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Württemberg 1.28 ^ Monatsabonnemenls nach Verhältnis.

Der GMljWn.

Amts- und Anzeige-Malt für den Oberamts-Aezirk Nagold.

75. Aatzr-em-.

Anzeigen-Tebühr f. d. einspaltige Zeile auS gewöhnl. Schrift oder deren Raum: bei einmaliger Ein­rückung 10

bei mehrmaliger ent­sprechend Rabatt.

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Schwäb. Landwirt.

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Amtlicher.

Ausforderumg

4 »« die Hundebefitzer zur Versteuerung ihrer Huude aus dar Etatjahr 1. April 1S01 bis 31. März 1903.

In Gemäßheit der Gesetze vom 8. September 1853 (Reg.-Bl. e. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg.-Bl. S. 7S) werden sämtliche Hundebefitzer zur Versteuerung

ihrer Hunde auf daS Statsjahr ^ aufgrfordert.

indem zugleich folgende» bemerkt wird:

1) Von allen im Lande befindliche» Hunden, welche über 3 Mouate alt find, ist eine Abgabe zu entrichte«, welche 8 ^ für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung der­

selben beträgt.

3) Steuerpflichtig ist der Inhaber deS Hundes. Wer in dem Etatsjahr ^ einen Hund versteuert hat.

und denselben in der Zerr vom 1.IS. April 1SV1 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für daS

Etattjahr ^ ^ fortzueutrichten. wenn er gleich

am 1. April 1901 keinen Hund mehr besitzt.

3) Auf den 1. April 1901 habe« nur diejenigen Steuer­pflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1 April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitze«, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund ««gezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie im Vorjahre angezeigt und ver­steuert hoben. (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon eben­falls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wen« er von der Steuer für daS neue Etatsjahr befreit werden will. (Abmeldung).

4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Ab­meldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem OrtS- steuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebefitzer (Inhaber) am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebefitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Orts- steuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.

5) Wer «ach dem 1. April im Laufe der S Quartale

^uli > ^01 in den Besitz eines

Jum ' September Dezember ' "

über 3 Monate alten Hundes kommt, har, sofern nicht der letztere an die Stelle einer andern, von demfelbe« Besitzer bisher versteuerten HundeS tritt, innerhalb 14 Tagen An­zeige hievon zu machen und vom nächsten Quartal« an die Abgabe für den Rest des EtatsjahreS zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem frühere« Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.

6) Sobald ein Hund, welcher bisher unangezrigt geblieben ist, weil derselbe da» abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hie-

Uagolö, Donnerstag den 2t. Marz.

von zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatjahrs zu entrichten.

7) Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Zisf. 3. Abs. 1. Ziff. 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeigefrist (Ziff. 3, Abs. 1 und Ziff. 5 und « oben) wieder aufgehSrt hat.

8) Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweisr einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht bis zum 15. April die Abmeldung zurücknimmt, hat den 4fachrn Betrag der ge­setzlichen Abgabe zu bezahlen.

9) Wenn in einer Gemeinde auf Grund der Gesetze vom 34. März 1899 (Reg.-Bl. S. 337) und vom 3. Juli 1889 (Reg.-Bl. Seite 315) ein örtlicher Zuschlag zur Hundr- abgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Abgabe angesetzt und eingezogen.

Sind in einer Gemeinde die zum Hüten »on Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamten eine Bescheinigung des GemeindrratS ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge auf ihre Hunde zurreffe. _

Die Ortsvorsteher und Ortssteuerbeamteu werden angewiesen, di« vorstehende Aufforderung an die Hundr- besttzer «« 1 April d. I. auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und dem Inhalt derselben entsprechend die Aufnahme der Hunde zu besorgen.

Nag old-Alten steig, den 16. März 1901.

K Oberamt: st. Kameralamt:

_ Ritter. Schmidt.

A» die Grtsvorsteher und GrbauLebefiher.

Zur Sicherung der Gebäudrbesitzer vor dem ihnen aus der Unterlassung der Anmeldung von Neubauten, Bau» Verbesserungen rc. zur Einschätzung bei der Grbäudebrand- verstcherung etwa erwachsenden Schaden ergeht hiemit unter Hinweis auf den Erlaß deS st. BerwaltungsratS der Gebäude- brandverficherungSanstalt vom 31. August 1893 (Ministeriell- amtSblatt S. 363) folgende Bekanntmachung:

1. Neubauten, Bauveränderungen und Bauverbefferungen einschließlich neuer Gebäudezubehörden, welche noch nicht zur Sebäudebrandverficherung eingeschätzt sind und nicht den bloßen Ersatz abgebrannter, versichert gewesener Gebäude oder Gebändrbestandteile bilden, werden im Fall einer Brandbeschädigung nur dann als versichert behandelt, wenn sie vorher von dem Gebäudebrsitzrr bei dem Ortsvorsteher entweder zur sofortigen auf Kosten des Eigentümer» erfolgende« Einschätzung oder zur ordentlichen auf Kosten der Ge­meinde geschehenden JahnSschätzung unterschriftlich angemeldet worden find.

3. Durch eine bloße Vormerkung von Amtswegen, soweit eine solche überhaupt stattfindet, wird die erforderliche Anmeldung durch den Gebäudrbesitzer nicht ersetzt.

3. Die Anmeldung kann während deS ganzen JahreS erfolgen.

1901

4. Ein Brandverstcherungsbeitrag im Anmeldungsjahr

ist nur dann und zwar nachträglich zu entrichten. we«n eine Bra«dentschädig«ng gewährt werden muß.

Die Ortsvorsteher werden angewiesen, für thunlichste Verbreitung dieser Bekanntmachung zu sorge« und die Semeindeangehöringen entsprechend zu belehre».

Die Bankontrolleure find zu beauftrage«, daß sie bei der Vornahme der Baukontrolle die Bauenden auf die Wichtigkeit der unverweilte« Anmeldu«g ihrer Neubauten rc. ausdrücklich aufmerksam machen.

Der Vollzug der Aufträge ist durch Eintrag im Schult- heitze««mt-prot»k»ll »achzuweisen.

Nagold, den 19. März 1901. _ K. Obrramt. Ritter.

Wolitische Wundschau.

Neues Gewehr für unser Heer.

Dem preußischen Kriegsministrrium liegt ein neues Gewehr zur Beurteilung vor. Diese Waffe hat die Be­zeichnung Rückschlaggewehr und besitzt automatische Ladefähigkeit. Sie hat den stonstrukteur und Fabriken- kommtffariuS Louis Gchlegrlmilch zum Erfinder, der seil Jahre» in der Gewrhrfabrik zu Spandau angestellt ist und auf dem Gebiet der Handfeuerwaffen hervorragendes ge­leistet hat. Derselbe konkurriert schon feit geraumer Zeit mit Mauser, von dem da» jetzt in der Herstellung befind- liche Gewehr Modell 98 stammt. Dieses wird bis auf weiteres zu« Ersatz der dienstunbranchbar werdenden alten Gewehre noch angefrrtigt. ES erscheint aber, daß, sobald ein anderes, mit ganz neuen Vorzügen ausgestattetes Ge­wehr erfunden sein sollte, dessen Einführung in ernste Er­wägung gezogen werden würde. Zurzeit beruhen die Gewehre fast aller europäischen Staaten, sowie auch der meisten südamerikanischrn Staaten auf dem gleichen System und weisen nur unerhebliche Abweichungen von einander auf. Das Mause'sche Gewehr ist wohl am allermeisten verbreitet. Der Konstrukteur Schlegelmilch hat übrigen- auch die für den Kaiser als nachträgliches Geburtstags­geschenk bestimmten beiden Jagdbüchsen angefertigt.

Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

Berlin. IS. März. Auf der Tagesordnung steht die 3. Be­ratung deS Etat- einschließlich des ErgänzungSetats.

Beim Etat deS Auswärtigen nimmt Abgeordneter Fürst Bismarck (wild) das Wort und betont gegenüber der neulrchen Aeußerung BülowS, die osiafiatischr Frage fei keine Lebensfrage für Deutschland. Wäre dir Pachtung KiautschouS unterblieben, so hätte die Machtstellung Deutschlands darunter nicht gelitten. Der Platz an der Sonne ist ganz gut, aber rS kann kommen, daß der Sonnenbrand zu viel wird. Redner spricht seine Befriedigung auS, daß Deutschland in China ausschließlich wirtschaftliche In­teressen verfolgt und daß die Beziehungen zu sämtlichen auswärtigen Mächten gut und freundschaftlich sind. Er habe volles Vertrauen zu der Erfahrung und den großen Fähigkeiten deS Reichskanzlers. Besonders befriedigt äußert sich Redner über die Aeußerungen be­treffend die Mandschurei. Er bedauert, daß der frühere Gesandte v. Brandt, der best« Nenner China-, nicht auf seinem Posten ge­blieben sei. Er schließt mit dem Wunsch, daß wir in Frieden und Ehren auS China wieder herauskommen und ei we Wiedersehen.

Wie viel Frauen hat die Erde?

Es ist festgestillt worden, daß die jüngste Volkszählung für Berlin wieder einen nicht unerheblichen Frauenüberschuß ergeben hat. DaS ist allerdings keine Ueberraschung, denn diesen Vorzug genießt unsere Reichshauptstadt schon seit den sechziger Jahren, und sie darf sich seiner keineswegs rühmen, denn sie teilt ihn mit dem ganzen preußischen Staat, dem Deutschen Reich, sowie den meisten Ländern Europas. Aber auch nur mit diesen alle anderen Teile «nserer rollenden Erdkugel, wögen sie zur alten oder zur neuen Welt gezählt werde», find so ungalant, in ihren Brvölkerungszahlrn den Männern den Vorrang zu lassen.

Man schätzt die Bevölkerung der Erd« aus etwa andert­halb Milliarden Menschen. Davon sind freilich nur etwas mehr als die Hälft« gezahlt, während die für die andere Hälfte angesetzten Zahlen auf ungefährer Schätzung beruhen. Man hat nun unter Anrechnung der Schätzungen 1388 Millionen Menschen, also 88 Prozent der Bevölkerung unserer Erde für die Verteilung nach dem Geschlecht in Rechnung gezogen und ist dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen: Europa hat 334 Millionen Bewohner, unter denen ei« Frauenüberschuß von 3^ Millionen Köpfen vorhanden ist; Asten beherbergt 815 Millionen Menschen, darunter find «der die Männer um 16 Millionen stärker vertreten als die Frauen; Afrika hat unter seinen 37 Millionen Sterblichen ebenfalls einen Männerkbrrschuß von mehr als einer Million; Auch Amerika, dessen Bevölkerung 103 Millionen Menschen beträgt, hat über cine Million Männer mehr als Frauen; ebenso hat Australien unter 4 Millionen Köpfen ein männ-

I liches Plus von einer Halden Million. ES stno demnach j insgesamt auf der ganzen Erde 649'/- Millionen männliche und 633*/» Millionen weibliche Personen ermittelt worden. DaS männliche Geschlecht ist somit dem weiblichen um 15'/- Millionen Köpfe überlegen. Es findet sich also nur in Europa ein Frauenüberschuß, und zwar im Betrage von 32 /» Millionen Köpfen.

Aber auch in Europa giebt es weite Ländrrstrecken, wo die Männer bei weitem überwiegen. Sie liegen c lle mit einer einzigen Ausnahme in der südöstlichen Ecke unseres Erdteils, und diese Ausnahme bildet der Miniaturstaat deS winzigen Fürstentums Ltchtenstein, daS diese Eigenart mit Italien, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, sowie mit dem Lande der donischen Kosaken gemein hat. In allen diesen Ländern zusammengenommen fthlt es zum Gleichgewicht der Geschlechter an einer halben Million Männer.

Die europäischen Länder, die sich eines Frauenüber­schusses rühmen dürfen, genießen aber ihren Gegen in sehr mannigfach abgestustem Maßt. So giebt eS Staaten mit starkem Frauenüberschuß, wo auf 1000 Männer mehr als 1060 Frauen kommen, und dazu gehören Poriugal. Schweden und Norwegen, Russisch-Polen und Großbritannien. Unter den Ländern mit mittelstarkem Frauenüberschuß nimmt Deutschland, daS auf je 1000 Männer 1039 Frauen aus­weist, so ziemlich die Milte rin, wogegen Ungarn, Ruß­land, Frankreich und Belgien zu den Gebieten mit schwachem Franenüberschuß zählen.

Indessen, auch innerhalb der einzelnen Staaten sind die Verhältnisse sehr verschieden. So können auch dir deutschen

Äundesstaaten m Gruppen mit starkem, mittlerem und schwachem Frauenüberschuß eingekeilt werden. Den größte» Ueberschuß an Weiblichkeit hat Waldeck, den kleinsten hingegen das Herzogtum Braunschwelg. Preußen hält sich auf der Mitteistraße, ja, es beobachtet auch da noch eine löbliche Vor­sicht, indem eS immer noch einen verhältnismäßig geringeren Frauenüberschuß hat als das Deutsche Reich. Der Gang, den daS Zahlenverhältnis der G-schlechter innerhalb der preußischen Bevölkerung i« Laufe der Jahre genommen hat. bietet ein merkwürdiges Bild. Der zahlenmäßige Ueberschuß der weib­lichen über die männlichen Personen im Tausend der Bevölkerung betrug unmittelbar nach den napolconischen Kriegen, das heißt in den Jahren 1816 bis 1832, durchschnittlich nur acht Köpfe, sank in der Folgezeit nach und nach sogar auf zwei Köpft und blieb auf diesem niedrigen Stande dis zum Jahre 1852. Dann hob sich der Frauenüberschuß wieder und kam nach dem österreichischen Kriege auf neun, nach dem französischen Feldzuge gar auf 16 Köpfe im Tausend und ist seitdem noch beträchtlich gestiegen. ES ist, soweit zuverlässige Nachrichten hierüber zu Gibote stehe«, im preußischen Staate in fast allen Jahren die Beobachtung gemacht worden, daß ein größerer Teil der Gestorbenen als der Geborenen dem männlichen G-schlechte angehörten. Nach Jahren deS Mißwuchses der F.ldfrüchte, nach großen wirtschaftlichen Krisen und nach Kriegen find stet- verhältnis­mäßig mehr Knabengeburten vorgrkommen als gewöhnlich. Dafür haben aber wieder die Kriege und Senchen mehr männliche als weibliche Personen fortgerafft. Insbesondere hat eS die Cholera weit mehr aus die Männer als auf die Frauen abgesehen. Die natürliche BevölkerungSoermehrung