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Aus Baden, 23. Jan. In O ffenburg ist, lt. „F. Z.", ein .Individuum verhaftet worden, das vollkommen mit dem identisch zu sein scheint, das den Raubanfall in Karlsruhe verübt hat. — Der Mörder Gr ein er, welcher am 19. November in Jmmendingen mehrfachen Mord verübte, ist vom Schwurgericht zu Konstanz zum Tode verurteilt worden.
Baden-Baden, 27. Jan. Das Ergebnis der Iagden in hiesiger Gegend war in diesem Winter wieder recht gut. Hauptsächlich in dem benachbarten Murgthale wurde viel Hochwild erlegt. Es ist bekanntlich, daß das Hochwild die höheren Bergwälder, die ihm sonst als Aufenthaltsort dienen, verläßt und sogar, vom Hunger getrieben, bis in die Nähe der Ortschaften kommt. Diesen Umstand haben sich die Jagdpächter einzelner Gebiete zu Nutze gemacht und starke Hirsche und Rehe in großer Zahl sind in die Wild- prethandlungen der benachbarten Städte gewandert. — Seit durch die Forstverwaltungen im Interesse der Forstwirtschaft die Waldungen mehr und mehr geschlossen gepflanzt werden und infolge besten die Weideplätze für das Hochwild nach und nach verschwinden, wird dasselbe den landwirtschaftlichen Kulturen, die sich an den Bergabhängen bis zu den Waldungen erstrecken, immer gefährlicher und die Landwirte sehen natürlich immer gerne, wenn die Hirsche und Rehe abgeschlossen werden. — Für die Jagden finden sich in einzelnen Fällen, des zu vergütenden Wildschadens wegen, nur schwer Pächter. Einzelne Gemeinden unseres Kreises mußten deshalb ihre Gemarkungsjagden in Selbstverwaltung nehmen und lasten nun natürlich abschießen, was nur irgend möglich ist. — Wildsauen haben sich auch wieder gezeigt; aber doch nicht in so großer Zahl wie im vergangenen Winter.
Aus dem badischen Oberlande, 26. Jan. Die Zolisch muggel eien an der badisch-schweizerischen Grenze haben im abgelaufenen Jahre mehr als je die Gerichte beschäftigt. Mehre bedeutendere Fälle wurden vor der Strafkammer verhandelt und endeten zum Teil mit Verurteilung der Schmuggler zu schwerer Gefängnisstrafe. Vor wenigen Tagen wurde in Freiburg ein Mann angehalten, von dem seinem Gebühren nach angenommen werden mußte, daß er geschmuggelt habe. Diese Annahme bestätigte sich. Wie in den meisten Fällen handelte es sich auch hier um Uhre n. Dem Manne wurden dreißig silberne Uhren abgenommen; er hat außerdem die übliche schwere Konventionalstrafe zu zahlen.
Halberstadt, 24. Jan. (Taubstumme Mörder.) Vor dem hiesigen Schwurgericht fand eine seltene Verhandlung statt. Die Ehefrau Wartenberg und der Schlossergeselle Schröder waren des Mordversuchs an dem Ehemann Wartenberg angeklagt, welcher, ebenso wie auch beide Angeklagte, taubstumm ist. Zwei Taubstummenanstalts-Direktoren waren als Gutachter anwesend. Die Angeklagten, zwischen denen ein intimes Verhältnis bestand, hatten wiederholt versucht, den W. mit Rattengift aus dem Wege zu räumen. Frau W. wurde zu drei, S. zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt.
WevnrifcHLes.
Sächsische Viehversicherungsbank in Dresden. Diese größte und bestfundierte aller Deutschen Viehversicherungsgesellschaften hat auch im verflossenen 15. Geschäftsjahre trotz der bezahlten Massenschäden einen glänzenden Erfolg zu verzeichnen gehabt. Der Zugang an neuen Versicherungen und Prämien war wieder bedeutend größer als im Vorjahre und wurde die vermehrte Prämienreserve durch beträchtlichen Ankauf von deutschen Staatspapieren mehr wie gedeckt. Sämtliche Schädengelder sind wie seither prompt und in voller statutarischer Höhe den Versicherten direkt durch die Post ausgezahlt worden. Durch die festen, billigen Prämien (ohne jeden Nach- oder Zuschuß), welche in Raten ohne Zinszuschlag bezahlt werden können, durch die vorzügliche Finanzlage der Bank, sowie durch die schnelle und loyale Erledigung aller Geschäftsangelegenheiten hat sich das segensreich wirkende Institut auch der fortgesetzten Anerkennungen und Sympathien von Behörden, Großgrundbesitzern rc. zu erfreuen. Versichert waren bis ultimo 1887 Mark 132,636,787, sowie Mark 2,669,146. 13 an Schaden bezahlt.
— Ueber deutsche Schienenlieferung nach Chili teilt die Hamb. B. H. folgendes mit: In der Verdingung auf 150,000 Ztr. Stahlschienen für chilen. Eisenbahnen hat d« deutsche Industrie über dis englische gesiegt, indem der Zuschlag einer rhem. Hütte erteilt wurde. Von der obigen Menge kommen 90,000 Ztr. durch eine Hamburger Rhederfirma zur Verschiffung nach Valparaiso, die restlichen 60,000 Ztr. sind für Talcahuano bestimmt.
Berlin, 24. Jan. „Ist ein Veloziped im gesetzlichen Sinne, d. h. in dem des preußischen Chausseegeldtarifs vom 29. Februar ein Fuhrwerk?" Mit dieser für unsere Velozipedisten in vieler Beziehung bedeutungsvollen Frage hatte fick anläßlich eines concreten Falles der Strafsenat des Kammergerichts als höchster Gerichtshof für die Landesstrafgesetzgebung in seiner letzten Sitzung zu befassen. Da nämlich nach § 12 des erwähnten Tarifs das Fahren und Reiten auf den Bankers der Chausseen verboten ist, so war ein Herr Großmann aus Minden, weil er sich am 5. August v. I. mit seinem zweirävrigen Veloziped auf dem Banket der Minden-Osnabrücker Provinzial-Chaussee bewegt hatte, wegen Zuwiderhandlung zu 1 M. Strafe verurteilt worden, indem sowohl das Schöffengericht zu Minden, wie die Strafkammer von Bielefeld annahmen, daß das Veloziped ein Fuhrwerk im Sinne des Tarifs und daher von der Bewegung auf den für Fußgänger dienenden Chauffee-Bankets ausgeschlossen sei. Hiergegen legte der Angeklagte Revision bei dem Kammergericht ein, wo sich in Bezug auf die in Rede stehende Frage zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und Verteidigung reckt interessante Controverse entspannen. Letztere meinte, daß in Gemäßheit des Rechtsgrundsatzes „Nulls poeaa «ins Ie§o" Freisprechung erfolgen müsse, da der Chausseegeldtarif von 1840, der alle damals vorhandenen Fuhrwerke registrierte, an das Veloziped gar nicht gedacht haben könne, weil es nämlich damals noch gar nicht existierte. Allerdings sei schon im fünfzehnten Jahrhundert ein Veloziped erfunden worden, aber diese Erfindung sei verloren gegangen und erst in allerneuster Zeit wieder aufgelebt. Auch sei ein Veloziped gar kein Fuhrwerk. Schon dem Sprachgebrauch widerstehe eine der- artige Benennung, und denke man sich ein Fuhrwerk nur als ein durch fremde Kräfte in Bewegung gesetztes Vehikel. Es paffe daher dieser Begriff nicht recht auf den vorliegenden Fall. Die Oberstaatsanwaltschaft dagegen führte aus, daß von jeher alle mit Rädern versehenen Vehikel unter den Begriff des Fahrens fallen, und daß man dabei keinen Unterschied in Bezug auf die bewegende Kraft machen dürfe. Nicht allein das Veloziped. sondern auch jedes andere Fuhrwerk bedürfe, wenn auch in anderer Art, der treibenden oder regulierenden Thätigkeit des Menschen, sei es beim Schubkarren, sei es bei dem von Pferden gezogenen Wagen, wo der die Leine haltende Kutscher das treibende Element bilde, sei es bei dem Dampfwagen. Sonach sei auch das Veloziped nicht von den Fuhrwerken zu trennen, und könne die bezügliche Feststellung des Vorderrichters hier nicht mehr umgestoßen werden, weshalb auch die Revision zurückzuweisen sei. Der Gerichtshof erkannte hierauf in Uebereinstimmung mit der Oberstaatsanwaltschaft nach deren Anträge.
Das Lebenselixir unseres Kaisers. Folgende kuriose Phantasterei läßt sich der Pariser „Temps" „angeblich" aus Bayern anhängen. Die außerordentliche Lebenskraft, welche Kaiser Wilhelm trotz seines hohen Alters bekundet, hat in Bayern, dem Lande der Dichtung und der Sage, eine Legende entstehen lassen, welche unter der Bevölkerung vollen Glauben findet. Dieser Legende zufolge verdankt der Kaiser sein langes Leben einem Zaubermittel, welches ihm allein bekannt ist. Wer ihm dasselbe überbracht oder zugestellt habe, wisse man nicht. Wenn dieses Lebenselixir auch nicht die Unsterblichkeit verleihe, so verlängere es doch die Lebensdauer ganz bedeutend. Die Sage fügt hinzu, der Kaiser habe einige Tropfen des Wunder- mittels dem Felvmarschall Graf Molke und dem Fürsten Bismarck überlassen, was das hohe Alter der beiden hohen Persönlichkeiten erklärlich mache. Mehrere Souveräne hatten bereits den Kaiser um Mitteilung des Geheimnisses ersucht, doch sei Kaiser Wilhelm fest entschlossen, es für sich zu bewahren. Auch den Bitten des Zaren gegenüber habe er sich ablehnend verhalten und darin sei der eigentliche Grund der gegenwärtigen Verstimmung zwischen Deutschland und Rußland zu suchen.
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