7«. Jahrgang.
Erscheint
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.
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Württemberg 1.25 Monatsabonnements nach Verhältnis.
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Amts- M AiM-AM för de« GkriM-Seftk klWld.
Auflage 2080.
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Gratisbeilagen: Das Plauderstübchev und
Schwäb. Landwirt.
Telephon Nr. 29.
Telephon Nr. 29.
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tlagold, Mittwoch -en 20. August
1902.
Amtliches.
Die Ortsbehörden
werden unter Bezugnahme auf den Erlaß des K. Verwal- tungsratS der Gebäudebrandversicherungsanstalt vom 22. Juli d. I. (Min.-Amtsbl. S. 331), betr. die Einleitung der Jahresschätzung der Gebäude, beauftragt, mit den Einleitungen zu der Jahresschätzung der Gebäude und ihrer Zubehörden und der hienach auf den 1. Jan. 1903 zu vollziehenden jährlichen Aenderuug der Feuerversicherungsbücher alsbald zu beginnen.
I. Zunächst jist die Schätzung derjenigen Aenderungen einzuleiten, welche sich an Fabriken oder sonstige« größeren gewerblichen Anlagen, nebst ihren Zubehörden (namentlich Maschinen) durch Neubauten oder sonstige Bauausführungen bezw. durch Abgang, Zuwachs oder Weltveränderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben. Zu diesem Zweck erhalten die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziff. 9 Abs. 1 bis 5 des Normal-Erlasses vom 16. März gleichen Jahres (Klumpps neueste Handausgabe Seite 18 lit. a) den Auftrag, die Besitzer derjenigen Fabriken oder gewerblichen Anlagen, bei welchen die bezeichneten Voraussetzungen zutreffen, zu un- verweilter, unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen (Ziff. 1 und 2) zu bewerkstelligender Anmeldung der eingetretenen Aenderungen bei der Ortsbehörde aufzufordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerversicherungsbuchs vorzunehmen und von den hienach sich ergebenden Aender- ungsanträgen dem K. Oberamt Anzeige zu macken.
Im einzelnen sind hiebei die folgenden Vorschriften zu beachten:
1) die der Schätzung zu unterwerfenden Zubehörden (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestelle, Transmissionen, Rohrleitungen und dergl.) sind abgesondert von den Gebäuden möglichst detailliert (unter Angabe der Gebäude, Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinden, der Stückzahl des Materials, Maßes, beziehungsweise Gewichts und des mutmaßlichen Werts derselben) zu bezeichnen, damit daraus entnommen werden kann, ob zu ihrer Einschätzung die Absendung des Bauinspektors erforderlich ist. Dabei wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß auch die elektrischen Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen, soweit dieselben als Gebäudezu- behörden erscheinen, in das Anmeldeverzeichnis aufzunehmen sind. Soweit solche Zubehörden als unverbrennbar von der Versicherung ausgenommen werden wollen, ist dies speziell anzugeben.
Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und um das Anmeldungsgeschäft möglichst zu vereinfachen, empfiehlt sich bei der Anmeldung der Zubehörden die Benützung tabellarisch angelegter Anmeldungsformularien, welche seitens der Anmeldepflichtigen vom Oberamt unentgeltlich bezogen werden können.
2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken «nd ähnlichen gewerbl. Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln.
Die Schätzung derselben ist in der Negel von der Schätzungskommission und zwar so zeitig in Angriff zu nehmen, daß solche bei der Ankunft des Bauinspektors beendigt und deren Ergebnis in das Schätzungsprotokoll eingetragen ist.
Wenn es aus besonderen Gründen wünschenswert ist, daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung des Bauinspektors vorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.
3) Bei der dem Gemeinderat obliegenden Durchsicht der Feuerversicherungsbücher ist besonders auch darauf zu achten, daß Doppelversicherungen, wie sie z. B. in Fabriken bezüglich der Maschinen und sonstigen Zubehörden mitunter noch Vorkommen, sowie Versicherungen von solche« Objekten, welche dem Zwang der Landesanstalt unterliegen, bei Privatgesellschaften vermiede« werden.
Die Vorlage der Verzeichnisse, bezw. Fehlberichte, hat bis
spätestens SV. September ds. Js.
zu erfolgen. Später einkommende Anmeldungen können als außerordentliche, auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden. II. Die Jahresschätzung hinsichlich derjenigen Gebäude, welche nicht zu den Fabriken oder sonstigen
größeren gewerblichen Anlagen gehören, ist zu Ansang Oktober einzuleite«.
Zu diesem Zweck sind die Gebäudeeigentümer zur Anmeldung der bei ihnen im Laufe des Jahres vorgekommenen Aenderungen bei der Ortsbehörde aufzufordern, worauf die Durchsicht des Feuerversicherungsbuchs vorzunehmen und von den hienach sich ergebenden Aenderungsanträgen spätestens bis IS. Oktober ds. Js. hieher Anzeige zu erstatten ist.
Bei der Durchsicht des Feuerversicherungsbuchs haben die Gemeinderäte, insbesondere bezüglich neuer oder neu eingeschätzter Gebäude, eine Vergleichung der Brandversicherungsanschläge mit den neuen Gebäudesteueranschlägen vorzunehmen und in denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißverhältnis zwischen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das geeignete wahrzunehmen. Bei vorkommenden Anständen ist hieher Vorlage zu machen.
Im übrigen haben die Gemeinderäte die Verstcherungs- anschläge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Wertsverminderung erlitten haben und deshalb in dem Versicherungsanschlag zu ändern seien, oder ob nicht eine Aenderung in der Klassifikation einzutreten habe. Es sind hiebei namentlich die Vorschriften in Abs. 2 und 4 des Art. 19 des Gesetzes vom 14. März 1853 über das allmähliche Altern und andere außergewöhnliche Entwertungsursachcn sorgfältig zu beachten.
Zu der Prüfung der Versicherungsanschläge durch den Gemeinderat sind die Ortsfeuerschauer mit beratender Stimme beizuzieben und es ist in den hierher zu erstattenden Berichten von dem Gemeinderat zu beurkunden, daß dies geschehen ist.
Nagold, den 18. August 1902.
K. Oberamt. Ritter.
Die Ortspolizeibehörden
werden auf den Ministerialerlaß vom 16. Juli d. I. betreffend die Ueberwachung der Bundesratsbestimmungen über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlinge« in Gast- und Schankwirtschafte» (Amtsbl. S. 329) hingewiesen und veranlaßt, die in lit. a, letzter Absatz dieses Erlasses bezeichneten Listen für die der Revision unterliegenden Betriebe anzulegen.
Nagold, den 18. August 1902.
K. Oberamt. Ritter.
Die Gemeindebehörden
werden an die Erledigung des oberamtlichen Erlasses vom 1. ds. betr. Anträge auf Verleihung des Feuerwehrdienstehrenzeichens (Gesellschafter Nr. 119) binnen » Tage« hiemit erinnert.
Nagold, den 18. August 1902.
K. Oberamt. Ritter.
An die Gemeindebehörden.
Anläßlich der Flurkarten-Fortfübruugsgeschäste im Jahr 1901 wurde beanstandet, daß die 5 Metermeßstangen der Gemeinden hinsichtlich des Anstrichs und der Einteilung an den Enden der Ausbesserung bedürfen.
Die Gemeindebehörden wollen für die Erledigung des Anstands Sorge tragen.
Nagold, den 18. August 1902.
K. Oberamt. Ritter.
Amtliches. Am 14. August 1902 ist von der Evangelischen Oberschulbehörde die 7. Schulstelle in Vaihingen a. d. Fildern dem Unterlehrer Albert Blum in Nagold übertragen worden.
WoMische Hlebersicht.
Der neue preußische Eisenbahnminister ist ein sehr rühriger Herr. Unter den von ihm angeordneten Reformen befindet sich auch eine, welche die schnelle Erledigung der Bureaugeschäfte bezweckt. Er verlangt, daß bei der Eisenbahn mit der sonst bei Behörden üblichen Gepflogenheit, den schriftlichen Verkehr nach Möglichkeit in die Länge zu ziehen, gebrochen werden soll. Er erscheint selbst öfters abends in den Berliner Bureaus, um sich von der pünktlichen Erledigung der vorliegenden Angelegenheiten zu überzeugen. Ferner hat der Minister für das laufende Etatsjahr den Eisenbahndirektionen aus den im Extraordinarium des Etats der Eisenbahnverwaltung bewilligten Mitteln für die Vermehrung und Verbesserung der Vorkehrungen zur Verhütung und Beseitigung von Schneeverwehungen und Waldbränden bestimmte Summen zur Verfügung gestellt. Die überwiesenen Mittel sollen jedoch diesmal ausschließlich
für Feuerschutzanlagen verwendet werden, während zur Verhütung von Schneewehen auf diejenigen Beträge zurückgegriffen werden soll, die den königlichen Eisenbahndirektionen aus früheren Etatsjahren noch zur Verfügung stehen.
Zu den Kampfmitteln der Polen gegen das Deutschtum gehört auch das Bestreben, den Eintritt ehemaliger polnischer Soldaten in die Kriegervereine zu verhindern. Man kann sich daher denken, wie unangenehm ihnen ein ganzer Kriegerverein sein muß, der nur aus Polen besteht. In Bottrop existiert ein solcher schon länger als ein Jahrzehnt. Gegen diesen wird natürlich fleißig gehetzt. So leistet sich das Bochumer Polenblatt folgenden Herzenserguß: „Geliebte Landsleute! Bedenken wir uns doch! Was haben die Polen in den Kriegervereinen zu suchen. Wir besitzen doch selbst eigene Vereine zur Genüge! Dort können wir uns in würdiger Weise unterhalten. Ein Pole, der auch nur einen Funken von Nationalstolz und polnischem Patriotismus besitzt, der seine Verpflichtungen gegen das Polentum kennt, darf solchen Vereinen nicht angehüren."
Tie Vereinigten Staaten von Nordamerika scheinen nicht übel Lust zu haben, die Insel Haiti und die Negerrepublik St. Domingo zu annektieren. Die fortwährenden Unruhen in diesen Gebieten haben die Erörterung darüber wieder in den Vordergrund gerückt, ohne daß indes die Regierung in Washington bis jetzt in dieser Richtung offizielle Schritte gethan hat. In maßgebenden militärischen Kreisen ist man der Ansicht, daß der nächste Krieg, an dem die Vereinigten Staaten beteiligt sein werden, sich gn der karaibischen See abspielen wird. Der Besitz der Insel Haiti wird in diesem Fall den Vereinigten Staaten in ihren maritimen Operationen einen Stützpunkt von unschätzbarem Wert sichern, der infolge seiner nahen Lage am Panamakanal noch wertvoller sein wird als selbst Portorico oder Dänisch-Westindien.
Vorschriften für die Einwanderung in Südafrika. Man schreibtdemN.T.: In derDelagoa-Bai(Potugiesisch-Ost- afrika) dürfen Passagiere nur noch landen, wenn sie den Nachweis einer festen Stellung führen können oder im Besitze von 400 ^ sind. In Englisch-Südafrika ist die Vorschrift bezüglich des Erlaubnisscheines für die Landung unverändert in Kraft; die Bedingungen zur Erlangung eines solchen Scheines sind sogar noch dadurch verschärft worden, daß nunmehr auch noch der Nachweis einer festen Stellung gefordert wird.
Gages-Meuigkeiten.
Aus Stadt und Land.
Nagold 20. August.
8. Kricgsfcstspiele. Die am Sonntag stattgefundene erste und zweite Aufführung der Kriegsfestspiele des hiesigen Militär- und Veteranen-Vereins nahmen unter der Direktion des Herrn Franz Manhart einen äußerst gelungenen Verlauf und erzielten einen durchschlagenden Erfolg. Die patriotische Darstellung der 29 prachtvoll wiedergegebenen lebenden Bilder, denen sich jeweils zur Erläuterung ein mit Begeisterung von Frau Direktor Manhart frei vorgetragenen Prolog anschloß, fand allgemeinen Beifall. Die hiesige jüngere Stadtkapelle begleitete die Bilder durch passende Vorträge in ganz zufriedenstellender Weise, lieber die Aufführung herrschte nur eine Stimme des Lobes, man wußte nicht, was man mehr bewundern sollte, dasArrage- ment des Ganzen, oder die Aehnlichkeit der großen Männer jener Zeit, oder die Farbenpracht der Kostüme. Verdienste des Herrn Direktor Manharts, sowie der sämtlichen Mit- wirkendcn sind es, daß nach nur einmaliger Probe derartig gediegene Leistungen erzielt werden konnten. Bald hatten die Szenen tiefernsten, bald heiteren Inhalt, welche mächtig auf das Menschenherz in patriotischem Sinne einwirkten, was auch durch zahlreiche Beifallsbezeugungen Ausdruck fand. Insbesondere waren die Figuren der Persönlichkeiten von Kaiser Wilhelm und seinen Paladinen, Kronprinz Friedrich, Bismarck, Moltke u. Roon, sowie seinen Bundesgenossen König Ludwig II. von Bayern, König Karl von Württemberg, Großherzog Friedrich von Baden täuschend wieder- gegeben. Desgleichen auch Kaiser Napoleon mit seinen Generälen und Staatsmännern, wovon insbesondere der Erstere unter dem Eindruck seiner großen Niederlage sehr gebrochen schien. Eine hübsche Darstellung war Bild 26 „Weihnachten vor Paris", großartig und überwältigend die Kaiser-Proklamation und deutschherzlich die Heimkehr. Nicht geringe Heiterkeit erregte es, als zwei tapfere Schwaben einen französischen Posten gefangen nahmen und ordentlich verwalkten, und als ein bayrischer Jäger seinem Hauptmann mitten im Kugelregen zwei leibhaftige, äußerst wilde und unflätige Turkos bei lebendigem Leibe fing. Und wie wirkte