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Telephon Nr. 29.

Telephon Nr. 29.

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Schwäb. Landwirt.

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Amtliches.

Bekanntmachung,

betr. die Säuberung der Obstbäume, insbesondere der Steiuobftbäume von Raupen.

Die Besitzer von Obstbäumen, insbesondere von Steinobstbäumen werden hiemir aufgefordert,

ihre Obstbäume von den in diesem Jahr wieder massenhaft austretenden Raupen ohne Verzug zu reinigen und die Reinigung in angemessenen Zeitabschnitten solange zu wieder­holen, als sich diese Jnseüen auf den Bäumen zeigen.

Die Ortsvorsteher wollen diese Anordnung in orts­üblicher Weise bekannt machen, die Baumbesitzer ev. ent­sprechend belehren, die Ausführung dieser Anordnung über­wachen und die Säumigen zur Verantwortung und ev. zur Strafe ziehen, (ekr. § 867 Z. 2 R.St.-G.-B.)

Nagold, den 16. Juni 1802.

K. Oberamt. Ritter.

Die Ortsvorfteher

werden darauf aufmerksam gemacht, daß über jeden Fall der Zerstörung oder Beschädigung eines Gebäudes oder seiner Zubehörden durch Blitzschlag, mag letzterer ge­zündet haben oder nicht, und die Beschädigung noch so ge­ringfügig sein, umgehend hierher Anzeige zu erstat­ten ist.

Nagold, den 18. Juni 1902.

K. Oberamt. Ritter.

Die Herren Ortsvorsteher des Bezirks

wollen die Landwirte ihrer Gemeinden auf die am Mitt­woch den SS. ds. Mts. vormittags 8 Uhr in Nagold stattfindende staatliche Bezirksrindvieh­schau noch besonders aufmerksam machen und ausfordern, die in diesem Jahre wieder in größerer Anzahl zur Vor­führung kommenden schönen Tiere zu besichtigen.

Nagold, den 18. Juni 1902.

K. Oberamt. Ritter.

WoMische HLebersicHL.

Die diesjährigen Kaisermanöver dürften eine gewisse Bedeutung haben für die nicht mehr ferne erneute Erhöhung der Friedenspräsenzstärke des Heeres. Eine Nachforderung der an der Militärvorlage vom Jahr 1899 durch den Reichstag abgestrichenen 7000 Mann vor Ablauf des Quin- quennats hält man militärischerseits für unwahrscheinlich. Trifft diese Auffassung zu, würde also die nächste Ver­mehrung des stehenden Heeres nicht vor dem 31. März 1904 erfolgen, dann läßt sich die Annahme kaum von der Hand weisen, daß einerseits eine erhebliche Mehrfoiderung, andererseits die dauernde gesetzliche Festlegung der zwei­jährigen Dienstzeit in Frage kommt. Da im nächsten Jahr die Neuwahlen zum Reichstag stattfinden, würde die gegen­wärtige Volksvertretung hierüber allerdings nicht mehr zu befinden haben. Daß aus den Wahlen ein der zweijährigen Dienstzeit weniger geneigtes Parlament hervorgehen wird, ist wohl ausgeschlossen. Selbst in konservativen Kreisen hat man sich mit der zweijährigen Dienstzeit mehr und mehr befreundet, besonders im Hinblick auf den Leutemangel, der durch die Rückkehr zur dreijährigen Dienstzeit eine Ver­schärfung erfahren würde. Es ist also anzunehmen, daß die Festlegung der zweijährigen Dienstzeit bei Ablauf des Quinguennats erfolgt, und daß die diesjährigen Kaiser­manöver militärtechnisch einen gewissen Abschluß der noch schwebenden Beurteilung der Ergebnisse der verringerten Dienstzeit bedeuten oder bewirken sollen. Die endgiltige Festlegung der zweijährigen Dienstzeit würde den Reichs­tag den Neuforderungen für das Heer immerhin geneigter machen.

Der neue französische Ministerpräsident Combes hat in der Deputiertenkammer eine Erklärung des Gesamt- mimstcriums verlesen, welche eine Art Regierungsprogamm darstellt. Nach dieser Erklärung soll das Vereinsgesetz seiner Tendenz gemäß zur Ausführung gelangen. Das neue Kabinett erklärt, es werde nicht dulden, daß ein Teil des Klerus versuche, die Kirche mit den geistlichen Genossen­schaften zu identifizieren. Auch die Abschaffung der tot Falloux wird angekündigt, durch die der Klerus noch immer in den Stand gesetzt wird, die Mittelschulen im staats­feindlichen Sinn zu beeinflussen. Von der Einführung der progressiven Einkommensteuer in das Regierungsprogramm ist Abstand genommen worden, dagegen soll eine allgemeine Einkommensteuer eingeführt werden, die jeden nach seinen Fähigkeiten und nach seinen Mitteln treffe. Allzu unbe­stimmt lautet in der ministeriellen Erklärung die An­kündigung hinsichtlich der Frage des Ankaufs von

Nagolö, Donnerstag den 19. Juni

Eisenbahnen sowie in Bezug auf die Altersversicherung der Arbeiter. In dieser Beziehung dürfen die Erwartungen kaum allzu hoch gespannt werden.

Ueber die Zustände ans den englischen Kriegsschulen hat die im vorigen Jahr eingesetzte Kommission nunmehr ihren Bericht erstattet. Derselbe wurde in Gestalt eines umfangreichen Blaubuchs veröffentlicht und enthält eine ge­radezu vernichtende Kritik dieser für die Heranbildung von Offizieren bestehenden Lehranstalten. Dies gilt insbesondere von Sandhurst, das als Musteranstalt galt. Der Eintritt als Fähnrich wird dort den zur Gesellschaft gehörigen jungen Herrn gestattet, ohne daß sie imstand sind, einen Brief ohne grammatikalische und selbst orthographische Feh­ler zu schreiben und sich verständlich auszudrücken. Un­wissenheit scheint die korrekte Form für den britischen Offi­zier zu sein! Prüfungen werden unregelmäßig abgehalten und die Resultate bleiben bei der Beförderung unbeachtet. Gewisse bevorzugte junge Leute werden gleich von den Kriegsschulen aus, ohne erkennbaren Grund, über die Köpfe älterer verdienter Offiziere weg befördert und der Einfluß der Frauen ist für das ganze Armeeleben und das Studi­um verhängnisvoll.Es ist geradezu eine Ungeheuerlichkeit, heißt es weiter, daß die Capricen hochadeliger weiblicher Nichtsthuer und Jntriguanten, oder die Frauen der Generale die Macht haben, die Karriere eines Offiziers entweder zu begünstigen oder zu ruinieren. Die Nation sollte dieser Ungeheuerlichkeit ohne Zögern eine Ende bereiten."

Parlarnemarische Nachrichten.

Wiirttembergischer Landtag.

s. Stuttgart, 17. Juni. Die Kammer der Abgeordnete» be­schäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Bericht der Steucr- kommission über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Abänderung des Umsatzsteuergesetzes am 28. Dezember 1899. Berichterstatter war der Abg. Kraut, der über die ziemlich schwierige rechtliche und steuertechnische Materie eingehend referierte. Er stellte den Antrag, von der Umsatzsteuer zu befreien: Die Abkömmlinge für Erwerbungen, welche sie als Teilhaber der Erbengemeinschaft oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft aus dem Nachlaß oder der ehe­lichen Gütergemeinschaft des Erblassers oder aus der fortgesetzten Gütergemeinschaft vor oder bei der Auseinandersetzung der Gemein­schaft machen; desgleichen der überlebende Ehegatte für Erwerbungen, welche er aus der bezüglich des Nachlasses des verstorbenen Ehe­gatten bestehenden Erbengemeinschaft oder aus der auf Ableben desselben fortgesetzten Gütergemeinschaft als Teilhaber der Gemein­schaft macht. Abg. Schick beantragte außerdem namens der Zentrumsfraktion von der Umsatzsteuer zu befreien: Die Ehegatten oder Verlobten für den hälftigen Betrag des steuerpflichtigen Wertes der Erwerbungen, welche sie von ihren Eltern und Voreltern durch ein steuerpflichtiges Geschäft für das gemeinschaftliche eheliche Ver­mögen machen, falls der steuerpflichtige Wert den Betrag von 20 000 ^ nicht übersteigt, v. G e ß erklärte das Einverständnis seiner Fraktion mit dem Kommissionsantrag, ebenso Sommer und Henning, während der Finanzminister den Regierungsentwurf verteidigte. Nach weiteren Bemerkungen Haugs, Maiers-Rottweil und des Finanzministers wurds der Kommissionsantrag angenommen. Der Antrag Schick würde vtzß Kraut als unnötig bezeichnet, vom Finanzminister von Zeyer bekämpft, vom Antragsteller empfohlen. Rem bald- Aalen stellte den Antrag, den Antrag an die Steuer­kommission zurückzuyerweisen. Sowohl der Antrag Schick, als auch der Antrag Reml>M> wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 68 Stimmen angenommen.

r. Stuttgart, 18. Juni. Gestern hat die Steuerkommission der Abgeordnetenkummer eine- Sitzung gehalten, um wieder Berichte festzustellen und zwar die über die Warenhaussteuer und den ersten Teil desjenigen zur Einkommensteuer was auch rasch vor sich ging. Es ist in Aussicht genommen, am Freitag wieder eine Sitzung zu zu halten und in dieser den 2. Teil, soweit er bis dahin fertiggestellt ist, feozustellen, außerdem dann aber auch den politischen Artikel 19 Abs. 2 in 2. Lesung zu beraten, damit auch dieser erledigt ist, ehe die Kammer in die Beratung der Kommissionsberichte eintritt. Be­kanntlich ist eine Abstimmung über diesen Artikel bis jetzt nicht erfolgt.

. r. Stuttgart, 17. Juni. Vizepräsident Dr. Kiene hat sol. genden Zusatzantrag zu dem Antrag . 1 . der Tarffkommissiou ge­stellt: Die K. Staatsregierung weiterhin zu ersuchen, die alsbaldige Verbilligung des Nahverkehrs in der Richtung ins Auge zu fassen, daß auf allen Staatebahnstrecken täglich mindestens 2 sog. Lokal­züge mit der Grundtaxe von 2 Pfennig für die 11!. Wagenklasse geführt werden.

GclgeS-Aeuigkeiten.

Aus Stadt und Land.

Nagold 19. Juni.

Vom Rathaus. In der heutigen Sitzung wird zunächst die Abhaltung des Kinderfestes beschlossen und die Mittel von ca. 390 hiezu verwilligt. Der Tag des Festes soll noch vom K. Ortsschulinspektorat in einer Lehrerver­sammlung bestimmt werden; auch wurde beschlossen, Heuer erstmals die neue Musikkapelle beizuziehen. Von Gasthof- besitzer Knödel ist ein Gesuch eingelaufen wegen Anschluß des Wirtschaftsgebäudes auf dem Bahnhof an das städtische Wasserleitungsnetz. Der Anschluß und die Abgabe von Wasser werden unter den für die Wasserabnehmer aufge­stellten Bedingungen genehmigt. Die Arbeitshütte des Steinhauermeisters Gottl. Harr wird ebenfalls genehmigt.

1902.

Für den Fall der Wegschwemmung durch Hochwasser hat

rc. Harr keinen Anspruch auf Vergütung. In Sachen des Oekonoms Gauger wegen eines Beitrags zu den Kosten eines neuen Pumpbrunnens wurde vom Stadtbauamt fest­gestellt, daß die Sohle des alten Pumpbrunnens 18 Meter tiefer lag als diejenige des Wasferlcitungsreservoirs, sodaß das Versiegen des Wassers nicht von der Wasserleitung herrühren könne. Als Sachverständiger fungiert Mechaniker Brezing sen., welcher angiebt, daß der Brunnen seit 1892 kein Wasser mehr giebt. Es wird auf Grund des Gut­achtens des Stadtbauamts beschlossen, einen Beitrag nicht zu gewähren, dagegen in Anbetracht dessen, daß Petent das Wasser Hinaufpumpen muß, einen billigeren Wasserzins anzusetzen. Vom K. Oberamt ist die Mitteilung einge- lausen, daß das Baugesuch der Firma Beutler und Drescher genehmigt ist. Beantragt wird, den in schlechtem Zustand befindlichen Galgenbergweg auf städtische Kosten herzurichten. Der Antrag wird genehmigt. Bei dieser Gelegenheit weist der Stadtvorstand daraus hin, daß der Verschönerungs- Verein seine Mittel zu neuen Weg- und sonstigen An­lagen gebrauchen müsse, während es wünschenswert sei, daß die Stadt für Instandhaltung derselben ein­trete. Der letzte Holzverkauf ergab einen Erlös von 104 Prozent. Die Pförchverkäufe ergaben für vier Nächte 1 Das K. Ortsschulinspektorat befürwor­

tet die Anschaffung von Schulheften für arme Kinder. Es werden hiezu 12 Mark verwilligt. Bezüglich der Umlage der Handwerkerkammer-Kosten wurde seinerzeit vom GR. beschlossen, diejenigen Gewerbetreibenden, welche im Handelsregister laufen und demzufolge eine Handelskammer- Umlage zahlen, von der Handwerkerkammer-Umlage auszu­lassen. Gegen diesen Beschluß hat Malermeister Hespeler eine Beschwerde beim Kgl. Oberamt eingereicht. Das K. Oberamt hat der Beschwerde stattgegeben. Hiernach ist die Umlage entsprechend richtig zu stellen. Damit ist die öffentliche Sitzung geschlossen.

Militär-Konzert. Die Regimentsmusik des 3. B ad. Drag.-Regt. Prinz Karl Nr. 22 in Mülhausen i. E. unter Direktion des Kgl. Mustkdirigenten Max Clau's wird morgen Freitag abend '/r9 Uhr im Gasthof zum Hirsch ein Konzert geben. Der Kapelle geht eia ausge­zeichneter Ruf voraus; sie wußte durch ihre vortreffliche Schulung die Gunst des Publikums in Pforzheim, wo sie am Dienstag zum erstenmale spielte, zu erwerben und ern­tete nach jedem Musikstück rauschenden Beifall. Zahlreicher Besuch ist wünschenswert. (Siehe Anzeige.)

Tübingen, 18. Juni. Die Tüb. Chronik schreibt: Friedrich Bayha ist heute morgen 4 Uhr nach kurzem Krankenlager gestorben. Die Nachricht von dem Hinscheiden dieses weithin bekannten und geschätzten Mannes wird mit aufrichtiger Teilnahme ausgenommen werden, hat es doch Bayha verstanden, durch seine schlichte, offene, gerade Art sich überall Freunde zu erwerben und in seiner Eigenschaft als Mitglied des Gemeindcrats wie vieljähriger Volks­vertreter im Landtag und Reichstag sich der Interessen der Stadt Tübingen thatkräftig anzunehmen und als über­zeugungstreuer Patriot für das Land Württemberg und für das Reich jederzeit unentwegt einzutreten. Seine parlamentarische Thätigteit war eine sehr rege. Wiederholt berief ihn das Vertrauen seiner Wähler in den Landtag, wo er zuerst Leonberg und später Tübingen vertrat. Auch in seinem Berufe war er als tüchtige Kraft geschätzt. Der Name Bayha hat nicht nur in Tübingen, sondern überall im Württemberger Land einen guten Klang. Die deutsche Partei, deren langjähriges und verdientes Mitglied er war, verliert mit ihm einen treuen Freund und Anhänger der nationalen Sache. Friedrich Bayha hat im Mai seinen 70. Geburtstag gefeiert. In der letzten Zeit zeigte der rüstige und geistesfrische Mann Spuren körperlichen Verfalls so daß sein Ende nicht unerwartet eintraf. Möge ihm die Erde leicht sein!

Schramberg, 16. Juni. Von zuverlässigster Seile er­fährt der Schramb. Anz., daß nunmehr die Stadtschult­heißenwahl kassiert ist. Die Regierung wird mit möglichst kurzer Frist die Neuwahl anordncn. Der Schw. Bote be­merkt hiezu: Von nicht geringem Einfluß auf den Ausgang einer solchen wird insbesondere der Umstand sei', daß seit der Wahl im April ca. 150 Personen das Wahlbürger­recht erworben haben. Ob die beiden Kandidaten Harrer und Vollmar wieder auftreten ist noch nicht bestimmt zu sagen.

Stuttgart, 17. Juni. S. Maj. der König hat die hofkammerlichen Oberförster von der VI!I. in die VIl. Stufe der Rangordnung eingesetzt und den hofkammerlichen Revierämtern die Bezeichnung hofkammerliche Forstämler gegeben.