75. Jahrgang.

Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag nnd Samstag.

Preis vierteljährlich hier 1 mit Träger­

lohn 1. 10 im Bezirks­und 10 üm-Verkehr 1.15 im übrigen

Württemberg 1.25 Monatsabonnements nach Verhältnis.

AM- M RiM-UM D dk» MkkM-SyilK

Auflase SOOO.

Anzeigen-Gebühr f. d. Ispalt. Zeile aus aewöhnl. Schrift oder deren Ra»m: bei Imat. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Gratisbeilagen:

Das Plauderstübchcn und

Schwäb. Landwirt.

^ l27

Nagold, Samstag den 17. August

Ml.

Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betr. die Abhaltung eines Molkerei­lehrkurses in Geravronn.

Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule in Gerabronn demnächst wiederum ein vierwöchentlicher Unterrichtskursus über Molkerei­wesen abgehalten werden.

In diesem Kurs werden die Teilnehmer nicht allein in den praktischen Betrieb der Molkerei eingeleitet, sondern sie erhalten auch einen dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht. Der Unter­richt ist unentgeltlich, dagegen sind die Teilnehmer an dem­selben verpflichtet, die vorkommenden Arbeiten nach Anweisung des Leiters des Kurses zu verrichten, auch haben sie für Wohnung und Kost selbst zu sorgen und die für den Unter­richt etwa notwendigen Bücher und Schreibmaterialien selbst anzuschaffen. Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staats­beitrag in Aussicht gestellt werden.

Bedingungen der Zulassung sind: Zurückgelegtes sechs­zehntes Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund. Vorkenntnisse im Molkereiwesen begründen eine vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme.

Der Beginn des Kurses ist auf Montag den 7. Ok­tober d. I. festgesetzt. Da jedoch zu diesem Kurs nur eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugelassen werden kann, so behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Lauf der folgenden Monate noch weitere Kurse zu ver­anstalten und nach ihrem Ermessen die sich Anmeldenden in die einzelnen Kurse eiuzuweisen.

Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind bis längstens 20. September d. I. an dasSekretariat der Kgl. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Ausnahmegesuchen sind Leizulegen:

1) ein Geburtsschein;

2) ein Schulzeugnis, sowie etwaige Zeugnisse über Vor­kenntnisse im Molkereiwesen;

3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungs­erklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zu­gleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weife gedeckt werden, übernommen wird;

4) ein vou der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses er­wachsenden Kosten für die Bewerber übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;

5) wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffen­denfalls immer gleichzeitig mit Vorlage des Anfnahmegefnchs zu geschehen hat, ein ge- meinderätliches Zeugnis über die Vermögens- und Familienverhältuisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob bie Gemeinde, der landwirtschaftliche Bezirksvereiu eine Molkereigenossen­schaft oder eine andere Korporation dessen Aufnahme befürwortet und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder iu Aus­sicht gestellt haben.

Stuttgart, den 5. August 1901.

I. V.: Clausnitzer.

Königliche Baugewerkschule in Stuttgart.

Im Wintersemester 1901/1902 soll für solche Schüler, denen es besonders schwer fällt, die Schule im Sommer­semester zu besuchen, eine Abteilung der 3. Klasse für Bau­techniker eingerichtet werden. Da in diese Abteilung nur eine beschränkte Zahl von Schülern Aufnahme finden kann, so muß die Zulassung der Angemeldeten vom Vermögens­stand, Alter und vorangegangenen Schulbesuch abhängig gemacht werden. Meldungen sind spätestens bis 20. Aug. einzureichen. Denselben sind außer den Schul- und Berufs­zeugnissen von der Heimatgemeinde ausgestellte Vermögens- zeugnifse beizulegen. Diejenigen Schüler, die für das Wintersemester in diese Abteilung ausgenommen sind, werden bis zum 1. September hievon benachrichtigt.

Stuttgart, den 30. Juli 1901.

^ Die Direktion: Walter.

Hages-Weuigkeiten.

Aus Stadt rmd Land.

Nagold, 17. August.

. AMbliite. Im Garten des Privatier Julius Zaiser blüht em Apfelbäumchen Heuer zum zweitenmal, was als Seltenheit hier erwähnt sei.

Gebändebrandversicherung. Die Summe der im Jahre 1900 verwilligteu Brandentschädigungen hat betragen 2,913,144 somit 24,394 mehr als im Jahr 1899 mit 2,888,750 Entstanden sind im Jahre 1900 830 Brandfälle (worunter 144 infolge Blitzschlags). Die Summe der ausbezahlten Brandentschädigungen einschließlich der von Brandfällen in den Vorjahren herrührenden beträgt 2,978,287 Im Jahre 1899 hat sich diese Summe belaufen auf 2,480,715 und find somit im Jahre 1900 497,572 mehr ausbezahlt worden. Die Zahl der versicherten Gebäude beläuft sich ans 646,433. Zunahme gegen 1899 um 6 627 Gebäude, davon im Schwarzwaldkreis 1541 Gebäude. Das Umlagekapital, welches aus der Einteilung der Gebäude in 6 Gefahrenklassen sich ergiebt und der Berechnung der Brandsteuer zu Grunde gelegt wird, hat am 1. Jan. 1900 3,307,264,683 im Vor­jahr. 3,185,134,668 betragen, somit zugenommen um 122,130,015 Der Sollbetrag der Brandschadensumlage berechnete sich im Jahre 1900 auf 3,318,650^ bei einer Umlage von 10 Z auf 100 ^ Umlagekapital. In 19 Bezirken ist mehr Brandschaden eingefallen als Umlage erhoben worden, in 45 Bezirken dagegen ist das Verhältnis umgekehrt. Es wurde im Jahre 1900 in Klasse V und VI mehr Brand­entschädigung geleistet als Umlage erhoben. Der Ver­mögensüberschuß (Reservefonds) der Brandversicherungs­anstalt hat im Jahr 1900 um 240,756 zugenommen und betrug im Jahr 1900 5,768,021 Im Jahre

1900 wurden von der Zentralkaffe zur Förderung des Feuer­löschwesens an 111 verunglückte oder verletzte Feuerwehr­männer einmalig 12,420 17 Feuerwehrmänner fort­

laufend, dem Jahresbetrage nach 4325 sodann an Hinterbliebene verunglückter, verstorbener Feuerwehrmänner (16 Witwen und 9 Kinder), teils einmalig, teils fortlaufend, 4880 Unterstützungen gewährt, und an 156 Gemeinden und sonstige Korporationen und an Feuerwehren Beiträge zur Verbesserung von Feuerlöscheinrichtungen in Höhe von 90,498 verwilligt, auch daneben noch Beitragsleistungen zu letzterem Zweck in später, nach Feststellung des wirklichen Aufwands zu bemefsenden Beträgen an 43 Gemeinden und Feuerwehren in Aussicht gestellt. Seit dem Bestehen der Zentralkasse haben betragen: die Einnahmen 3,173,380 ^, die Ausgaben 3,118,661 An Unterstützungen und Bei­trägen wurden im ganzen verwilligt(fortlaufendeUnterstützungen nur im einmaligen Jayresbetrage eingerechnet) 2,449,470 verausgabt (fortlaufende Unterstützungen im Betrag der that- sächlichen Gesamtleistung eingestellt) 2,549,384 ^ und zwar Unterstützungen an verunglückte oder verletzte Feuerwehrmänner (fortlaufende im einmaligen Jahresbetrag berechnet) in 2704 Fällen 419,418 Hinterbliebene von solcheu (ebenso) in 984 Fällen 237,567 Beiträge an Gemeinden und Feuerwehren zur Anschaffung von Feuerlöschgerätschaften, Errichtung und Ausrüstung von Feuerwehren, sowie zu Hydrauteueinrichtungen in 3975 Fällen 1,792,485 Im Obcramt Nagold wurden eingezogen 27,424 ^ 39 F Ver­sicherungsbeiträge, verwilligt wurden 22,236 05 F Brand­

entschädigungen. Brandfälle waren es im Oberamt Nagold 16, Zahl der durch Brand zerstörten Gebäude 6, der be­schädigten Gebäude 21.

Umzngskosten der Beamten. Dem Schw. Merkur wird dazu geschrieben: Der jüngst verstorbene bayrische Staats­rechtslehrer v. Sehdel hat noch in allerletzter Zeit ein Rechtsgutachten über eine beamtenrechtliche Frage ausge­fertigt, das besonders auch für das württ. Beamtenrecht voll Interesse ist. Es betrifft die seitens eines bayerischen Beamtenvereins im vorigen Jahre aufgeworfene Frage, ob und inwieweit der Staat zur Vergütung des den Beamten im Falle ihrer Versetzung entstehenden Umzugskostenaufwands rechtlich oder wenigstens moralisch verbunden ist. Der be­rühmte Staatsrechtslehrer gab feine gutachtliche Aeußernng, kurz gesagt, dahin ab,daß der Staat geradezu verpflichtet ist, dem in Folge Beförderung versetzten Beamten Umzugs­gebühren zu gewähren".

Nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Besrimmungen (Art. 19 Abs. 3 des Beamtenges, vom 28. Juni 1876 u. s. w.) erhalten aber in Württemberg die Staatsbeamten und Lehrer im Fall ihrer mit einem Wechsel des dienstlichen Wohnsitzes verbundenen Versetzung ans eine andere Stelle nur dann Umzngskosten vergütet, wenn sie nicht selbst um diese Versetzungnachgesucht" haben. Diese Bestimmung wird in allen Kreisen und Kategorien des württ. Bcamtenstandes längst als außerordentlich drückende Härte empfunden. Die württ. Bcamtcn- vereine richteten daher eine diesbezügliche Kollektiveingabe an das Kgl. Staatsministerium, worin gebeten wird: 1. alsVersctzungs"- Antrag Art. 19 Abs. 3 des B.Ges. künftig nur solche Bewerbungen zu behandeln, bei welchen es sich thatsächlich und lediglich um bloße Versetzungs-, nicht aber um reine Befördcrungsgesuche handelt, und 2. auch bei eigentlichen Versetzungen bezüglich der Verwilligung von Um­zugskosten auf solche Fälle billige Rücksicht zu nehmen, bei denen nicht bloß rein persönliche Wünsche, vielmehr wirklich und nachweislich zwingende Gründe das Motiv für den Versetzungsantrag des Beamten gebildet haben ein Punkt, der speziell für den Lehrerstand von besonders praktischer Bedeutung ist, insofern hier seit Einführung des Altcrsvorrückungssystemsselbst bean­

tragte" Versetzungen eigentlich nur noch durch zwingende

Rücksichten auf familiäre Verhältnisse lKindercrziehun/g und dergl.) oder aus gesundheitlichen Gründen veranlaßt werden."

Man kann nur wünschen, daß die bestehende Härte, unter der besonders auch unsere unteren und mittleren Be­amten schwer zu leiden haben, in vorstehendem Sinne ge­mildert wird. Daß die württ. Praxis ein Unikum inner­halb des gesamten Reiches ist, erhellt am besten aus der der erwähnten Eingabe beigefügten Uebersicht über die in den andern deutschen Staaten bestehenden hiehergehörigen Grundsätze. Hienach erhalten die Beamten überall (hervor­gehoben sei insbesondere Preußen, Sachsen, Baden, Hessen, Mecklenburg u. s. w.) im Falle ihrer Versetzung entweder regelmäßig oder wenigstens immer dann, wenn es sich nicht lediglich umindividuelle" Versetzuugswünsche handelt, ihre Umzugskosten vergütet. Ein unbescheidener Wunsch ist es also sicherlich nicht, wenn auch die württ. Staatsbeamten nach einer solchen Regelung der für jeden Beamten außer­ordentlich bedeutungsvollenUmzugskostenfrage" sich dringend sehnen. _

f-f Unterjettiugen, 16. Aug. Am vergangenen Sonntag abend wurden nach 33jähriger Pause auch unsere Gemeinde und die Domäne Sindlingen von schwerem Hagelschlag heimgesucht. Gerste und Haber sind größtenteils vernichtet. Bezeichnend für die Menge des niedergegangenen Hagels ist es, daß Metzgermeister Seeger von hier noch am dritten Tag nach dem traurigen Ereignis sechs Scheffelsäcke voll Hagelkörner vom freien Felde in seinen Eiskeller verbracht hat. Unsere Hopfenanlagen, die im ^Vergleich zu andern teilweise recht schön stehen, blieben vom Hagel verschont. Versichert haben wenige.

Herrenbcrg, 14. Aug. Am Montag wurde hier die Amtsversammlung abgehalten. Die wichtigsten Ergeb­nisse der Beratung sind: Im Jahre 1901 02 werden folgende Vicinalstraßen bewalzt werden: Hildrizhausen bisHerrenbergcr Waldsträßchen, KayhBreitenholzNeusten, Aufwand für die Korporation ca. 6500 Mk. - Ersatz an verschiedene Gemeinden von ihrer Etterbewalzungskosten, ca. 2200 Mk.

Die Amtsvergleichungstaxen bleiben pro 1901 02 un­verändert. An das Krankenhaus wird eine 2stock. Veranda angebaut, Aufwand ra. 7000 Mk., verteilt auf 1901 02 und 1902/03. Der Zinsfuß für die Oberamtssparkassen­einlagen wird von 3,6 auf 3,75" » erhöht mit Wirkung vom 1. Jan. 1902 an. Die Amtskörperschaft schließt einen Haftpflichtversicheruugsverlrag gegen die Unfälle, welche durch die im Bezirk gehaltenen Farren herbeigeführt werden.

Berwilligung von 500 Mk. an den landwirtsch. Verein

zur Defizitsdeckung von 50 Mk. an den Gewerbeverein hier. Das Defizit der Bezirkstrankenpflegeversicherung mit 4433 Mk. wird auf die Amtspflege übernommen. Verschiedene Wahlen. Der Etat schließt ab mit einem Defizit von 71,462 Mk. 94 Pfg.," wovon 70,000 Mk. wie im Vorjahr durch Umlage aufgebracht und 1 462 Mk. 94 Pfg. auf das Restvermögen übernommen werden. 5 000 Mk. sind im Etat eingestellt zur Straßenkorrektion Gültstein Altingen, eventuell zu Eisenbahnbaukosten. Die in Amts- körper-chaftsverwaltung stehenden Straßen verursachen jährlich mehr als 20,000 Mk. Aufwand. (Gäub.)

r. Liebenzell, 14. Aug. Der Maurermeister Hang in Dillweisenstein besorgte am Sonntag anläßlich des dortigen Turnfestes die Böller nnd nahm abends das übrige Pulver in seine Schmiede. Gestern nun mußte beim schmieden ein Funken iu das Faß gefallen fein, welches exvlodierte und den Haug fürchterlich zurichtete, io daß keine Hoffnung besteht, denselben am Leben zu erhalten.

r. Wildbad, 15. Aug. In vergangener Nacht ist die große Lutz'sche Kunstmühle gänzlich niedergebrannt. Sämtliche Korn- und Mehlvorräte fielen den Flammen an­heim, während die Haustiere gerettet werden konnten. Der Schaden ist bedeutend, das Anwesen jedoch versichert. Die Entstehungsursache ist unbekannt.

Freudenstadl, 14. Aug. Unter überaus zahlreicher Be­teiligung von Kollegen, Freunden und Bekannten, der Staats- und städt. Beamten, der Beamten der Aintskorpo- rationen, des Veteranenvereins, der ersten Kompagnie der Feuerwehr wurde der im Alter vou 50 Jahren verstorbene Oberamtsbaumeistcr Kirn zu Grabe getragen. Eine Reihe von Lorbeerkränzen wurden unter ehrenden Ansprachen am Grabe niedergelegt; u. a. sprach Oberamtsbaumeister Schuster-Nagold namens der Oberamtsbaumeister des Landes. _ (Gr.)

r. Stuttgart, 15. Aug. Nachdem die Zugeständnisse der Meister von den vereinigten Bäckergehilfenvereinen angenom­men sind, ist die Stuttgarter Bäckergehilfenbewegung in ein neues Stadium getreten. Im Saale des Römischen König hielt die organisierte Gehilfenschaft heute nachmittag eine