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Tchwäb. Landwirt.

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Nagold, Samstag dru 7. September

1901.

Amtliches.

Den Schnltheisienämtern

gehen mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. Juni d. Js., Gesellschafter Nr. 95, betr. die Zu­stellung der Mitteilungen für württembergische Polizeiorgane, mit nächster Post die Nummern 5 und 6 dieser Mitteilungen zu.

Nagold, den 5. September 1901.

K. Oberamt. Ritter.

An die Ortsbehörden.

Infolge Errichtung eines Meldeamts in Herren­berg ist zu den bisher für den Landwehrbezirk Calw vor­gesehen gewesenen Gestellungsorten und Sammelpunkten für ^die einznberufenden Ersatz- und Reserve-Mannschaften die Stadt Herrenberg hinzngctreten und bedürfen daher die Marschgeldertabellen der Gemeinden des Ober­amtsbezirks der Ergänzung.

Mit nächster Post gehen nun den Schultheißenämtern die erforderlichen Ergänzungstabellen mit dem Auftrag zu, dieselben den Gcmcindepflegern mit der Weisung auszu­folgen, die Ergänzungstabellen mit den Marschgeldertabellen zu verbinden, welche den Gemeinden im Jahre 1887 zugleich mit einem besonderen Exemplar der Nummer 8 des Re­gierungsblatts von 1887 zugefertigt worden sind (zu vergl' Erlaß des Ministeriums des Innern vom 15. März 1887 Amtsbl. S. 145.)

Nagold, den 5. September 1901.

K. Oberamt. Ritter.

An sämtliche Ortspolizeibehörden.

Das ^beramt hat die Wahrnehmung gemacht, daß be­züglich der Anlegung, Erweiterung und Instand­haltung der Düngerstätten, Jauchenbchälter, Lagerplätze für Abfälle «. dgl. vielfach die gesetzlichen Bestimmungen nicht beobachtet sind.

Indem die Ortspolizeibehörden auf die Durchführung dieser Bestimmungen auf's Nachdrücklichste hingcwiesen wer­den, werden sie zugleich beauftragt, über die auf Grund des gegenwärtigen Erlasses ergangenen Anordnungen Ein­tragung im Amtsprotokoll zu machen. Die gesetzlichen Be­stimmungen (Art. 33 Bau-Ordnung) sind folgende;

1. Die Anlegung neuer, sowie die Erweiterung bestehender Tüngerftiitteu, Janchenbchiilter, Lager­plätze u. dgl. an Ortsstraßen und öffentlichen Plätzen innerhalb der Orte ist verboten.

2. Bestehende Einrichtungen dieser Art sind von Straßen und öffentlichen Plätzen überall, wo dies ohne unverhältuismässtgc Beeinträchtigung des Eigen­tümers geschehen kann, zu entferne«.

Z. Solange bis ihre Entfernung bewirkt werden kann, hat der Eigentümer sie jedenfalls mit einer ange­messenen Einfassung zu versehen und, soweit sie versenkt sind, sicher zu bedecken.

4. In Orten und für Ortsteile von vorherrschend land­wirtschaftlichem Betrieb kann durch das Ortsbaustatut oder polizeiliche Verfügung eine Ausnahme von den Vorschriften der Ziff. 1 und 2, nicht aber von Ziff. 3 zugelassen werden.,

5. Auf Grund der Ziff. 3 kann durch Ortsbaustatut bestimmt werden, wie die Einfassung bezw. Bedeckung der Düngerstätten rc. beschaffen sein muß. Aber auch ohne Ortsbaustatut müssen die Düngerstätten rc. jeden­falls wasserdicht hergestellt bezw. erhalten werden.

6. Endlich sind alle Düngerstätten u. s. w., ganz gleich­gültig, ob sie innerhalb oder außerhalb des Orts liegen, so zu verwahren, daß die Jauche oder andere Flüssigkeiten weder auf Straßen und öffentlichen Plätze abfließen, noch die (öffentlichen und private) Brunnen verunreinigen können.

Nagold, den 5. Septbr. 1901.

K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung

betr. Schutzimpfung gegen Schweine-Notlauf.

Unter Bezugnahme auf den oberamtlichen Erlaß vom 8 . v. M. (Ges. Nr. 120) werden die Herren Ortsvorsteher nochmals veranlaßt, die Schweinebesitzer ihrer Gemeinden wiederholt zur Anmeldung von Schweinen zur Schutz­impfung gegen Rotlauf auszufordern. Die eingegangenen Anmeldungen wollen bis 15. d. M. anher vorgelegt werden.

Nagold, den 5. September 1901.

K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung

betr. die Ablieferung von Leichnamen an die Anatomie zu Tübingen.

Nachdem in Gemäßheit des § 12 der Min.-Verf. vom 4. Juni 1862 (Reg.-Bl. S. 157) vom Oberamt ein neuer

Akkord über die Ablieferung von Leichnamen an die Ana­tomie zu Tübingen abgeschlossen worden ist, werden die Ortspolizeibehörden daran erinnert, daß in allen Fällen, in welchen eine solche Ablieferung in Frage kommt, sofort Anzeige an das Oberamt zu machen ist, damit von diesem das Erforderliche behufs Verbringung der Leiche nach Tübingen veranlaßt werden kann.

An die oben genannte Anatomie sind abzuliefern:

1. Die Selbstmörder mit Ausnahme derjenigen, bei welchen die Selbstentleibung einer Zerrüttung der physischen oder Geisteskräfte beizumessen ist; und

2. aller derjenigen eines natürlichen Todes ge­storbenen Personen ohne Unterschied des Alters, bei welchen die Begräbniskosten einer Gemeinde­oder Stiftnngskasse zur Last fallen würden.

Für das Begräbnis von Leichnamen, die hienach an die anatomische Anstalt abzugeben sind, darf in keiner öffent­lichen Rechnung eine Ausgabe verrechnet werden.

Eine Ausnahme von der oben vorgeschriebenen Abliefe­rung findet nur dann statt, wenn ein Leichnam nach dem Ausspruche des Oberamtsarzts sich in einem solchen Zustand befindet, daß derselbe nicht ohne Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand transportiert werden kann.

Nagold, den 4. September 1901.

K. Oberamt. Ritter.

Hages-Weuigkeiten.

Ans Stadt und Land.

Nagold, 7. September.

Einquartierung. Die angekündigte Einquartierung von zwei Eskadronen des Dragoner-Regiments Nr. 25 ist Freitag mittag 1 Uhr, von Renningen kommend, eingerückt, i Handwerker-Versicherung. Eine solche zu bilden, wirbt schon seit einigen Jahren Professor Hermann Gießler, Vorsitzender des Stuttgarter Gewerbevereins.

Die Absicht der geplanten Versicherung liegt klar zu Tag: Es soll dem jungen Handwerker eine sichere Aussicht eröffnet werden, zu einem geeigneten Zeitpunkt, nicht zu früh und nicht zu spät, in den Stand des selbständigen Unternehmers einzutreten mit Mitteln, die ihm ein solides Geschäftsgebahren und damit eine lohnende und auskömm­liche Berufsthätigkeit, soweit dies überhaupt möglich ist, garantieren. Und zwar sollen an dieser Versicherung Söhne bemittelter Eltern ebenso wie Unbemittelte teilnehmen können. Für die ersteren wird der Vater oder Pfleger die Einzahl­ungen leisten, und zwar rationeller Weise von einem mög­lichst frühen Zeitpunkt an; was die Unbemittelten betrifft und um diese handelt es sich hauptsächlich so werden sie selbst daraus zu verweisen sein, eigene Ersparnisse von der ersten Möglichkeit au zu Einlagen in diese Versicherung zu verwenden; der Eifer und die Lust dazu wird aber ganz wesentlich geweckt und verstärkt werden, wenn für solche junge Leute bei Zeiten von gntmeinenden Verwandten und sonstigen Gönnern, von Gemeinden und anderen Korpo­rationen eine entsprechende Anlage gemacht wird, wenn staatliche und andere Prämien auf diese Weise angelegt werden und überhaupt statt der jetzigen zersplitterten Art von allerlei Unterstützungen ein rationelles, pädagogischen Grundsätzen entsprechendes System befolgt wird. Um die Prämienzahlungen zu erleichtern und dem Institut eine möglichst breite Grundlage zu sichern, werden die Einlagen in der Regel in kleinen Wochen- oder Halbmonatsraten an den jeweiligen Zahltagen zu entrichten sein; Postsparkassen werden da, wo sie bereits bestehen oder wo ihre Einführung in Zukunft gelingt, eine ausgezeichnete Anlegstelle sein. Aus den Zinsen von Stiftungskapitalien sollen sodaun den in unverschuldete Notlage geratenen jungen Handwerkern verfallene Prämien gezahlt werden, damit sie der Versicher­ung nicht verlustig werden.

Die Idee geht im engeren und weiteren Vaterland, ja sogar im Ausland der Verwirklichung entgegen; wir Schwaben dürfen stolz darauf sein, daß eine Anregung von solcher Tragweite aus unserer Mitte hervorgegangen ist.

(*) Wildberg, 6. Sept. An der neuen Straße zwischen hier und Effringen tragen gegenwärtig zwei junge Obst­bäume herrliche Blüten. Gewiß eine Seltenheit in dieser Jahreszeit.

r. Horb a. N., 5. Sept. Unserebraunen Brüder" vul^o Zigeuner haben im hiesigen Amtsgerichtsgefängnis Quartier beziehen müssen, weil sie in Wiesenstetten auf den Waldschützen Hank scharf (glücklicherweise ohne zu treffen) geschossen haben. Es wäre zu wünschen, daß diesen Faulenzern und Tagedieben unser Land ganz verboten würde.

Stuttgart, 3. Septbr. Deutscher und württember- gischer Fischereitag. Für die Hauptversammlung des Deutschen Fischereivereins, des Württembergische« Fischerei­vereins, sowie des Deutschen Fischereirats in den Tagen vom 26. bis 29. September ist folgendes Programm aus­gestellt worden: Donnerstag, den 26. Sept., abends 7'/- Uhr: Begrüßung der Anwesenden im Vereinslokal (Stadt­garten). Freitag, den 27. Sept., ebendaselbst vormittags 10 Uhr: Satzungskommission des Deutschen Fischereivereins: vorm. 12 Uhr: Vorstandssitzung des Deutschen Fischerei­vereins; nachm. 40- Uhr: Sitzung des Gesamtausschusses des Deutschen Fischereivereins; abends 6 Uhr: Hauptversamm­lung des Deutschen Fischereivereins im Saale der Stadt­gartenwirtschaft mit nachstehender Tagesordnung: 1) Rechen­schaftsbericht, 2) Mitteilung des Etats für das Jahr 1901, 3) Wahlen, 4) Bestätigung der vom Vorstande gewählten Revisoren, 5) Beratung etwaiger Anträge, 6) Vortrag. Nach der Versammlung gesellige Zusammenkunft im Bahu- hoswartsaal 1. Klasse. Samstag, den 28. Sept., von vormittags 8 Uhr ab: Besichtigung der Landesfischerei- Ausstellung auf dem Festplatz bei Cannstatt; von 10'/- Uhr an: Prcisverteilung des landwirtschaftlichen Hauptfestcs, im Anschluß hieran diejenige der Fischereiausstellung durch S. M. den König. - Nachmittags 3 Uhr: Hauptversammlung des Württembergischen Landesfischereivereins im Saale der Stadtgartenwirtschaft mit nachstehender Tagesordnung: 1) Eröffnung, 2) Geschäftliche Mitteilung des Präsidiums, 3) Jahresbericht des Kassiers, 4) Jahresbericht des Schrift­führers, 5) Aufhebung der Schonzeit für Karpfen, Schleien, Brachsen und Barsche, 6) Antrag Heilbronn: Entziehung und Verweigerung von Fischkarten für mehrfach Bestrafte, 7) Ort nnd Zeit der Hauptversammlung für 1902 und 1903, 8) Anträge und Mitteilungen aus der Versammlung (erstere sind spätestens vor Eröffnung der Sitzung schriftlich einzureichen); abends 7 Uhr: Festessen im Hotel Marquardt. Sonntag, den 29. Sept., vormittags 10 Uhr im Vereins­lokal: Versammlung des Deutschen Fischereirates. Für die Fischerei-Ausstellung, welche in einer 90 Meter langen Halle stattfindet, sind 170 Aquarien angemeldet, dazu viele Fischereigeräte rc.

r. Ludwigsbtlrg, 5. Sept. Hier wurde ein verheirateter Färbermeister wegen Sittlichkeitsverbrechen begangen an einem dreijährigen Mädchen, verhaftet. In einem hiesigen Weiß- und Wollwarengeschäft hat ein bei dem Geschäftsinhaber bedieustetes Mädchen im Laufe der Zeit eine bedeutende Anzahl von Wäsche und Bekleidungsstücken entwendet und die Sachen in ihrem Zimmer verborgen. Eine unvermutete Durchsuchung dieses Zimmers führte am Montag zur Ver­haftung des Mädchens, das in: nächsten Frühjahr heiraten wollte und sich auf diese Weise eine Aussteuer beschaffen hatte.

r. Schwaigern, 5. Sept. Ein schweres Unglück ereignete sich gestern abend hier. Zwei Kinder im Alter von 3 und 4 Jahren spielten auff den: Bauplatz, als plötzlich eine Wand einstürzte und das eine Kind, ein Knäbchen, dessen Eltern zurzeit ans Besuch hier weilten, erschlug. Das zweite Kind erlitt leichtere Verletzungen.

r. Lomersheim, 6. Sept. Wie mau hört kommt das abgebrannte Anwesen der Gebr. Bühler in drei Wochen zum letzten Verkauf. Wahrscheinlich werden die seitherigen Besitzer das Anwesen wieder erwerben. Sie beabsichtigen, eine Kundeumühle, sowie ein Elektrizitätswerk neuester Kon­struktion zu errichten, wodurch einem dringenden Bedürfnis abgeholfen wird. Bei den Anfränmnngsarbeitcn auf der Brandstätte winde unter den Trümmern der eiserne.Kassen­schrank, der stundenlang dem heftigsten Feuer ansgesetzt war, hervorgezogen. Bei der amtlichen Oeffuung desselben zeigte es sich, daß der ganze Inhalt vollständig verkohlt war. Der Kassenschrank, der übrigens älterer Konstruktion ist, hat also seine Aufgabe nicht erfüllt.

r. Von der Jagsft 5. Sept. Die Weinberge der Dörz- bach-KrauthciM'Gegcnd lassen in diesem Jahr sehr wenig Ertrag erhoffen. Die Ursache ist eine seit Jahren eingerissene Vernachlässigung der Reben, welche ihren Grund in ver­schiedenen, die Weingärtner entmutigenden Mißjahren hat. Viele Weinberge sind weder gehackt noch richtig gebunden. Der Verfall des Weinbaues in: Jagstthal ist sehr bedauerlich.

r. Vom Allgäu, 5. Sept. Das Denkmal des Jugend­schriftstellers Christoph v. Schund wurde gestern in Thann­hausen ftl. Schwaben) im Beisein des Regierungspräsidenten v. Lermaun als Vertreter des Prinzrcgcnten, der Prinzessin Ludwig Ferdinand, zahlreicher Verirrter kirchlicher- und Schul­behörden, Angehöriger des kathol. Adels, feierlich enthüllt. (In jüngster Zeit wurde Chr. v. Schmid auch in der Kirche zu Oberstadion (Ehingen) eine schöne Gedenktafel errichtet.

r. Vom Vodensee, 5. Sept. In Güttingen (Thurgau) wurde der 39 Jahre alte Joh. Friedrich Lang von Neu­hausen ob Eck (Tuttlingen) von einem Dreschmaschinenmotor überfahren und getötet.