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7«. Jahrgang.
Erscheint
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.
Preis vierteljährlich hier 1 mit Trägerlohn 1.10 im Bezirks
und 10 Irin-Verkehr 1.15 im übrigen
Württemberg 1.25 Monatsabonncments nach Verhältnis.
Der Gkskllfchstkr.
Ms- m!> A»M-ÄM fiil de« Gbemls-KtD AiPld.
Telephon Nr. 29.
Telexhon Nr. 29.
Auflage 2VS«.
Anzeigen-Gebühr f. d. Ispalt. Zeile «m» gewöhn!. Schrift oder deren Raum: bei Imat. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Gratisbeilagen: Das Plauderstübcheu und
Schwäb. Landwirt.
29
Nagold, Samstag den 23. Februar
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Abo n « cmerts-CnlladA u g auf den Gesellschafter.
Für März 1S«2 nehmen sämtliche Postanstalten und Postboten, wie auch die Expedition sowohl für hier und auswärts Abonncmentsbestellungcn auf den Gesellschafter entgegen.
Amtliches.
An die Evangel. Pfarrämter.
Die gemäß Konsist.-Amtsbl. Xll. S. 870 von jedem Pfarramt an den Gemeinderat bezw. Kirchengemeinderat auszufolgenden Verzeichnisse sind heute von hier aus versandt worden. Die Empfangsbescheinigungen der betr. Ortsbehörden und der Bericht über den Vollzug des a. a. O. geforderten Aufschriebs zu den Kompetenzakten werden (mit Rücksicht auf die bevorstehende Festzeit) bis spätestens 8. März hieher erbeten. Zum selben Termin erbitte ich die „Statistischen Tabellen."
Nagold, den 20. Februar 1902.
Ev. Dekanatamt Römer.
Bekanntmachung.
In Rexinge« OA. Horb ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Nagold, den 21. Februar 1902.
I. V.:
Schlör, stv. Amtm.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend den landwirtschaftlichen Septemberpreis für das Jahr 1SV2.
Für den zu belebender Anregung eines rat onellen Fortschritts in den verschiedenen Gebieten des landwirtschaftlichen Betriebs im Jahre 1902 zu vergebenden landwirtschaftlichen Septemberpreis gelten folgende Bestimmungen:
Der — in einem nach der Leistung zu bemessenden Geldbetrag nebst silberner Medaille bestehende — Preis ist in erster Linie für musterhaft geführte, vorzugsweise bäuerliche Wirtschaften bestimmt, deren Betrieb mit Berücksichtigung aller einschlagenden Verhältnisse den nachhaltigsten Reinertrag sichtlich anstrebt und der daher für die ähnlichen Verhältnisse der Umgegend als Muster dienen kann. Der Nachweis einer ordentlichen Rechnungsführung, mit deren Ergebnissen die konkurrierende Leistung im ganzen und einzelnen belegt werden könnte, würde deren Preiswürdigkeit erhöhen.
Eventuell kann der Preis auch für Einführung und Verbreitung neuer, nützlicher Kulturen oder für wesentliche Verbesserungen im Betriebe der Landwirtschaft überhaupt oder ihrer einzelnen Zweige, namentlich des Ackerbaus, des Futte^baus, des Wein- und Obstbaus, des Waldbaus, der Torfgewinnung, der Viehzucht, des Molkereiwcsens u. s. w., nicht minder sür hervorragende persönliche Verdienste um Hebung und Förderung der Landwirtschaft durch Lehre und Beispiel, durch thätiges Wirken für das Vereins- und Fort- bildungswesen, für Vollzug der Kullurgesetze u. s. w. erteilt werden.
Die Bewerbungen um den Preis sind spätestens bis zum 1. Juli ds. Js. mit einem Beibericht des Oberamts und einer Aeußerung des landwirtschaftlichen Bezirksvereins begleitet bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen. Die Zuerkennung des Preises wird am 27. Sept. erfolgen.
Stuttgart, den 14. Februar 1902.
In Vertretung:
Krais.
politische Meberftcht.
Die Zustände in Sachsen bieten anhaltend ein wenig erfreuliches Bild. Wie die Dresdener Nachrichten aus zuverlässiger Quelle erfahren, hat der König den ersten Staatsanwalt beim Oberlandesgericht, Geheimen Justizrat Dr. Otto, zum Justizminister ernannt. Trotz Beilegung des Konfliktes zwischen der Regierung und der zweiten Kammer hat sich aber die Stimmung in keiner Weise gebessert. Die Regierung huldigt eben über Verfassungsfrazen anderen Anschauungen als die zweite Kammer. Letztere aber wird sich nach den gemachten Erfahrungen hüten, von Volksrechten sich etwas abringen zu lassen. Noch schlimmer aber steht es mit dem Steuerreformwerk. Der einzige Weg, die gründlich verfahrene sächsische Finanzlage zu bessern, wird von der zweiten Kammer in der Einführung der Vermögenssteuer, deren Annahme von der ersten Kammer aber verweigert wird, erblickt. Der neue Finanzminister soll bereits die Zurückziehung dieser Steuervorlage dem König empfohlen haben.
Ein Erlaß des Großherzogs von Hessen bestimmt, daß das Jnf.-Reg. (Lsibregiment) Nr. 117, dessen seitheriger Inhaber die Großherzogin war, nunmehr den Namen „Infanterie-Regiment Großherzogin" (3. Großherzoglich Hessisches) Nr. 117 führen, und den Namenszug der verewigten Großhcrzogin mit der Krone auf den Achselklappen tragen soll. Die geschiedene Großherzogin legte die Jnhaber- stelle des Regiments nieder. — Gestern wurde in Darmstadt die zweite Kammer wieder eröffnet; dieselbe hat nach kurzer Debatte den Staatsvertrag zwischen Hessen und Oldenburg betreffend den Vertrieb der Lose der großherzoglichen Landeslotterie in Oldenburg, Lübeck und Birkenfeld gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und die der Abgg. Noak und Schönberger angnommen.
Wie aus Triest gemeldet wird, haben die Arbeiter des Lloydarsenals und der Schiffswerste von San Rocco die kaum aufgenominene Arbeit wieder eingestellt; sie verlangen die Zurückziehung des Militärs in die Kasernen und erklären, die Arbeit nicht früher aufzunehmen. Am Montag nachmittag erfolgte das Leichenbegängnis des durch einen Revolvmchuß getöteten Sicherheitswachinspekiors Michelus ohne militärische Assistenz. Auch der Slalthalter Graf Goeß nahm daran teil. Die Ruhe wurde Huber nicht gestört. Unier den Verhafteten befinden sich der bekannte Anarchist Joseph Rovrge, der Chefredakteur des Arbeiterblattes Im- dorators, Joseph Coch, und das Mitglied des Schiedsgerichts, Biteni. Drei Kriegsschiffe sind zum Schutz des Arsenals in der Bucht von Muggia eingelaufen.
ParlamMwnsckr Nachrichten.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 19. Febr. Aus der Debatte über das Mililär- gerichtsverfahren ist noch zu berichten:
Die Rede des Geh. Kriegsrats Romen wurde von verschiedenen Juristen des Hauses unbarmherzig zerpflückt. Als erster Redner trat Gröber (Ztr.) auf und mit noch schärferer Tonart der sozial- demokr. Abg. Haase, Rechtsanwalt in Königsberg. Die erneute Verhaftung des freigesprochenen Hickel wurde als eine direkte Gesetzwidrigkeit bezeichnet. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, daß es dem Geh. Kriegsrat Romen nicht gelungen sei, einen lhat- sächlich neuen Verdachtsgrund namhaft zu machen, der die erneute Verhaftung Hickels gerechtfertigt hätte; sonderbar sei auch, daß man trotz der angeblichen Berdachtsgründe, die für die Thäterschasr Hickels sprachen, eine Belohnung von 1000 für Ermittlung des Thäters ausgesetzt habe. Der freisinnige Abg. Bekh-Koburg führte hierauf aus der Praxis der Militärgerichte eine Anzahl von Fällen auf, aus denen hervorgehen sollte, daß die Rechtsprechung der Militärgerichte manche Absonderlichkeiten zu Tage fördere und daß die Neigung bestehe die Oeffentlichkeit ohne Not auszuschließen. Der so von drei Seiten angegriffene Geh. Kriegsrat Romen war in seiner Erwiderung auf die Ausführungen seiner Vorredner nicht besonders glücklich; die erneute Verhaftung Hickels läßt sich nun eben einmal nicht rechtfertigen: es wäre besser, wenn die Verteidigendes neuen Militärgerichtsverfahrens, das ja gegen früher manche ganz erhebliche Fortschritte aufweist, zugeben würden, daß naturgemäß da und dort Fehler vorkommmen werden, bis das neue Verfahren sich gründlicher eingelebt hat. Zum Schluß der Erörterung über den Krosigk- Prozeß nahm dann auch noch der Kriegsminister das Wort, um darauf hinzuweisen, daß man nicht schon wieder an Aenderungen des kaum erst unter allerlei Schwierigkeiten zu Stande gekommenen Gesetzes denken solle. Er bedauerte, daß ein noch in der Schwebe befindlicher Prozeß einer so scharfen Kritik unterzogen wurde. Das Thema Miutärgerichsverfahren wurde hierauf verlassen und man kehrte zum Militäretat im Allgemeinen zurück. Der Kriegsminister nahm im Verlauf der Erörterung Anlaß, die gegen den erschossenen Rittmeister v. Krosigk von sozialdemokratischer Seite erhobenen Vorwürfe auf ihr richtiges Maß zurückzuführen.
Berlin, 20. Febr. Auf der Tagesorvnung steht die Fortsetzung des Militäretats. Eickhoff (freist Vp.) befürwortet eine Reform der Kontrolversammlungen, wobei oft aus geringfügigen Ursachen strenge Strafen verhängt werden. Ein Bundesratsbevoll- mächtigter verspricht Berücksichtigung der Beschwerde des Vorredners, v. Brockhause n (kons.) kann der Duellresolution Lenzmann nicht zustimmen. Die Unteroffizierfrage werde immer dringender. Redner bittet den Kriegsminister, beim Einkauf des Armeebedarfs an Getreide die Produzenten zu berücksichtigen. Generalleutnant v. Heeringen erwidert, die Heeresleitung berücksichtige grundsätzlich, wenn möglich, die Produzenten. Stadthagen (soz.) erwähnt nochmals den Erlaß des Kriegsministers vom Jahr 1894, der jede sozialdemokratische Bethätigung auch im Beurlaubtenstande verbiete. Auf eine Anfrage des Abg. Kopsch (fr. Vp.) erklärte Generalmajor v. Epnern, die Militärverwaltung befolge den Grundsatz, daß die Kantinen nicht mehr an große Firmen verpachtet werden. Gröber (Ztr.) behandelt die Frage, ob der Gerichtsherr befugt sei, nach Einleitung J>er Untersuchung selbst noch Ermittlungen anzustellen. Bebel (Soz.) verteidigt dem Abg. Roon gegenüber die Art der Kritik der Sozialdemokraten an den Heereseinrichtungcn und Vorkommnissen in der Armee.
r. Stuttgart, 20. Februar. Die Steuerkommission hat heute wiederum mit ihren Sitzungen begonnen. Als Ersatzmann für den Abg. Gröber ist zeitweilig Sommer eingetreten. Die Regierung war wie bisher vertreten, nur ist Ministerialrat v. Fischer inzwischen zum Regierungskommissär bestellt worden. Die Kommission gelangte bis zu Art. 15 des Kapitalsteuergesetzes, wobei sie diejenigen Aenderungen vornahm, welche sich aus den bei der Einkommensteuer gefaßten Beschlüssen ergaben. Zu Debatten kam es hauptsächlich bei Art. 7 und zwar einmal bei der Steuerfreiheit der allgemeinen kirchlichen Fonds usw., welche der Correferent Binz ganz beseitigt sehen wollte, während v. Sandberger als Referent die bei der Einkommensteuer beschlossene beschränkte Steuerfreiheit vorschlug. In letzterem Sinn wurde auch unter Ablehnung des An
trags des Korreferenten (mit acht gegen sieben Stimmen) entschieden. Aehnlich lag es bei der Steuerfreiheit der in öffentlicher Verwaltung stehenden Stiftungen für gottesdienstliche Zwecke. Hier wurde, nachdem diese bei der Einkommensteuer abgelehnt war) wegen der Uebereinstimmung beider Gesetze vom Referenten gleichfalls Ablehnung beantragt und — unter Ablehnung eines Antrags Frhr. v. O w mit 9 gegen 6 Stimmen, der die Abstimmung belassen wollte — auch beschlossen. Morgen Weiterberatung.
Berlin, 19. Febr. In der Zolltarifkommisssion brachten heute Graf Schwerin (kons.), Herold (Ctr.) und Kardorff (Reichsp.) den sog. Kompromißantrag zu den Getreidezöllen ein. wonach der Mimmalzoll für Weizen und Spelz 6 für Roggen, Gerste und Hafer 5(-2 der
Maximalzoll für Weizen und Spelz 7',7 für Roggen,
Gerste und Hafer 7 betragen soll. Der Antrag ist unterzeichnet von 15 Mitgliedern. Wie aus unterrichteten Kreisen verlautet, ist der Antrag für die verbündeten Regierungen unannehmbar. Graf Posadowsky wird morgen eine dementsprechenve Erklärung abgeben.
Berlin, 20. Februar. In der Zolltarifkommission des Reichstags erklärte Graf Posadowsky, angesichts der früheren Erklärungen des Reichskanzlers werde es nicht überraschen, wenn er jetzt erkläre, daß die Zustimmung der verbündeten Regierungen zu dem Kompromißautrag iu keinem Stadium der Beratungen zu haben fein werde. Graf Posadowsky erklärte weiter noch, daß eine Streichung der Minimaltarife noch eher zu empfehlen wäre, als der Kompromißantrag.
Berlin, 20. Febnrar. Die Bkdgetkommission des Reichstages beschäftigte sich heute mit dem Etat des Ncichsinva- lidenfonds, 6200000 Graf Oriola (natl.) bezeichnte diese Summe als nicht genügend und beantragte die Erhöhung auf 71'- Millionen Mark. Dieser Antrag wurde nach längerer Diskussion einstimmig angenommen. Morgen kommt der Eisenbahnetat zur Beratung.
Gcrges-Neuigkeiten.
Aus Stadt und Land.
Nagold, 22. Februar.
Nene Postwertzeichen. Nach dem St.-Anz. Nr. 42 werden die für Württemberg und für das Reichspostgebiet gemeinsame Postwertzeichen vom 20. März an verkauft, sind aber nicht vor dem 1. April zur Frankierung gültig. Die zur Zeit im Württ. Postgebiete umlaufs- sähigen Postwertzeichen werden mit Ende März d. I. außer Kurs gesetzt, dürfen also nach dem 31. März nicht mehr zur Frankierung benutzt werden. Unverwendete Württembergische Postwertzeichen können in der Zeit vom 20. März bis Ende Juni d. I. bei den Württcmbergischen Postanstalten und den Reichspostanstalten gegen neue Postwertzeichen umgetauscht werden; auch können unverwendet gebliebene Neichspostwertzeichen gegen neue gemeinsame Wertzeichen umgetauscht werden. Eine Einlösung alter Postwertzeichen gegen bar ist dagegen ausgeschlossen.
Verwaltnngsbericht. Nachdem wir in Nr. 28 ds. Bl. die Rechnungsergebnisse der Verkehrsanstaltenveiwaltung pro 1900 im ganzen gebracht haben, verzeichnen wir in nachfolgendem die auf den -Bezirk Nagold (mit angrenzenden Stationen) im speziellen entfallenden Angaben. In der Reihenfolge der Eisenbahnstationen nach ihrer Bedeutung bei dem Personenverkehr steht Bahnbof Nagold unter 459 Stationen an 96. Stelle mit 123207 Personen (fernd 122 234). Hiezu kommt Nagold Stadt mit 52901 P. also Gesamttrcquenz 176108 P. (fernd 172 038 P.), Wildberg an 178. Stelle mit 68492 P. (57 858), Altensteig an 225. Stelle mit 53350 P. (49386), Edhausen an 273. Stelle mit 42538 Personen, Hochdors an 297. Stelle mit 36 623 P. (37 760), Rohrdorf an 347, Stelle nnt 28 932 P. (27 280), Gmidringcn an 352. Stelle mit 27800 P. (27203), Emmingen an 376. Stelle mit 23917 P. (25295) nnd Berneck an 389. Stelle mit 20670 P. (17656). — Im Güterverkehr steht Nagold unter 356 Stationen an 66. Stelle mit 32016 Tonnen (32551), Altensteig an 83. Stelle mit 26 860 T. (29053), Wildberg an 200. Stelle mit 7767 T. (8518), Hochdorf an 210. Stelle mit 7149 Tonnen (9298), Berneck an 308. Stelle 2431 T. (2237), Gundringen an 314. Stelle mit 2184 T. (1749), Ebhausen an 323. St. mit 1500 T. (1697), Emmingen an 331. St. mit 1130 T. (870) und Rohrdorf an 333. St. mit 1086 T. (1236 T.) In der Statistik der Güterbewegung weist die Versand-Station Nagold folgende Zahlen auf: Obst, Gemüse, Pflanzen 45 Tonnen; Oele, Fette 960 T.; Oelkuchen 1285 T.; Salz 11 T; Steine,