicht etwa um eine Bildsäule des Herzogs Christoph gehandelt, sondern um Schaffen des,Manns' oder des ,Wappners' auf die Brunnensäule, und daß der Bildhauer für den Mann' noch extra 10 Gulden bekam." Der scharfsinnige Forscher hatte hinzugefügt: Die Wildberger können sich für die Enttäuschung damit trösten, daß es andern Städten mit solchen Brunnenstandbildern von Kaisern und Herzogen bei näherem Zusehen noch vielfach ebenso gehen werde. Dem stimmten in derselben Zeitschrift (a. a. O. S. 51 1897 S. 192) Dr. Wurm in Teinach und Dr. Zipperlen in Wildberg bei, ersterer mit der Bemerkung, daß der Wappner auf den Gememdebrunnen von den Histo­rikern heutzutage als Sinnbild der Marktgerechtigkeit des betreffenden Orts aufgefaßt werde." Nachdem Wildberg, wie wiederholt erwähnt, alle staatlichen Behörden verloren hat, sollen ihm jetzt auch noch seine Altertümer entwertet werden. Wir meinen, daß es das einfachste ist, wenn die wackeren Wildberger Bürger ihre Ritterfigur in schönem patriotischen Sinn, eben doch als Bildsäule des Herzogs Christoph weiterführen.

r. Horb, 22. Novbr. Ein Schwarzwälder Bäuerlein fuhr mit einem Handkarren von Pfalzgrafenweiler hierher, um in Tübingen Schweine zu kaufen. Dasselbe brachte auch 3 Prachtexemplare mit der Bahn hierher, sperrte solche in eine Kiste und kam etwas angeheitert nach Hause, aber o weh, die Borstentiere waren nicht mitgekommen. In aller Frühe ging der gute Mann wieder hierher und erfuhr, daß die Ausreißer im Altheimer Wald cwfgefangen wurden. Das Wiedersehen soll ein sehr inniges gewesen sein. Was

es Finderlohn gekostet hat, entzieht sich unserem Wissen. (Auch ein Schwabenstreich.)

)-( Unterjettingen, 22. Nov. Zu der im Gesellschafter Nr. 189 berichteten Verhaftung des Dreher Sayer wird uns mitgetcilt, daß derselbe am Freitag bis aus weiteres wieder entlassen wurde.

r. Calw, 23. November. Gestern starb Rektor a. D. Dr. Müller in einem Alter von 84 Jahren. Der Ver­storbene war ursprünglich Theologe, widmete sich aber dann dem Lehrfach. Er war lange Jahre Helfer und Präzeptor in Leutkirch, sodann Rektor der Lateinschule in Biberach. Im Jahre 1874 wurde er als der erste Rektor des neu- gegründeten Realyceums Calw in seiner Vaterstadt ange­stellt, wo er eine reiche Thätigkeit entfaltete. Er war ein vorzüglicher Lehrer, großer Kenner der Natur, ein gedanken­reicher Dichter und ein guter Patriot. Dr. Müller war Mitglied des Kirchengemeinderats und langjähriger Vorstand des Verschönerungsvereins. Er lieferte die Notizen dcr meteorologischen Station, was übrigens Angehörige seiner Familie seit über hundert Jahren besorgten. Außerdem hat er eine griechis che Grammatik und verschiedene patriotische Festspiele verfaßt.

r. Schramderg, 22. Nov. Ein seltenes Familienereig- nis kam laut Schwarz. Volksfreund jüngst hier vor. Es wurde ein Kind getauft, dessen ältester Bruder jetzt 50 Jahre alt ist; dann folgen Geschwister im Alter von 48, 40 Jahren bis herab zu zwei Jahren. Der Vater des Täuflings steht im 78. Lebensjahr, lebt in dritter Ehe und alles ist gesund und wohl.

Wildbad, 20. Nov. Die seinerzeit viel besprochenen Ankäufe des Hotel Bellevue und Hotel Klumps) durch einen Amerikaner Ferguson, der sich für einen mehrfachen Millionär ausgab und auch während seines hiesigen Kuraufenthalts dementsprechend lebte, sind nicht in Kraft getreten, da der­selbe den ihm als Zahlungstermin gestellten Termin, den 15. Oktober, hat Vorbeigehen lassen, ohne irgend welche Zahlung zu leisten. Von ihm selbst fehlt jede Nachricht, und die ganze Sache erscheint nun als wohl berechnete Mystifikation.

Stuttgart, 21. Nov. Die Prüfungsvorschristen für den Verkehrsanstaltendienst sind nunmehr erschienen. Die Befähigung zum höheren Dienst setzt die Erstehung der ersten höheren Dienstprüfung im Departement der Justiz, des Innern oder der Finanzen oder dek ersten Staatsprüfung im Baufach, sowie die Erstehung der höheren Eisenbahn­oder Post- und Telegraphendienstprüfung voraus. Personen, welche die zweite höhere Dienstprüfung in den genannten Departements erstanden haben, können ohne weitere Prüfung in den höheren Dienst der Verkehrsanstalten übernommen werden. Die Befähigung zum mittleren Dienst ist durch die Erstehung der ersten mittleren Dienstprüfung nachzu­weisen, die Befähigung zum niederen Dienst durch Erstehung der niederen Dienstprüsuug.

Stuttgart, 22. Nov. Nach längeren wiederholten Ver­handlungen ist nunmehr die Eingemeindung Unter- türkheims gesichert. Die bürgerlichen Kollegien Unter­türkheims haben nach dem Beobachter die Bedingungen des Stuttgarter Bürgerausschusses acceptiert. Damit ist die Eingemeindung von Cannstatt um ein bedeutendes Stück näher gerückt.

r. Stuttgart, 22. Nov. Ein Postkuriosum allerersten Ranges liegt in dem Siidd. Korr.-Bureau in Form einer Ansichtspostkarte vor. Dieselbe, eine sog. Ausstellungskarte von der Stuttgarter Ausstellung im Jahre 1896, wurde laut Poststempel am 25. Mai 1896 in Stuttgart aufge- geben und war richtig und deutlich an ein Fräulein in Heidenheim a. Br. adressiert. Am gleichen Tage gelangte die Karte laut Poststempel nach Schorndorf. Am 24. Ok­tober 1902, also nach langen 6'/-Jahren, landete sie laur Poststempel glücklich in Heidenheim und gelangte m die Hände der überraschten Adressatin, welche sich inzwischen glücklich verheiratet hat. Wo nur die Karte in dieser langen Zeit gesteckt haben mag?«

r. Neckargartach, 21. Noo. Der Jagdpächter Heinrich Mayer zur Sonne hatte laut Neckarztg. gestern das seltene Glück, am Neckar ein Paar Prachtexemplare grauer Wild­schwäne mit je 15 Pfund Gewicht und 2,23 m Spannweite zu schießen.

r. Tuttlingen, 21. Növ. Der am 18. Aug. 1897 ver­storbene Karl Al. Weiß, gewesener leb. Privatier hier hat auf Grund seiner auf vielen Reisen in fremden Ländern auf religiösem Gebiete gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke eine sonderbare Klausel in sein anerkanntes Testament aus­genommen. Er vermacht nämlicheiner etwa schon in Württemberg vorhandenen, anerkannten, oder sich bildenden freireligiösen Gemeinde, wenn dieselbe in irgend einer grö­ßeren württ. Stadt 2300 Personen zählt und in ihrem Gottesdienst keine sog. Dogmen duldet, die sich auch bei andern Kulten vorfinden, sich aber vollständig wider­sprechen, auch die Gottesverehrungen in Demut, Gewissen und Nächstenliebe ausübt und ausbilden will, die Summe von 10,000 ^." An etwaige Berechtigte ergeht nun die Aufforderung, ihre Ansprüche auf dieses Vermächtnis unter Vorlage der erforderlichen Beweismittel binnen 2 Wochen beim Gemeinderat Tuttlingen geltend zu machen.

r. Tuttlingen, 22. Nov. Der hiesige sozialdemokrati­sche Verein beschäftigt sich zur Zeck lebhaft mit der Frage zur Stellungnahme bei den künftigen Wahlen.

r. Vom Manlbronner Okeramt, 21. Noo. Ein beson­deres Kirchweihvergnügen leistete sich die Tochter eines Metz­gers in D. Mit zweien ihrer Verehrer bestieg sie das Hundefuhrwerk ihres Vaters und fuhr, gezogen von einer jungen Dogge, die vom Vater des Mädchens an der Hand geführt wurde, ihre beiden Freunde zur Seite, in schlankem Trab durchs Dorf einem benachbarten Hofe zu. Als Ab-