76. Jahrgang.

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Telephon Nr. 29.

Telexhon Nr. 29.

Nagold, Mittwoch de« 14. Mai

Auflage 26SV.

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Gratisbeilagen: Das Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

1902.

Amtliches.

Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten. Abteilung für die Verkehrsan­stalten, des Innern und der Finanzen, betr. Vor­schriften zur Sicherung der Einhaltung der Be­stimmungen über die Hegezeit des Wildes.

Vom 20. März 1891.

In Vollziehung der Kgl. Verordnung, betr. die Hege­zeit des Wildes vom 80. Juli 1886 (Reg.-Blatt. S. 315), wird zur Sicherung der Einhaltung der in H 1 derselben für die Schonung des Wildes getroffenen Verbote unter Bezugnahme auf Art. 39 Ziffer 1 des Landespolizeistraf- gesetzes vom 27. Dezember 1871 (Reg.-Bl. S. 391) nach­stehendes verfügt:

Z 1. Wer Wild von einer derjenigen Arten, welche nach § 1 der Kgl. Verordnung vom 30. Juli 1886 einer Hegezeit unterliegen*), befördert oder versendet, in Orte einführt, feilbietet oder verkauft, hat folgende Vorschriften zu beobachten:

g) Allen Sendungen von Rot-, Dam- und Rehwild ist sowohl bei Beförderung mit Haut und Haar, wobei dasselbe nicht verpackt werden darf, als bei Ver­sendung in zerlegtem Zustande (in einzelnen Teilen) ein den Namen und Wohnort des Absenders oder Verkäufers, den Tag der Erlegung und das Geschlecht des Wildes enthaltender Schein beizugedm.

v) Bei Versendung von Wild, welches einer der übrigen in 8 1 der K. Verordnung vom 30. Juli 1886 unter X und L genannten Arten angehört, genügt neben Namen und Wohnort des Absenders die Angabe von Art und Stückzahl des Wildes auf dem auch hier beizugebenden Schein.

e) Das Rot-, Dam- und Rehwild ist beim Aufbrechen so zu behandeln, daß das Geschlecht auch dann mit Sicherheit noch erkannt werden kann, wenn das Ge­weih oder Gehörn abgenommen worden ist.

Wer solches Wild ohne Geweih, beziehungsweise Gehörn zum Verkaufe oder zur Versendung bringt, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das Geschlecht erkennbar bleibt.

8 2. Für die Beförderung von Wild m t der Eisen­bahn wird insbesondere noch folgendes bestimmt:

n) bei Aufgabe als Eil- oder Frachtstückgut sind die in 8 1 u und b verlangten Angaben, soweit sie nicht ohnehin schon im Frachtbrief enthalten sind, in letzterem in SpalteErklärung wegen der etwaigen zoll- und steueramtlichen Behandlungen" beizusetzen;

d) bei Aufgabe als Reisegepäck und Expreßgut ist der Schein mit den verlangten Angaben der Gepäck- Annahmestelle zum Anschluß an die Begleitpapiere (Gepäckkarte, Exprcßgutkarte) zu übergeben.

8 3. Bei der Beförderung von Wild durch die Post ist der in 8 1 9- und b vorgeschriebene Schein

8) soweit Begleitadressen zur Verwendung kommen, an diesen zu befestigen;

b) soweit Packete bis zu 12*/- Kx innerhalb Württem­bergs ohne Begleitadresfen verschickt werden dürfen, diesen Sendungen beizugeben.

8 4. Wird bei der Vorzeigung zur Einlieferung wahr­genommen, daß diese Vorschriften nicht genau eingehalten find, so findet Annahme und Beförderung der Sendung »it der Eisenbahn und Post nicht statt.

*) Anmerkung. Die Hegezeit, innerhalb welcher Wild weder erlegt, noch gefangen, noch zum Verkauf gebracht oder an­gekauft werden darf ist durch die angeführten Bestimmungen nach oen einzelnen Tiergattungen in folgender Weise festgesetzt:

Beim Haarwild:

1) für männliches Rot- und Damwild auf die Zeit vom 1. Febr. bis 31. Mai,

2) für weibliches Rot- und Damwild auf die Zeit vom 1. Febr. brs 30. September,

b) kür Rehböcke auf die Zeit vom 1. Febr. bis 31. Mai,

4) für Rehgaisen auf die Zeit vom 1. Dez. bis 14. Oktober.

5) für Wildkälber und Damkitze, d. h. für die noch im Kalender- iahr rhrer Geburt stehenden Jungen des Rot- und Damwildes auf das ganze Jahr,

6) für Kitzböcke, d. h. männliches Rehwild im Jahr der Geburt brs 14. Oktober,

7) für Hasen auf die Zeit vom 1. Februar bis 30. September.

R. Bei Federwild: -

1) für Auer- und Birkhähnen auf die Zeit vom 1. Juni bis 15. August,

2) für Auer- und Birkhühner auf die Zeit vom 1. Dez. bis

31. Oktober, '

3) für Feld-und Haselhühner, sowie für Fasanenhennen vom 1. Dez.

bis 23. August,

4) für Fasanenhahnen vom 1. Febr. bis 23. August,

5) für Wachteln auf die Zeit vom 1. März, bis 23. August,

6) für wilde Enten auf die Zeit vom 16. März bis 30. Juni,

7) für wilde Tauben auf die Zeit vom 1. März bis 30. Juni,

8) für Schnepfen und Bekassinen auf die Zeit vom 16. April bis 14. Juli,

je einschließlich der genannten Tage.

8 5. Vorstehende Bestimmungen finden nur auf die in Württemberg zur Auflieferung kommenden, somit nicht auch auf die in direktem Verkehr zur Einführung nach Würtemberg oder zur Durchfuhr nach anderen Staatsge­bieten über die württembergischen Grenzen eintrelenden Wild­sendungen Anwendung.

8 6. Gegenwärtige Verfügung tritt am 1. Mai 1891 in Wirksamkeit.

Stuttgart, den 20. März 1891.

Mittnacht. Schund. Renner.

Vorstehende Ministerialverfügung wird mit dem An­fügen wieder zur Allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Nichtbefolgung der darin enthaltenen Vorschriften der Straf­androhung des Art. 39 Ziff. 1 des Landespolizeistrafge­setzes vom 27 Dez. 1871 unterliegt und daß der Verkauf und Ankauf von Wild erst 8 Tage nach Beginn der Hege­zeit strafbar wird.

Nagold, den 10. Mai 1902.

K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung.

Die Herren Ortsvorsteher wollen dafür Sorge tragen, daß die Abonnementsgebühr für den Staatsanzeigcr pro 1. Juli 1902/1903 mit

8 Mk. 4« Pf.

binnen 8 Tagen an die Amtspflege hier eingesendet wird.

Nagold, 12. Mai 1902.

K. Oberamt. Ritter.

Amtliches. Infolge der iin März d. I. in Nürtingen ab­gehaltenen Prüfung sind nachstehende Schüler in die Präparanden- anstalt Nagold ausgenommen worden: Otto Beck von Thamm, Gerhard Beitter von Münchingen, Christian Blaich von Altbulach, Rutesheim Düppel von Nagold, Karl Entenmann von Hemmingen, Otto Geiger von Weilimdorf, Christian Goller von Strohweiler, Gottlob Grözinger von Reutlingen, August Hartmann von Weissach, Friedrich Haßberg von Riedlingen, Wilhelm Häußler von Gönningen, Adolf Hoch von Dettingen a. d. Erms, Christian Hölz, von Hnnder- singen, Gottlieb Kern von Oberhaugstett, Eugen König von Honau, Wilhelm Lang von Weilheim u..T., Ernst Machtholf von Malms­heim, Adolf Maurer von Neuhausen a., E-, Wilhelm Maute von Gück­ingen Jakob Meroth von Unterriexingen, Hugo Riehle von Kniebis, Wilhelm Roßnagel von Dürrmenz/Albert Saur von Kleinengstingen, Eduard Schmid von Metzingen, Johannes Speier von Schlaitdorf, Jakob Steinhilber von Ofterdingen, Richard Vatter von Gönningen, Gotthilf Walz' von Nothfelden, Kuno Wanderer von Unterjesingen, Paul Wetzel von Weilimdorf, Otto Willmer von Frommer», Oskar Wörner von Walddorf.

Am 9. Mai 1902 ist von der evangelischen Oberschulbehörde die erste Schulstelle in Unterjesingen, Bezirks Herrenberg, dem Schullehrer Roth Oberjettingen, desselben Bezirks, die zweite Schulstelle in Leidringen, Bezirks Horb, dem Schulamtsverweser Adolf Jung in Nekarweihingen Bezirks Ludwigsburg übertragen worden.

politische Zteöerstcht.

In der Reichstagssitznng vom 6. Mai fand auf An­trag des Abgeordneten Lucke eine Auszählung des Hauses statt, die betreffs der württembergischen Reichstagsabgeord­neten folgendes Ergebnis halte: Anwesend waren: Augst, Gröber, Hegelmaier, Hieber, Kettner, Mauser, Rembold, Schrempf; krank: Fr. Haußmann; beurlaubt: Hofmann; entschuldigt: Braun, Hoffmann; ohne Entschuldigung fehlte: Hähnle, C. Haußmann, Kloß, Payer, Schlegel.

Kaiser Frau; Joseph hat in Budapest bei Eröffnung der Delegationen folgende Thronrede gehalten:In dem seit der letzten Session der Delegationen verflossenen Jahr hat die allgemeine politische Lage keinerlei wesentliche Aen- derungen erfahren. Nach wie vor ist das unausgesetzte Be­streben meiner Regierung auf die Pflege des engen Ver­hältnisses zu unseren Verbündeten, sowie vertrauensvoller Beziehungen zu allen anderen Mächten gerichtet und trägt hiedurch zur Erhaltung und Konsolidierung des europäischen Friedens bei. Auch ist speziell unser stets freundschaftliches Einvernehmen mit dem russischen Reich bezüglich der Vor­gänge im näheren Orient dem Fortbestand der Ruhe und Ordnung in jenen Gebieten förderlich. Die im vorigen Jahr durchgeführte Unterdrückung des Aufstandes in Chrng. hat die Rückberufung des größten Teiles der von den Mächten dorthin entsendeten Land- und Seestreitkräfte er­möglicht und es gereicht mir zur Genugthuung, der Haltung und den Leistungen der bei diesem Anlaß verwendeten Ab­teilung meiner Seemacht meine volle Anerkennung auszu­sprechen, meine Kriegsverwaltung muß diesmal Mehrfsr- derungen einbringen zum Zweck der Beschaffung von Ar­tilleriematerial, zu Reorganisationen in der Artillericwaffe und zur Aufbesserung in der Mannschaftskost, meine Kriegs­marine solche für unvermeidliche Personalvermehrungen und Schiffsbauten. Diese Mehrforderungen sowohl als die

sonstigen Ausgabeposten in dem Kriegs- nnd Marinebudget sind in den engsten Grenzen des Notwendigen gehalten."

Die russische Regierung hat sich genötigt gesehen, über die Kreise Poltawa, Konstantinograd, Perejaslaw, Lubny und Krementschug des Poltawaschen Gouvernements (im Ganzen hat dasselbe 15 Kreise) den Belagerungszustand zu verhängen. Man darf wohl annehmen, daß diese Maß­regel das Ergebnis dessen ist, was der neue Minister des Innern aus seiner soeben beendeten Reise nach dem Süden selbst gesehen und gehört hat und man findet darin mit Recht eine Art Bestätigung jener beunruhigenden Gerüchte, welche schon seit einiger Zeit über die Zustände in einigen südrussischen Gouvernements umlaufen. Es muß dort in der That schlimm aussehen, wenn jetzt der Belagerungs­zustand, der bisher nur über Städte verhängt worden ist, auch auf das flache Land ausgedehnt werden muß. Leider wird im übrigen von Amts wegen noch immer hartnäckig geschwiegen und jede Mitteilung in der Presse streng unter­drückt. Ein kaiserlicher Erlaß verbietet bis auf weitere Anordnung die Ausfuhr von Pferden aus den Gouverne­ments Bessarabien, Wolhynien, Kiew, Jekaterinoslaw, Po- dolien, Poltawa und Cherson. Ausnahmen sollen in den Fällen stattfinden, wo sie von den örtlichen Gouverneuren gestattet werden.

Gages-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Land.

Nagold 14. Mai.

0. Der Bienenziichtervereiil Nagold hielt letzten Sonn­tag seine zweite Frühjahrsversammlung in der Eiche in Unterschwanoorf ab. Mit derselben war eine Ver­losung bienenwirtschaftlicher Geräte verbunden. Die Ver­sammlung war der günstigen Witterung wegen sehr zahl­reich besucht, und das Lokal füllte sich wie ein Bienenstock im Wonnemonat. Vorstand Hirschwirt Klein aus Nagold begrüßte die Anwesenden mit sichtlicher Freude über den zahlreichen Besuch und gab Flaschner Kehle-Nagold das Wort zu einem Referat über den ersten Punkt der Tages­ordnung:Die Geschäfte des Bienenzüchters vor und während der Schwarmzeit." Bienenwart Vollmer-Nagold sprach dann noch überdie künstliche Vernehmung der Bienen durch Ableger." Die an beide Vorträge sich anschließende rege Diskussion brachte manches Wissenswerte aus dem praktischen Leben zur Kenntnis der aufmerksamen Zuhörer. Hierauf brachte eine Lotterie allerlei Jmkergeräte und Kunst­waben in den Besitz der Anwesenden. Die Verlosung ging flott von statten, brachte aber den leitenden Personen viel Arbeit. Auch eine schöne Bienenwohnung aus sauber und dauerhaft gepreßten Stroywänden, von Fr. Walz jun.- Obeischwandors verfertigt, war ausgestellt. Verschiedene Bienenzüchter traten dem Verein als Mitglieder bei, ein Beweis, daß die Bienenzucht in unserem Bezirk blüht und daß trotz der kalten, ungünstigen Witterung im Mai, welche die Völker weit zurückbrachte, die Imker den Mut nicht verlieren und mit den besten Hoffnungen besseren Zeiten entgegensetzen. Der Vorstand schloß die Versammlung, der Schwarm löste sich auf, und befriedigt vom Gehörten und Gesehenen eilte man der Heimat zu.

Heeres-Ergän;img. Die Ergebnisse des Ergänzungs­geschäfts im Bezirk des XIll. (Kgl. Württ.) Armeekorps für das Jahr 1901 sind lt. St. A. folgende: In den Listen werden geführt 62,371 Mann. Auegemustert wur­den 2123 M., dem Landsturm ersten Aufgebots überwiesen 2954 M., der Ersatzreserve überwiesen 4116, ausgehoben 9 931 M., überzählig geblieben sind 905 Mann.

Lichtensteitispiele in Hsnau. Den hiesigen Besuchern der am Pfingstmontag beginnenden und von da ab bis einschließlich 3. August jeden Sonniag in Houau statlfindenden Aufführungen des VolksspielsLichtenstein" nach Wilhelm Hauffs gleichnamiger romantischer Sage können wir die erfreuliche Mitteilung machen, daß von dem Konnte Vor­sorge getroffen wurde, um die Spiele so frühzeitig zu be­endigen, daß die auswärtigen Besucher am selben Tage noch in die Heimat zurückkommen können. Für die hiesigen Spielbesucher können, wie uns von Reutlingen geschrieben wird, folgende Abendzüge zur Rückreise benützt werden: Houau ab:6.32, Ankunft hier: 10.57. Die letzten Proben haben gezeigt, daß das Spiel diesmal ganz besonders sorg­fältig vorbereitet wurde. Die einzelnen Mitwirkenden, deren es bekanntlich nahezu 100 Personen sind, haben sich prächtig in den Charakter ihrer Rollen eingelebt, namentlich sind die Damemollen diesmal durchweg vorzüglich besetzt und es sind in dieser Spielzeit außerordentlich abgerundete und künstlerisch ausgestaltete Aufführungen zu erwarten. Tie Nachfrage nach Eintrittskarten hat schon vorige Woche be-